05/1999

Transparenz statt Verschlußsache:
Einnahmen und Ausgaben der Ärztekammer Niedersachsen im Überblick
 

Jedes Jahr, wenn unsere Mitglieder aufgefordert werden, ihre Beiträge zu ihrer Ärztekammer zu entrichten, wird vielfach die Frage gestellt: was passiert eigentlich mit unseren Beiträgen? Weil sich in diesem Jahr die Beitragsordnung in entscheidenden Punkten - beispielsweise durch Einführung der Nachweispflicht - geändert hat, sind die Fragen dieser Art besonders zahlreich.

Die Antwort darauf hat zwei Dimensionen: Zum einen steht dahinter die Frage nach den für die Beiträge erbrachten Leistungen. Einen kleinen Leistungseinblick bietet die permanente Berichterstattung über die Arbeit der Ärztekammer Niedersachsen hier im niedersächsischen ärzteblatt. Insbesondere aber der am Ende einer jeden Legislaturperiode erstellte Tätigkeitsbericht (zuletzt in Heft 11/97) und das als Sonderbeilage zum niedersächsischen ärzteblatt 04/98 erschienene Organisationsverzeichnis mit dem vorangestellten 'Externen Leitbild der Ärztekammer Niedersachsen' vermitteln einen guten Eindruck von den zahlreichen Aufgaben, die die Ärztekammer Niedersachsen bewältigt. In Kürze wird zudem eine Informationsbroschüre neu aufgelegt, in der allgemein die Herausforderungen an eine Ärztekammer - speziell der Ärztekammer Niedersachsen - dargestellt werden.

Dieser Beitrag kann sich also auf die zweite Dimension der Antwort beschränken: die Darstellung der wichtigsten Ausgabenposten. Da die von den Mitgliedern gezahlten Beiträge aber nur einen Teil der Einnahmen der Ärztekammer Niedersachsen ausmachen, wäre die Darstellung nur der Ausgaben unvollständig. Es werden also im folgenden sowohl Einnahmen als auch Ausgaben analysiert.

Die genannten Zahlen beziehen sich dabei auf das Haushaltsjahr 1997, da für das Haushaltsjahr 1998 bisher nur eine 'vorläufige' Jahresrechnung vorliegt, die eingehend von den Wirtschaftsprüfern kontrolliert wird, um anschließend zunächst vom Vorstand der Ärztekammer Niedersachsen und später von der Kammerversammlung bestätigt werden zu können.

Eine Analyse der Kostenentwicklung über mehrere Haushaltsjahre hinweg ist zur Zeit nur begrenzt möglich, da - beginnend mit dem Haushaltsjahr 1998 - für unsere Kammer ein neues Haushaltsrecht gilt. Das neue Recht hatte unter anderem zur Folge, daß der Haushaltsplan neu zu gliedern war. Hinzu kommt, daß die Trennung ehemals gemeinsamer Einrichtungen mit der Kassenärztlichen Vereinigung Niedersachsen, wie die Ärztliche Pressestelle Niedersachsen oder auch die Akademie für ärztliche Fortbildung, einen Vergleich über mehrere Haushaltsjahre nur mit umfangreichen Erläuterungen zulassen. Künftig soll jedoch ein solcher Vergleich auch Eingang in regelmäßige Publikationen finden.

Einnahmen und Ausgaben der Ärztekammer Niedersachsen haben im Haushaltsjahr 1997 insgesamt 25,5 Mio. DM betragen. Dabei haben naturgemäß die Beiträge unserer Mitglieder mit 16,84 Mio. DM bei den Einnahmen den größten Teil ausgemacht. Hinzu kommen Kapitalerträge mit 1,26  Mio. DM, der Gebäudeertrag mit fast 1 Mio. DM sowie Erträge aus der Arzthelfer/innenausbildung (ca. 2,6 Mio. DM), aus Qualitätssicherung (ca. 1,29 Mio. DM), aus der Ärztlichen Stelle Niedersachsen (0,7 Mio. DM), aus der Gruppenversicherung (0,58 Mio. DM), aus Strahlenschutzkursen (0,46 Mio. DM) und aus ärztlicher Fortbildung (0,52 Mio. DM).

