aktualisiert am: 09.03.2001
niedersaechsisches aerzteblatt
 

03/2001


Leserbriefe

Zum Beitrag "Lange Wartezeiten" des niedersächsischen ärzteblattes, Heft 1/2001, S. 16ff erreichte uns folgende Leserzuschrift:

Eine perfekte Praxisorganisation ist für den Inhaber die Mitarbeiterinnen und die Patienten zufriedenstellend und keine "Hexerei", wenn alle sich den Spielregeln unterwerfen und bestimmte Kriterien berücksichtigt werden, wie ich sie selbst in 28jähriger Praxistätigkeit eingehalten und in Marketingseminaren vermittelt habe.

Über eine Zeit von zwei bis vier Wochen wird der Ablauf (= Istzustand) protokolliert: Anlaß und Dauer der Konsultation, Raumbedarf, Steuerung, Telefonate usw. Was ist schon gut, was "nervt" durch das Personal, den Chef, durch die Patienten.

Auffallen wird, daß bestimmte Zeiten besonders chaotisch sind, z.B. Montag um 10 Uhr, und andere ruhig bzw. nicht ausgelastet sind. Teilweise liegt es an der Organisation von Chef/-in und den Mitarbeiterinnen - weil nicht konform und konsequent -, aber auch an den Besuchern.
Im Rahmen einer Leserzuschrift kann nicht ausführlich alles erwähnt werden, aber das Folgende sei angeführt:

Pünktlicher Beginn für alle (inklusive "Boß"). Terminvergabe nur bis maximal zwei Wochen (Glatteis / Nebel / Grippewelle etc.) im voraus. Informationsplakat oder -heftchen mit Hinweis auf Ablauf usw., Vorsorgen, Impfungen u.ä. gut plazieren, ebenso Routine-EkgÕs, Labor usw.
"Lücken" für Telefonate, Unvorhergesehenes einplanen. Notfälle, die medizinisch echt begründet sind, gibt es nicht so viele (z.B. das in der Nähe der Praxis gestürzte Kind kann nicht erst nach Hause gebracht werden, um Versicherungskarte und telefonisch Termin zu holen).
Raumbelegung sinnvoll planen (nicht fünf Patienten hintereinander im selben Zimmer), "Lang- und Kurzpatienten" mischen, Merker für "LaberköppeÕ bzw.,"1 000 Fragen" setzen, aber sich selbst auch "disziplinieren", Merkblätter für häufige Fragen entwerfen etc.

Selbstverständlich sind wöchentliche Praxiskonferenzen (keine Meckerstunde oder "Niedermacherei") und monatliche Fortbildung (Notfallübungen, Referate von Fortbildungen, neue Bücher, Laienliteratur(Illustrierten, TV usw.) neben täglichen Rückmeldungen über fröhliche und ärgerliche Erlebnisse mit unseren Patienten (es gibt viel mehr nette als "eklige"!).

Gut ausgebildete Mitarbeiterinnen (Azubitraining) und ein frohes Betriebsklima sind ansteckend und fallen auch den Patienten angenehm auf.

Diese an sich fast selbstverständlichen Ausführungen aus der Praxis für die Praxis gehörten eigentlich zum KV-Einführungstag, vor der Niederlassung!

Die (fast) perfekte Organisation ermöglicht es, da Phantasiegehälter in budgetierten Zeiten nicht erschwinglich sind, planbare und auch zusätzliche Freizeit unseren wertvollen Mitarbeiterinnen zu geben.
Mit Wissen, Kompetenz und Menschlichkeit gehen wir ins neue Jahrtausend.

Dr. med. Klaus-Dieter Rolirad
Arzt für Kinder- u. Jugendmed. - Sportmedizin
37154 Northeim




Volkes Stimme

Zur "Therapie unter Budgetbedingungen" schreibt der Ehemann einer Patientin aus Emden an das niedersächsische ärzteblatt:

Es gibt eine neue Krankheit in unserem Land. Zunächst einmal, so jedenfalls schien es, waren nur die Mediziner davon betroffen. Aber schon bald breitete sich diese wie eine Epidemie von den Weißkittel auf die "Normalbürger" aus, und diese trifft sie z.Zt. besonders hart. Der Name dieser Krankheit: "Budgetverordnung!"

Als meine Frau kürzlich unter sehr starken Rückenschmerzen litt, erhoffte sie sich Hilfe von einem Emder Facharzt für Orthopädie und Chirotherapie. Dieser röntge ihren Rücken, konnte nichts feststellen und gab ihr den wohlwollenden Rat, es einmal mit einer Rückenschulung der Kreisvolkshochschule zu versuchen. Gegen ihre starken Schmerzen verschrieb er ihr weder Medikamente noch verabreichte er ihr eine Spritze. Damit wurde sie allein gelassen.

Pardon, Herr Doctor: Diesen Rat hätte ihr auch jemand geben können, der nicht Medizin studiert hat, der ein paar Knochen in die Luft wirft und danach seine Prognosen stellt!
Bei einer schweren Erkältung letzte Woche verschrieb ihr ihr Hausarzt eine Packung Paracetamol - gegen Fieber und Schmerzen - für 1,89 DM. Gegen ihren Reizhusten verschrieb er ihr nichts. Eine Untersuchung oder das Abhorchen der Lunge fand nicht statt. Die restlichen Medikamente kauft sie auf Rat eines Apothekers.

