01/2000


"Freiwillig und liberal":

Kammerversammlung führt Zertifizierung ärztlicher Fortbildung ein
R. Heyde


Die Tagesordnung sah den Beratungsgegenstand zwar erst unter Punkt 6 vor, für viele Kammerversammlungsmitglieder war der Komplex Fortbildung nach Erledigung zahlreicher Regularien zweifelsohne der eigentliche Beratungshöhepunkt auf der letzten Sitzung des Gremiums "in diesem Jahrhundert" am 27. November in Hannover. Nach langen Diskussionen, vielen Besprechungen auf Verwaltungs- und Selbstverwaltungsebene, Abstimmungsgesprächen sowie hitzigen Debatten auf Deutschen Ärztetagen wird nunmehr auch in Niedersachsen seit
1. Januar ein freiwilliges Fortbildungszertifikat angeboten. Wesentliche Vorarbeiten für diese Konzept, das in einer Sonderbeilage zu diesem Heft ausführlich vorgestellt wird, hat dabei der vom Vorstand eingesetzte Arbeitskreis Fortbildung geleistet, die schließlich in der Annahme der "etwas liberaleren" Vorstandsversion durch das Ärzteparlament mündete.

Mit diesem Modell (Kurzcharakteristik: Erwerb von 150 Fortbildungspunkten im Verlaufe von drei Jahren in mindestens drei der angebotenen acht Fortbildungskategorien) entledigt sich die niedersächsische Ärzteschaft nach Auffassung von Kammerpräsident Prof. Dr. med. Heyo Eckel des Drucks, den vor allem Politik, aber auch Krankenkassen in Sachen "Qualitätssicherung durch Fortbildung" aufgebaut hätten. Eine breite Akzeptanz des auf freiwilliger Teilnahme basierenden Verfahrens wäre die beste Antwort auf den von der Politik favorisierten "Knebel Zwangsfortbildung", meinte Prof. Eckel, der bei der "Annäherung an dieses Neuland" die uneingeschränkte Unterstützung der Administration, insbesondere der Akademie für ärztliche Fortbildung, zusicherte.

Dr. med. Gerd Pommer, bis dato Vorsitzender des nunmehr aufgelösten Arbeitskreises, gab der Kammerversammlung einen Abriß zur Entwicklung dieses Fortbildungszertifikats, wobei vor allem das Datum einer Konsensusveranstaltung im hannoverschen Ärztehaus Ende Oktober 1998 mit über 90 Vertretern maßgeblicher, in der Fortbildung aktiver Organisationen herausragte. Auch Dr. Pommer sprach sich für die Notwendigkeit eines bundesweit möglichst einheitlichen Vorgehens aus, damit nicht eine "territorialspezifische Fortbildungswährung" länderübergreifende Fortbildungsaktivitäten der einzelnen Ärztin oder des Arztes erschwere. Von besonderer Bedeutung sei weiterhin ein konsequentes Akkreditierungsverfahren, das bereits auf der Anbieterseite qualitätsgesicherte Fortbildung gewährleiste. Mit der Gründung eines norddeutschen Fortbildungsverbundes, dem die Landesärztekammern Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen und Schleswig-Holstein angehören, sei ein beispielgebendes Gremium zur Überwindung von Partikularinteresseren gefunden worden, sagte Dr. Pommer, der ebenfalls für eine breite und anhaltende Akzeptanz des Modells durch die Ärzteschaft warb. Auch der Hinweis auf die in der Berufsordnung satzungsrechtlich verankerte Verpflichtung zu ständiger berufsbegleitender Fortbildung solle in diesem Sinne für das einzelne Kammermitglied ein zusätzlicher Motivationsschub zum Einstieg in dieses Modell sein.

Neuer Ausschuß "Fortbildung" gewählt

Die im Kanon der Kammeraktivitäten ohnehin hoch angesiedelte Fortbildung erfährt künftig noch eine weitere Aufwertung: Nach entsprechender Satzungsänderung wählte das Gremium einen siebenköpfigen "Ausschuß Fortbildung", deren Mitglieder an anderer Stelle dieser Ausgabe in Wort und Bild vorgestellt werden. Die Kammerversammlung nahm damit wieder einen Antrag aus der Frühjahrssitzung 1999 auf, in dem Satzungsausschuß und Verwaltung um die Einleitung der entsprechenden Vorarbeiten gebeten worden waren.

Kritik an Weiterbildungspolitik der Bundesärztekammer

Ebenso einmütig wie in der Behandlung des Fortbildungskomplexes zeigte sich die ÄKN-Kammerversammlung auch in der - allerdings ablehnenden - Haltung gegenüber von Plänen aus Kreisen der Bundesärztekammer für eine erneute Novellierung der Musterweiterbildungsordnung. U.a. bedingt durch personellen Wechsel im Vorsitz des BÄK-Weiterbildungsausschusses wird nach Informationen aus Köln die bisher geleistete Arbeit in der Umsetzung eines Ärztetags-Beschlusses von 1998 zur Überarbeitung der Musterweiterbildungsordnung offenbar noch einmal von vorn begonnen.

