Über eine mangelnde Berichterstattung in den Medien können sich die Vertragsärzte in der letzten Zeit wahrlich nicht beklagen. Von Detailwissen ist sie allerdings nicht geprägt. Während beispielsweise die Vorleistungen der Vertragsärzte in Form einer Nullrunde - tatsächlich also ein Einkommensverlust - aufgrund des Beitragssatzsicherungsgesetzes (BSSichG) eine gewisse Beachtung gefunden haben, geraten andere Problemfelder völlig aus dem Blick. Wer in der Öffentlichkeit - ja vielleicht sogar in der Ärzteschaft - weiß schon, daß z.B. der ambulant implantierte Herzschrittmacher von den Vertragsärzten finanziert wird?!
Schwachpunkt der Systematik
Wie das? Die Verordnung von Arzneimitteln, Verbandmitteln, Heil- und Hilfsmitteln, Sprechstundenbedarf und von Materialien, die mit den berechnungsfähigen EBM-Positionen abgegolten sind, ist durch Gesetz, Verordnungen und Verträge mehr oder minder eindeutig geregelt. Übrig bleiben die Artikel und Präparate (im Folgenden Sachkosten), die sich hierunter nicht einordnen lassen, die der Patient jedoch aus medizinischen Gründen benötigt oder die für eine ordnungsgemäße - dem medizinischen Standard entsprechende - Leistungserbringung vom Vertragsarzt benötigt werden. Hierzu gehört der Inseminationskatheter zur künstlichen Befruchtung für wenige Euro genauso wie die neuen mit Sirolismus beschichteten Stents zur KHK-Therapie von über 2000 Euro. Sie werden aus der begrenzten Gesamtvergütung bezahlt.
Der Grund dafür: Diese Sachkosten sind weder auf den Namen des Patienten zu verordnen noch anderweitig zu beziehen. Bis weit in die 90er Jahre haben die Krankenkassen diese Sachkosten größtenteils als Verordnungen akzeptiert oder die Kosten direkt mit den liefernden Firmen abgerechnet. Im Zuge des Kassenwahlrechts der Mitglieder und des Kostenmanagements der Krankenkassen haben es dann immer mehr Krankenkassen abgelehnt, diese Kosten zu übernehmen.
Sicherlich hat auch der rasante medizinische Fortschritt diese Kosten anwachsen lassen. Betrugen sie für Niedersachsen im Jahre 1996 knapp 5 Millionen DM, so ergibt sich für das Jahr 2001 eine Summe von mehr als 30 Millionen DM. Dies entspricht einer Steigerungsrate von über 500 Prozent. In den Gesamtverträgen mit den Krankenkassen ist geregelt, daß diese Sachkosten in tatsächlicher Höhe berechnungsfähig sind. Dies bedeutet, daß der Vertragsarzt die Sachkosten gegen Vorlage der rechnungsbegleichenden Unterlagen mit seiner Honorarabrechnung erstattet bekommt. Doch das Geld dafür wird vorab der Gesamtvergütung entnommen.
Keine Chance auf Kostenausgleich
Die KVN macht alljährlich in den Honorarverhandlungen mit den gesetzlichen Krankenkassen in Niedersachsen auf diese besondere Problematik aufmerksam. Doch hier beißt sie auf Granit. Seit Jahren ist der Höchstsatz der Steigerungsrate der Gesamtvergütung vom Gesetzgeber vorgegeben. Die Kassen wollen nicht nur - sie dürfen nicht einmal darüber hinaus zusätzliche Kosten vergüten. Eine Klage der KVN gegen die bestehende Regelung hat das Bundessozialgericht höchstrichterlich abgewiesen.
Eher eine Scheinlösung ist die Einführung von Sachkostenpauschalen in den EBM wie beispielsweise für die Herzkatheteruntersuchungen und die koronaren Rekanalisationsbehandlungen. Denn auch diese Pauschalen müssen von den Kassenärztlichen Vereinigungen aus der begrenzten Gesamtvergütung bedient werden.
Weniger ist mehr
Was bedeutet das nun für den einzelnen Vertragsarzt? Selbstverständlich will und kann der Arzt seinen Patienten den medizinischen Fortschritt - auch aus haftungsrechtlichen Gründen - nicht vorenthalten. Er sollte sich aber immer wieder vergegenwärtigen, daß das Wirtschaftlichkeitsgebot und die medizinische Notwendigkeit bei jedem einzelnen Patienten zu beachten ist. Dazu muß er sich klar machen:
Die Kosten werden entsprechend des gültigen HVM vorweg vergütet und stehen für die Punktzahlanforderungen nicht mehr zur Verfügung. Somit tragen die ausufernden Sachkosten unter anderem indirekt auch zum sinkenden Auszahlungspunktwert bei.
Die Spitzen der Ärzteschaft haben sich nachhaltig für eine Lösung dieses Problems eingesetzt. Nach dem jetzigen Diskussionsstand sieht es so aus, daß nach dem neuen EBM ab nächstem Jahr die Sachkosten außerhalb des Budgets vergütet werden. Vorerst gilt, auf die verheißungsvolle Werbung der Medizinprodukte-Industrie zurückhaltend und kostenbewußt zu reagieren.
Björn Soltau
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