aktualisiert am: 06.04.2001
niedersaechsisches aerzteblatt
 

04/2001


Kammerversammlung setzt neue Impulse für Weiterbildung und Qualitätsmanagement


Ganz im Zeichen des kommenden 104. Deutschen Ärztetages stand die achte und zugleich vorletzte Sitzung der Kammerversammlung in der 14. Wahlperiode am 10. März im Ärztehaus Hannover. Schwerpunkt dabei war eine ausführliche Auseinandersetzung mit der geplanten Novelle der Musterweiterbildungsordnung, deren erster Abschnitt, der sog. Paragraphen-Teil, in Ludwigshafen beraten wird. Auch mit der Erarbeitung eines Positionspapiers zum "Qualitätsmanagement im Gesundheitswesen" und der Erörterung eines Externen Leitbilds der Kammer setzte das niedersächsische Ärzteparlament weitere Akzente in der Positionierung der ärztlichen Selbstverwaltungskörperschaft als maßgeblicher Faktor in der niedersächsischen Gesundheitsszene. Wie facettenreich sich die Kammerarbeit inzwischen gestaltet, zeigten ferner die Tätigkeitsberichte der Ausschußvorsitzenden, die auch als ein Zeichen einer lebendigen Selbstverwaltung der niedersächsischen Ärzteschaft zu verstehen ist. Diesen Eindruck gewannen Zuhörer und Beobachter auch von den Ausführungen des Kammerpräsidenten Prof. Dr. med. Heyo Eckel, der in seinem obligatorischen berufs- und standespolitischen Bericht nicht nur die "große Bundespolitik" ansprach, sondern auch die zahlreichen Betätigungsfelder der Körperschaft einschließlich kommender Aktivitäten anriß.

Neues Weiterbildungsrecht: Mehr Qualität, Transparenz und Flexibilität

Wenn also vom 22. bis 25. Mai im pfälzischen Ludwigshafen der 104. Deutsche Ärztetag über eine erneute Novellierung der Musterweiterbildungsordung (M-WBO) debattiert, ziehen auch die niedersächsischen Delegierten gut präpariert in das Tagungs- und Kongreßzentrum "Pfalzbau" an der Berliner Straße ein. Mit einem stark beachteten und auch mit viel Beifall bedachten Referat führte die zuständige Dezernentin der Bundesärztekammer, Dr. med. Annette Güntert, in die Grundzüge einer neuen, modifizierten ärztliche Bildungsordnung ein, wobei sie auch Tücken oder gar Widersprüche der angedachten Novelle nicht aussparte. Nach dem Prinzip "do ut des" erwartete die BÄK-Mitarbeiterin ihrerseits Anregungen aus der Mitte des niedersächsischen Ärzteparlaments, die ggf. in die Beratungsunterlagen des Ärztetages noch eingearbeitet werden können.
Handlungsbedarf für die erneute Befassung mit einem Kernbereich ergibt sich nicht zuletzt deshalb, weil nach der letzten Novelle aus dem Jahre 1992 offensichtlich zunehmende Differenzen zwischen einzelnen Landesärztekammern in der Anpassung in regionales Weiterbildungsrecht aufgetreten sind. Schnellen Umsetzungen in einigen Landesärztekammern standen überaus lange Zeitphasen der Anpassung anderer gegenüber, so daß von bundeseinheitlichen WBO-Inhalten kaum noch die Rede sein könne. Auch die zwingend erforderliche Harmonisierung zwischen dem Berufsrecht (der Kammern) und dem Sozialrecht (der KVen) vermag offenbar das derzeit geltende Weiterbildungsrecht nicht zu leisten, so daß z.B. unter den Stichworten "Führbarkeit von Bezeichnungen" und "Abrechenbarkeit von Leistungen" mehr Rechtssicherheit für den einzelnen Arzt und die einzelne Ärztin zu verstehen sei.

