aktualisiert am: 13.05.2002
niedersaechsisches aerzteblatt
 

05/2002


Menschen mit psychischen Behinderungen in Heimen: Eine Gemeinschaft der Ausgeschlossenen? (I)

W. Machleidt, W. Gephart, W. Beins


Gruppenpetition an den Niedersächsischen Landtag zur Verbesserung
der gesellschaftlichen Teilhabe von Menschen mit psychischen Behinderungen

Am 19. März 2002 fand in der Medizinischen Hochschule Hannover eine Veranstaltung zur Vorbereitung einer Gruppenpetition an den Niedersächsischen Landtag statt, in der eine nachhaltige Verbesserung der Situation von Menschen mit psychischen Behinderungen in Niedersachsen gefordert wurde. Die Einladenden und Initiatoren der Gruppenpetition waren Medizinaldirektor Dr. med. Wolfgang Gephart, Leiter des Sozialpsychiatrischen Dienstes der Region Hannover, Prof. Dr. med. Wielant Machleidt, Leiter der Abteilung Sozialpsychiatrie und Psychotherapie der Medizinischen Hochschule Hannover und Wolfram Beins, geschäftsführender Leiter des Sozialpsychiatrischen Dienstes für den Landkreis Celle. Die MHH-Veranstaltung als Auftakt der Gruppenpetition fand lebhafte Resonanz unter den in der Gemeindepsychiatrie tätigen Professionellen, den Angehörigen psychisch Kranker (AG der Angehörigen Psychisch Kranker in Niedersachsen und Bremen, AANB), den Betroffenen-Verbänden (VPE, Verein Psychiatrie-Erfahrener) und darüber hinaus den Behindertenbeauftragten des Landes Niedersachsen, Herrn Finke, und der Region Hannover, Frau Hamann. Darüber hinaus waren viele Personen erschienen, die sich für die Belange seelisch Behinderter engagieren. In der Veranstaltung wurden die Fakten der Fehlentwicklung der Versorgung psychisch behinderter Menschen in Heimen in Niedersachsen benannt und Wege für eine Veränderung projektiert. Am Ende der Veranstaltung traten über 100 Personen der Gruppenpetition mit ihren Unterschriften bei.
Am 09.04.02 wurde die Gruppenpetition einschließlich der Unterschriftenlisten dem Präsidenten des Niedersächsischen Landtages Prof. Wernstedt im Niedersächsischen Landtag von Medizinaldirektor Dr. med. Wolfgang Gephart und Prof. Dr. Wielant Machleidt im Einzelnen erläutert und überreicht. Nach der Entgegennahme erklärte Herr Prof. Wernstedt das weitere Vorgehen wie folgt: Die Gruppenpetition wird vom Niedersächsischen Landtag als Eingabe behandelt, mit der sich der Ausschuß für Soziales und Gesundheitswesen des Niedersächsischen Landtages befassen wird. Außerdem wird eine Stellungnahme der Landesregierung eingeholt, die der Ausschuß zusammen mit der Eingabe erörtert. Der Ausschuß wird seine Beratungen mit einer Empfehlung abschließen, über die der Landtag dann beschließt. Sobald dieser Beschluß ergangen ist, werden die Initiatoren der Gruppenpetition darüber unterrichtet. Die weitestgehende Form der positiven Erledigung einer Eingabe durch das Parlament ist ihre Berücksichtigung. Das bedeutet, daß die Landesregierung ersucht wird, im Rahmen des geltenden Rechts dem Wunsch der Einsender zu entsprechen oder ihrer Beschwerde abzuhelfen. Die Initiatoren der Gruppenpetition erwarten, daß die Landesregierung im Sinne einer Berücksichtigung die Fehlentwicklungen bei der Betreuung seelisch Behinderter in Institutionen abstellt und wissenschaftlich längst gut belegte Alternativlösungen in Niedersachsen umsetzt.

