aktualisiert am: 26.04.2001
niedersaechsisches aerzteblatt
 

04/2001


KVN warnt: Kollektivregreß fällt - Richtgrößenbeschränkung bleibt bestehen


Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt (SPD) hat Anfang März 2001 angekündigt, neue Regelungen über Arzneimittel-Richtgrößen vorzulegen, die das derzeitige Arznei-, Verband- und Heilmittelbudget ablösen sollen. Damit dürfte auch der Kollektivregreß für die Vertragsärzte fallen.
Trotz eines erneuten Ausgabenschubs bei den Arzneimitteln im vergangenen Jahr will die Bundesgesundheitsministerin die Vertragsärzte für Überschreitungen des Budgets nicht mit Regressen belegen. "Das Geld ist ausgegeben. Bislang hat mir niemand gesagt, wie man es zurückfordern könnte", sagte Schmidt vor Medienvertretern in Berlin. Sie halte nichts davon, an Dingen, "die man nicht umsetzen kann, festzuhalten". Damit legte die Ministerin den Krankenkassen den Verzicht auf rund 1,5 Milliarden D-Mark aus den beiden vergangenen Jahren nahe. Nach ihrem Amtsantritt hatte sie lediglich angekündigt , daß der Kollektivregreß der Vertragsärzte in Zukunft durch ein an den individuellen Praxisgegebenheiten orientiertes Richtgrößen-System abgelöst werden soll. Der Entwurf für die Gesetzesänderungen sollte Ende März 2001 fertig sein, lag bei Redaktionsschluß dieser Ausgabe jedoch noch nicht vor.
Im Jahr 1999 wurde das Arznei- und Heilmittelbudget bundesweit um 807 Millionen D-Mark überschritten, davon müßten eigentlich 517 Millionen D-Mark zurückgezahlt werden. Für das Jahr 2000 liegen noch keine endgültigen Zahlen vor. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) schätzt die Überschreitungen auf etwa 1,7 Milliarden D-Mark und die Regreßsumme auf gut eine Milliarde D-Mark.
Eberhard Gramsch, Vorsitzender des Vorstandes der Kassenärztlichen Vereinigung Niedersachsen (KVN), zeigte sich erfreut über die Ankündigung der Bundesgesundheitsministerin, auf Regreßforderungen gegen die Kassenärztlichen Vereinigungen zu verzichten. "Dieser Verzicht betrifft die Haftung aller Vertragsärzte für ein Gesamtbudget für Arzneimittel und Heilmittel. Diese Forderung der KVN scheint erfreulicherweise erfüllt zu werden", sagte Gramsch.
Der KVN-Vorsitzende machte jedoch darauf aufmerksam, daß in der Öffentlichkeit nun der Eindruck erweckt werde, die Ärzteschaft unterliege keinerlei Beschränkungen mehr im Verordnen von Arzneimitteln und Heilmitteln. "Diesen falschen Eindruck müssen alle Ärzte bei ihren Patienten verhindern", forderte Gramsch. Nach wie vor sei die einzelne Praxis durch die sogenannten Richtgrößen sehr wohl in ihrem Verordnungsverhalten deutlich beschränkt. Allein für Niedersachsen sind bei Bestand dieser Richtgrößenvereinbarung fast die Hälfte aller Praxen mit Regreßforderungen (Individualregreß) der Krankenkassen bedroht. "Die niedersächsischen Vertragsärzte müssen also weiterhin die gesetzlich vorgeschriebenen Sparmaßnahmen im Verordnungswesen einhalten", so Gramsch. Eine generelle Entwarnung hinsichtlich der Regreßproblematik und entsprechende Erwartungshaltungen der Patienten müsse er bedauerlicherweise bremsen. "Die niedersächsischen Vertragsärzte setzen sich selbstverständlich weiterhin für eine krankheitsbezogene sinnvolle Medikation ihrer Patienten ein. Gemeinsam mit Politik und Krankenkassen ist die KVN zu Gesprächen über Neuregelungen zum Nutzen der Patienten bereit", signalisierte der Vorsitzende.
Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) begrüßte die Einsicht der Politik, daß Budgets zur Steuerung der Arzneimittelausgaben ungeeignet sind. Sie verschlechterten die Qualität der Versorgung. Das Konzept der KBV sehe nun vor, Orientierungsgrößen für die Ausgabenentwicklung mit den Krankenkassen zu vereinbaren. Diese sollen die Grundlage sein für arztgruppenbezogen berechnete, aber arztindividuell wirkende Richtgrößen. "Der einzelne Vertragsarzt und nicht mehr das Kollektiv aller Vertragsärzte trägt dann die Verantwortung für die Wirtschaftlichkeit seiner Verordnungen", erläuterte Dr. Manfred Richter-Reichhelm, Vorstandsvorsitzender der KBV, das Konzept Mitte März in Berlin. Voraussetzung dafür sei jedoch, daß die Krankenkassen zeitnah valide Daten zur Arzneimittelversorgung bereitstellen. Die Vertragsärzte scheuten sich im Gegenzug nicht, ärztliche Abrechnungsdaten transparenter zu machen.
Der KBV-Chef warnte jedoch: Einen jährlichen Ausgabenanstieg von rund vier Prozent aufgrund von Innovationen in der Arzneimittelversorgung und der Intensivierung von Behandlungsstrategien bei chronischen Erkrankungen könnten die Vertragsärzte nicht abfedern. Er forderte die Politik auf, Steuerungsdefizite bei der Arzneimittelversorgung zu beseitigen. Unter anderem müsse die Härtefallregelung, nach der mittlerweile mehr als die Hälfte aller Patienten von der Zuzahlung befreit sei, überprüft werden.
Detlef Haffke
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