aktualisiert am: 07.03.2003
niedersaechsisches aerzteblatt
 

03/2003


Strukturausschuß feilt noch an HVM-Neufassung


Dr. Heinz Jarmatz, Vorsitzender des Strukturausschusses, stellte auf der Vertreterversammlung eine Reihe von Beschlußvorlagen zur Entscheidung. So mußten die Richtlinien der KVN zur Qualitätssicherung der radiologischen Diagnostik vom 6. Juni 1998 für eine bessere praktische Umsetzbarkeit redaktionell überarbeitet werden. Sie wurden durch eine Neufassung der Richtlinien ersetzt.
Die Delegierten stimmten ferner für eine Initiative des Vorstandes zur Förderung kleiner Notdienstringe, die vom Strukturausschuss befürwortet wurde. Trotz Neuzuschnitts von Notdienstbereichen gibt es im Flächenland Niedersachsen nach wie vor kleine Notdienstringe, die für den einzelnen Arzt zu überproportionalen Belastungen durch den Notdienst führen. Die Änderung der Förderungssystematik sieht deshalb höhere Vergütungen für kleine Notdienstringe vor.
Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, daß Allgemeinmediziner zusätzlich auch in fachärztlichen Gebieten tätig werden können. Eine entsprechende Regelung existierte im HVM der KVN bislang nicht. Die Vertreterversammlung beschloß jetzt, daß diese Doppelzulassung einer Zulassung als fachübergreifende Gemeinschaftspraxis gleichgestellt wird. Daraus folgen eine Kennzeichnungspflicht der Leistungen und deren Vergütung aus den jeweiligen Versorgungsbereichen.
Den Bericht über das Honorarmodell des Gesundheitsnetzes Holzminden hatte der Strukturausschuss zur weitergehenden Diskussion auf seine nächste Sitzung vertagt, genauso die Beratung über die Honorarsituation der Psychologischen Psychotherapeuten und Psychiater, zu der ein Antrag aus der Vertreterversammlung am 9.11.2002 vorliegt. Die Vertagung empfahl sich vor dem Hintergrund des in Kürze erwarteten BSG-Urteils zur Vergütung psychotherapeutischer Leistungen ab 1/2000.
Auch die Alternativen zur Mengenbegrenzung bei Wegfall der Praxisbudgets konnten nicht abschließend diskutiert werden. Dr. Jarmatz erläuterte, daß sich der HVM der KV Brandenburg, der insbesondere durch homogene Fachgruppen und individualisierte Regelleistungsvolumina gekennzeichnet ist, als für die KVN nicht erfolgversprechend erwiesen habe. Daher berate der Strukturausschuss über andere Alternativen, die zur Zeit noch nicht vorgestellt werden könnten. Ihre Diskussion bleibt der außerordentlichen Vertreterversammlung am 11. Juni 2003 vorbehalten.

 
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