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05/2001 |
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Als für die Berufsausbildung der Arzthelfer/innen zuständige Stelle überwacht die Ärztekammer Niedersachsen in ihrem Kammerbereich die Durchführung der Berufsausbildung und der beruflichen Umschulung. Ihrer gesetzlichen Verpflichtung, zu diesem Zweck Ausbildungsberater zu bestellen, kommt sie zum einen durch die Bestellung eines ehrenamtlich tätigen Kammermitgliedes als Landesausbildungsberater/in und zum anderen durch die Bestellung mehrerer, jeweils für einen Bezirksstellenbereich zuständiger Beraterteams nach.
Die Ausbildungsberaterteams bestehen aus mindestens einem ehrenamtlich tätigen Kammermitglied und einer Mitarbeiterin oder einem Mitarbeiter der Bezirksstelle, die der Vorstand der Ärztekammer Niedersachsen für die Dauer von drei Jahren bestellt. Die ehrenamtlich tätigen Ausbildungsberater sollten über eigene Erfahrungen in der Ausbildung von Arzthelferinnen verfügen, die Verhältnisse in Schule und Praxis kennen und möglichst selbst Arzthelferinnen in der Berufsschule oder außerbetrieblich unterrichtet haben. Eine qualifizierte Erstausbildung ist die Grundvoraussetzung für eine optimale Qualitätssicherung in der Praxis, lautet der Grundsatz des Vorstands der Ärztekammer Niedersachsen, Bezirksstelle Braunschweig, der dafür den engagierten ausbildenden Ärztinnen und Ärzten in der Bezirksstelle Schulungsräume und Unterrichtsmöglichkeiten anbietet. "Die veränderte Situation im Gesundheitswesen, bedingt durch die Veränderung im Gesundheitsstrukturgesetz, erfordert zunehmend unternehmerisches Denken in der Praxis. Neue Organisationsstrukturen in den Praxen machen Verbundlösungen und Personalreserven erforderlich. Nur qualifizierte Mitarbeiterinnen sind in der Lage Veränderungen und deren schnelle Umsetzung optimal durchzuführen," erklärt Bezirksstellengeschäftsführer Stefan Hofmann. Ab sofort finden in der Bezirksstelle Braunschweig für ca. 110 Auszubildende im 3. Lehrjahr folgende Kurse in Modulform statt: Blut- und Urinuntersuchungen, Injektionen, EKG-Assistenz in der Praxis, Blutdruck- und Pulsmessung, Desinfektion und Hygiene in der Arztpraxis, Der Notfall in der Arztpraxis. Die Kurse werden jeweils im 2-Stundenblock mit je acht Teilnehmerinnen von qualifizierten Kursleitern durchgeführt und mit einem Zertifikat von der Ärztekammer bestätigt. Die Kurskosten werden aus dem Ausbildungsbeitrag bestritten. "Wir bitten die Kolleginnen und Kollegen lediglich, die Auszubildenden für die Kurse freizustellen," zerstreut der Bezirksstellenvorsitzende, Dr. Ulf Blume mögliche Bedenken nach etwaigen Kostenbelastungen. A.P./St.H.
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