Wieviel Arbeitszeit verträgt ein Krankenhausarzt? "Natürlich nicht mehr als 48 Stunden pro Woche - wie es das Arbeitszeitgesetz (AZG) vorsieht", ist sich die Mehrzahl ärztlicher Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unverändert sicher und hat dafür vor allem die einflußreiche Ärzte-Gewerkschaft marburger bund auf ihrer Seite, die bereits seit Jahren unermüdlich für "humane Arbeitsbedingungen an den Kliniken" kämpft. Viel zu wenig, meinen hingegen Direktoren und Assistenten des Zentrums für Chirurgie an der Medizinischen Hochschule Hannover (MHH), die kürzlich in einem viel beachteten öffentlichen Auftritt zumindest für die (chirurgische) Hochleistungsmedizin einen Zeitrahmen von etwa 60 Stunden pro Woche gefordert hatten. Ihr Grundgedanke dabei: Durch eine "unreflektierte Durchsetzung des AZG" werde eine Ausbeutungssituation erzeugt, indem die bislang in 70 bis 80 Wochenstunden erbrachte Arbeitsleistung jetzt in maximal 48 Stunden wöchentlich abzuliefern sei. Eine strenge AZG-Umsetzung gefährde nicht nur eine kontinuierliche Patientenbetreuung, sondern habe auch erhebliche Auswirkungen auf Forschung und Lehre.
Die Assistentensprecher von vier chirurgischen Abteilungen an der MHH glauben daher, wegen des hohen Stellenwerts "klinischer und ethischer Erfordernisse" schlichtweg gegen das Gesetz verstoßen zu müssen, was naturgemäß zu einer Kriminalisierung ärztlicher Arbeit führt - mit allen Konsequenzen für die persönliche Haftpflicht- und Unfallversicherung sowie das Gehalt aus einer dann als illegal eingestuften Tätigkeit.
Noch weiter geht der Leiter der Abt. Thorax-, Herz- und Gefäßchirurgie der renommierten hannoverschen Hochschule, Prof. Dr. med. Axel Haverich, der mit diesem Vorstoß sogar berufsethische Implikationen anklingen läßt: "Ein guter Arzt arbeitet einfach länger als 48 Wochenstunden, auch weil er wirklich Spaß und Freude an der Berufsausübung hat. Arztsein bedeutet eben nicht nur Job-Ausübung, sondern bisweilen auch Berufung". "Wir", so der weltweit anerkannte Herzchirurg weiter, "riskieren, den Anschluß an internationale Standards durch ein zu enges bürokratisches Korsett preiszugeben", sagte er einer hannoverschen Tageszeitung. Daß er mit seiner Forderung nicht alleine stehe, zeigten Solidaritätsbekundungen aus den Hochschulstandorten Berlin, Bonn, Kiel, München und Regensburg, wo man sich ebenfalls für einen flexibleren Umgang mit dem AZG einsetze. Alle Protagonisten der sog. Haverich-Initiative verwiesen unter dem Stichwort "Leistungsbereitschaft" auf viele Berufsgruppen, die es, wie die niedergelassenen Ärzte, auch ohne rechtliche Vorgaben auf Wochenarbeitszeiten von weit über 48 Stunden brächten.
Risiken für die Weiterbildung
Einen speziellen Aspekt der AZG-Problematik steuert der Ärzteverband Hartmannbund bei, der per Pressemeldung auf die Nachteile der AZG-Umsetzung für die Weiterbildung am Krankenhaus aufmerksam macht: "Um Überstunden zu verhindern, werden schon jetzt zur Weiterbildung notwendige Operationen oder Funktionsuntersuchungen eher von den Oberärzten und Fachärzten übernommen, um die zeitaufwendige und zur Patientenverbesserung notwendige Stationsarbeit den Assistenzärzten zu überlassen." Eine "ehrliche Qualifikation" für die angestrebte Facharztprüfung sei vor diesem Hintergrund zunehmend nicht mehr möglich, glaubt der Vorsitzende des HB-Arbeitskreises "Ausbildung, Weiterbildung und Niederlassung", Klaus-Peter Schaps vom Allgemeinen Krankenhaus im niedersächsischen Celle.
Rückendeckung für ihren Vorstoß erfuhren die "Arbeitszeitrebellen" u.a. vom Vorstand der Medizinischen Hochschule Hannover, der in einer sehr moderat abgefaßten Erklärung zwar die Erfordernisse der AZG-Einhaltung betonte, gleichzeitig aber auch auf Umsetzungsprobleme dieses Arbeitnehmer- und Patientenschutzrechts hinwies. Auch dieses Gremium befürchtet durch ein allzu enges Arbeitszeitkorsett Nachteile für die Forschung, denn "Forschungsprojekte lassen sich per se nicht in bestimmten Zeitspannen planen und durchführen. Aktive Forschung setzt einen hohen und aus eigenem Interesse geborenen Einsatz voraus. Bereits jetzt wird deutlich, daß sich die jungen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler in der Durchführung der Projekte durch die Arbeitszeitregelungen nachhaltig verunsichert fühlen".
