01/2000


Vertreterversammlung verweigerte KV-Vorstand die Entlastung

Erst zum Schluß wurde es turbulent
J. Hons


Den Emotionen versuchte der niedersächsische KV-Vorsitzende Dr. Bodo Strahl gleich zu Beginn die Schärfe zu nehmen. Eine Entscheidung des Sozialgerichts Hannover, die Honorarverteilungsmaßstäbe (HVM) wegen der falschen Veröffentlichung im "KVN-Journal" für ungültig zu erklären, bedeute dann den "GAU" für die KV Niedersachsen, wenn das Landessozialgericht das Urteil bestätigen sollte, gab Strahl zu. Der Vorstand sehe aber keinen Anlaß, persönliche Konsequenzen zu ziehen, betonte er auch.

Die Vertreterversammlung strafte dies am 20. November aber doch ab - allerdings erst nach rund neun Stunden relativ sachlicher Debatte. Die Vertreter verweigerten dem Vorstand nämlich die eigentlich routinemäßige Entlastung für das Geschäftsjahr 1998. Nur 19 der 52 Vertreter, darunter mindestens fünf Vorstandsmitglieder, votierten für die Entlastung. Der geheimen Abstimmung sollte dann sogar ein Mißtrauensantrag der VV gegen den Vorstand folgen - doch mit 23 zu 23 Stimmen wurde eine Entscheidung darüber denkbar knapp abgewehrt.

Die Situation ist für die niedersächsischen Vertragsärzte jetzt alles andere als gemütlich. Das Sozialgericht Hannover hat die letzten sechs HVM-Änderungen seit Juli 1997 für rechtsungültig erklärt, weil sie nicht im niedersächsischen ärzteblatt, dem nach wie vor offiziellen Amtsblatt der KV, veröffentlicht worden waren. Sowohl die getrennten Internistentöpfe, der Hausarzttopf und die Budgetierung bisher nicht budgetierter Facharztgruppen sind damit hinfällig. Alle zehn Quartale müßten, wenn sich auch das Landessozialgericht dieser Bewertung anschließen sollte, neu berechnet werden. Dies wäre notwendig, um Honorar an die Ärzte auszahlen zu können, die dagegen geklagt haben. "Diese Rückwärtsregelung können wir praktisch nicht leisten", sagte Strahl. Man müsse jetzt Rückstellungen bilden, wisse aber nicht, wie hoch diese sein könnten. In einer Sitzung mit den Abteilungsleitern des Hauses habe er sogar den Staatskommissar ins Gespräch gebracht, gab Strahl auf Nachfrage zu, "aber wir rufen nicht danach".

"Trotzdem", verteidigt er sich, "halte ich die grundlegende Auffassung des Vorstandes für richtig, nach der es sei allein dessen Angelegenheit ist, ein eigenes Amtsblatt herauszugeben." Ob dafür eine Satzungsänderung notwendig sei oder nicht, sei juristisch nicht einwandfrei entschieden. Im nachhinein wäre es sicher besser gewesen, die HVMs parallel im KVN-Journal und im niedersächsischen ärzteblatt zu veröffentlichen, räumte Strahl ein. Man habe aber der Beratung im Hause ebenso vertraut - KV-Justitiar Dr. Hans-Jürgen Meier-Greve wurde deshalb am 13. Oktober entlassen -, wie einer Auskunft aus dem Sozialministerium.

"Vorstand nicht aus der Verantwortung entlassen"

Der Braunschweiger KV-Bezirkschef Dr. Klaus Rittgerodt erinnerte Strahl allerdings daran, daß die VV eine Satzungsänderung mehrfach abgelehnt habe, zuletzt im November 1998. "Sie haben das Votum des Ärzteparlaments einfach mißachtet", warfen deshalb verschiedene Vertreter dem Vorstand vor, zumal das Angebot einer Parallelveröffentlichung bestanden habe. Der Göttinger KV-Bezirksvorsitzende Eberhard Gramsch meinte, die finanziellen Belastungen und Risiken für die Ärzte seien heute unübersehbar. Aus diesem Grund dürfe man den Vorstand nicht aus seiner Verantwortung entlassen, "schon um ihn persönlich haftbar machen zu können". Was die Nichtentlastung und Nichtgenehmigung der Bilanz 1998 rechtlich bedeutet, ist bisher unklar - einig waren sich die Ärztevertreter aber, daß dieses Votum nicht gegen die Geschäftsführung der KV gerichtet sei. Nach Ansicht von Dr. Heiko Wohlers, KV-Bezirkschef in Oldenburg, bestehe die einzige Chance für die KV jetzt darin, "gnädige Richter" beim LSG zu finden, die ein Chaos in der Selbstverwaltung verhindern wollten.