Doch die Medikamente schlugen nicht an. Der Reizhusten nahm zu. Nach fünf durchhusteten Nächten fuhren wir ins Emder Krankenhaus, weil wir mittlerweile eine Lungenentzündung befürchteten. Hier wies uns ein freundlicher Pfleger zunächst darauf hin, daß das Krankenhaus bei ambulanten Untersuchungen keine Medikamente mehr verschreiben dürfe. Von daher seien wir beim hausärztlichen Notdienst eigentlich besser aufgehoben. Aber da wir befürchteten, auch der hausärztliche Notdienst sei an der Budgetverordnung erkrankt, fühlten wir uns im Krankenhaus besser aufgehoben.

Ein Lob für das Emder Krankenhaus! In der Tat war die Untersuchung sehr gründlich! Die Medikamente, die uns das Krankenhaus empfahl, mußten wir uns dann doch vom hausärztlichen Notdienst verschreiben lassen. Diese Verschreibung erfolgte auch ohne irgendwelche Einwände.

Immer häufiger bekommt man als Patient von seinem Arzt zu hören: "Ich darf ihnen das nicht mehr verschreiben, wegen der Budgetverordnung." Die Krankenkassen sagen: "Natürlich darf er, wenn es medizinisch notwendig ist!" Einer schiebt die Verantwortung auf den anderen. Und wer ist der Dumme? Der Patient!

Nach meinen Informationen ist dieses Beispiel kein Einzelfall. Wenn immer mehr Patienten ins Krankenhaus gehen, weil sie sich dort bessere Hilfe erwartet, wird die Budgetverordnung ein teurer Reinfall.

Andererseits sind jedoch auch die Ärzte zu verstehen. Sie können ihrer Berufung nicht mehr nachgehen. Wenn sie sich schon beim Eintreffen des Patienten Gedanken darüber machen müssen, wie sie diesen möglichst kostengünstig wieder abwimmeln können, wo bleibt denn da die Motivation zum Heilen?

Manfred Heppner
Hamhuser Str. 18
26725 Emden




Interessengeleitetes Mißverständnis?


Zu den Beiträgen "Psychologische Psychotherapeuten: Bundessozialgericht zieht enge Grenzen für die Zulassung" und "BDP: Bundessozialgericht hat Intention des Gesetzgebers verkannt" des niedersächsischen ärzteblattes, Heft 1/2001,
S. 69 f. erreichte uns folgende Stellung-nahme der Deutschen Gesellschaft für Psychotherapeutische Medizin (DGPM) Ð Landesverband Niedersachsen:


Die Stellungnahme des Berufsverbandes Deutscher Psychologinnen und Psychologen (BDP) darf nicht unwidersprochen bleiben, da sie zu sehr dem Verbandsinteresse das Wort redet. Es geht dem BDP offenkundig um die Versorgung seiner Mitglieder und der Berufskollegen, nicht aber um eine bedarfsgerechte und flächendeckende Versorgung der Patienten, wie sie von § 70 Sozialgesetzbuch (SGB) V gefordert wird. Dem liegt möglicherweise ein interessengeleitetes Mißverständnis über die Aufgaben des vertragsärztlichen Systems zu Grunde.

Im Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) geht es nicht um den gesetzlich festgelegten normalen Modus der Zulassung von Psychologischen Psychotherapeuten zur vertragsärztlichen Versorgung, sondern um die sogenannte bedarfsunabhängige Zulassung nach § 95 Abs. 10 SGB V. Bei dieser handelt es sich um eine Härtefallregelung, die sich auf das Vorhandensein einer schützenswerten Praxissubstanz bezieht. Das BSG hat in seinem Urteil ausschließlich dazu Stellung genommen und ist in seiner Grenzziehung durchaus großzügig gewesen.
Als schützenswerte Praxissubstanz im Sinne dieser Ausnahmeregelung wurde ein Behandlungsumfang (gesetzlich Krankenversicherter) von fünf bis zehn Behandlungsstunden pro Woche angesehen, also eine faktisch sehr geringe Versorgungsleistung.

Die Nichtzulassung von Psychotherapeuten, die nicht mehr als diese Versorgungsleistung erbracht haben, gefährdet sicher nicht die Versorgung der Bevölkerung. Auch sind diese Therapeuten wohl kaum in ihrer eigenen Existenz gefährdet, denn sie müssen in der Hauptsache von etwas anderem gelebt haben.

Der Kommentar des BDP läßt völlig außer acht, daß jeder Psychologische Psychotherapeut genauso wie jeder Arzt die Möglichkeit hat, sich im Rahmen der Bedarfsplanung um einen freien Vertragssitz zu bewerben. Wenn Psychologische Psychotherapeuten darauf gedrängt haben, über ein Integrationsmodell am vertragsärztlichen System teilzunehmen, dann müssen sie auch, wie jeder Vertragsarzt, die entsprechenden Regularien akzeptieren.

Für den Vorstand der Deutschen Gesellschaft für Psychotherapeutische Medizin Ð Landesverband Niedersachsen

Evelyn Goldmann-Küther
Stellv. Vorsitzende

Dr. Eberhard Rumpf
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