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07/2000 |
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Der von Psychologen montags von 17 bis 21 Uhr betreute Chat zum Thema Sucht - die kostenlose Arzt-Sprechstunde - unter einer 0800er Nummer stehen fachkundige Ärzte aus der Allgemeinmedizin und Naturheilkunde, ein weiterer, auf "Asthma und Bronchitis"(?) spezialisierter Experte bereit - ein "Info-Telefon" zum Thema "Rheuma-Kompaktkuren" wird geschaltet - so oder so ähnlich lauteten in nur einer Woche dieses Jahres eingehende Pressemeldungen, die Patienten eine bessere Aufklärung verheißen, Die Aufmacher ähneln sich gleichfalls. Ausgangspunkte, die zur Begründung dieser Angebote dienen, sind stets (vermeintliche?) Fragen besorgter Patienten: Behandelt mein Arzt mich richtig? Was bedeuten die Fachbegriffe in meinem Arztbrief? Darf ein Arzt die Behandlung verweigern, weil er angeblich kein Budget mehr hat? Und: Welche Risiken birgt ein bestimmter Eingriff? Natürlich gibt es handfeste wirtschaftliche Interessen, die sich hinter dem Boom in der "Cybermedizin" verbergen, vor allem aber dokumentiert er das stetig wachsende Interesse an Aufklärung über medizinische Sachverhalte, der in einer individuellen Notlage begründet ist: Untersuchungen belegen nicht nur, daß jeder zweite Internet-Nutzer nach Gesundheitsinformationen sucht, es wird auch erwartet, daß sich im deutschsprachigen Raum ähnliche Wunschvorstellungen wie in den USA manifestieren, wo die Hälfte der Nutzer gern per E-Mail mit dem Arzt kommunizieren möchte. Dabei sind die zu erwartenden Patientenanfragen ernstzunehmen: Die Mehrzahl der "Kunden" (81 Prozent) hat eine chronische Erkrankung und sucht im Internet nach einer "zweiten Meinung", ein anderer hoher Anteil äußert eine gewisse Frustration über den bisherigen Behandlungsverlauf oder über den behandelnden Arzt. Nun ist im Internet - wie im wirklichen Leben - die Qualifikation des "Fachmanns oder der Fachfrau" nicht ohne weiteres auszumachen. Deshalb raten Experten zur Vorsicht bei Informationsangeboten, die kommerziell orientiert sind, empfehlen zugleich eine stärkere Präsenz von Ärzten im Internet. Auffällig ist, so Dr. Gunter Eysenbach von der Forschungsgruppe Cybermedizin der Universitätsklinik Heidelberg, daß "gerade die Medizinkoryphäen in den wenigsten Fällen eine Homepage haben". "Grundsätzlich bin ich sehr fortschrittlich eingestellt, aber vielleicht habe ich die Entwicklung verpaßt, und es gibt inzwischen einen Facharzt für Internet," vermutet eine Ärztin von der Nordseeküste in einem Schreiben an die Ärztekammer Niedersachsen. Ihrer Zuschrift beigefügt war ein Artikel aus der "Wirtschaftswoche" zum Thema "Tipps aus dem Callcenter" - ein Bericht über telefonische Beratung von Patienten durch sog. Callcenter, von denen eines sogar bis zu 70 Fachärzte beschäftigen will. Wie sind diese Callcenter und die Leistung von dort tätigen Ärzten berufsrechtlich einzuschätzen? Wie rechnen diese Ärzte ihre Leistungen ab? Gibt¹s den Facharzt für das Internet? Dazu der Juristische Geschäftsführer der ÄKN, Dr. Karsten Scholz: "Nach § 7 Abs. 3 der Berufsordnung der Ärztekammer Niedersachsen darf ein Arzt individuelle ärztliche Behandlung, insbesondere auch Beratung, weder ausschließlich brieflich noch in Zeitungen oder Zeitschriften noch ausschließlich über Kommunikationsmedien oder Computerkommunikationsnetze durchführen. Die Berufsordnungbestimmung enthält damit zwei wesentliche Einschränkungen. Zum einen ist eine allgemeine, orientierende Beratung ausgenommen, wie wir sie aus Rundfunksendungen ("Gesundheit heute") oder der Regenbogenpresse ("Fragen Sie Dr. Sommer") kennen. Zum anderen ist nur die ausschließliche Beratung untersagt. Wenn sich der Arzt ein eigenes Bild von dem Patienten gemacht hat, obliegt es daher seiner Beurteilung, ob er es für einen gewissen Zeitraum verantworten kann, den Patienten über das Telefon oder das Internet zu behandeln. Allein aus haftungsrechtlichen Gründen kann man jedem Arzt aber nur dringend davon abraten, den Patienten nicht in regelmäßigen Abständen einzubestellen oder aufzusuchen oder sogar die ersten Therapieempfehlungen über das Netz auszusprechen. In aller Regel dürfte die persönliche Inaugenscheinnahme für die Anamneseerhebung von wesentlicher Bedeutung sein. Zwar mag es verführerisch sein, bei deutlich geringeren "Cyberpraxiskosten" nach der GOÄ sogar abrechnen zu müssen, dieser scheinbare Vorteil kann aber teuer erkauft werden." Eysenbach rät zu einer Modifizierung der bundesdeutschen Muster-Berufsordnung in Annäherung an Schweizer Verhältnisse, die "Beratungsfragen" anders einordnen. Dort heißt es: "Die regelmäßige Behandlung allein aufgrund schriftlich, telefonisch oder elektronisch übermittelter Auskünfte oder Berichte von Drittpersonen ist mit einer gewissenhaften Berufsausübung unvereinbar." Das reicht Kammerjurist Scholz jedoch nicht aus, denn "das Kriterium der Regelmäßigkeit scheint mir ungeeignet zu sein. Es kann doch allenfalls darum gehen, medizinische Fragestellungen zu definieren, bei denen die ausschließliche Fernbehandlung für die Patienten ungefährlich ist. Wir brauchen daher ein qualitatives und kein quantitatives Kriterium." -low | ||||||
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