aktualisiert am: 08.01.2003
niedersaechsisches aerzteblatt
 

01/2003


Versorgungswerk - ÄVN mit befriedigendem Geschäftsergebnis in wirtschaftlich schwierigem Umfeld


Die Kammerversammlung der Ärztekammer Niedersachsen behandelte den Jahresabschluß 2001 der Ärzteversorgung Niedersachsen (ÄVN), wurde über den bisherigen Verlauf des Geschäftsjahres 2002 informiert und beschloß die neuen Beiträge und Leistungsverbesserungen ab 01.01.2003.

Dr. med. Günter Mahlke, Vorsitzender des Verwaltungsausschusses, hatte eine gute Nachricht mitgebracht: Die Renten der Ärzteversorgung Niedersachsen sind sicher! In einem insgesamt wirtschaftlich und finanzpolitisch schwierig gewordenen Umfeld gelang es, das Versorgungswerk auf Kurs zu halten. Die Umstellung der Währung von DM auf EURO geschah dank wesentlicher Anstrengungen im Bereich der Programmierung der Mitglieder- und Rentenverwaltung sowie des Rechnungswesens problemlos. Die Erträge aus den Kapitalanlagen überstiegen die Beitragseinnahmen und erreichten annähernd den historischen Höchststand des Vorjahres. Kräftig stiegen die Rentenausgaben, die schon mehr als drei Viertel der laufenden jährlichen Beitragseinnahmen ausmachen. Erstmalig im Jahr 2001, 38 Jahre nach der Gründung, übertraf die Summe der seit Gründung insgesamt erzielten Kapitalerträge die in diesem Zeitraum vereinnahmten Mitgliedsbeiträge: Seit Gründung der Ärzteversorgung Niedersachsen im Jahre 1964 wurden umgerechnet 3,34 Mrd. q Beiträge und 3,39 Mrd. q Kapitalerträge erzielt. An Versorgungsleistungen wurden im gleichen Zeitraum 50 % aller Mitgliedsbeiträge, insgesamt 1,66 Mrd. q, wieder ausgezahlt.

Die erzielte Nettorendite der Kapitalanlagen im Berichtsjahr 2001 von 6,48 % ist vor dem Hintergrund seit Jahren rückläufiger Zinsentwicklung und erheblichen Kursrückgängen an den Aktienmärkten insbesondere auch im Vergleich zu anderen Versorgungswerken zufriedenstellend.

Diese Aussage gilt auch für den niedrigen Verwaltungskostensatz von 1,2 % der Jahreseinnahmen, der dem Vergleich mit Kostensätzen anderer Versicherungen oder gar von Krankenkassen standhält.

Die massive Anhebung der GRV-Beiträge durch Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze auf 5 100 q monatlich und des Beitragssatzes auf 19,5 % wirken sich auf die Mitglieder des Versorgungswerkes wegen gleich hoher Beiträge der angestellten Mitglieder und ihres Einflusses auf die Beitragshöhe der Selbständigen aus. Das Prinzip der beitragsgerechten Rente steigert auch die Anwartschaften der ÄVN-Mitglieder entsprechend. Der erhöhte Liquiditätsabzug trotz stagnierender oder gar rückläufiger Berufseinkünfte löst aber Besorgnis aus.

Dr. Mahlke stellte abschließend der Kammerversammlung die neue Geschäftsführerin, Rechtsanwältin Kirsten Gutjahr, vor, mit dem Zuständigkeitsbereich Mitglieder/Renten, EDV, Organisation und Personal. Geschäftsführer Karsten Müller-Uthoff ist für alle Fragen der Vermögensanlage zuständig. Dem Gremium wurden ferner vorgestellt der Justitiar Henning Laves, gleichzeitig Bereichsleiter der Bereiche Mitglieder/Renten, der Bereichsleiter Wertpapiere/Hypotheken, Christian Markert, sowie der Bereichsleiter Immobilien, Frank Adelstein.

Werden die Versorgungswerke "geschluckt"?

