| Home | nä | Z-aktuell | Forum | digitalis | Bücher | Verlag | Kontakt |
| aktualisiert am: 12.04.2002 | ||||||
![]() |
04/2002 |
|||||
|
||||||
Die Kassenärztliche Vereinigung Niedersachsen (KVN) sieht in der Aufklärung und Verhinderung von Falschabrechnungen durch niedergelassene Ärzte eine ihrer vordringlichen Aufgaben. Das betonte der Vorsitzende des Vorstands der KVN, Eberhard Gramsch, am 12. März vor Vertretern der Presse. Hintergrund waren Medienberichte, denen zufolge niedersächsische Ärzte Operationen mit Lasergeräten nicht nur mit den Kassen, sondern verbotenerweise auch mit den Patienten abgerechnet haben. In diesem Zusammenhang verwies Gramsch darauf, daß es sich bei den beiden Fällen in Lüneburg und in Celle, über die namentlich der "Stern" berichtet hatte, um bereits bekannte Fälle handele. Sie seien bereits vor der Berichterstattung des "Stern" bei der Staatsanwaltschaft anhängig. In beiden Fällen habe sich die Ärzteorganisation Seite an Seite mit den Krankenkassen für die rückhaltlose Aufklärung der Vorgänge eingesetzt. Meldungen der AOK, denen zufolge weitere 20 Chirurgen in Niedersachsen in ähnliche Machenschaften verwickelt seien, bezeichnete Gramsch zunächst als reine Vermutungen. An die AOK Niedersachsen appellierte er, konkrete Verdachtsmomente der Kassenärztlichen Vereinigung mitzuteilen und sie in die Ermittlungen einzubeziehen. "Die wenigen Ärzte, die ihre Abrechnungen manipulieren, zerstören das Vertrauen der Patienten in den ärztlichen Berufsstand und schädigen die überwältigende Mehrheit ihrer ehrlichen Kollegen. Die Kassenärztliche Vereinigung Niedersachsen hat im Interesse der Gesamtärzteschaft ein großes Interesse daran, derartige Straftaten aufzuklären", unterstrich Gramsch. Der Spielraum der Ärzteorganisation, von sich aus gegen "schwarze Schafe" in den eigenen Reihen vorzugehen, ist aber gerade in Fällen wie den vorliegenden begrenzt. Das machte die KVN gegenüber der Presse deutlich. Zwar sei es der KVN möglich, durch sogenannte "Plausibilitätsprüfungen" die quartalsweise eingereichten Arztabrechnungen auf ihre Stichhaltigkeit hin zu kontrollieren. EDV-gestützte Programme können etwa Ärzte ermitteln, die eine überraschend hohe Zahl von Patienten in einem bestimmten Zeitraum behandelt haben wollen. Wenn sich solche Ungereimtheiten als Falschabrechnung herausstellten, würde die KVN auch ernsthafte Konsequenzen einleiten. Fälle, in denen Patienten unberechtigt zur Kasse gebeten werden, laufen jedoch an der Kassenärztlichen Vereinigung völlig vorbei. Hier sind die Ärzteorganisationen auf Mitwirkung von außen angewiesen. Patienten, die sich zu Unrecht "zur Kasse gebeten" fühlen, könnten sich mit der zuständigen Bezirksstelle der KVN in Verbindung setzen und sich dort erkundigen, ob ihre Beschwerde begründet ist. Sofern Betroffene es vorziehen, sich mit ihren Krankenkassen zu besprechen, ist die KVN auf die Weitergabe der Informationen durch die Kassen angewiesen. Das aber geschieht bislang zu wenig. Gerade die "Task Force" der AOK zieht es vor, von sich aus gegen Ärzte vorzugehen. Damit ist der Ärztevertretung von vornherein die Chance genommen, einem Anfangsverdacht in den eigenen Reihen nachzugehen. r. | ||||||
| Home | nä | Z-aktuell | Forum | digitalis | Bücher | Verlag | Kontakt |
|
Alle Inhalte © Hannoversche Ärzte-Verlags-Union 1998-2002. Diese Seite wurde zuletzt aktualisiert am: 12.04.2002. Design by Tim Schmitz-Reinthal, webmaster@haeverlag.de. |