aktualisiert am: 08.01.2003
niedersaechsisches aerzteblatt
 

01/2003


Steigende Kassenbeiträge - Strukturreform später


In einer Demokratie wird die politische Willensbildung durch die Parteien geformt. Sie beeinflussen auch die allgemeine "Stimmungslage" in der Gesellschaft. Deshalb wiegt die Feststellung führender Forschungsinstitute durch Umfragen schwer, daß die Mehrheit der Bürger in der Bundesrepublik von den politischen Parteien enttäuscht ist, schlimmer noch, daß die Parteien ihre Glaubwürdigkeit in der Bevölkerung verloren haben.

Eine solche Feststellung, wenn sie denn zutreffend sein sollte, hat verheerende Folgen in einer Phase wirtschaftlicher und sozialer Verwerfungen, in der es wichtig ist, die Kräfte zu sammeln und die Gesellschaft zu einem "Aufbruch" in eine gesicherte Zukunft zu ermuntern. Die Ursache für den Glaubwürdigkeitsverlust der Parteien ist - ohne unzulässig verallgemeinern zu wollen - nicht nur in wahrheitswidrigen Erklärungen führender Politiker gegenüber den Bürgern während der letzten Wahlkampfwochen zu suchen. Das Vertrauen hat auch dadurch Schaden genommen, daß in den zurückliegenden 4 Jahren so gut wie keine nachhaltig wirksamen Reformen stattgefunden haben, die diesen Namen verdienen.

Wenn die Mitwirkung der Bürger an der demokratischen Willensbildung schon beschränkt ist auf die Teilnahme an den Wahlen, und das ist wenig genug, dann müssen die Parteien vor den Wahlen "alles was zur Abstimmung steht, klar und vollständig vorbringen und die Tatsachen wohlbegründet und in einfachen Worten herausstellen" (Großer Brockhaus, 1953). Nur so können die Bürger zwischen den Alternativen, die in Parteiprogrammen ihren Ausdruck finden, frei "wählen", und das heißt konkret, legal und auf gewaltlose Art und Weise über die politische Machtverteilung mitentscheiden. Das schließt die Veränderung der jeweils vorherrschenden politischen Kräfteverhältnisse ein.

Das Bekenntnis zur Wahrheit gehört zur politischen Tugend

Die Bürger haben nach dem 22. September die bittere Erkenntnis hinzugewinnen müssen, daß die Parteien dieses plebiszitäre Regulativ außer Kraft setzen können, in dem sie im Interesse des Machterhalts oder der Erringung von Macht noch am Tage vor der Wahl der Öffentlichkeit das Gegenteil dessen erklären, was sie nach der Wahl verkünden. Eigentlich hätte das niemand überraschen sollen, denn "noch nie gehörte die Wahrhaftigkeit zu den politischen Tugenden", so die kühne Philosophin Hannah Arendt, eine Vordenkerin, der die historische Theorie und die aktuelle Gesellschaftsanalyse nie ein Gegensatz waren. Oder vereinfacht gesagt, "das Parlament ist immer nur so stark wie sein Image und sein Respekt in der Bevölkerung" (Antje Vollmer, ZEIT Nr. 12/2002). Die Bürger hätten schon im letzten Jahr offen und ehrlich über die wahre Lage der Staatsfinanzen und der Sozialsysteme aufgeklärt und auf spürbare Einschränkungen vorbereitet werden müssen. So aber fühlen sie sich "betrogen".

Erstes Beispiel für den Offenbarungseid von rot- grün

Was den Bundeshaushalt betrifft, so bezeichnete es der Bundesfinanzministers Hans Eichel noch 10 Tage vor der Wahl für verhängnisvoll, den wirtschaftlichen Aufschwung oder den Haushaltsausgleich dadurch herbeiführen zu wollen, in dem man "jetzt in höhere Schulden ausweicht", denn damit "provoziere man einen Verstoß gegen den EU-Stabilitätspakt". Sofort nach der Wahl kündigte die Regierung für 2002 einen Nachtragshaushalt an und sie beschloß durch eine entsprechende Kreditaufnahme eine höhere Verschuldung in Höhe von 46 Mrd. Euro.

Beispiel 2:
Hartz hat sich von Hartz distanziert

Erst hat die Regierung "feierlich" versichert, man werde das Hartz-Konzept zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit "eins zu eins" umsetzen, um nach wenigen Wochen internen Streites dem "Prinzip Hoffnung" nachzutrauern. Das "Drehbuch" von Peter Hartz war gut, aber als die Dreharbeiten begannen, wollte jeder der Akteure sein "eigenes Stück" spielen. Der Legende nach soll sich der athen. Gesetzgeber und Staatsmann Solon, einer der sieben Weisen, nachdem er sein Gesetzgebungswerk verrichtet hatte, freiwillig in die Verbannung begeben haben. Erleben zu müssen, wie wesentliche Teile des Arbeitsmarktkonzeptes das Opfer einer verfehlten Ideologie zu werden drohen, muß für Peter Hartz ähnlich deprimierend sein.