Ziele der Gruppenpetition

1. Durchführung einer Erhebung über alle seelisch behinderten Personen, die in Niedersachsen stationäre, teilstationäre oder ambulante Eingliederungshilfe erhalten. Es soll festgestellt werden, wo die Personen herstammen, wie lange, aus welchem Grund und mit welchem Ergebnis sie Eingliederungshilfe erhalten. Die aufgewendeten Kosten für Eingliederungshilfe sollen damit transparenter gemacht werden.
2. Erarbeitung von Kriterien für die Aufnahme seelisch Behinderter in Heimen.
3. Abschaffung bzw. Begrenzung geschlossener Heimstrukturen, strenge fachliche und juristische Kontrolle der Unterbringung seelisch Behinderter in derartigen Einrichtungen.
4. Einführung von Versorgungsverpflichtungen bestehender Heime, die alle heimbedürftigen Personen in einer definierten Region aufnehmen müssen. Hierzu müssen die finanziellen, organisatorischen und rechtlichen Voraussetzungen geschaffen werden, um dem leidigen "Behindertentourismus" entgegenzuwirken.
5. Abfassung von Leistungs- und Entgeltvereinbarungen, die dem Vorrang ambulanter Versorgung genügen und im Falle stationärer Eingliederungshilfe eine konsequente Entlassungsvorbereitung gewährleisten.
6. Qualitätssicherung, insbesondere auch die Feststellung der Ergebnisqualität aller Eingliederungshilfemaßnahmen.
7. Ausbau einer funktionierenden Heimaufsicht.
8. Landesweite Etablierung, Finanzierung und konzeptionelle Absicherung von personenzentrierten Hilfeplanungen, Weiterbildung der beteiligten Personen, Verbesserung der Öffentlichkeitsarbeit.
9. Ausbau ambulanter teilstationärer Alternativen zur Heimbetreuung.
10. Einbeziehung gesetzlicher Betreuer in zeitgemäße Versorgungskonzepte für seelisch behinderte Menschen, verbindliche fachliche Weiterbildung, ausreichende fachliche Kontrolle.
11. Unterstützung einer Heimenqute auf Bundesebene.

Sinn der Gruppenpetition ist es, eine expandierende zunehmend unhaltbare Verökonomisierung eines sozialen Problemes mit schlimmen Nebenwirkungen für die Betroffenen zu benennen und durch innovative Alternativlösungen abzustellen. Sinn der Gruppenpetition ist es nicht - dies soll auch gesagt werden - einzelne Heime oder Heimträger anzuprangern und als Sündenböcke für die eingetretene Entwicklung dingfest zu machen. Es geht allerdings darum, dem Symptom der zahlreichen Heimeinweisungen psychisch Behinderter seinen Ursachen nach auf den Grund zu gehen und einen neuen gesellschaftlichen Konsens vorzubereiten. Es muß ein Konsens darüber gefunden werden, wie Menschen mit seelischen Behinderungen diesseits von institutioneller Vereinnahmung Selbstbestimmung und Teilhabe am gesellschaftlichen Leben für sich verwirklichen können. Dazu ist es notwendig, die gesellschaftlichen Schlüsselbereiche zu nennen, denen die Pflicht bzw. die Option zukommt, Veränderungen der Situation zu bewirken. Doch zunächst zu den Fehlentwicklungen.

Fehlentwicklungen bei der Versorgung psychisch Behinderter

Niedersachsen zählte bisher bei der Umsetzung der Projekte zur Reform der Psychiatrie nach den Grundsätzen der Enqute von 1975 und der Empfehlungen der Expertenkommission der Bundesregierung von 1988 zu den Spitzenländern in Deutschland. Diese gute Position ist Niedersachsen jetzt in Gefahr durch eine Entwicklung zu verlieren, die die Bemühungen der Reformpsychiatrie in Niedersachsen auf Selbstbestimmung und gesellschaftlicher Teilhabe für alle psychisch Kranken und Behinderten in ihr Gegenteil verkehrt. Gemeint sind die zu zahlreichen Aufnahmen, bzw. Einweisungen von Menschen mit seelischen Behinderungen in teils offene und - dies ist besonders alarmierend - teils geschlossen geführte Heime. Ein völlig unproportionaler Anstieg der Heimplätze in der Region Hannover gibt zu ernster Sorge Anlaß. Viele Heime können die zentrale Forderung der gesetzlich gewährten Wiedereingliederungshilfe nach sozialer Integration nicht erfüllen. Statt dessen findet eine Sozialisierung an die Gegebenheiten des Heimes statt, die eine spätere Entlassung in selbstständigere Lebensformen erschwert. Diese "Binnensozialisation" hat zur Folge, daß Menschen oft nach 1-2 Jahren nicht mehr selbstständig und allein in eigener Wohnung lebensfähig sind. Die beabsichtigte und vom Gesetzgeber geforderte Eingliederungshilfe in die Gesellschaft findet nicht statt. Der Heimaufenthalt geht mit einer Verlernung sozialer Lebens- und Überlebensformen einher. Die Heimeinweisung ist damit für viele Bewohner statt Wiedereingliederung Endstation mit all den unguten psychosozialen Folgen, die der Aufenthalt in einer in diesem Sinne "totalen Institution" mit sich bringt. Wenn sich bei den Patienten als Folge dieser Unterbringungsform einmal ein Hospitalismus entwickelt hat, d.h. eine Verlernung basaler sozialer Fähigkeiten der Selbstversorgung und Selbstbehauptung in gesellschaftlichen Kontexten, dann gelingt eine Enthospitalisierung im Sinne einer Wiedereingliederung in das vorher bestehende soziale Wohn- und Lebensumfeld in der Ursprungsgemeinde in der Regel nur unter ganz erheblichem rehabilitativen Kostenaufwand oder gar nicht.

