Zum Beitrag "Bundesverfassungsgericht bestätigt ICD-10 als Kontrollinstrument für Gesundheitsausgaben" in der Rubrik ăNach Redaktionsschluß" der Ausgabe 5/2000 des niedersächsischen ärzteblattes erreichte uns folgende Leserzuschrift:
"Gezwungen zum Verrat"
So einfach ist das: "Die Klage wird nicht angenommen" und ăDiese Entscheidung ist unanfechtbar". Also haben drei Bundesrichter entschieden, daß sich das deutsche Gesundheitswesen fortan mit der ICD arrangieren muß. Wer nun glauben sollte, hoch wohllöbliche Motive wären bemüht worden, der irrt und kommt aus dem Staunen nicht heraus. Einzig allein entscheidend war die ăSicherung der finanziellen Stabilität der gesetzlichen Krankenversicherung als eine Gemeinwohlaufgabe von hohem Rang". In nahezu jedem Absatz übertrumpft diese geradezu primitive Forderung jeden höherwertigen Gedanken. Nichts da vom Hohen Gut der Freiheit von Patient und Arzt, von deren Recht auf Selbstbestimmung, von der Fürsorgepflicht des Arztes aus einem Behandlungsvertrag. Vielmehr eröffne ICD eine qualitativ andere Kontrollmöglichkeit.
Gerade wir niedersächsischen Ärzte waren früh betroffen durch Modellversuche und einen KVN-Vorsitzenden, der auch gemeinsam mit dem ZI das anfänglich als Teufelswerk bezeichnete Verfahren vorantrieb - zur besseren Kontrolle von Abrechnung und Qualität unserer ärztlichen Arbeit, trotz aller bundesweiten Proteste. Wie nirgends in Deutschland wurde hier der Zwiespalt so kraß. Hatte doch die ÄKN-Kammerversammlung die Aussetzung der ICD verlangt, der Vorstand der KVN aber die Nicht-Honorierung bei Nicht-Codierung beschlossen. Hingegen hatte sich die VV der KBV, also unser höchstes Kassenarzt-Parlament, für eine ersatzlose Streichung ausgesprochen!
Das Urteil
knechtet die Ärzteschaft durch sinnlose Mehrarbeit und Kosten
verunsichert Arzt wie Patient in ihrem Vertrauensverhältnis
zwingt zur Anwendung der ICD gegen den Willen des Arztes und ohne ausreichende Kenntnis des Patienten, leistet damit künftigen Anwendungen aus der Genforschung Vorschub. (Denn die seit Anfang des Jahres täglich hunderttausendfach bei der GKV eingehenden Diagnosen auf den Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen sind personenbezogen und enthalten nur zu oft Daten über Erbkrankheiten. Es wird die Einbindung von genentschlüsselten Krankheiten in die ICD schon jetzt ein Leichtes sein.)
vermeidet jegliche Inanspruchnahme eines verstärktes Datenschutzes z.B. durch die von den Datenschützern geforderte Pseudonymisierung, geht nicht einmal auf die Gefahr des Mißbrauches ein, die gerade im Beginn der Funktionsanalyse der Gene von allergrößter Bedeutung ist.
Die Karlsruher Entscheidung erachte ich als ein historisches Fehlurteil mit gravierenden Fehlern und verheerenden Folgen. Die verfassungsrechtliche Aufgabe, nämlich die unantastbare Würde des Menschen auch vor allen wirtschaftlichen und bürokratischen Interessen zu schützen, wurde verfehlt. Es bleibt abzuwarten, wie der Europäische Gerichtshof noch in diesem Jahr die deutschen Datenschutzrichtlinien beurteilt.
Dr. med. Enno Giencke
Internist, 26123 Oldenburg;
Landesvorsitzender des NAV-
Virchowbundes Niedersachsen/Bremen,
beratender Kollege der Klagegemeinschaft
"Ärzte gegen ICD-10"
Zum Beitrag "Rechnungen aus dem PC: Was ist Original, was Kopie?" in der Ausgabe 4/2000 des niedersächsischen ärzteblattes, S. 24 erreichte uns folgende Leserzuschrift:
"Rechenfehler"
In Ihrem oben genannten Artikel wird beschrieben, daß durch PC-unterstützte Rechnungsstellung für die Kassen oftmals nicht erkennbar sei, was Original und was Kopie der Rechnung ist. "Bei der Vereinten Krankenversicherung AG gibt es dadurch jährlich rund 6 500 Fälle von Doppelzahlungen, bei denen ein Schaden von ca. 1,7 Milliarden Mark entsteht." Ich habe natürlich sofort an die hohen Verwaltungskosten gedacht, aber nein, diese erfordern (so steht es geschrieben) zusätzlich extrem hohe Kosten. 1,7 Milliarden bei 6 500 Rechnungen bedeutet - durchschnittlich - ungefähr ziemlich genau 26 153,85 DM pro Rechnung. Ist dies wieder eine der vielen maßlosen Übertreibungen der Krankenkassen oder bin ich mit meiner Rechnungsstellung einfach zu "vorsichtig"?!
Dr. med. Carsten Gieseking
38539 Müden
Anmerkung der Redaktion:
Leser Gieseking hat anhand der vorgegebenen Daten richtig gerechnet. Durch einen Übertragungsfehler wurden leider aus - wie es richtig heißen müßte - 1,7 Millionen gleich Milliarden. Trotzdem: Ein immer noch hübsches Sümmchen...
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