Anschließend gab der Vorsitzende des Aufsichtsausschusses Dr. med. Folkert Hinrichs den wiederum uneingeschränkten Prüfvermerk der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft für den Jahresabschluß 2001 bekannt. Dessen Urteile lauten: ordnungsgemäße Verwaltung, geordnete und nachvollziehbare Geschäftsabläufe und Buchführung, vernünftige Mischung und Streuung der Kapitalanlagen bei immer noch relativ günstiger Ertragslage, eine sparsame Verwaltung.
Er ging dann auf aktuelle sozialpolitische Themen ein, die Einflüsse auf die berufsständischen Versorgungswerke haben oder haben könnten. Dazu gehört die von der Bundesregierung eingesetzte Kommission "Nachhaltigkeit in der Finanzierung der sozialen Sicherungssysteme" unter Leitung des Vorsitzenden des Sozialbeirates und Wirtschaftsweisen Prof. Rürup, die Vorschläge zur Stabilität der Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung entwickeln soll. In diesem Zusammenhang wird erneut die Frage einer eventuellen Ausweitung der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung auf die gesamte Bevölkerung diskutiert. Die Arbeitsgemeinschaft berufsständischer Versorgungseinrichtungen hat ein erneutes verfassungsrechtliches Gutachten in Auftrag gegeben, das eine Einbeziehung der Pflichtmitglieder in die GRV oder in eine allgemeine Grundsicherung als "überflüssig unverhältnismäßig und verfassungsrechtlich unzulässig" einschätzt. Dieses Ergebnis stimmt mit der Aussage der Enqute-Kommission des Deutschen Bundestages "Demographischer Wandel" überein, indem parteiübergreifend zu den berufsständischen Versorgungswerken überzeugend festgestellt wird:

"Völlig anders sieht es dagegen bei den Freiberuflern aus. Diese sind in berufsständischen Versorgungssystemen abgesichert. Zudem weisen die berufsständischen Versorgungswerke eine höhere Effizienz als die gesetzliche Rentenversicherung auf, und zwar ohne Inanspruchnahme von Staatszuschüssen. Ein Aufgeben dieses gut funktionierenden Systems ist daher ökonomisch nicht begründbar. Die Ansprüche und Anwartschaften der in den Versorgungswerken Versicherten genießen zudem den Schutz des Art. 14 GG. Zudem können sich die berufsständischen Versorgungswerke auf den Schutz des Art. 12 GG (Bestandsschutz eines eingerichteten Gewerbebetriebs) berufen; da erscheint sogar eine Rentenversicherungspflicht der als Angestellte tätigen Freiberufler problematisch.

Da sich bei einem versicherungsmäßig organisierten Rentensystem jede Ausweitung des Versichertenkreises zeitversetzt in ausgeweiteten Ansprüchen niederschlägt, ist - zumal Freiberufler, Selbständige und Beamte eine höhere ferne Lebenserwartung als der gegenwärtige Versichertenbestand haben dürften - eine Ausweitung des Versichertenkreises keine Antwort auf das demographische Problem."

Zwei weitere verfassungsgerichtliche Aufträge an die Bundesregierung zur gesetzlichen Rentenversicherung mit möglichen Auswirkungen auf die berufsständische Versorgung sollten darüber nicht vergessen werden: In der Pflege- und Krankenversicherung hat das Bundesverfassungsgericht kindbezogene Beitragsentlastungen angeordnet und dem Gesetzgeber aufgegeben, über kindbezogene Beitragsermäßigungen für sozialversicherungspflichtige Eltern auch in anderen sozialen Sicherungssystemen nachzudenken. Für berufsständische Versorgungswerke wäre diese Beitragsermäßigung besonders heikel, weil das für die sozialen Volksversicherungen gültige Argument bei den Versorgungswerken nicht greift, wonach die Kinder von heute die Beitragszahler von morgen seien. Das zweite Problem ist die Änderung der Rentenbesteuerung. Der Gesetzgeber hat bis zum 01.01.2005 eine Neuordnung der steuerlichen Behandlung von Altersvorsorgeaufwendungen und Altersbezügen zu treffen. Eine ebenfalls von der Bundesregierung eingesetzte Sachverständigenkommission wird dem Gesetzgeber voraussichtlich eine nachgelagerte Besteuerung vorschlagen. Dieses bedeutet für die Zukunft möglicherweise den Abzug von Altersvorsorgeaufwendungen vom steuerpflichtigen Einkommen, dem steht jedoch eine volle Versteuerung der späteren Versorgungsbezüge gegenüber. Dies wird wohl auch auf die berufsständische Versorgung ausgedehnt werden, womit sich angestellte wie selbständige Mitglieder abfinden könnten. Allerdings sind für die Übergangszeit Besonderheiten unseres Systems zu berücksichtigen. Die Mehrzahl unserer Mitglieder, zum Beispiel alle selbständig tätigen Ärztinnen und Ärzte, haben den größten Teil der Beiträge zur Ärzteversorgung aus versteuertem Einkommen bestritten und dürfen deshalb erwarten, daß bei den späteren Versorgungsbezügen höhere Steuerfreibeträge gewährt werden als vergleichsweise bei angestellten Mitgliedern der gesetzlichen Rentenversicherung, die die Vorteile sowohl steuerfreier Bundeszuschüsse als auch steuerfreier Arbeitgeberanteile genießen. Das Bundesfinanzministerium und die Expertenkommission haben signalisiert, daß diese Besonderheiten Berücksichtigung finden können.