Arbeitsauftrag war seinerzeit die Prüfung, ob und wie die folgenden Maßnahmen zu realisieren seien:

• die Übernahme von Zusatzbezeichnungen, zusätzlichen Weiterbildungen in der Regelweiterbildung,
• die Zusammenführung von Weiterbildungsbezeichnungen,
• eine Klärung der Frage der Fachgebietsgrenzen,
• die Ermöglichung von berufsbegleitender Weiterbildung und
• die Einführung eines "Ärztekammer-Zertifikats".

Aus diesem Prüfauftrag hat sich im Laufe der Zeit - ressortierend bei der Ständigen Konferenz Weiterbildung der Bundesärztekammer - eine Struktur aufgebaut, die sich folgendermaßen darstellt:
• Grundsätzlich sollen Gebiete umfassend definiert werden. Ein Facharzt erwirbt im Rahmen eines festgelegten Ausschnittes Kompetenzen im Gebiet.

• In den großen Fächern Innere Medizin, Chirurgische Stoffgebiete und Psychiatrie/Psychotherapie wird jeweils eine Basisweiterbildung, der sog. common trunk eingeführt, auf dem eine mindestens dreijährige Weiterbildung zur Spezialisierung im Schwerpunkt aufbaut.

• Daneben soll es für Gebiete Bausteine geben, die in einzelnen Weiterbildungsgängen verpflichtend, in anderen fakultativ zu erwerben sind.

• Anstelle der Fachkunde soll als neues Instrument für die berufsbegleitende curriculäre Weiterbildung der "Befähigungsnachweis" treten.

• Damit gäbe es - wie bisher auch - fünf Qualifikationsebenen: Gebiet, Schwerpunkt, Baustein, Modul und Befähigungsnachweis.

Dieses nach einem beruhigenden Wort des Kammerpräsidenten "bitte nicht überzubewertende Zwischenergebnis" provoziert dennoch eine Fülle von Fragen. Statt der gebotenen "Verschlankung" der WBO sei in Köln eine komplizierte Weiterbildungsarchitektur entwickelt worden, die - erst einmal realisiert - die Weiterbildungsstätten im Lande, aber auch die Verwaltung, vor hohe Anforderungen stellen würde. Bereits jetzt sind die Kapazitäten durch das Prüfungsgeschäft, die Sitzungen der beiden Weiterbildungsausschüsse und der Arbeit in den Geschäftsstellen erheblich gefordert, was allein die Zahl von mehr als 4 000 bearbeiteten Anträgen im Zusammenhang mit der ÄKN-Weiterbildungsordnung im Jahre 1999 belegt.

Insgesamt war sich das Plenum mehrheitlich einig, die "Kölner Pläne" mit ihrer doch "radikalen" Reform des bestehenden Weiterbildungsrechts nachhaltig abzulehnen. Die in Niedersachsen mit diesem Thema befaßten Gremien sollten all ihre Einflüsse geltend machen, um Fehlentwicklungen in dieser Richtung zu verhindern, hieß es im Kammerplenum. Präferenzen bestanden statt dessen für eine Erprobung der aktuellen Weiterbildungsordnung "in aller Ruhe", die ja auch erst vor wenigen Jahren novelliert worden sei. In der Frühjahrskammerversammlung, die auf Samstag, den 11. März um 10.00 Uhr terminiert ist, wird dieser Themenkomplex sicherlich noch breiten Raum einnehmen.

Solide Haushaltsführung der Kammer

Ganz im Gegensatz zu den Haushaltsberatungen eine Woche zuvor bei der Kassenärztlichen Vereinigung Niedersachsen handelte die ÄKN-Kammerversammlung diesen Tagesordnungspunkt ohne jede Aufregung oder gar Turbulenzen ab. Nach dem ausführlichen Finanzbericht mit Bilanz und Erfolgsrechnung ë98 durch den Vorsitzenden des Finanzausschusses, Dr. med. Klaus Rittgerodt, entlastete das Kammerparlament bei Enthaltung der Betroffenen den Kammervorstand per einstimmigem Beschluß. Die Jahresbilanz des Rechnungsjahres 1998 schloß per Dezember-Ultimo mit einem Volumen von 34,8 Mio. Mark, gegenüber dem Vorjahr bedeutet das eine Steigerung von 4,8 Prozent. Die Erfolgsrechnung 1998 hatte ein Volumen von 23,3 Mio. Mark mit einer Fülle von Etatpositionen auf der Ausgabenseite, während die Haupteinnahmequelle auf der Ertragsseite mit 17,8 Mio. Mark die Mitgliederbeiträge ausmacht. Der Jahresabschluß erhielt - wie schon in den Jahren zuvor - den uneingeschränkten Bestätigungsvermerk des Revisionsverbandes ärztlicher Organisationen.

