05/2000

Informationen über Begabtenförderung jetzt auch im Internet

 


Fortbildung


Mi., 17.5.2000 und
Mi., 24.5.2000
14.00 Uhr bis 20.30 Uhr
Sa., 20.5.2000 und
Sa., 27.5.2000
8.30 Uhr bis 15.00 Uhr
Springe, Kreiskrankenhaus
Eldagsener Str. 34, Schulungsraum
Diabetes mellitus
Auskunft:
Dr. Chistian Malcharzik
Tel.: 05041/7750
Fax: 05041/775891

Mi., 10.05.2000 und Mi., 24.05.2000
15.30 bis 19.00 Uhr
Ärztehaus Stade
Glückstädter Str. 8
Raum ELBE-WESER
Streßbewältigung II
Auskunft:
Liane Schlichting
Tel.: 04141/400041

Mi., 03.05.2000, 15.30 bis 18.30
Stade, Ärztehaus, Glückstädter Str. 8, Raum ELBE
Injektionen
Venöse Blutabnahme

Auskunft:
Liane Schlichting
Tel.: 04141/400041

Sa., 06.05.2000, 10.00 bis 18.00 Uhr
Braunschweig
Kommunikation in der Arztpraxis
Auskunft:
Hannelore König
Tel.: 04141/510325

Mi., 17.05.2000, 17.00 Uhr
Goslar, AOK Braunschweiger Land, Odermarkplatz
Lernstörungen
Auskunft: Birgitta Krüger
Tel.: 05524/3452

Mi,. 17.05.2000
15.30 bis 18.30
Stade, Ärztehaus, Glückstädter Str. 8, Raum ELBE
BG - Abrechnung
Auskunft: Liane Schlichting
Tel.: 04141/400041

Sa., 20.05.2000
09.30 bis 15.00 Uhr
Nordhorn, Hotel am Stadtring, Stadtring 31
Urin-Diagnostik
Auskunft:
Margarete Ekenhorst, Tel.: 05947/314
Hannelore König
Tel.: 04141/510325

Mi., 20.05.2000
9.30 bis 17.00 Uhr
Stade, Ärztehaus,
Glückstädter Str. 8
Raum ELBE-WESER
Kommunikation I
Grundkurs

Auskunft: Liane Schlichting
Tel.: 04141/400041

Mi., 24.05.2000
15.30 bis 18.00 Uhr
Braunschweig, Ärztehaus
An der Petrikirche 1
Casino, 3. Etage
Weißer Gips
- Seminar mit
praktischen Übungen -

Anmeldung: Iris Otto
Tel.: 0531/2414241

Do., 25.05.2000
20.00 Uhr
Osnabrück
Inkontinenz
Auskunft: Renate Salm
Tel.: 0541/389927

Mi., 27.05.2000
9.00 bis 15.00 Uhr
Stade, Ärztehaus
Glückstädter Str. 8
Raum WESER
Moderne Verbandstechniken
Auskunft:
Liane Schlichting
Tel.: 04141/400041

Sa. 27.05.2000
10.00 bis 17.00 Uhr
Verden, Ärztekammer
Am Allerufer 7
Praxisorganisation
Auskunft:
Bianca Helmke
Tel.: 05166/1586

Sa., 27.05.2000
10.00 bis 14.00 Uhr
Holzminden
Volkshochschule
Internet
Auskunft: Petra Stenzel
Tel.: 05531/13521

Mi,. 31.05.2000
15.30 bis 18.30 Uhr
Stade, Ärztehaus
Glückstädter Str. 8, Raum ELBE
Hygiene in der Praxis
Auskunft:
Liane Schlichting
Tel.: 04141/400041

 
Unter http://www.begabtenfoerderung.de präsentiert die Stiftung Begabtenförderung für Interessenten jetzt ihr Angebot zur Förderung im Bereich berufliche Bildung. Neben allgemeinen Hinweisen findet man Angaben über Zuständigkeiten, Erfahrungsberichte und eine Reihe interessanter Querverweise (Links) - u.a. auch zu den Weiterbildungsdatenbanken KURS und WIS mit einer Fülle von Weiterbildungsangeboten.

Wer kann gefördert werden?

Begabte Absolventinnen und Absolventen einer dualen Berufsausbildung

Seit dem 1. Juli 1999 auch qualifizierte junge Leute mit abgeschlossener Berufsausbildung in einem bundesgesetzlich geregelten Fachberuf im Gesundheitswesen.
Absolventinnen und Absolventen kommen für eine Förderung in Frage
• wenn sie ihre Berufsabschlußprüfung mit besser als "gut" (bei mehreren Prüfungsteilen Durchschnittsnote 1,9 oder besser) bestanden haben
• oder besonders erfolgreich an einem überregionalen beruflichen Leistungswettbewerb teilgenommen haben
• oder von einem Betrieb oder der Berufsschule begründet vorgeschlagen werden
• und bei Aufnahme in das Förderprogramm jünger als 25 Jahre sind.

1997 wurden die zur Verfügung stehenden Fördermittel nur zu 86,7 Prozent ausgeschöpft, die Anzahl der Stipendiaten aus dem Bereich der Ärztekammern ist leider rückläufig (1995: 88; 1996: 87; 1997: 72).
Weitere Informationen zur Begabtenförderung hält auch die Ärztekammer Niedersachsen bereit. Wenden Sie sich an Birgit Köster, Tel. (05 11) 3 80-22 72 oder an die für Sie zuständigen Ausbildungsberaterinnen und -berater.

Jugendsofortprogramm "JUMP" verlängert
Das Sofortprogramm zum Abbau der Arbeitslosigkeit, kurz JUMP, ist um ein Jahr verlängert und Mittel in Höhe von 2,2 Milliarden Mark bereitgestellt worden. Förderungsfähig sind Jugendliche, die seit mindestens drei Monaten arbeitslos sind und bei denen die Gefahr einer länger als sechs Monate dauernden Arbeitslosigkeit besteht.
Arbeitgeber, die mit förderfähigen Jugendlichen ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis mit einer Wochenarbeitszeit von mindestens 15 Wochenstunden begründen, erhalten Lohnkostenzuschüsse zum Ausgleich anfänglicher Minderleistungen, wenn ein Arbeitsverhältnis "sonst nicht oder erst später begründet werden könnte. Diese Zuschüsse werden für längstens 24 Monate bewilligt und betragen bei 12 Monaten 60 Prozent und bei 24 Monaten 40 Prozent des berücksichtigungsfähigen Arbeitsentgeltes. Pflicht des Arbeitgebers ist es, den Arbeitnehmer für die Zeit der halben Förderdauer weiterzubeschäftigen.


Weitere Informationen unter
http://www.sofortprogramm.de/informationen
oder unter Tel.: (0 30) 28 44 44 32
 
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