Neben einer verbesserten Transparenz der Strukturen und mehr Klarheit in der Begrifflichkeit ist laut Güntert vor allem die Qualitätsverbesserung des Weiterbildungsrechts oberste Maxime dieser Novelle, deren Teil A, der sog. Paragraphen-Teil, zunächst ausschließlicher Beratungsgegenstand des 104. Deutschen Ärztetages sein wird. Die weiteren Abschnitte B und C bleiben dann weiteren Ärztetagen vorbehalten.

Das vorrangige standespolitische Ziel dieser Bildungsordnung ist zweifelsohne, nach Abschluß der entsprechenden Qualifikationsphase gut präparierte, kompetente Ärztinnen und Ärzte zur Erfüllung des Behandlungsbedarfs in den Berufsalltag zu entlassen. Dafür gelte der Grundsatz "Ausübbar ist nur, was auch tatsächlich erlernt wurde", wobei "selbstverständlich" Weiterbildungssegemente, z.B. der Befähigungsnachweis, auch berufsbegleitend absolviert bzw. erworben werden können. Vorrangig sei in jedem Fall der Besitz eines Facharzttitels und dessen Erwerb durch eine gesonderte Prüfung.

Andererseits gelte auch der Grundsatz: "Alles was im Rahmen der Weiterbildungsordnung erworben wurde, wird auch führbar sein", ein Grundsatz, der z.B. künftig die in den letzten Jahren inflationär entstandenen Fachkunden aus dem neuen Weiterbildungsrecht eliminiert, die zwar per Weiterbildungsphase vermittelt, jedoch nicht geführt werden dürfen. Ebenso selbstverständlich sollte auch die Beibehaltung der obligaten Prüfung als eine Art "Gütesiegel" für den weitergebildeten Arzt oder die weitergebildete Ärztin sein. Ob die bisher üblichen 30 Minuten Prüfungsdauer zum Qualifikationsnachweis ausreichen, wollte Güntert dahingestellt sein lassen, zumal der optimale Prüfungsertrag wissenschaftlichen Untersuchungen zufolge sich erst bei "einigen Stunden" einstelle.

Prüfungsvorbereitend soll aber in jedem Falle eine entsprechende Dokumentation des Weiterbildungsganges mit einer mindestens einmal jährlichen Gesprächsrunde zwischen Weiterbilder und seinem Assistenten sein. Hierbei gehe es nicht um die Einführung von "Weiterbildungs-Logbüchern", doch im Sinne der erwünschten Transparenz im Weiterbildungsgeschehen sei ein Minimum an Dokumentation unverzichtbar, sagte die BÄK-Dezernentin. Derartige Dokumentationen seien im übrigen auch Spiegelbild von veränderten Rahmenbedingungen für die Weiterbildung, beispielsweise bei Einführung der sog. DRGs, wobei die Verlagerung des Leistungsgeschehens vom Krankenhaus in den ambulanten Bereich auch Auswirkungen auf die Gestaltung der Weiterbildungsgänge haben werde. Das Stichwort dazu lautet: Verbundsysteme, bzw. -befugnisse. Ferner sehen es die Autoren der Novelle als zwingend an, das neue bundesdeutsche Weiterbildungsrecht auch an den Erfordernissen europarechtlicher Vorgaben zu orientieren. Insoweit wird es unter einer mindestens fünfjährigen Weiterbildung pro Gebiet nicht zu machen sein. "Alles in allem", so das Resümee von Dr. Güntert, böten die neuen (Muster-)WBO-Strukturen trotz zunehmender Differenzierung der medizinischen Spezialitäten die Chance zu einer gewissen Vereinfachung, vor allem jedoch zur transparenten und nachvollziehbaren Darstellung der Versorgungsstrukturen und deren Inhalte durch das "breite Publikum". Zur Behebung im Verlaufe der Berufsausübung entstehender Wissens- und Kenntnislücken und möglicher "weißer Flecken" im Weiterbildungsrecht verwies die Referentin auf den Fortbildungsbereich, dessen eigentliche Aufgabe es ja sei, den Arzt oder die Ärztin wissenschaftlich "auf dem laufenden" zu halten.

