aktualisiert am: 11.04.2002
niedersaechsisches aerzteblatt
 

04/2002


Kammerversammlung mit umfangreichem Programm - Signal an die Politik: "Wir sind bereit, mehr Verantwortung zu übernehmen"

R. Dehmlow


Die 2. Sitzung der Kammerversammlung der Ärztekammer Niedersachsen am 23. Februar hatte ein umfangreiches Programm zu absolvieren.

Berufspolitische Standortbestimmung

Im Referat des Präsidenten wurde zunächst - wie üblich - eine berufspolitische Standortbestimmung vollzogen: Prof. Dr. Eckel verwies mit Blick auf die Reform der Gesetzlichen Krankenversicherung darauf, daß dieser allein in der laufenden Legislaturperiode auf Grund gesetzlicher Änderungen ca. 20 Milliarden Euro entzogen worden sind. Scharf ging er mit dem sogenannten Sachverständigengutachten ins Gericht und äußerte Zweifel daran, daß die Gutachter tatsächlich sachverständig seien. Moderat der Standpunkt des Präsidenten hingegen zur Diskussion um die Stammzellforschung, in dem er den beteiligten Forschern bescheinigte, daß sie ihre "Ziele als langfristig erkannt haben" und "die derzeitigen Therapiemöglichkeiten schwerwiegender Erkrankungen wesentlich verbessern oder gar erst ermöglichen wollen".

Deutliche Worte fand Eckel zur Honorierung ambulanter ärztlicher Versorgung: mit Bezug auf die französischen Allgemeinmediziner, die, französischer Tradition folgend, im Januar 2002 auf die Straße gingen, streikten und mit dem "Tag ohne Arzt" für die längst überfällige Erhöhung ihrer Honorare eintraten, sagte Eckel: "Bei uns herrschen ähnliche Mißstände. Die hier aber insbesondere in der letzten Zeit zu Abwanderungen oder Abwendungen aus dem kurativen Bereich, also originär ärztlicher Tätigkeit, in andere, weniger belastendere und angemessen dotierte Tätigkeitsfelder führen." Und: "Ein Blick in die GOÄ beziehungsweise den EBM zeigt, daß ärztliche Leistungen vollkommen unzureichend abgegolten werden. Das Wort "Honorierung" verbietet sich in diesem Zusammenhang! Wäre blanker Hohn! Vergleichsrechnungen mit anderen Dienstleistern offenbaren, was ärztliche Tätigkeit wert ist, was sie gilt."

Besorgnis äußerte der Kammerpräsident im Hinblick auf die Entwicklung der hausärztlichen Versorgung. So stünde den jüngsten Forderungen nach Einführung einer "Green Card" für Ärzte der Exodus deutscher Kolleginnen und Kollegen in den vergangenen Jahren entgegen, allein nach Großbritannien seien 6 500, in die Niederlande mehr als 2 000 deutsche Ärztinnen und Ärzte abgewandert.

Auch auf die Arbeitsbedingungen in den Krankenhäusern kam der Göttinger Radiologe und Ärztliche Direktor einer Klinik in der Universitätsstadt zu sprechen. Nachdem nun klar sei, daß das EuGH-Urteil unmittelbar in den Krankenhäusern anzuwenden sei, sei die logische Folge, daß es dort "zusätzliche Stellen geben muß" "und dafür (...) mehr zusätzliches Geld notwendig sein" wird, als die durch die Bundesgesundheitsministerin vorgesehenen 200 Millionen Euro.
Als außerordentlich befriedigend bezeichnete Eckel die Situation der ärztlichen Fortbildung (nachdem sich nun alle Landesärztekammern am "Modellversuch der freiwilligen ärztlichen Fortbildung" beteiligen), die "weder Selbstzweck noch Spielwiese für gesundheitspolitische Dogmatiker" sei. Wer Fortbildung vom grünen Tisch aus administrieren wolle, der denke am Praxisalltag vorbei und stehle Ärzten die Zeit und die Motivation für die Patientenbehandlung.

Besorgnis kennzeichnete die Bestandsaufnahme der Qualitätssicherung. Denn: "Die Akzeptanz von Qualitätssicherungsmaßnahmen hat aus unserer Sicht in den letzten Jahren nicht zu- sondern abgenommen. Dies hängt zum Beispiel damit zusammen, daß in den Krankenhäusern unendliche Datenmengen zusammengestellt werden, ohne daß für das einzelne Krankenhaus ein Nutzen erkennbar ist."

