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01/2000 |
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Den Emotionen versuchte der niedersächsische KV-Vorsitzende Dr. Bodo Strahl gleich zu Beginn die Schärfe zu nehmen. Eine Entscheidung des Sozialgerichts Hannover, die Honorarverteilungsmaßstäbe (HVM) wegen der falschen Veröffentlichung im "KVN-Journal" für ungültig zu erklären, bedeute dann den "GAU" für die KV Niedersachsen, wenn das Landessozialgericht das Urteil bestätigen sollte, gab Strahl zu. Der Vorstand sehe aber keinen Anlaß, persönliche Konsequenzen zu ziehen, betonte er auch. Die Vertreterversammlung strafte dies am 20. November aber doch ab - allerdings erst nach rund neun Stunden relativ sachlicher Debatte. Die Vertreter verweigerten dem Vorstand nämlich die eigentlich routinemäßige Entlastung für das Geschäftsjahr 1998. Nur 19 der 52 Vertreter, darunter mindestens fünf Vorstandsmitglieder, votierten für die Entlastung. Der geheimen Abstimmung sollte dann sogar ein Mißtrauensantrag der VV gegen den Vorstand folgen - doch mit 23 zu 23 Stimmen wurde eine Entscheidung darüber denkbar knapp abgewehrt. Die Situation ist für die niedersächsischen Vertragsärzte jetzt alles andere als gemütlich. Das Sozialgericht Hannover hat die letzten sechs HVM-Änderungen seit Juli 1997 für rechtsungültig erklärt, weil sie nicht im niedersächsischen ärzteblatt, dem nach wie vor offiziellen Amtsblatt der KV, veröffentlicht worden waren. Sowohl die getrennten Internistentöpfe, der Hausarzttopf und die Budgetierung bisher nicht budgetierter Facharztgruppen sind damit hinfällig. Alle zehn Quartale müßten, wenn sich auch das Landessozialgericht dieser Bewertung anschließen sollte, neu berechnet werden. Dies wäre notwendig, um Honorar an die Ärzte auszahlen zu können, die dagegen geklagt haben. "Diese Rückwärtsregelung können wir praktisch nicht leisten", sagte Strahl. Man müsse jetzt Rückstellungen bilden, wisse aber nicht, wie hoch diese sein könnten. In einer Sitzung mit den Abteilungsleitern des Hauses habe er sogar den Staatskommissar ins Gespräch gebracht, gab Strahl auf Nachfrage zu, "aber wir rufen nicht danach". "Trotzdem", verteidigt er sich, "halte ich die grundlegende Auffassung des Vorstandes für richtig, nach der es sei allein dessen Angelegenheit ist, ein eigenes Amtsblatt herauszugeben." Ob dafür eine Satzungsänderung notwendig sei oder nicht, sei juristisch nicht einwandfrei entschieden. Im nachhinein wäre es sicher besser gewesen, die HVMs parallel im KVN-Journal und im niedersächsischen ärzteblatt zu veröffentlichen, räumte Strahl ein. Man habe aber der Beratung im Hause ebenso vertraut - KV-Justitiar Dr. Hans-Jürgen Meier-Greve wurde deshalb am 13. Oktober entlassen -, wie einer Auskunft aus dem Sozialministerium. "Vorstand nicht aus der Verantwortung entlassen"Der Braunschweiger KV-Bezirkschef Dr. Klaus Rittgerodt erinnerte Strahl allerdings daran, daß die VV eine Satzungsänderung mehrfach abgelehnt habe, zuletzt im November 1998. "Sie haben das Votum des Ärzteparlaments einfach mißachtet", warfen deshalb verschiedene Vertreter dem Vorstand vor, zumal das Angebot einer Parallelveröffentlichung bestanden habe. Der Göttinger KV-Bezirksvorsitzende Eberhard Gramsch meinte, die finanziellen Belastungen und Risiken für die Ärzte seien heute unübersehbar. Aus diesem Grund dürfe man den Vorstand nicht aus seiner Verantwortung entlassen, "schon um ihn persönlich haftbar machen zu können". Was die Nichtentlastung und Nichtgenehmigung der Bilanz 1998 rechtlich bedeutet, ist bisher unklar - einig waren sich die Ärztevertreter aber, daß dieses Votum nicht gegen die Geschäftsführung der KV gerichtet sei. Nach Ansicht von Dr. Heiko Wohlers, KV-Bezirkschef in Oldenburg, bestehe die einzige Chance für die KV jetzt darin, "gnädige Richter" beim LSG zu finden, die ein Chaos in der Selbstverwaltung verhindern wollten. |
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