Weitere Qualitätskriterien

In der sich anschließenden, sehr engagiert geführten Diskussion stellten einige Mitglieder der Kammerversammlung mehrfach die Frage nach den Beurteilungskriterien für die Qualität einer Weiterbildungsstätte und/oder den Weiterbilder selbst. Dabei wurde mehrfach die Forderung erhoben, über reine Absichtserklärungen hinaus künftig durch eine Art von "Inspektionsbesuchen" der Weiterbildungsstätten ein tatsächliches Bild von den Verhältnissen "vor Ort" zu zeichnen, und ggf. auf die Einführung bzw. Wiederherstellung von Qualität einer Weiterbildungsstätte zu bestehen. Dies lasse sich jedoch nur, wie Prof. Dr. med. Klaus Doench, Göttingen, ausführte, durch konsequente Begehung der Weiterbildungsstätten und/ oder Qualitätssicherungsgespräche mit den Befugten erreichen - eine Forderung, die "selbstverständlich" vor den Tendenzen zu einer sich verstärkenden Verbundweiterbildung zwischen Klinik und niedergelassenem Bereich eben für alle Sektoren zu gelten habe.

Noch weiter in der Beurteilung der Funktionsfähigkeit einer (neuen) Weiterbildungsordnung ging Dr. med. Klaus-Dieter Kossow, Verden, der die Kriterien: Einheitlichkeit, Transparenz, Definitionsklarheit und Flexibilität in dem neuen Modell zwar wiedererkannte, jedoch darüber hinausgehend eine Weiterbildungsordnung forderte, die in ihren Strukturen und Vorgaben den (epidemiologischen) Versorgungsbedarf und das Versorgungsangebot des Gesundheitswesens per Bedarfsanalyse antizipiere. Er, Kossow, habe den Eindruck, daß weniger die Objektivität des Bedarfs in die Gestaltung von Weiterbildungsgängen einfließe, sondern diese eher zufällig von der Angebotssituation der Weiterbildungsstätte und der Weiterbildungsbefugten, vor allem aber von den persönlichen Neigungen und Interessen der Kolleginnen und Kollegen abhänge.

Ein Kaleidoskop lebhafter Ausschußarbeit

Daß das Weiterbildungsrecht beileibe nicht das einzige Betätigungsfeld der Ärztekammer Niedersachsen ist, zeigte auf der Kammerversammlung auch ein Parforceritt durch die Ausschußaktivitäten des vergangenen Kalenderjahres. So erfuhren die Mitglieder der Kammerversammlung unter anderem, daß:

• der Ausschuß Weiterbildung I. Instanz (Vorsitz: Dr. med. Hartmut Lummert, Uetze) in zehn Ausschußsitzungen u.a. 311 Anträge auf Anerkennung von Fachkunden sowie 1 413 Anträge auf Erlangung einer Weiterbildungsbefugnis bzw. deren Überprüfung beraten und entschieden hat. Ferner wurden 570 Bescheide zur Fachkunde Strahlenschutz und zahlreiche Anerkennungsverfahren ausländischer Arztqualifikation - insbesondere aus Osteuropa - überprüft. In die Verantwortung dieses Ausschusses fielen ferner 1 177 Weiterbildungsprüfungen, wobei sich bei 84 nicht bestandenen Examina eine Durchfallquote von 7,2 Prozent ergab;
• die Berufungsinstanz des Weiterbildungsausschusses (Vorsitz: Prof. Dr. med. Peter Glogner, Salzgitter) 180 Widerspruchsverfahren aus Bescheiden der ersten Instanz zu beraten hatte, von denen 140 erneut zur Ablehnung führten. Insgesamt 14 Fälle landeten schließlich vor Gericht, wobei in vier Fünfteln dieser Fälle zugunsten der ÄKN entschieden wurde;