Beispiel 3:
Wer von höheren Kassenbeiträgen redet, betreibt Panikmache

Gesundheitsministerin Ulla Schmidt erklärte im September 2002, höhere Beitragssätze der Krankenkassen seien trotz des erkennbaren Haushaltsdefizits nicht nötig. Egal, ob sie die Wahrheit verschwieg oder sie gar nicht wußte - das eine ist so schlimm wie das andere. Nach der Wahl wurde die Beitragsbemessungsgrenze der Krankenversicherung, die an die der RV gekoppelt ist, um 13,3% von 3 375 Euro auf 3 825 Euro (West) bzw. von 2 813 Euro auf 3 187 Euro (Ost) erhöht. Um die Auswirkungen dieser Abgabenerhöhungen zu mildern, verbot sie durch das Vorschaltgesetz für dieses Jahr höhere Beitragssätze. Sie werden aber trotzdem bei einer Reihe von Kassen steigen, so daß sich im Durchschnitt des Jahres ein Beitragssatz von rd. 14,5% ergeben wird. Dazu werden ganz besonders die Beitragserhöhungen bei den beiden großen Ersatzkassen, der Barmer und der DAK, beitragen, die vor der Frage stehen, ob sie sich für 14,9 oder 15% entscheiden müssen. Wie könnten sonst die Kassen ohne Betriebsmittel und Rücklagen ihre Leistungsfähigkeit angesichts eines bundesweiten Haushaltsdefizits in Höhe von ca. 3,2 Mrd. Euro aufrecht erhalten? Nur ein höheres Wirtschaftswachstum könnte die Einnahmeschwäche der Kassen mildern, aber bei einem Zuwachs im letzten Jahr von nur 0,4% und geschätzten 1% in diesem Jahr, sind die Aussichten schlecht. Wer die Gesundheitsministerin vor der Wahl auf diese Probleme aufmerksam machte, wurde als jemand abqualifiziert, der nichts anderes im Sinn hätte, als "Panikmache". Schade eigentlich, daß der Ministerin die realistische Selbsteinschätzung ihrer Professionalität als Politikerin zu fehlen scheint.

Es gibt kein Entrinnen, außer durch eine Strukturänderung des Systems

Was die Wirtschaft gegenwärtig am wenigsten gebrauchen kann, ist eine Schwächung von Kaufkraft bei gleichzeitig steigenden Arbeitskosten. Beides hat, wie in einer abwärts gerichteten Spirale, steigende Arbeitslosenzahlen zur Folge, so daß am Ende der Ausfall von Beitragszahlern noch größer ist als vorher. Die realökonomische Basis der Sozialsysteme ist nun mal ein stabiles wirtschaftliches Wachstum, und jede Schwächung hat Folgen für den Fortbestand der sozialen Sicherung. Eine negative Entwicklung läßt sich nur aufhalten, wenn entsprechend den Grundregeln der neoklassischen Ökonomie, der Preis für die Arbeit dem steigenden internationalen Wettbewerbsdruck angepaßt wird (Siebert, in "Die neuen Ökonomen", 1997). Die Lohnnebenkosten dürfen nicht mehr weiter steigen, und solange das nicht erreicht ist bzw. die Differenz zwischen "Brutto" und "Netto" so groß bleibt, wie sie ist, bleibt Schwarzarbeit der größte Wachstumsmarkt. Der von Ulla Schmidt kürzlich ernannte Kommissionsvorsitzende Prof. Bert Rürup sagte kürzlich: "Wenn es uns nicht gelingt, die Lohnnebenkosten zu senken, werden wir das Beschäftigungsproblem nicht lösen". Sein Ziel lautet: Absenkung auf 40 Prozent. Nun läßt sich ausrechnen, daß durch die höheren Krankenkassen- und Rentenbeiträge ein Arbeitnehmer mit einem Gehalt von 2 500 Euro im Monat bis zu 30 Euro weniger ausbezahlt bekommt, und wer zur höheren Gehaltsgruppe gehört, hat im Monat bis zu 100 Euro weniger auf dem Gehaltskonto. Und um dieselben Beiträge erhöhen sich die Lohnnebenkosten des jeweiligen Betriebes. Wenn Rürup will, daß die Arbeit "billiger" wird, warum macht die Regierung sie erst einmal teurer?
Höherverdienende in die GKV gezwungen

