01/2000


Pionierphase überwunden - Transplantationsmedizin verfeinert ihre Versorgungsstrukturen

R. Heyde


Die Pionierphase der Transplantationsmedizin - vor allem unter organisatorischen Aspekten - ist offensichtlich überwunden. Mit dem Transplantationsgesetz vom November 1997 und landesrechtlichen Weiterungen scheinen alle Weichen für ein verbessertes Management von Organspende, -entnahme und "übertragung gestellt. Diesen Eindruck konnten die Teilnehmerinnen und Teilnehmer des zweiten Treffens der niedersächsischen Transplantationsbeauftragten am 1. Dezember im Ärztehaus Hannover mitnehmen. Der Veranstaltungstermin, zugleich vom Gesetzgeber vorgegebener Stichtag zur Umsetzung wesentlicher Gesetzesvorgaben (Koordinierungs- und Vermittlungsstelle; Lebenspendekommission) sollte gleichzeitig der "Vollzugsmeldung" der genannten Gesetzesvorgaben dienen. Doch fehlte es bis dato einerseits an notwendigen Unterschriften unter einen bundesweiten Vertrag zur Einrichtung von Koordinierungsstellen bzw. einer Vermittlungsstelle (voraussichtlich EUROTRANSPLANT im holländischen Leiden); andererseits war zum Sitzungstermin die Novelle zum niedersächsischen Heilkammergesetz (HKG) zur Einrichtung einer Leben-
spendekommission bei der Ärztekammer Niedersachsen noch nicht verabschiedet.

Dennoch haben, wie Prof. Dr. med. Axel Haverich, Stiftungsratsvorsitzender der Deutschen Stiftung Organtransplantation (DSO) und Leiter der Klinik für Thorax-, Herz- und Gefäßchirurgie an der MHH, zufrieden feststellte, zumindest die Ärzte ihre "Schularbeiten" gemacht und den entsprechenden Vertragsentwurf für die Koordinierungsstellen ausformuliert bzw. die Mitglieder der Lebenspendekommission in Niedersachsen benannt. Auch das von der Bundesärztekammer verabschiedete Regelwerk für Wartelisten und Organvermittlung gehört hierhin. Abgesehen von der genannten Bestimmung im HKG verzichtet Niedersachsen im übrigen - anders als beispielsweise der Freistaat Bayern - auf eine verpflichtende Bestellung von Transplantationsbeauftragten, sondern setzt zunächst ganz auf die freie Entscheidung der in Frage kommenden Kliniken, geeignete Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter um Übernahme dieser wichtigen, zugleich diffizilen und verantwortungsvollen Aufgabe zu bitten. Damit macht sich das Land Intentionen zu eigen, wie sie bereits auf der ersten Sitzung der niedersächsischen Transplantationsbeauftragten Mitte März ë99 in Hannover erkennbar waren. Eine Position, wie sie übrigens auch der Bremer Senat in Abstimmung mit den dortigen, in der Transplantationsmedizin engagierten Krankenhäusern verfolgt.

Einen anderen Weg hingegen beschreitet der Landesbetrieb Krankenhäuser (LBK) in Hamburg, der mit dem Chirurgen Joachim Ohm den bundesweit ersten hauptamtlichen Transplantationsbeauftragten bestellt hat. Sein Tätigkeitsfeld in der Hansestadt erstreckt sich auf die Betreuung der auf 12 Stationen verteilten 140 Intensivbetten der LBK-Kliniken. Dort versteht er sich vor allem als Mittler zwischen Transplantationszentrum und örtlichem Transplantationsbüro. Ohm ist optimistisch, u.a. durch Verbesserung der Strukturen und Abläufe, Information und Motivation, zu einer Verdopplung der Organtransplantationen zu kommen.

Die Organisationszentrale NORD - ein neuer Zuschnitt der Versorgungsregionen

Mit dem (bundesweiten) Vertrag über die Einrichtung von Koordinierungsstellen, dessen Rechtsgültigkeit sich offensichtlich noch durch ungeklärte Kostenfragen und Probleme der Qualitätssicherung verzögert, werden auch in Norddeutschland neue transplantationsmedizinische Versorgungsstrukturen entstehen. So ist beispielsweise vorgesehen, eine regionale Organisationszentrale Nord zu bilden, der die Länder Bremen, Hamburg, Niedersachsen und Schleswig-Holstein angehören. Koordinationspartner ist die DSO, deren in Hannover ansässige Zentrale Niedersachsen voraussichtlich auch für diesen neu geschnittenen Einzugsbereich zuständig sein wird. Ein regionaler Fachbeirat, der sich aus Repräsentanten der regionalen Transplantationszentren, der betroffenen Landesärztekammern, der Länder sowie von Krankenhäusern und gesetzlicher Krankenversicherung zusammensetzt, sorgt für die Interessenswahrnehmung der beteiligten Organisationen.

