aktualisiert am: 07.03.2003
niedersaechsisches aerzteblatt
 

03/2003


Ambulante sozialpsychiatrische Behandlung - ihre Funktion und ihre Zielsetzungen im Sozialpsychiatrischen Verbund


Vorbemerkung

Was muß getan werden, damit das Engagement sozialpsychiatrisch ausgerichteter Nervenärztinnen und -ärzte verläßlicher wird? Antworten auf diese Frage suchte der Landesfachbeirat Psychiatrie Niedersachsen bei einem Symposium im vergangenen Dezember im Hanns-Lilje-Haus in Hannover. Basis der Diskussion bildete die Tatsache, daß kaum ein anderer der als unverzichtbar geltenden Bestandteile fünf Jahre nach Verabschiedung des NPsychKG derart defizitär ist wie die Sicherstellung sozialpsychiatrische Behandlung.

Niedergelassene Nervenärztinnen und -ärzte bevorzugen zunehmend Neurologie, Psychotherapie und Psychosomatik als Praxisschwerpunkte. Die Psychiaterinnen und Psychiater in sozialpsychiatrischen Diensten, die an der kassenärztlichen Versorgung teilnehmen, bilden hier eine Ausnahme.
Die Institutsambulanzen haben solche Patientinnen und Patienten zu versorgen, die wegen Dauer und Schwere der Erkrankung nicht im Rahmen des kassenärztlichen Sicherstellungsauftrages versorgt werden können. Dies ist wegen der nicht ausreichenden flächenmäßigen Verteilung nur ein geringer Teil aller sozialpsychiatrisch versorgungsbedürftigen Patientinnen und Patienten.

Ambulante psychiatrische Krankenpflege und ambulante Soziotherapie könnten mittlerweile zur Sicherung der nervenärztlichen Behandlungsqualität und zum Erreichen ihrer Ziele eingesetzt werden, wenn die Krankenkassen entsprechende Verträge mit den Leistungsanbietern abschlössen. Hier bestehen noch erhebliche Vorbehalte wegen der restriktiven Richtlinien. Außerdem setzt dies in jedem Einzelfall fachkompetente ärztliche Verordnung voraus, an der es flächendeckend fehlt.

Bei dem Symposium erläuterte Dr. Ursula Grüß den konzeptionellen Anspruch sozialpsychiatrischer Versorgung. Danach präsentierte Dr. Joachim Beutler eine kritische Bestandsaufnahme der Ressourcen niedergelassener Nervenärzte.
Im zweiten Teil wurden zukunftsweisende Vorgehensweisen präzisiert, deren Umsetzung jeweils spezifische Rahmenbedingungen erfordern. Für die niedergelassenen Nervenärzte erläuterte Dr. Hermann Munzel das Handlungsprofil einer sozialpsychiatrischen Schwerpunktpraxis. Die Möglichkeiten, die sich für die Arbeit sozialpsychiatrischer Dienste erschließen, wenn der behandelnde Arzt eine Behandlungsermächtigung besitzt, stellte Dr. Stefan Renner vom sozialpsychiatrischen Dienst Diepholz dar. Daran schloß sich ein Ausloten der Möglichkeiten von Institutsambulanzen an, das Prof. Dr. Andreas Spengler in seinem Beitrag darstellt.

Zum Abschluß formulierten Vertreter von Angehörigen psychisch Kranker (Rose-Marie Seelhorst), Psychiatrieerfahrenen (Christian Harig) sowie rechtlichen Betreuern (Jutta Holler) ihre Erfahrungen mit und Vorschläge für eine effektive und verläßliche ambulante sozialpsychiatrische Behandlung.

Im Folgenden werden die wichtigsten Aussagen der Referenten wiedergegeben.

Grußworte

Die Vizepräsidentin der Ärztekammer Niedersachsen,
Dr. med. Cornelia Goesmann stellte klar:

"Mehrere gemeinsame Tagungen haben gezeigt, daß bei der Versorgung psychisch kranker (Mit-!)Menschen vieles im Argen lag und leider einiges noch immer liegt. Als Vizepräsidentin der ÄKN, mehr noch aber als in Hannover praktizierende Hausärztin, bewegt mich das Thema, genauer die Problematik ambulanter sozialpsychiatrischer Versorgung, sehr.

Die Ärztekammer Niedersachsen hat für den Schwerpunkt Versorgung psychisch Kranker Maximen als unabdingbare Voraussetzungen für eine würdige Versorgung psychisch erkrankter Menschen formuliert und sie mit folgendem Plädoyer geschlossen:

ÔDie Ärztekammer Niedersachsen wird die Vorstellungen in die ärztliche Weiter- und Fortbildung tragen, so daß vor allem für Hausärztinnen und -ärzte sowie Nervenärztinnen und -ärzte eine enge Kooperation mit allen Beteiligten, ganz besonders aber den Pflegediensten, im Interesse der psychisch erkrankten Menschen noch selbstverständlicher wird. Darüber hinaus wird sich die ÄKN gerade im psychiatrischen und gerontopsychiatrischen sowie geriatrischen Bereich für die Etablierung von integrativen Versorgungsstrukturen einsetzen.Õ Dieses Ziel haben wir bislang kontinuierlich verfolgt und sind auch weiterhin darum bemüht.