• der Ausschuß für Krankenhausangelegenheiten (Vorsitz: Dr. med. Jörg Zimmermann, Celle) wegen wiederholt festgestellter Wissensdefizite auf Seiten der Politik speziell in Krankenhausfragen unverändert den Kontakt mit den politischen Gremien suchen wird. Ferner plant er - vor allem hinsichtlich ihrer strafrechtlichen Bewertung - eine Intensivierung der Aufklärungsarbeit unter Klinikerkollegen über die zum Teil problematische Zusammenarbeit von Ärzten und Industrie. Zentrale Arbeitsziele sind schließlich die fortlaufende Vermittlung der DRG-Problematik und deren Einführung in die Kliniken sowie die flächendeckende Überprüfung der - tatsächlichen oder vermeintlichen - Fehlbelegungsquoten in den Krankenhäusern;
• der Honorarprüfungsausschuß (Vorsitz: Dr. med. Udo Niedergerke, Hannover) sich zunehmend mit "Unklarheiten" im Umgang mit der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) zu befassen hat. In den Jahren 1998 bis einschließlich 2000 wurden insgesamt über 1 200 einschlägige Eingaben bearbeitet, wobei 50 Prozent aller Beschwerden allein von den Beihilfestellen eingereicht wurden. Inhaltlicher Schwerpunkt dabei waren die operativen Leistungen. 20 Prozent aller Arztrechnungen waren im Rahmen dieser Prüfungsverfahren zurückzu-weisen. Der Ausschuß plant, (wiederholt) auffällig gewordene Kollegen und Kolleginnen künftig in regelmäßigen Beratungsgesprächen für den Umgang mit der GOÄ noch stärker zu sensibilisieren;

• der Ausschuß für Qualitätssicherung (Vorsitz: Dr. med. Elke Lippert-Urbanke, Sande) mit der Kassenärztlichen Vereinigung Niedersachsen künftig wieder mehr über Qualitätssicherung auch im ambulanten Bereich sprechen wird;

• der Fortbildungsausschuß (Vorsitz: Dr. med. Thomas Lichte, Lauenbrück) bisher nahezu 3 500 Anträge auf Anerkennung als zertifizierungswürdige Fortbildungsveranstaltung mit betreut hat;

• auch in diesem Jahr wieder ein Niedersächsischer Ärztinnentag durch den Ärztinnenausschuß (Vorsitz: Dr. med. Marlena Robin-Winn, Hannover) geplant ist, und auch immer mehr niedergelassene Ärztinnen den Kontakt zu diesem Ausschuß suchen.

Neue Erwartungen an neue Leute

"Neue Personen können, müssen aber nicht automatisch veränderte Positionen bedeuten." - Mit dieser eher vorsichtigen Aussage ging der Präsident der Ärztekammer Niedersachsen, Prof. Dr. med. Heyo Eckel, in seinem aktuellen Bericht zur ärztlichen Berufs- und Standespolitik auf die Führungswechsel gesundheitspolitischer Spitzenämter in der Bundesregierung und in Niedersachsen ein. Nach der Ära einer "unglücklich taktierenden" Ministerin Fischer setze die Ärzteschaft nunmehr auf die SPD-Rentenexpertin Ulla Schmidt, deren Wille zu mehr Kooperation durchaus erkennbar sei. Das Stichwort hierzu laute: Ablösung der vertragsärztlichen Kollektivhaftung bei Arzneibudgetsfragen durch individuelle Richtgrößen. Darüber hinaus sei jedoch bis zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch kein großer Wurf zu einer umfassenden Gesundheitsreform erkennbar; gar von einer "Geheimoperation Gesundheitsreform" mit geradezu "umstürzlerischen" Elementen zu sprechen, sei völlig überzogen. Was bislang aus dem BMG durchgesickert sei, sind lediglich die bekannten Elemente der gesundheits- und berufspolitischen Diskussion vergangener Jahre, sagte Prof. Eckel.