Prof. Dr. Heubeck, der versicherungsmathematische Sachverständige des Verwaltungsausschusses, äußerte sich zu den neuen Beiträgen und Leistungen der Ärzteversorgung ab 2003. Er analysierte dafür das versicherungsmathematische Ergebnis zum Bilanzstichtag 31.12.2001 und die daraus folgenden Möglichkeiten von Leistungserhöhungen. Der Sachverständige stellte die neuen Beitragsbarwerte dar, die aus den Beitragserhöhungen in der gesetzlichen Rentenversicherung folgen und stellte diesen die Leistungsbarwerte für künftige Versorgungsaufwendungen gegenüber. Er empfahl eine vorsichtige Bewertung rechnerischer Überschüsse aus künftig höheren Beiträgen und deren teilweise Verwendung zum Abbau des Tilgungsbetrages aus der Umstellung der berufsständischen Richttafeln wegen der verlängerten Lebenserwartung der ÄVN-Versorgungsempfänger.

Vermögensanlage - eine anspruchsvolle Aufgabe

Der für die Vermögensanlagen der Ärzteversorgung zuständige Geschäftsführer Karsten Müller-Uthoff informierte über Anlagestruktur und -strategie des Vermögens, insbesondere der Wertpapiere. Der größte Teil des Vermögens besteht unverändert aus festverzinslichen Wertpapieren. Im Interesse einer dauerhaften Verzinsung wird stets in langlaufende Wertpapiere guter Aussteller investiert. Von Anlagen in Schuldverschreibungen gewerblicher Aussteller hat man bisher aus Bonitätsgründen abgesehen. Neben der Rückzahlungsverpflichtung der Emittenten bestehen weitere Sicherheiten in Form von abgesondertem Vermögen, Einlagensicherungssystemen oder Gewährsträgerhaftungen. An dieser Strategie soll aus Risikogründen auch künftig festgehalten werden. Allerdings liegt das derzeit am Kapitalmarkt erzielbare Renditeniveau wesentlich dichter am Rechnungszins von 4% als in den Vorjahren. Dadurch wird die Erzielung von Überschüssen erschwert.

Im Immobilienbereich machen sich die konjunkturell bedingten Schwächen bei Neuvermietungen bemerkbar. Der Rückgang der Nachfrage nach Gewerbemietraum ist relativ stark und in kurzer Zeit aufgetreten, auch das Niveau der Mietpreise hat sich in vielen Bereichen nach unten verschoben.

Die sehr ungünstige Kursentwicklung an den Aktienmärkten hat sich auch bei der ÄVN nachteilig auf den Kurswert der Aktienanlagen ausgewirkt, die mit einem Anteil von rd. 25% der gesamten Vermögensanlagen zu Buche stehen. Im Interesse einer Risiko-Streuung wird nahezu ausschließlich in sehr bekannte und marktbreite Aktien investiert. Auch wenn im laufenden Jahr voraussichtlich keine Ausschüttungen aus den Aktienfonds erfolgen können, wird aus den Aktienanlagen auf Dauer eine insgesamt höhere Rendite erwartet als bei festverzinslichen Wertpapieren. Es hängt von der Kursentwicklung bis zum Jahresende ab, in welchem Umfang Abschreibungen auf Wertpapiere hingenommen werden müssen. Dabei wird eine Bruttoverzinsung auf die gesamten Kapitalanlagen von gut 5% erwartet.

Selbst bei Inkaufnahme von Abschreibungen werden sich keine nennenswerten Belastungen für die Entwicklung von Anwartschaften und Renten ergeben, die auch für vorhersehbare Zeiträume sicher und verläßlich sind. Alles in allem sind die Herausforderungen im Bereich der Kapitalanlage größer geworden, auch bei anderen Pensionseinrichtungen liegen vergleichbare Entwicklungen vor. Daher ist damit zu rechnen, daß Überschüsse in den kommenden Jahren auch geringer als gewohnt ausfallen können.

Nach lebhafter Aussprache über die Referate stellte die Kammerversammlung ohne Gegenstimme den Jahresabschluß 2001 der Ärzteversorgung fest und entlastete Verwaltungs- und Aufsichtsausschuß bei Enthaltung der Betroffenen. Die Kammerversammlung beschloß dann entsprechend den Ergebnissen der versicherungstechnischen Bilanz und den Empfehlungen des Versicherungsmathematikers Prof. Dr. Heubeck, die neue durchschnittliche Versorgungsabgabe für 2003 auf 13 008 q festzusetzen und die laufenden Renten und Rentenanwartschaften ab 01.01.2003 um 0,5% zu erhöhen.


Anschrift der Verfassers:
Dr. Ulrich Kirchhoff, Karsten Müller-Uthoff
Ärzteversorgung Niedersachsen
Berliner Allee 20, 30175 Hannover



 
Alle Inhalte © Hannoversche Ärzte-Verlags-Union 1998-2003.
Diese Seite wurde zuletzt aktualisiert am: 08.01.2003.

Design by Tim Schmitz-Reinthal, webmaster@haeverlag.de.