05/1999

Leserbriefe
 



Diese Leserzuschriften zu Beiträgen im niedersächsischen ärzteblatt erreichten uns in den vergangenen Wochen. Auch Sie können per Leserbrief oder eMail Ihre Meinung äußern. Wir freuen uns über den Kontakt mit unseren Leserinnen und Lesern.

Seltsame Verkaufspraktiken
- zum Artikel EDV "med" in Germany in 3/99

An den Haaren herbeigezogen
- zum Artikel Pro & Contra ICD-10 in 11/98

Erleichterte Übersicht
- zum Artikel Pro & Contra ICD-10 in 11/98


Seltsame Verkaufspraktiken
Zum Beitrag EDV "med" in Germany - Wie Ärzte von Beratern über den Tisch gezogen werden' (Autor: J. Kanders) in der März-Ausgabe des niedersächsischen ärzteblattes S. 5f, erreichte uns folgende Leserzuschrift:

Auch ich bin mit solchen und ähnlichen Verkaufspraktiken konfrontiert worden und kann durchaus sagen, der Verfasser spricht mir aus dem Herzen.
Um dieser Art von Geschäftsabwicklung entgegenzuwirken, müßte es möglich sein, daß die Ärzteschaft auf seriöse, fachkompetente und firmenunabhängige Berater zurückgreifen könnte, die gemeinsam mit dem Arzt vor Ort optimale und kostengünstige Lösungswege für anstehende Probleme in EDV und Telekommunikation entwickeln.

Weiterhin hin ich der Ansicht, daß sich unsere Standesvertreter bei der KV in Beratungsfragen nicht so neutral geben sollten, wie bisher erlebt. Denn als ich im vergangenen Jahr dazu gezwungen wurde, eine neue Praxis-Software anzuschaffen, weil das ehemalige Software-Haus den Vertrag gekündigt hatte, konnte mir seitens der KV nur empfohlen werden, die ständige Ausstellung verschiedener Anbieter im Ärztehaus anzusehen. Ein bißchen mehr Beratung hätte ich mir schon gewünscht.

Dipl.-Med. Gunda Salwa
Fachärztin für Kinderheilkunde
Delmenhorst



An den Haaren herbeigezogen
Zum Beitrag Pro & Contra ICD-10 in der Ausgabe 11/98 des niedersächsischen ärzteblattes S. 6f, erreichte uns folgende Leserzuschrift:

In dem Beitrag von Herrn Kollegen Giencke hat mich der Stil doch peinlich berührt, der Artikel strotzt vor stimmungmachenden Äußerungen und teilweise auch sachlichen Fehlern.
Falsch ist beispielsweise, daß die Codierung 'klammheimlich' weitergeführt wurde. Ebenso habe ich das Ergebnis des Feldversuches in Niedersachsen und Sachsen-Anhalt in völlig anderer Erinnerung.
Was der ICD mit dem Vertrauensverhältnis zwischen Arzt und Patient zu tun haben soll, ist mir nicht ganz klar.
Die Sache mit der 'kostenintensiven Umrüstung der Praxen z.B. auf eine Kryptographie' ist an den Haaren herbeigezogen.
Die gesamte Problematik des informationellen Selbstbestimmungsrechtes mit dem ICD in einen Topf zu werden, ist eine fast demagogische Vereinfachung.

Ich kann aus meiner Praxis (als EDV-Anwender) bestätigen, daß das Mitlaufenlassen des ICD mit (vermutlich jeder) Arzt-Software im Hintergrund ohne wesentlichen möglich ist (nach einem kurzen - aber nicht unerheblichen - anfängliche Mehraufwand bei dem Diagnosen-Abgleich). Daß es Argumente geben mag, das Ganze nicht zu wollen, steht natürlich dahin!

Stefan Voges
Arzt für Allgemeinmedizin,
Arzt für Arbeitsmedizin
Salzgitter-Bad



Erleicherte Übersicht
Zum Beitrag Pro & Contra ICD-10 in der Ausgabe 11/98 des niedersächsischen ärzteblattes S. 6f, erreichte uns folgende Leserzuschrift:

Ihrem Studenten stellt sich die Medizin als Wissenschaft mit immer weiter verfeinerten Kenntnissen über pathologische Strukturen und pathophysiologische Prozesse dar. In systematischen Darstellungen des Wissens, z.B. in Lehrbüchern, bringt sie eine Ordnung zustande, die lediglich der Vereinbarung von Ziffern und Buchstaben bedarf, um eine Klassifikation der Krankheiten herzustellen. Die Feinheit mancher Krankheitsbezeichnungen steht der Einfügung in eine grobe, aber überregionale Systematik nicht entgegen und erleichtert die Übersicht. Bisher wurde denjenigen, die im Staatsexamen erfolgreich waren, eine derartige Gliederung der Krankheiten nicht mitgegeben: sie entspräche der Allgemeingültigkeit der Erkenntnisse.

Im politisch eingeführten Abrechnungsverfahren müssen derzeit Krankheitsbezeichnungen und Gebührenordnungspositionen angegeben werden. Angesichts der unüberschaubaren Möglichkeiten der Terminologie und der ungeheuren Datenmengen ist nicht einmal die Routineprüfung, ob medizinische Inhalte mitgeteilt werden, möglich. Ein Zögern der Aufsichtsorgane bei der Anforderung maschinenlesbarer Daten verwundert also erstens, weil deren - wie auch immer beschaffener - Zweck nicht erreicht wird und weil Abrechner mit einer eher sachgemäßen Angabe benachteiligt werden, wenn ungeeignete Angaben ohne Sanktion bleiben.

Ein allgemeiner Zweifel an den Angaben auf Abrechnungsunterlagen hinsichtlich ausreichender Genauigkeit, zufälliger, systematischer und absichtlicher Fehler ist angesichts öffentlich nicht bekannter Nachprüfungen möglich und kann eine Ablehnung maschinenlesbarer Angaben nachvollziehbar begründen.
Die Konfrontation festgestellter Krankheiten mit den Gliederungen einer Klassifikation kann eine Klärung von Unschärfen fördern und rein terminologische begründete Unterschiede vermeiden helfen. So würde der Patient gewinnen, da manche Klärung unterschiedlicher Mitteilungen bevorsteht. Auch dem zukünftigen noch mehr europäischen Bürger wäre gedient. Schließlich sind bestimmte Anwendungen von Informationstechnologien in der Medizin, die insbesondere Patienten einen Gewinn an Sicherheit geben (Health-Card) mehr oder weniger abhängig von der zuverlässig feststellbaren Identität einer Krankheit.

Eine polizeiliche Verfolgung von Trägern einer bestimmten Krankheit ist nicht bekannt, Diagnosen (von F10 ' F18 und von F55 - F65 oder welche?) gelten als vertraulich wie bisher und die Frage, ob das Patient-Arzt-Geheimnis dem Patienten, dem Arzt oder der Allgemeinheit mehr nützt und durch welche Eigenart, ist unabhängig von der Schreibweise von personenbezogenen Daten erörternswert.

Interessant übrigens die von den ICD-10-Gegnern Cato und Giencke vorgeführte Übersetzung autonomer Parolen ('Macht kaputt...') ins Lateinische ('... est delenda').

Dr. med. Reinhard Frank
Facharzt für Allgemeinmedizin
Hannover

 
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