"Aufgeschlossenheit, Kooperationsbereitschaft und ausgeprägtes Interesse an der Gesundheitspolitik" sei auch bei der neuen Landesgesundheitsministerin Dr. Gitta Trauernicht zu erkennen. Die aus Hamburg zugewanderte SPD-Politikerin (vgl. niedersächsisches ärzteblatt Heft 3/2001, S. 4f), die im Zuge eines "mittelgroßen" Kabinettrevirements durch Ministerpräsident Sigmar Gabriel die Position von Heidi Merk einnahm, steht nach den Worten des Kammerpräsidenten auch für den Willen nach enger Zusammenarbeit mit der verfaßten Ärzteschaft, wie sich bereits in ersten Kontakten mit den Spitzen beider Körperschaften bestätigt habe.

Wenn fundamentalistische Ratgeber wie der mittlerweile abgelöste Leiter der Abteilung Krankenversicherung im BMG, Herrmann Schulte-Sasse, auch nicht mehr mit an den gesundheitspolitischen Machthebeln säßen, sei die Ärzteschaft doch gut beraten, die künftigen Züge auf dem gesundheitspolitischen Schachbrett weiterhin sorgfältig zu beobachten. Die politisch allgemein verbreitete Regelungswut, vor allem durch die Gesundheitspolitik, dauere unverändert an und müsse auch künftig bekämpft werden. Daher halte er, Eckel, den für den 20. Juni auf dem hannoverschen Opernplatz geplanten Niedersächsischen Informations- und Aktionstag zahlreicher Heilberufe zur Aufklärung über die aktuelle Gesundheitsversorgung und deren Bestandssicherung für eine gute Idee, die sich auch die Ärztekammer Niedersachsen ebenso wie die KVN zu eigen machten. In der gemeinsamen Veranstaltung beider Körperschaften spiegele sich im übrigen auch die neu erwachte enge Kooperation beider Einrichtungen wider, die mit der Neuwahl des KVN-Vorstands vom Januar d.J. allein schon durch die neuen Mandatstäger auf konstruktive Zusammenarbeit ausgerichtet sei.

Wachsamkeit ist nach Auffassung des niedersächsischen Ärztechefs auch bei der Beobachtung und Beurteilung der aktuellen Rentenpolitik in der Bundesrepublik geboten. Die für die berufsständischen Versorgungswerke wichtigste Erkenntnis aus der Reform der gesetzlichen Rentenversicherung ist die, daß in keinem der einschlägigen Gesetze das Befreiungsrecht des § 6 SGB VI tangiert sei. Damit blieben alle angestellten Ärztinnen und Ärzte auch in Zukunft zugunsten ihres berufsständischen Versorgungswerkes von der GRV befreiungsfähig. Dennoch verbleibe die Restsorge, daß eine Änderung des genannten Paragraphen und damit die Einbeziehung der angestellten Berufsstandsangehörigen in die gesetzliche Rentenversicherung doch noch nicht endgültig vom Tisch ist, etwa um sie als politische Manövriermasse in die Vermittlungsverhandlungen zwischen Koalition und Opposition einzubringen. Abzuwarten bleibe ferner die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, ob die derzeitige unterschiedliche Besteuerung von Renten im Vergleich zu Beamtenpensionen und sonstigen Alterssicherungseinkünften als verfassungswidrig anzusehen

sei. Eine durchaus denkbare Abkehr vom Prinzip der Ertragsanteilbesteuerung zugunsten einer nachgelagerten Besteuerung würde auch für die Mitglieder der berufsständischen Versorgungseinrichtungen erhebliche Auswirkungen haben, sagte Prof. Eckel.