Auch für 1999 hat der Finanzausschuß wieder einen Nachtragshaushalt präsentiert, der mit insgesamt 1,9 Mio. Mark dimensioniert ist. Erforderlich wurden diese Zusatzmittel vor allem wegen erneuter Gebäudeaufwendungen, der Finanzierung von Mehrseiten in nahezu allen Ausgaben des niedersächsischen ärzteblattes und einer Erhöhung der Verwaltungskostenpauschalen für die Bezirksstellen, wie sie nach der Änderung der Beitragsordnung mit der Prüfung von Einkommensnachweisen notwendig geworden war.

Mit Gesamtausgaben und -einnahmen in Höhe von 23,4 Mio. Mark verzeichnet der Haushaltsplan 2000 nur eine geringfügige Steigerung gegenüber dem Geschäftsjahr 1998 und ist - bei Berücksichtigung des Nachtragshaushaltes - im Ansatz für 1999 (24,1 Mio. Mark) sogar leicht rückläufig. Auch hier sind für 63 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter einschließlich Geschäftsführung die Personalkosten "der dickste Brocken" unter den einzelnen Etatpositionen. Bei einigen Enthaltungen stellte die Kammerversammlung mit überwältigender Mehrheit den Jahreshaushalt 2000 fest.

Präsidentenbericht nur "bedingt optimistisch"

Trotz einer durch zahlreiche Regularien (Haushalt, Ärzteversorgung Niedersachsen) stark befrachteten Tagesordnung erstattete der Präsident der Ärztekammer Niedersachsen - in der gebotenen Kürze - seinen schon traditionellen Bericht zu aktuellen Fragen der ärztlichen Berufs- und Standespolitik. Besonders heftig fiel dabei seine Kritik an der Gesundheitsreform 2000 aus, die in Inhalt und parlamentarischer Behandlung ein gesundheitspolitisches Armutszeugnis ersten Ranges sei. "Panne um Panne begleitete den Weg des Gesetzgebungsverfahrens, das allerdings auch von Protesten der betroffenen Gesundheitsberufe und Patienten nicht verschont geblieben ist", sagte Prof. Eckel. Eine bedeutende "Widerstandszelle" auf Landesebene war dabei das Niedersächsische Bündnis Gesundheit 2000, das auf Initiative der Ärztekammer Niedersachsen fast 30 im hiesigen Gesundheitswesen tätige Organisationen an einen Tisch gebracht habe. Mit mehr als 3 000 Teilnehmern sei das Niedersächsische Bündnis bei der Großdemonstration Mitte September in Berlin, wo mehr als 25 000 Personen gezählt wurden, kopfstark vertreten gewesen. Auch auf den von nahezu allen maßgeblichen gesellschaftlichen Gruppen im Umfeld der Reform veranstalteten Informations- und Diskussionsveranstaltungen hätten sich die Bündnispartner, vor allem aber die Ärztekammer Niedersachsen, mit konstruktiv-kritischen Beiträgen eindrucksvoll präsentiert.
Ein künftiger Tätigkeitsschwerpunkt wird nach Auffassung von Prof. Eckel die Lösung des Problems ärztlicher Arbeitslosigkeit in Niedersachsen einnehmen. Eine von der Ärztekammer Niedersachsen initiierte Umfrage bei ihren Kammermitgliedern förderte einige zum Teil bestürzende Ergebnisse zutage, wobei vor allem die überproportional häufige Arbeitshäufigkeit der Altersgruppe der 30 bis unter 40jährigen "imponiert". Als Grund dafür nannte der Präsident fehlende "Anschluß-Weiterbildungsstellen", die auch durch strukturelle Vorgaben der Weiterbildungsordnung bedingt seien. Daneben falle in diesen Lebensabschnitt für viele Kolleginnen die Mutterschaft. Bestürzend sei auch die Zahl von 201 arbeitslosen Ärztinnen und Ärzten mit einer Dauer der Arbeitslosigkeit von mehr als einem Jahr, was "natürlich" zum Handeln zwinge. Offensichtlich, und auch das ist ein Umfrageergebnis, setzt ein Großteil der Befragten auf die Möglichkeiten und Kompetenzen ihrer Standesorganisation, der Ärztekammer Niedersachsen, von der ein Beratungsservice, ggf. sogar Vermittlungsdienst erwartet wird.
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Diese Seite wurde zuletzt aktualisiert am: 11.01.2000

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