Es gibt indessen ein gut fundiertes Wissen über erfolgreiche Wiedereingliederung in Hannover. Die MHH-Sozialpsychiater haben in ihrem Versorgungssektor (Zoo, List, Groß- und Klein-Buchholz, Teile von Lahe) zusammen mit einem kompetenten Heimträger in der List ihre Erfahrungen seit gut 25 Jahren wissenschaftlich ausgewertet und veröffentlicht. Die verschiedensten hier relevanten Fragen finden darin Beantwortung, z.B. welche Menschen mit seelischen Behinderung für Heimaufenthalte in Frage kommen, wie sie rehabilitativ gefördert werden können, wann die Überleitung in selbständigere Wohnformen erfolgen kann und muß, etc.

In regionalisierten gemeindepsychiatrischen Versorgungssystemen ist eine enge Kooperation der beteiligten Institutionen (psychiatrischen Kliniken, freie Träger) und der niedergelassenen Ärzte sehr erwünscht. Auch gelingt die Kooperation oft besser, wenn man sich persönlich bekannt ist. Dies kann und soll die Sachentscheidungen zugunsten der Betroffenen erleichtern. Kritisiert werden von Betroffenen und Betreuern aber Fälle von Interessenverflechtungen von Heimträgern und psychiatrischen Kliniken. In solchen Fällen ist eine unvoreingenommene und fachgerechte Beurteilung der Patientensituation hinsichtlich der Notwendigkeit einer Heimaufnahme erheblich erschwert oder nicht mehr möglich. Die wesentlich kompliziertere und arbeitsaufwendigere Verankerung von seelisch Behinderten im gemeindepsychiatrischen Versorgungssystem gerät dann ins Hintertreffen.

Es gibt einen expandierenden Markt für gesetzliche Betreuer (früher Vormünder) für Menschen mit seelischen Behinderungen. Berufs- und Vereinsbetreuer werden für ihre Leistungen bezahlt. Auch dadurch erklärt sich die enorme Expansion des Betreuerwesens. Verglichen mit jeder Anstrengung von seiten des Betreuers, dem Patienten eine selbständige und auf gesellschaftliche Teilhabe ausgerichtete Lebensgestaltung zu ermöglichen durch seine Integration in die in Niedersachsen entwickelten oder in Entwicklung befindlichen gemeindepsychiatrischen Versorungssysteme, ist die Heimunterbringung als "Paketlösung" das sehr viel einfachere Betreuungsverfahren. In Heimen ohne aktive Wiedereingliederungshilfen verschwindet der Betroffene für Jahre oder lebenslang in einer "Subkultur der Ausgeschlossenen".

Diese unkontrollierte Form des Heim- und Betreuungswesens ist ein Auswuchs der Vermarktwirtschaftlichung des Sozialen zu ungunsten der Schwächsten der Gesellschaft. Die Betroffenen sind in der Gefahr, für die Interessen der Betreiber und Betreuer herhalten zu müssen, als umgekehrt wie im Gesetz vorgesehen, als seelisch behinderte Menschen Empfänger auf sie zugeschnittener materieller und sozialer Leistungen zu sein. Das sozialgesetzgeberische Anliegen der Wiedereingliederung kann durch die marktgesetzlichen Mechanismen in sein Gegenteil verkehrt werden. Im sozialen Bereich kann den Fehlentwicklungen für die Betroffenen nicht tatenlos zugesehen werden. Hier müssen die Regelwerke des Sozialstaates steuernd und korrigierend eingreifen.

Teil II folgt in der nächsten Ausgabe

 
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