aktualisiert am: 07.01.2002
niedersaechsisches aerzteblatt
 

01/2002


Grußwort zum Jahreswechsel


Liebe Kolleginnen und Kollegen,

für uns Ärzte war das zurückliegende Jahr 2001 ein ereignisreiches Jahr. Es brachte uns nicht nur einen Wechsel an der Spitze des Gesundheitsministeriums. Es hat uns die Gestaltungsspielräume, aber auch die Ohnmacht und die Verführbarkeit der Verantwortlichen demonstriert. Vor allem zeigte es die Beharrungskraft überkommener Standpunkte im Angesicht neuer, drängender Herausforderungen. Am Ende dieses Jahres steht die Politik weiterhin vor ungelösten Fragen. Wir sehen Wegweiser in viele Richtungen, doch keinen Fahrplan.

Die Hoffnungen, die wir Ärzte auf die Amtseinführung einer neuen Gesundheitsministerin setzten, haben sich nur zum Teil erfüllt. Die Arzneimittelbudgets sind abgeschafft. Doch dieser Erfolg ist zum Pyrrhussieg geworden: Jetzt schiebt die Öffentlichkeit den Ärzten die Schuld für gestiegene Verordnungskosten zu, die Rationierungszwänge lasten auf der ärztliche Selbstverwaltung und die "Aut-idem"-Regelung zieht neue Probleme nach sich.

Die Beitragssteigerungen der großen Krankenkassen führen die Stabilitätsziele der gegenwärtigen Bundesregierung ad absurdum. Doch ein schlüssiges Konzept zur Sanierung unseres Gesundheitssystems wird bislang durch vage Absichtserklärungen ersetzt. In der politischen Diskussion drohen sich die Gewichte bedenklich zu verschieben. Mit ihrer Klage- und Drohkulisse verschaffen sich die Krankenkassen zunehmend Gehör, die Pharmabranche darf sich mit Geldgeschenken aus ihrer Verantwortung freikaufen, während die Ärzteschaft zum Sündenbock für die Fehlentwicklungen im Gesundheitssektor abgestempelt wird. Aber der demographische Wandel hin zu einer immer älter werdenden Gesellschaft und die Finanzierung des medizinischen Fortschritts verlangen nach tiefergehenden Antworten als der, die ärztliche Selbstverwaltung in Frage zu stellen. Die Ärzteorganisationen sind bereit, die bestehende Versorgungslandschaft weiterzuentwickeln. Konzepte für eine funktionsfähige Koexistenz von Kollektiv- und Einzelverträgen zur Durchführung von Versorgungsaufträgen liegen schon auf dem Tisch. Doch der Sachverstand der Ärzteschaft wird von der Politik nur zögernd angenommen.

Die Ärztekammer Niedersachsen und die Kassenärztliche Vereinigung Niedersachsen haben ihre Handlungsfähigkeit und ihre Zukunftsorientierung auch in den zurückliegenden zwölf Monaten unter Beweis gestellt. Dafür nur ein Beispiel: Den "IGeL-Leistungen", die vielen Kollegen zusätzliche Einnahmequellen erschließen, haben sie erst vor wenigen Wochen gemeinsam durch einen neuen Leistungskatalog und detaillierte Anwendungsbestimmungen einen zuverlässigen rechtlichen Rahmen gegeben.

Durch eine rückwirkende Korrektur der Arzneimittel-Richtgrößen 1999 hat die KVN viele Ärzte vom Damoklesschwert der Regreßforderungen befreien können. Sie wird auch künftig ihr Möglichstes tun, um ungerechtfertigte Forderungen von ihren Mitgliedern abzuwenden und sie bei einer wirtschaftlichen Verordnungsweise zu unterstützen. Abgeschlossen wurden die Vorbereitungen für die Plausibilitätskontrollen. Sie setzen uns endlich in die Lage, die pauschalen Verdächtigungen gegen einen ganzen Berufsstand zu zerstreuen, sein Einkommen durch unlautere Praktiken zu erhöhen.

Dringendste Aufgabe der KVN bleibt die Sicherstellung der flächendeckenden medizinischen Versorgung der Bevölkerung. Unsere Patienten haben Anspruch auf eine hochwertige und regional gleichmäßige Gesundheitsbetreuung. Für die meisten von ihnen ist eine wohnortnahe Behandlung bei den Ärzten ihrer Wahl und ihres Vertrauens die oberste Forderung an unser Gesundheitssystem. Dafür stehen auch die Kassenärztlichen Vereinigungen.