Diese Regierung will es auch, daß sich Arbeitnehmer dem Versicherungszwang nur entziehen können, wenn ihr Jahresarbeitsentgelt 45 900 Euro, bzw. 3 825 Euro im Monat, übersteigt. Nur dann dürfen sie sich für eine private Absicherung ihres Krankheitsrisikos entscheiden. Durch die Verschiebung der sogenannten "Friedensgrenze zwischen PKV und GKV" verschafft die Regierung der GKV in diesem Jahr Einnahmen zwischen 200 und 300 Mio. Euro, der Pflegeversicherung werden etwa 35 bis 40 Mio. Euro zufließen. Daß die PKV dadurch von dem erwarteten Mitgliederwachstum abgeschnitten wird, dürfte angesichts einer Rücklage von 70 Mrd. Euro, die das Vierfache ihrer Leistungsausgaben eines Jahres ausmacht, ihre zukunftsichere Stabilität nicht wesentlich mindern. Enttäuschend ist es nur für die jährlich 50 000 bis 60 000 Arbeitnehmer, die gegen ihren Willen in der GKV bleiben müssen. Damit hat die Regierung die Entscheidung über den Krankenschutz, also die Wahl zwischen privat und öffentlich, dem freien Willen der Bürger entzogen und sie gezwungen, sich "gesetzlich" zu versichern. Daß allein im Jahre 2001 etwa 360 000 Bürger in freier Entscheidung zur PKV übergewechselt und nur 150 000 den umgekehrten Weg gegangen sind, entspricht nicht dem rot-grünen Verständnis von "Wettbewerb".

Gesetzlich verordneter "Preisstopp" für ärztliche Leistungen

Es ist hinlänglich bekannt, daß die Vergütungen für die Leistungerbringer im Jahre 2003 auf den Stand des Vorjahres "eingefroren" werden. Was das bedeutet, ist im niedersächsischen ärzteblatt November 2002 ausführlich beschrieben worden. Soweit von dieser sogenannten "Nullrunde" die niedergelassenen Ärzte betroffen sind, lautet eine der Begründungen, der Einkommensverlust sei minimal, was objektiv falsch ist. Außerdem hätten sie es auf dem Verordnungssektor an der gebotenen Wirtschaftlichkeit fehlen lassen, es mangele an ausreichender Transparenz und der notwendigen Qualität ihrer Leistungen.

Die Regierung nimmt nicht zur Kenntnis, daß sich die Ärzte nachweislich um Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit bemüht haben, wodurch beispielsweise der Anteil der preiswerten Generika-Verordnungen auf 73 % des Umsatzes gestiegen ist. Es gibt kaum noch Verordnungen sogenannter "umstrittener" Medikamente. Auch die Zahl der Verordnungen ist zurückgegangen, sie liegt z.Zt. unterhalb der Verordnungen des Jahres 1981. Die Pharmakotherapieberatung der Vertragsärzte wurde intensiviert und durch eine "Informationsinitiative" der KBV ergänzt. Nicht zu vergessen die "Ärztliche Zentralstelle für Qualitätssicherung" und die "Arzneimittelkommission der Deutschen Ärzteschaft", die als Organe der ärztlichen Selbstverwaltung für die pharmakologische Qualität der Versorgung der Patienten wichtige Beiträge leisten. Deshalb ist es unfair, wenn die Kassen die Wiederherstellung der Mengensteuerung durch Budgets mit einer uneingeschränkt kollektiven Honorarhaftung der Ärzte verlangen. Die Regierung ist hierauf im Vorschaltgesetz nicht eingegangen, aber das besagt nichts. Die Kassen werden ihre Regreßdrohung bei der Diskussion um die "große Gesundheitsreform" wiederholen und die Ärzte zu zwingen versuchen, "mit immer weniger immer mehr zu leisten", was nach Richard Sennet, einem der bekanntesten Soziologen unserer Zeit (s. "Der flexible Mensch", 1998) auf die Quadratur des Kreises hinausläuft. Sie wollen die ärztliche Leistung auf einen "Sollwert drücken, der nicht mehr sachlich oder fachlich begründet ist" (Hans Schaefer, "Die Medizin in unserer Zeit", Piper 1963).

