| Home | nä | Z-aktuell | Forum | digitalis | Bücher | Verlag | Kontakt |
| aktualisiert am: 08.03.2001 | ||||||
![]() |
03/2001 |
|||||
|
||||||
Der Strukturausschuß ist ein von der Vertreterversammlung der Kassen-ärztlichen Vereinigung Niedersachsen (KVN) gewählter Ausschuß. Er besteht aus sieben Mitgliedern. Dieser Ausschuß tagt in nichtöffentlichen Sitzungen. In den Vorstellungen vieler Vertragsärzte, Psychologischer Psychotherapeuten sowie Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten ist er überwiegend das Zentrum der Honorarverteilung, weil dort die wesentlichen Denkmodelle und Vorarbeiten dazu geleistet werden. Vergessen oder übersehen wird dabei allerdings der unstreitige Sachverhalt, daß über die Vorschläge des Strukturausschusses letztendlich die Vertreterversammlung der KVN diskutiert und dann beschließt, diese Vorschläge anzunehmen, zu modifizieren oder zu verwerfen. Aber nicht nur die Vorbereitung der Honorarverteilung ist eine wesentliche Funktion des Strukturausschusses, sondern auch die Entwicklung von Strukturen, die eine flächendeckende haus- und fachärztliche medizinische Versorgung der Bevölkerung Niedersachsens sicherstellen. Denn nur dadurch - und das ist eher weniger bekannt und noch weniger bewußt -, behält die Kassenärztliche Vereinigung ihre Existenzberechtigung. Schon der Begriff "flächendeckend" assoziiert, daß ganz subtile Regelungen erforderlich sind, die auch auf Dauer funktionieren müssen, damit von den friesischen Inseln bis zum Harzer Brocken der niedersächsische Bürger zu jeder Tages- und Jahreszeit eine ausreichende wirtschaftliche und das Maß des Notwendigen nicht übersteigende Versorgung erhält, die außerdem die Leistungen beinhaltet, die dem anerkannten Stand der medizinischen Wissenschaft und dem technischen Fortschritt entsprechen. Seitdem das Zeitalter der unbeschränkten Mittelzuwächse durch politische Interventionen sich dem Ende neigte, wurden die Aufgaben des Strukturausschusses immer schwieriger. Politik und Krankenkassen nennen es "Abschöpfen von Rationalisierungsreserven bei zu viel Ärzten im System und zu viel unnötig erbrachten Leistungen". Die Mitglieder des Strukturausschusses der KVN haben die geradezu unlösbare Aufgabe, den Mitgliedern eines ehemals freien Berufsstandes das zunehmend schmerzhafter empfundene Gefühl des (Mangel-)Budgetverwalters erträglich zu gestalten. Die hochgepriesene verwaltungstechnische Segnung der Chipkarte mit dem Inhalt der unbegrenzten Freiheit für den Besitzer im Gesundheitssystem ist zum unkalkulierbaren Fluch der Honorardynamik für die Vertragsärzte mutiert. Geschützt und verteidigt wird diese Freiheit aus populistischen Gründen von der Politik und aus Gründen der Angst vor dem Verlust von versicherten Mitgliedern von den Krankenkassen. Mit dieser großen Unbekannten wird der Strukturausschuß der KVN jedes Quartal konfrontiert und vor bisher unlösbare Aufgaben gestellt. Den zur Zeit noch eindeutig unwirtschaftlichen Gebrauch der Chipkarte im System der vertragsärztlichen und der stationären Patientenversorgung in innerärztlich konsentierte strukturierte Bahnen zu lenken, wird eine der Danaeraufgaben sein. Die Rechtsprechung spielt in den Aufgaben des Strukturausschusses eine immer größer werdende Rolle. Fachgruppenspezifisch negative Entwicklungen der Honorarentwicklung haben alle Instanzen der Sozialgerichtsbarkeit bemüht. Urteile wurden gefällt Ð mit in aller Regel einschränkender Wirkung der Gestaltungsfreiheit der ärztlichen Selbstverwaltung. Besonders schwerwiegend waren die Urteile zur Angemessenheit des ärztlichen Honorars mit der Unterordnung des Anspruchs auf Einzelleistungsvergütung des Arztes unter sein Gesamthonorar mit interner Subventionierung als zulässige Verteilungsregelung. Nicht weniger diffizil als Honorarverteilungsmodelle ist die Entwicklung von komplexen Versorgungsstrukturen. Der Strukturausschuß der KVN wird den Vorstand bei dieser Arbeit unterstützen. Beispielhaft seien genannt die onkologische Nachsorge in der Verzahnung stationär-ambulant; ebenso wie die nach Schweregrad gegliederte Versorgung im Bereich spezieller Krankheitsbilder wie zum Beispiel Diabetes mellitus durch Einrichtung von Schwerpunktpraxen. Der Komplex des ambulanten Operierens ist mittlerweile an einem für die durchführenden Ärzte kritischen Punkt der Selbstzerstörung angelangt. Besondere Bedeutung für die Zukunft haben die Entwicklung von vernetzten Strukturen und ihre sozialrechtlichen Grundlagen. Hier stehen die geradezu unlösbaren vertragsrechtlichen Konstruktionen von der Einzelpraxis bis zur Klinikabteilung unter Einbeziehung der medizinischen Komplementärberufe noch ganz am Anfang der Experimentierphase. Neben der quartalsweisen Lösung von Regelungsbedarf gehört es auch zur strategischen Aufgabe des Strukturausschusses, die Versorgungsstruktur so weiter zu entwickeln, daß die Situation der gesamten Vertragsärzteschaft gegenüber der bisherigen gesamtpolitischen Position gestärkt, wieder stabil und damit ebenbürtig gegenüber den Vertragspartnern und der Politik wird. Dies setzt den Abbau von innerärztlichem Mißtrauen und Mißgunst durch die Nachvollziehbarkeit und gegenseitige Akzeptanz der Honorierung ärztlichen Handelns voraus. Anschrift des Verfassers: Dr. med. Heinz Jarmatz Mühlenkamp 1 21397 Barendorf | ||||||
| Home | nä | Z-aktuell | Forum | digitalis | Bücher | Verlag | Kontakt |
|
Alle Inhalte © Hannoversche Ärzte-Verlags-Union 1998-2001. Diese Seite wurde zuletzt aktualisiert am: 08.03.2001. Design by Tim Schmitz-Reinthal, webmaster@haeverlag.de. |