Vor diesem Schlagabtausch flackerte die Kritik nur selten auf. So kritisierte Wohlers, daß die KV-Spitze aus Protest gegen den Schiedsamtsvorsitzenden die Verhandlung mit den Ersatzkassen vorzeitig verlassen habe. Das habe die niedersächsischen Ärzte etliche Millionen DM gekostet. "Ich erwarte, daß die Interessenvertreter der KV in Verhandlungen von Anfang bis Ende dabei sind - und keine ëAffekt-Inkontinenzí praktizieren", so der Bezirkschef. Diesen Vorwurf wies Strahl empört zurück; man habe diese Sitzung erst nach mehreren Stunden verlassen. Ein Grund sei gewesen, daß der Schiedsamtsvorsitzende den KV-Vertretern nicht gestattet habe, ihre Meinung vorzubringen. Strahl gab zu, daß das Verhältnis mit den Ersatzkassen wohl für längere Zeit gestört sein werde - was sich auch auf die Honorierung auswirke. Nach der vom Schiedsamt festgelegten Honorarbasis könne er sich nicht vorstellen, daß man mit den Ersatzkassen künftig zu vernünftigen Vertragsabschlüssen kommen könne, zumal der VdAK-Landesverband das erklärte Ziel verfolge, die Höhe der Kopfpauschalen an die der Primärkassen anzupassen, meinte der KV-Vorsitzende.

Auch in Sachen Arzneimittelbudget stehen die Mediziner unter Druck: Nach Angaben von Dr. Georg Wallis, Internist in Belm, müssen 30 Prozent der Vertragsärzte mit Regressen rechnen. Für Allgemeinärzte liege dieser Regreß im Schnitt bei 12 800 Mark, für hausärztliche Internisten bei
25 000 Mark und für die fachärztlichen Internisten bei 51 000 Mark, sagte er. Professor Dr. Peter Glogner betonte als außerordentliches Mitglied, daß man auch die Klinikärzte in die Budgetsteuerung einbinden müsse, die häufig über teure, innovative Arzneimittel verfügten. Diesen Vorschlag griff Strahl auf: "Wir geraten tatsächlich in eine Qualitätszwinge, wenn die Patienten es so empfinden, daß wir Vertragsärzte nicht so viel für sie tun wie Klinikmediziner". Die Krankenkassen seien bereits mit Kliniken im Gespräch, um Klinikärzte zu veranlassen, keine Originalpräparate mehr in die Entlassungsbriefe zu schreiben, sondern nur noch die Wirkstoffnamen, so Strahl.

Die VV faßte einige weitere Beschlüsse: so sollen Fachärzte für Radiologie, Strahlendiagnostik und Nuklearmedizin ihre F-Leistungen mit einem landesdurchschnittlichen Punktwert vorab vergütet bekommen. Nach Angaben des Strukturausschußvorsitzenden Dr. Christoph Titz aus Delmenhorst sind die Ärzte zwingend auf Überweisungen angewiesen, die Gefahr einer Mengenausweitung sei also gering.

Deutlich mehr Diskussion löste die Einführung von Zusatzbudgets für die Fachärzte auf der Basis des ersten Halbjahres 1999 aus. Sie müssen, auch dies eine Folge des SG-Urteils, neu berechnet werden. Wohlers kritisierte hier, daß erneut Beispielrechnungen fehlten, damit die Ärztevertreter den Effekt abschätzen könnten. Titz verteidigte den Vorschlag allerdings: Ein Facharzttopf ohne die Berücksichtigung von Zusatzbudgets bedeutete viel größere Nachteile als eine solche Regelung. Bei den Psychotherapeuten blieb die Versammlung aber hart: Einen Interventionspunktwert im HVM gibt es für diese Gruppe nicht.
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Diese Seite wurde zuletzt aktualisiert am: 11.01.2000

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