Auf schwankendem Boden: Die Zusammenarbeit von Ärzten und Industrie

Unverändert im Blickpunkt bleibt auch das Thema der nicht immer unkritischen Zusammenarbeit von Ärzten mit Industrieunternehmen. Der in der Öffentlichkeit zum Teil recht überzogen dargestellte Herzklappenskandal weist in diese Richtung und signalisiere Regelungsbedarf in einem Bereich, in dem, so Prof. Eckel, zunehmende Mittelverknappung oftmals dazu zwingt, ärztliche Stellen oder technische Ausstattungen in den Kliniken durch Einwerbung sog. Drittmittel überhaupt finanzierbar zu gestalten. Sozusagen in Eigenregie und als Aktivität der Selbstverwaltung haben nunmehr Verbände der pharmazeutischen Industrie, der Verband der Medizinproduktehersteller, die Deutsche Krankenhausgesellschaft u.a. "gemeinsame Standpunkte zur strafrechtlichen Bewertung der Zusammenarbeit zwischen Industrie, medizinischen Einrichtungen und deren Mitarbeitern" herausgegeben. Die ebenfalls an den Beratungen beteiligte Bundesärztekammer ist jedoch bisher noch nicht Mitunterzeichnerin dieses Papiers, weil bei der Frage der finanziellen Unterstützung von Fortbildungsmaßnahmen keine Einigung mit den Partnern zu erzielen war. Dabei geht es vor allem um die Finanzierung einer "passiven Kongreßteilnahme" durch eben die pharmazeutische Industrie.

Vor diesem Hintergrund hat sich die Bundesärztekammer entschlossen, die zuständigen BÄK-Gremien noch einmal mit dieser Thematik zu befassen und ein vor allem berufsrechtlich orientiertes Papier zu erarbeiten, das - wie zu hören ist - durchaus Widerspruch provozieren könnte. Es wird der Versuch sein, durch Konkretisierung der Berufsordnung in verschärfenden, aber auch ablehnenden Passagen eine auch öffentlich vertretbare Position anzubieten, die in der Lage sein soll, die sehr scharf gefaßten Bestimmungen des "Gesetzes zur Bekämpfung der Korruption" möglicherweise zu entschärfen. Auch der Krankenhausausschuß der ÄKN wird dieses Thema aufgreifen und zum gegebenen Zeitpunkt an die Kammermitglieder herantragen.
Positionspapiere - Leitbilder -
Resolutionen

Wie fast in jeder Kammerversammlung haben sich die Ärzteparlamentarier auch in dieser Sitzung einigen Positionspapieren bzw. Resolutionen gewidmet, die - stets mit großer Mehrheit beschlossen - auch für die künftige Kammerarbeit wichtige Impulse auslösen. Im Mittelpunkt stand dabei das ÄKN-Positionspapier zum "Qualitätsmanagement im Gesundheitswesen", das der zunehmenden Bedeutung dieses Themas in der Kammerarbeit gerecht werden will. Der Wortlaut dieses Papiers ist an anderer Stelle dieses Berichts ebenso abgedruckt wie die von Vorstandsmitglied und Vorsitzenden des Arbeitskreises Rettungsmedizin, Dr. med. Lothar Sause, Rotenburg/Wümme, erarbeitete Resolution über die Qualifikation des Leitenden Notarztes. Beide Papiere sind dabei auch unter dem Oberbegriff "Qualitätssicherung" zu verstehen.

Noch nicht verabschiedet ist das von einer Projektgruppe erarbeitete Externe Leitbild II der Ärztekammer Niedersachsen, das mit Zielrichtung allgemeine Öffentlichkeit Kernsätze über das Selbstverständnis der Kammer, den Arztberuf, das Arzt-Patienten-Verhältnis und die Position der Selbstverwaltungskörperschaft im gesundheitspolitischen Konzert enthält. Der von Vizepräsidentin Cornelia Goesmann vorgestellte Entwurf löste eine längere, sehr engagierte Diskussion aus, aus deren Verlauf die Notwendigkeit sichtbar wurde, wegen unumgänglicher redaktioneller und inhaltlicher Änderungen die Verabschiedung dieses Leitbildes auf die Herbst-Kammerversammlung zu verschieben. Das niedersächsische ärzteblatt wird darüber zu gegebener Zeit und ausführlich berichten.
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