Eine Lösung des Problems ist nach MHH-Vorstandsmeinung die Einführung eines Sondertarifrechts vor allem für diesen Wissenschaftsbereich. Auch "intelligentere" Arbeitsorganisationsmodelle, die Entlastung der Ärzteschaft von nicht-ärztlichen Verwaltungs- und anderen Administrationsaufgaben sowie von Routine-Blutentnahmen und ä.m. könnten nach MHH-Auffassung richtige Schritte in Richtung "AZG-Treue" sein. Was sich hier praktisch, vor allem nach ersten Auflagen der Gewerbeaufsicht, getan hat, muß die MHH in Kürze ohnehin darlegen, denn spätestens am 1. Juli will die Behörde wissen, was das Haus an konkreten Maßnahmen mit den zuständigen Gremien für eine verbesserte Arbeitszeitorganisation vereinbart hat.
Ausreichend neue Stellen kaum realistisch
Dazu gehört sicherlich nicht der vermeintliche Königsweg, nämlich die Einstellung zusätzlichen Personals, was sich für die Verantwortlichen bereits jetzt als "via dolorosa" entpuppt hat. Selbst wenn man die Mittel hätte, die zur Zeit etwa 2 000 offenen Stellen im ärztlichen Dienst der Krankenhäuser zu besetzen - es fehlt schlichtweg an entsprechendem ärztlichen Nachwuchs. Immer häufiger und lauter klagen die Verwaltungschefs, daß es ihnen kaum mehr möglich sei, ausgeschriebene Stellen durch entsprechende Einstellungen auch zu beleben, wie auch ein Blick in den Stellenmarkt des Deutschen Ärzteblattes beweist, der Woche für Woche im Angebotsteil an Umfang zunehme. Wollte man, so der Präsident der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG), Dr. Burghard Rocke, die Vorgaben des sog. EuGH-Urteils über die Beurteilung von Bereitschaftsdiensten und entsprechende LAG-Urteile hierzulande konsequent umsetzen, wären Mehrkosten in Höhe von 1,7 Milliarden zu decken.
Nach einer DKG-Umfrage bei über 400 Krankenhäusern hat sich ein Personalmehrbedarf von 27 000 zusätzlichen Ärztinnen und Ärzten ergeben - deutlich höher als bislang angenommen. Die von Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt zur Realisierung des EuGH-Urteils zugestandenen 200 Millionen Û für neue Arbeitszeitregelungen in den Jahren 2003 und 2004 reichten jedoch nur für 10 000 neue Ärzte, vielleicht ein bis zwei neue Kollegen durchschnittlich pro bundesdeutscher Klinik.
Vor diesem Hintergrund scheinen also in erster Linie innerhäusliches Organisationsgeschick und Flexibilitätsvermögen gefragt, beides Faktoren, die angesichts des knapp gewordenen Guts "ärztliche Arbeitskraft" natürlich schnell an ihre Grenzen stoßen. Mit Interesse erwarten daher alle Beteiligten, wie die "intelligenten Ausnahmen vom AZG", wie sie jüngst der Präsident der Ärztekammer Niedersachsen, Prof. Dr. med. Heyo Eckel, in einem Zeitungsinterview gefordert hatte, aussehen könnten. Auch die Gewerbeaufsicht, die bei ihren landesweiten Überprüfungen in Niedersachsen bereits zahlreiche AZG-Verstöße festgestellt und Bußgeldverfahren eingeleitet hatte (darunter auch an die Adressatin MHH) wird ihrerseits erfahren wollen, wie denn nun die klinikinternen Beratungen im AZG-Sinne vorangekommen sind. "Schließlich", so der niedersächsische mb-Landeschef Dr. med. Jörg Zimmermann, "ist auch eine medizinische Hochschule kein rechtsfreier Raum, in dem ein Gesetz schlichtweg außer Kraft zu setzen ist". Die angebliche Bedrohung der Qualität von Forschung und Lehre sei im übrigen nur ein Vorwand für die Legalisierung unzulässig langer wöchentlicher Arbeitszeit, stellte Zimmermann fest.
Noch weiter ging sein Geschäftsstellenleiter in Hannover, Wolfgang Boss, der in der Hannoverschen Allgemeinen Zeitung von "Stimmungsmache einzelner Chefärzte" sprach, die die Ausbeutung ihrer Assistenten legalisieren wollten. Aus Furcht vor persönlichen Nachteilen wehrten sich jedoch nur wenige gegen Mammutdienste und "feudales Gehabe" ihrer Chefs, klagte Jurist Boss, der sich in seiner Auffassung durch zahlreiche Leserzuschriften an die hannoversche Lokalpresse, aber auch den eigenen Verband, bestätigt fühlt.
Zu diesem Thema siehe auch den Pro- und Contra-Disput in dieser Ausgabe.