Klare und unmißverständliche Worte fand der Kammerpräsident zur Frage der Pflichtmitgliedschaft in der Ärztekammer und - damit im Zusammenhang - einer möglichen Änderung des Kammergesetzes für die Heilberufe. Er bestärkte die Aussage des Bundesverfassungsgerichts, daß in seinem Urteilsspruch vom 7. Dezember 2001 zu dieser Frage der Pflichtmitgliedschaft eine freiheitssichernde und legitimatorische Funktion zuwies, weil sie auch dort, wo das Allgemeininteresse einen gesetzlichen Zwang verlange, die unmittelbare Staatsverwaltung vermeide und statt dessen auf die Mitwirkung der Betroffenen setze: "Kollegen, die die Kassenärztlichen Vereinigungen bereits aufgegeben haben, sollten sich dieses deutlich vor Augen führen." Das System der Selbstverwaltung sei auch "zumindest mit Modifikationen europarechtskonform", die Ärztekammer Niedersachsen ein Unternehmensverband im Sinne des EG-Vertrages.

Er ließ zugleich erkennen, daß die Kammer in einer Reihe von Fragen für Vereinfachungen, z.B. in berufsrechtlichen Verfahren eintrete, die Wiedereinführung einer personalisierten Wahl zur Kammerversammlung befürworte und eine Verkleinerung der Kammerversammlung anstrebe. Seinen Beitrag schloß er - an die Politik gewandt - mit den Worten: "Wir sind bereit, mehr Verantwortung zu übernehmen."

"Wer führen will, muß hören"

Die stellvertretende Kammerpräsidentin Dr. Cornelia Goesmann erläuterte die Aufgabenstruktur des neuen Vorstands der ÄKN, in dem neben ihr und Prof. Eckel, die die Kammer nach außen repräsentierten, auch die anderen Vorstandsmitglieder "Ressort-Zuständigkeiten" übernehmen: Dr. Thomas Lichte für die Fortbildung, Dr. Martina Wenker für Qualitätssicherung, Dr. Christina Correns für den Bereich der Krankenhäuser, Wolfgang Grashorn in Weiterbildungsangelegenheiten und Dr. Folkert Hinrichs in Niederlassungsfragen sowie Bezirksstellenangelegenheiten.
Goesmann unterstrich, daß sich die Kammer politischer präsentieren und ihre Öffentlichkeitsarbeit - nach Möglichkeit in enger Kooperation mit der KVN - optimieren wolle.
Beiden Referaten schloß sich eine ausführliche Diskussion an, in der mehr als 40 Kammerversammlungsmitglieder das Wort ergriffen.

Beschlüsse

Neben den Wahlen der Ausschußmitglieder und der Wahl der Delegierten und Stellvertreter zu den Deutschen Ärztetagen - auf Vorschlag der in der Kammer vertretenen und entsendungsberechtigten Gruppen "GFB", "Zukunft ÄKN" und "Öffentliches Gesundheitswesen, Sozial- und Arbeitsmedizin" bestellte die Kammerversammlung die Mitglieder der Ethikkommission und beschloß eine Änderung der Entschädigungsordnung für die Mitglieder des Berufsbildungsausschusses gem. § 56 Abs. 3 BBiG und der Prüfungsausschüsse gem. § 37 Abs. 4 BBiG, der Melde- und Weiterbildungsordnung und der Satzung über die Erhebung von Beiträgen zur Deckung von Aufwendungen für die Berufsausbildung von Arzthelferinnen und -helfern (s. a. Amtlicher Teil dieser Ausgabe).

Mit klarer Mehrheit - und zugleich heftig diskutiert - befürwortete die Versammlung die Einführung einer strukturierten Fortbildung zur Arztfachhelferin/zum Arztfachhelfer und beauftragte die Geschäftsführung, nach Möglichkeit bis zur Herbst-Kammerversammlung in Abstimmung mit dem Berufsbildungsausschuß eine entsprechende Prüfungsordnung zu entwerfen.
Weiter beschloß die Kammerversammlung - besonders aufgrund aktueller Entwicklungen - zwei neue Arbeitskreise zu installieren: für "Integrative Versorgung" und "Palliativmedizin".


 
Alle Inhalte © Hannoversche Ärzte-Verlags-Union 1998-2002.
Diese Seite wurde zuletzt aktualisiert am: 11.04.2002.

Design by Tim Schmitz-Reinthal, webmaster@haeverlag.de.