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04/2001 |
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Dank "energischer Proteste" und eines ausgeprägten Beharrungsvermögens gegenüber der Politik seitens der Ärztegewerkschaft marburger bund haben die Gewerbeaufsichtsämter in Niedersachsen am 1. April damit begonnen, die Einhaltung der Arbeitszeitregelungen nach dem Arbeitszeitgesetz von 1994 flächendeckend zu überprüfen. Damit kann es nunmehr zu der aus Verbandssicht "längst überfälligen" Umsetzung der Schutzbestimmungen für Krankenhausärzte kommen, nachdem offenbar jahrelang wegen des fehlenden Prüf- und Kontrolldrucks durch die Aufsichtsorgane Verstöße gegen die einschlägigen rechtlichen Bestimmungen durchaus an der Tagesordnung zu sein schienen. Beleg dafür war eine im Vorjahr vorgeschaltete Pilot- und Testphase, die bei jedem der freiwillig teilnehmenden "Versuchshäuser" zahlreiche Beanstandungen zutage förderte. Dazu gehörten die Nichteinhaltung der Ruhezeiten, zu hohe Frequenzen der Bereitschaftsdienste, fehlende Dokumentation der Mehrarbeit und häufig genug auch kein Ausgleich dafür. Unter Hinweis auf die zu jenem Zeitpunkt bekannt gewordene Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes, abzuleistende Bereitschaftsdienst nicht mehr als Ruhe- sondern als Arbeitszeit zu bewerten, trat die zuständige Landespolitik auf die Bremse und wollte den Spruch der Luxemburger Richter zunächst einmal einer eingehenden Bewertung unterziehen, ehe es grünes Licht für die Gewerbeaufsicht geben sollte. Der mb geht davon aus, daß viele Kliniken die "prüffreie Interimsphase" dazu genutzt haben, ihre Dienstpläne zu überarbeiten und sie den gesetzlichen Bestimmungen anzupassen. Er sieht aber auch die Schwierigkeiten vor allem in kleineren Abteilungen, in denen mit einem eng bemessenen Stellenplan die gesetzlichen Bestimmungen einfach nicht umsetzbar seien. Zur Behebung dieser Schwachstelle könnte sich die Organisation durchaus neue Wege in Form von Kooperationen mit niedergelassenen Ärzten denken. Kein annehmbarer Weg jedenfalls ist es aus mb-Sicht, die Verantwortung der Arbeitszeitorganisation von den Verwaltungsdirektoren auf die Chefärzte überzuwälzen. Auch hier sei die Solidarität leitender Ärzte mit ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern gefordert. Der niedersächsische mb ist allerdings zuversichtlich, daß dank der Zusammenarbeit von Niedersächsischem Sozialministerium, der Ärztekammer Niedersachsen und der Niedersächsischen Krankenhausgesellschaft sowie der Ärztegewerkschaft ein praktikables Konzept für diese Prüfaktion gefunden wurde, zu dem sich auch alle beteiligten Organisationen uneingeschränkt bekennen. Vor allem die bei diesem Thema eher "zurückhaltende" Niedersächsische Krankenhausgesellschaft zeigt sich jetzt wesentlich gesprächs- und mitwirkungsbereiter als in früheren Zeiten. Die Hauptversammlung des mb hat auf ihrer diesjährigen Sitzung am 28. Februar im Ärztehaus Hannover im übrigen die Position des Verbandes anhand einiger einstimmig verabschiedeter Resolutionen nachhaltig unterstützt, wobei insbesondere der Zusammenhang zwischen Nichtbeachtung des AZG und weitgehend vorherrschendem Personalmangel herausgestellt wurde. Jörg Zimmermann als mb-Landeschef bestätigtPersoneller Schwerpunkt der diesjährigen Zusammenkunft war die Neuwahl des Landesvorstandes für die nächsten beiden Jahre. Die zahlreichen Delegierten aus den einzelnen Bezirken bestätigten dabei den Oberarzt der Kinderklinik des Allgemeinen Krankenhauses in Celle, Dr. med. Jörg Zimmermann (43), mit überwältigender Mehrheit in seinem Amt. Neue stellvertretende Vorsitzende wurde Dr. med. Elke Lippert-Urbanke (35), Assistenzärztin der Inneren Abteilung des Nordwest-Krankenhauses Sanderbusch der Friesland-Kliniken. Sie löste den bisherigen Amtsinhaber Jürgen Tempel (46), Oberarzt der Inneren Abteilung des Kreiskrankenhauses Neustadt, ab, der sich lediglich für ein Beisitzeramt im Landesvorstand zur Wiederwahl stellte (Komplettes Wahlergebnis vgl. Kasten). | ||||||
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