Was in der rot-grünen Begriffs- und Gedankenwelt vor sich geht, erklärt sich vielleicht durch die Ankündigung des Bundeskanzlers auf dem SPD-Parteitag im Oktober 2002, die neue Regierung werde mit dem Partikularismus der "Interessenverbände der Leistungserbringer" kurzen Prozeß machen, weil ihre Kartelle es verhinderten, daß "das Land vorankommt". Und an anderer Stelle hieß es: "Wenn wir davor kapitulieren, ist es aus mit der Reformfähigkeit unserer Gesellschaft". Das scheint die Antwort auf die Protesthaltung jener 19 KVen zu sein, die es gewagt haben, drei Tage vor der Wahl öffentlich vor einer Beeinträchtigung der Patientenversorgung durch eine falsche Gesundheitspolitik zu warnen. Inzwischen liefert der Koalitionsvertrag und das Vorschaltgesetz genügend Beweise dafür, daß die vor der Wahl geäußerten Befürchtungen der Ärzteschaft gegenüber einer falschen Gesundheitspolitik in weiten Teilen nicht unbegründet gewesen sind.

Der Defizitausgleich der Rentenversicherung geht zu Lasten des Krankheitsschutzes

Die einzelnen Bereiche der sozialen Sicherung bilden ein geschlossenes System. Treten krisenhafte Entwicklungen auf dem Gebiet der Alterssicherung in Erscheinung, und müssen dadurch die Beitragssätze erhöht werden, so löst dies eine Belastungsdynamik aus, die das gesamte Sozialsystem beeinträchtigt. Teilweise ist diese Dynamik fest programmiert und immanenter Bestandteil des Systems, denn erhöht die Regierung die Beitragsbemessungsgrenze der Rentenversicherung, so steigt sie automatisch auch für die Krankenversicherung. Beides summiert sich zu höheren Lohnnebenkosten. Die Abhängigkeit hat auch in anderer Hinsicht fatale Folgen, denn seit Jahrzehnten werden immer wieder die Defizite in der Renten- und Arbeitslosenversicherung auf die Krankenversicherung verschoben. Diese Politik der "Verschiebebahnhöfe" bleibt nicht ohne Folgen für die Gesundheitssicherung der Bürger. Und auch das Hartz-Konzept geht zu Lasten der GKV, denn mit der Absenkung der Arbeitslosenhilfe verlieren die Kassen 700 Mio Euro. Bei Anhebung der Geringfügigkeitsgrenze für "Mini-Jobs" von derzeit 325 Euro auf 500 Euro folgen weitere Einnahmeausfälle.

Eine Million Euro für das Reformkonzept der Rürup-Kommission

Der Darmstädter "Wirtschaftsweise" Prof. Bert Rürup, der vor allem Erfahrungen im Sozialbeirat für die Rentenversicherung gewonnen hat, soll nun als Vorsitzender einer von der Bundesregierung bestellten Kommission bis Herbst 2003 Vorschläge zur nachhaltigen Verbesserung der Einnahmeseite der sozialen Sicherungssysteme machen. Es ist zu hoffen, daß bei der Berufung Rürups anders verfahren worden ist als üblich, denn meistens suchen sich Politiker so lange einen passenden Wissenschaftler, bis sie denjenigen gefunden haben, der zu ihren Vorurteilen paßt. Rürup selbst hat in der Vergangenheit vorgeschlagen, Teile der GKV-Leistungen durch Steuern zu finanzieren, die Arbeitgeberanteile zu Lohnbestandteilen zu machen, sie auszubezahlen und die GKV-Beiträge pauschal zu erheben. Die lohnabhängige Beitragsfinanzierung der GKV abzulösen, gehört auch zu den Vorschlägen des Sachverständigenrates zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung. Bis daß die Kommission im Herbst dieses Jahres ihren Bericht vorlegen wird, hat sie 9 Monate der medialen Dauerbeobachtung zu überstehen. Wahrscheinlich wird es parallel zu dem Kommissionsbericht einen "Reformentwurf" der Koalitionsfraktionen geben, und für den Sektor "Gesundheit" wird der Sachverständigenrat für die Konzertierte Aktion nicht untätig bleiben. Sein Vorsitzender, der Mannheimer Finanzwissenschaftler Prof. Eberhard Wille, hat sich vorab schon mit einem Gutachten zu Wort gemeldet und darin schlicht und einfach festgestellt, daß die Erhöhung der Versicherungspflichtgrenze in der GKV keine Entlastungswirkung auf die Beitragssätze der GKV hat. Man darf gespannt sein, ob die Kommissionen und die Sachverständigenräte in der Lage sein werden, fiskalische Zielsetzungen mit den Ansprüchen der Gesellschaft auf eine gesicherte Krankenversorgung in Einklang zu bringen, oder ob sich das, was man "Reform" nennt, am Ende als eine rhetorische Verbrämung einfallsloser Kostendämpfung entpuppt.

Anschrift des Verfassers:
Alfred Boßmann
Am Ricklinger Holze 54, 30966 Hemmingen

 
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