Unerläßlich dafür ist eine angemessene Leistungsvergütung für die Ärzteschaft. Die Erhöhung der Versorgungsverträge um die vorgegebene Grundlohnsummensteigerung allein reicht dafür nicht aus. Das Ziel des Vorstandes wird es weiterhin sein, über zusätzliche Versorgungsverträge weitere Mittel zu gewinnen.

Im Krankenhausbereich droht die angespannte Finanzlage in der gesetzlichen Krankenversicherung insbesondere wegen des Dogmas der Beitragssatzstabilität das hohe Leistungsniveau der stationären Patientenversorgung zu beeinträchtigen.

Notwendig ist die Weiterentwicklung der Krankenhäuser zu integrierten Dienstleistungszentren, die vernetzt mit ambulanten Behandlungsangeboten neben der Erbringung stationärer Behandlungsleistungen auch an der Koordination mit der ambulanten Behandlung, mit Pflegeleistungen und Rehabilitation mitwirken. Es bestehen Zweifel, ob dazu der tiefgreifende Strukturwandel der Krankenhausfinanzierung hilfreich ist, wenn in Zukunft das von der Gesundheitsreform 2000 eingeführte durchgängige leistungsorientierte und pauschalierende Finanzierungssystem der DRG-Vergütung für Krankenhäuser eingeführt wird.

Schon jetzt bereitet die Einhaltung des Arbeitszeitgesetzes in Krankenhäusern Sorgen, welches dem Arbeitsschutz des Krankenhauspersonals, aber in bedeutendem Maße auch dem Schutz der Patienten vor überarbeiteten und übermüdeten Ärztinnen und Ärzten dient. Hinzu kommt das Urteil des Europäischen Gerichtshofs, dem sich deutsche Arbeitsgerichte angeschlossen haben, daß Bereitschaftsdienste, in denen Arbeit anfällt, als Arbeitszeit zu bewerten sind, so daß erheblicher zusätzlicher Personalbedarf für die Krankenhäuser anzumelden ist. Dieser erscheint weder unter geltenden Budgetbedingungen noch erst recht durch das DRG-Vergütungssystem finanzierbar.

Es ist zu erwarten, daß sich in den Kliniken der Konkurrenzdruck verstärken und zunehmendes Gewinnstreben stattfinden wird, mit der Folge, daß gerade bei den zunehmenden Privatisierungen der Gewinnerzielung Vorrang vor den Patienteninteressen eingeräumt wird und daß im Krankenhausbereich Grundsätze der Solidarität durch wirtschaftliche Interessen verdrängt werden.
Aus der Sicht der Ärzteschaft müssen der Qualitätssicherung und der zertifizierten Fortbildung in allen Bereichen ärztlichen Handelns Vorrang eingeräumt werden.

Mit Sicherheit werden sich durch das neue DRG-Vergütungssystem viele ärztliche Leistungen aus dem Krankenhaus in den ambulanten Bereich verlagern. Noch gänzlich ungeklärt ist, wie die Mehrbelastung für die niedergelassenen Ärzte finanziell aufgefangen werden kann.

Auch dieses Beispiel zeigt: Bei ihrem Handeln bleiben Ärztekammern und KVen abhängig von den Rahmenvorgaben der Politik. Nur die Entwicklung eigener, zukunftweisender Konzepte und die überzeugende Verwaltung der eigenen Belange geben uns die Chance, daß ärztlicher Sachverstand und ärztliche Interessen in der politischen Diskussion Gehör finden. Dafür benötigen die Ärzteorganisation weiterhin die Geschlossenheit und Solidarität ihrer Mitglieder. Gerade im Jahr 2002 haben die Ärzte die Möglichkeit, bei den Bundestagswahlen ihre Auffassung von den Leistungen der Politik kundzutun und Signale für Kurskorrekturen zu setzen. Nutzen wir die Gelegenheit, unsere Stimmzettel sprechen zu lassen.

Mit den besten Wünschen für das
kommende Jahr


Prof. Dr. med. Heyo Eckel
Präsident der
Ärztekammer Niedersachsen


Eberhard Gramsch
Vorsitzender des Vorstandes der
Kassenärztlichen Vereinigung
Niedersachsen

 
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