Dicker Brocken Personalkosten

Ausgabenseitig machten naturgemäß die Personalkosten mit ca. 5 Mio. DM den größten Anteil aus. Die Kosten für die Bezirksstellen betrugen ca. 4,6 Mio. DM, wobei diese Summe sich aus einer Verwaltungskostenpauschale (ca. 4 Mio. DM) und den Aufwendungen für die Bezirksstellen-Vorstände (ca. 0,6 Mio. DM) zusammensetzt. Die Kosten für die auf Landesebene gebildeten Organe der Ärztekammer Niedersachsen (Vorstand, Kammerversammlung inkl. Ausschüsse) beliefen sich auf insgesamt ca. 0,95 Mio. DM. Für die Arbeit auf Bundesebene (Verwaltungskostenumlage für die Bundesärztekammer, Deutscher Ärztetag und Tagungen der nationalen Berufsvertretungen sowie Tagungen der Ausschüsse und Ständigen Konferenzen) hat die Ärztekammer Niedersachsen 1997 insgesamt ca. 1,6 Mio. DM ausgegeben.
Besonders erwähnenswert sind die Ausgaben für Fürsorgeleistungen an Ärztinnen und Ärzte und Hinterbliebene in Höhe von insgesamt 0,76 Mio. DM, da es sich hier um Leistungen handelt, die die innerärztliche Solidarität eindrucksvoll dokumentieren.

Der Gebäudeaufwand war im Jahre 1997 mit ca. 1,52 Mio. DM ungewöhnlich hoch, da in jenem Haushaltsjahr umfangreiche Renovierungsarbeiten vorgenommen werden mußten. Hinzu kommen weitere Ausgabenposten, die für die Arbeit eines Dienstleistungsunternehmens unerläßlich sind, wie Bücher, Papier, Büromaterial (ca. 0,34 Mio. DM), Porto, Fernsprecher, Telefax (ca. 0,41 Mio. DM), Inventarabschreibungen (ca. 0,46 Mio. DM) sowie sonstige Kosten (1,24 Mio. DM), zu denen neben der Verwaltungskostenpauschale für die durch die Ärzteversorgung Niedersachsen abgewickelte Finanzbuchhaltung und Immobilienverwaltung (ca. 0,55 Mio. DM) insbesondere die Ausgaben für die diversen Arbeitskreise der Ärztekammer Niedersachsen gehören.

Für die Informationsabteilung, die 1997 teilweise noch gemeinsam mit der Kassenärztlichen Vereinigung Niedersachsen geführt wurde, hat die Ärztekammer Niedersachsen ca. 0,59 Mio. DM ausgegeben. Hinzu kamen ca. 0,49 Mio. DM für die Erstellung des niedersächsischen ärzteblattes. Die weiteren Ausgaben beziehen sich insbesondere auf die Bereiche, aus denen auch entsprechende Einnahmen (Erträge) hervorgegangen sind, also beispielsweise die Arzthelfer/innenausbildung (ca. 2,7 Mio. DM), die Ärztliche Stelle (ca. 0,68 Mio. DM) und die Aufwendungen für Qualitätssicherung (ca.1,12 Mio. DM).

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Dieser Überblick über die Einnahmen und Ausgaben der Ärztekammer Niedersachsen macht deutlich, wie vielfältig die Aufgaben und Herausforderungen sind. Dabei sind diese nicht etwa statisch, sondern unterliegen einer permanenten Dynamik. Allein die 'Ontogenese' des ärztlichen Weiterbildungsrechts, aber auch der Qualitätssicherung oder der ärztlichen Fortbildung erfordern eine kontinuierliche Organisationsentwicklung. Dabei ist besonders hervorzuheben, daß diese Weiterentwicklung der Ärztekammer Niedersachsen in den letzten Jahren bei gleichbleibender Beitragsbelastung der Mitglieder gelungen ist. Der zur Zeit maßgebliche Beitragssatz beträgt nämlich seit nunmehr sieben Jahren unverändert 0,585 Prozent. Vorstand, Geschäftsführung, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Ärztekammer Niedersachsen verfolgen das Ziel, auch die künftigen Herausforderungen bewältigen zu können, ohne die Beitragsbelastungen ihrer Mitglieder erhöhen zu müssen.
KL
 
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