Die transplantationsmedizinischen Kenndaten der regionalen Untergliederung Nord sind: 13 Millionen Einwohner, sieben Transplantationszentren, 217 Krankenhäuser und ca. 500 Meldungen potentieller Organspenden pro Jahr. Damit, so die Auffassung von Prof. Dr. med. Gundolf Gubernatis, dem Geschäftsführenden Arzt der DSO-Zentrale Niedersachsen, sei genügend Infrastruktur vorhanden, die mit den Modulen Transplantationszentren, Akutkrankenhäusern, mobilen Entnahmeteams sowie dem mobilen Konsilar-Team zur Diagnostik des Hirntodes (MKT) beste Voraussetzungen zur Realisierung der "Ge-meinschaftsaufgabe Organspende" biete.

Eine Service-Einrichtung von höchster Priorität nimmt dabei das in Niedersachsen sehr bewährte MKT ein. Dieses Team ist wesentliche Voraussetzung für die Steigerung von Organtransplantationen und schafft in einem äußerst sensiblen Bereich vor allem Sicherheit in Krankenhäusern und Vertrauen in der Bevölkerung. Leider, so die Klagen von Insidern, gingen in vielen Krankenhäusern potentielle Organspender allein deswegen "verloren", weil mangelhafte oder gar fehlende personelle und technische Voraussetzungen die Diagnostik des Hirntodes nach den Richtlinien der Bundesärztekammer schlicht unmöglich machten. Hermann Deutschmann, Neurologe am Nordstadtkrankenhaus des Klinikums Hannover, nannte in einer Art Rechenschaftsbericht des seit zwei Jahren aktiven Teams (Einsatzmotto: "landesweit, interdisziplinär, permanent") recht eindrucksvolle Zahlen, nach denen bei insgesamt 484 Meldungen über potentielle Spender 91 Einsätze "gefahren" worden sind, die insgesamt 76 Patientinnen und Patienten galten (einschließlich Zweit- oder Drittuntersuchung). Vor allem die Häuser der sog. Grundversorgung waren Ziele der MKTs, die die insgesamt elf Neurologen, sechs Neurochirurgen und acht EEG-MTAs u.a. bis nach Friesland führten.

Wie wichtig diese Konsilien sind, zeigt die Tatsache, daß nicht nur der Hirntod objektiv dokumentiert wurde, sondern - in 25 Prozent der getätigten Einsätze - der Hirntod mit erster Untersuchung auszuschließen war. Von den genannten 484 Meldungen konnten letztendlich 246 realisiert werden, wobei 58 auf das "Einsatzkonto" des MKTís gingen. Ein umfangreiches Qualitätssicherungsprogramm, in das auch die Akademie für ärztliche Fortbildung der Ärztekammer Niedersachsen eingebunden ist, gewährleistet eine ständige Qualitätsoptimierung der MKT-Aktivitäten. Diese haben in Fachkreisen mittlerweile so viel nachhaltige Resonanz gefunden, daß beispielsweise den lobenden Worten aus Nordrhein-Westfalen "mit Sicherheit" der Aufbau derartiger Teams beim westlichen Nachbarn der Niedersachsen folgen wird.

Widerstände und Hilfestellungen

Die "ausbleibende" Spendermeldung bzw. nicht realisierte oder realisierbare Organentnahme findet ihre Ursachen jedoch nicht nur in Defiziten des Qualitätsmanagements in Krankenhäusern zur Erkennung von Organspenden - die diesbezügliche Qualitätssicherung ist jetzt geseztlich für alle Krankenhäuser vorgeschrieben - sondern ist auch Ergebnis von Einwilligungsproblemen oder "schwierigen" Gesprächen mit Angehörigen. So würden immer wieder Fälle bekannt, in denen juristisch ungeklärte Einwilligungsrechte Organspenden entgegenstehen. Ferner komme es bisweilen zu Situationen, in denen beispielsweise um Einwilligung gebetene Angehörige nicht mit Zustimmung, sondern mit Bedrohung der nachfragenden Ärzte reagierten. Auch Schwierigkeiten in der Akzeptanz des Hirntodes, des Todes von Angehörigen überhaupt, paralysierten oft genug die erbetene Entscheidung.

Hilfreich ist daher die Darstellung und Diskussion darüber, wie im Einzelfall damit umzugehen ist. Als sehr positiv haben sich dabei zwei in Emden und in Bielefeld praktizierte Modelle erwiesen, die in Form einer Notfallbegleitung umfassenden professionellen Beistand für Angehörige von verstorbenen Organspendern bieten. In beiden Modellen ist es gelungen, durch äußerst behutsamen Umgang mit diesen Angehörigen mehr Verständnis und Unterstützung für den Organspendegedanken zu erzeugen. Die Partizipation dieser Menschen an verschiedenen transplantationsmedizinischen Versorgungs- und Betreuungssegmenten, z.B. Demonstration des Erhalts der Vitalfunktionen auf einer Intensivstation, habe dazu geführt, nicht nur die Würde der Verstorbenen, sondern auch die der Angehörigen zu respektieren.

Das nächste Treffen der Transplantationsbeauftragten findet am 28. Juni 2000 im Vortragssaal des Ärztehauses Hannover statt.
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Diese Seite wurde zuletzt aktualisiert am: 12.01.2000

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