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01/2000 |
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Seit mehr als zehn Jahren dokumentieren die niedersächsischen Hebammen freiwillig die von ihnen betreuten Geburten. 1995 ging daraus das niedersächsische Qualitätssicherungsverfahren "Außerklinische Geburtshilfe" hervor. Vier Jahre später schließlich, zum 1. Januar 1999, wurde ein bundesweit einheitliches Qualitätsmanagementverfahren unter Berücksichtigung der niedersächsischen Erfahrungen in der außerklinischen Geburtshilfe, an dem sich die Hebammen aus allen Bundesländern beteiligen, etabliert. Mit dem Inkrafttreten der niedersächsischen Berufsordnung für Hebammen sind - den Kliniken vergleichbar - auch die in der außerklinischen Geburtshilfe tätigen Hebammen verpflichtet, sich an einem Qualitätssicherungsprogramm zu beteiligen. Da einige Hebammen bereits seit 1987 auf freiwilliger Basis die von ihnen betreuten Hausgeburten auf dem Bogen der Niedersächsischen Perinatalerhebung (NPE) dokumentiert haben, waren Angehörige dieser Berufsgruppe mit dem Verfahren durchaus vertraut. Mit den erhobenen Daten sollten zum einen möglichst alle außerklinischen Geburten in Niedersachsen erfaßt werden, um eine Verbesserung der freiberuflichen Hebammentätigkeit zu erreichen. Zum anderen war man um Versachlichung der in der Vergangenheit oft emotional geführten Diskussion über außerklinische Geburten bemüht. Um die gesetzten Ziele zu erreichen, wurden Qualitätszirkel initiiert, in denen sich die Hebammen mit ihren Arbeitsergebnissen auseinandersetzen konnten. Das Qualitätssicherungsverfahren "außerklinischen Geburtshilfe in Niedersachsen" wurde über vier Jahre durchgeführt (1995 bis 1998). Das niedersächsische Ministerium für Frauen, Arbeit und Soziales hat während dieser Zeit das Verfahren maßgeblich gefördert und finanziell unterstützt. Die methodisch-wissenschaftliche Betreuung und Durchführung des ersten Qualitätssicherungsprojektes einer nichtärztlichen Berufsgruppe wurde vom Zentrum für Qualitätsmanagement im Gesundheitswesen (ZQ) übernommen. Das Projekt diente zur Bestandsaufnahme der von den Hebammen unter dem Anspruch "Gesunde Mutter - gesundes Kind" betreuten Schwangerschaften und Geburten. Die Erhebungsergebnisse und weitere Analysen dienen der Berufsgruppe zur Reflexion ihrer Tätigkeit und zur Präsentation ihrer Arbeit in der Öffentlichkeit. In den Jahren 1995 bis 1998 haben sich insgesamt 120 Hebammen am niedersächsischen Qualitätssicherungsverfahren beteiligt. Nach Schätzungen beider Hebammenberufsverbände dürften damit ca. 80 Prozent der in der außerklinischen Geburtshilfe tätigen Hebammen erfaßt sein. Ausgewertet wurden über 4 000 Geburten zu Hause und in Geburtshäusern bzw. Hebammenpraxen. Alle beteiligten Hebammen verfügten über die jährlichen Statistiken, anhand derer sie sich erstmals mit der Qualität ihre Tätigkeit auseinandersetzen konnten. Zum 1. Januar 1999 wurde das bundesweit einheitliche Qualitätsmanagementverfahren in der außerklinischen Geburtshilfe eingeführt, in dessen Entwicklung die Erfahrungen aus dem niedersächsischen Verfahren eingeflossen sind. Da sich die niedersächsischen Hebammen mittlerweile der bundesweiten Routineerhebung angeschlossen haben, ist das niedersächsische Verfahren abgeschlossen. Aus diesem Anlaß geben die niedersächsischen Hebammenverbände einen Abschlußbericht "Qualitätssicherungsverfahren in der außerklinischen Geburtshilfe Niedersachsen" heraus. Im Rahmen einer Festveranstaltung am 13. Januar 2000 im Ärztehaus Hannover (KV-Gebäude) wurde dieser Bericht der Vertreterin des Ministeriums für Frauen, Arbeit und Soziales sowie allen in den vier Jahren an der Dokumentation beteiligten Hebammen offiziell übergeben. |
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