Die Zahl psychisch kranker Menschen steigt, viele von ihnen haben keine ärztlichen Behandlungskontakte und -beziehungen. Unsere hannöverschen ambulanten gerontopsychiatrischen Zentren zeigen aber auch, daß es durchaus tragfähige ambulante ergänzende Hilfsnetze für alte Menschen mit psychischen Problemen gibt, mit denen die Ärzte gut kooperieren.

Meiner Meinung nach ist es deshalb erforderlich, uns Ärzten mehr Zeit für unsere Patienten, die umfänglichen Hilfsbedarf haben, zu gewähren, damit neben der direkten Behandlung auch koordinierende Maßnahmen, das Casemanagement, möglich werden."

Dr. Helmut Kersting überbrachte als Psychiatriereferent der Landesregierung die Grüße von Sozialministerin Dr. Gitta Trauernicht und wies auf folgende Gegebenheiten hin:

"In Niedersachsen wurde, wo immer es möglich war und ist, ohne sich in die Angelegenheiten der Selbstverwaltung einzumischen, für strukturverbessernde Maßnahmen in den zurückliegenden Jahren gesorgt. So räumt das NPsychKG mit sämtlicher Lagerbildung auf. Dort wird Sozialpsychiatrie nicht als Widerpart zur biologischen Psychiatrie, sondern als integrales Hilfsangebot definiert, das Behandlung, Pflege, Rehabilitation und psychosoziale Versorgung umfaßt. Alle sind gleichermaßen eingebunden und gefordert. Diese Chance zur wirkungsvollen Teilhabe sollte auf jeden Fall genutzt werden.

Durch die Mitwirkung an Bundesmodellen, wie die Erprobung sozialpsychiatrischer Schwerpunktpraxen und ambulanter gerontopsychiatrischer Zentren, wurden Wege gebahnt, wie der Vorrang ambulanter Versorgung auch für schwer psychisch Kranke durch ein komplexes Hilfeangebot gesichert werden kann.

Beide Angebote zeigen beispielgebend, wie die vor Ort verfügbaren Ressourcen für psychisch kranke Menschen mit umfassendem Hilfsbedarf aktiviert werden können."

Der Geschäftsführer des Landesfachbeirats Psychiatrie Niedersachsen, Gerhard Holler, betonte in seinem Grußwort:

"Die Sozialpsychiatrische Schwerpunktpraxis muß Realität werden, damit intensiv behandlungsbedürftige psychisch kranke Menschen ihr Recht auf eine an ihrem persönlichen Bedarf orientierte angemessene und umfassende ambulante Behandlung geltend machen können. Damit sollen weder die Institutsambulanzen noch die sozialpsychiatrischen Dienste ins Abseits gedrängt werden. Alle drei Hilfsansätze werden gleichermaßen benötigt. Personenzentrierte Hilfeleistung heißt, daß Betroffene ihren Bedürfnissen und Wünschen entsprechend zwischen den Alternativen vor Ort auswählen können und daß im Bedarfsfall - unterstützt durch Casemanagement für jeden Einzelnen - das ihrer jeweiligen Situation und ihrem Beeinträchtigungsprofil entsprechende Angebot aktiviert werden kann. Hierfür ist ein breites Spektrum an Hilfen nötig. Der Ausbau des ambulanten ärztlichen Behandlungsprogramms darf nicht länger nur auf eher leicht erkrankte Patienten ausgerichtet sein, die eine hohe Therapiebereitschaft zeigen. Wir müssen gegen ein Routineverhalten angehen, das auf hohe Frustrationstoleranz bei den schwer psychisch erkrankten Patienten, ihren Angehörigen und den ambulant tätigen Leistungsanbietern setzt, und das letztendlich in die Klinikbehandlung mündet.

Wir stecken in einem Dilemma, in dem Provokationen und bloße Erklärungen wenig helfen. Ein flächendeckendes und niedrigschwelliges ambulantes nervenärztliches Versorgungsprogramm für schwer psychisch erkrankte Menschen muß, nachdem man eine Reihe von Jahren scheinbar ohne es auszukommen versuchte, konzipiert und zur Gemeinschaftsaufgabe im Lande werden. Doch Konzepte haben nur eine geringe Gültigkeitsdauer. Wenn sie nicht umgesetzt werden, landen sie in der Schublade. Die sozialpsychiatrischen Dienste brauchen mehr Behandlungsermächtigung und die Nervenärzte die Möglichkeit, Sozialpsychiatrie-Vereinbarungen nach § 85 Abs. 2 SGB V abzuschließen."

Anschrift des Verfassers:
Dipl.- Soz. Gerhard Holler
Geschäftsführer des Landesfachbeirats
Psychiatrie Niedersachsen
Medizinische Hochschule Hannover
Sozialpsychiatrie
Arbeitsbereich Versorgungsforschung
30623 Hannover


 
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