Gesetzliche Rahmenbedingungen
Mit dem Regierungswechsel 1998 hatte sich die rot-grüne Koalition patientenorientierte Reformprojekte in der Gesetzlichen Krankenversicherung vorgenommen. So wurde mit der GKV-Gesundheitsreform 2000 neben der Prävention erstmalig auch die Selbsthilfe als förderungswürdig angesehen. Komplett neu wurde die sogenannte Integrierte Versorgung in das SGB V aufgenommen. Ein ebenfalls neues Feld wurde durch die Vorgabe zur Förderung von Einrichtungen zur Verbraucher- und Patientenberatung erschlossen. Die Gesetzlichen Krankenkassen werden nach
§ 65 b SGB V verpflichtet, gemeinsam und einheitlich Einrichtungen finanziell zu fördern, die im Bereich Gesundheit neutral und unabhängig die Versicherten informieren, beraten und aufklären.
Ausschreibungsverfahren
Im Juli 2000 haben die Spitzenverbände der Krankenkassen das Ausschreibungsverfahren zur Vergabe von Fördermitteln begonnen. Insgesamt stehen jährlich
10 Millionen Mark (5,113 Millionen Euro) für die zu fördernden Einrichtungen bereit. Bewerben konnten sich Einrichtungen, die die drei Handlungsfelder Medieneinsatz, Struktur- und Transparenzinformation oder Bedarfsanalyse als ihren Schwerpunkt sehen. Bei der endgültigen Vergabe sind im Frühsommer 2001 bundesweit 31 Institutionen mit einer finanziellen Förderung berücksichtigt worden. Die Evaluation der Projekte erfolgt durch ein Evaluationsteam der Universität Bielefeld - Fakultät für Gesundheitswissenschaften.
Modellvorhaben bei der LVG
Die Landesvereinigung für Gesundheit hat sich bei der bundesweiten Ausschreibung der Krankenkassen unter den Themenfeldern Struktur- und Transparenzinformation sowie Bedarfsanalyse beteiligt. Mit der finanziellen Förderung kann jetzt der Bereich Patienteninformation und -unterstützung systematisch durch den Aufbau einer "Informationsleitstelle" ausgebaut werden. Bereits seit 1999 moderiert die LVG hierzu einen institutionenübergreifenden Arbeitskreis "Patientenrechte und -information".
Informationsleitstelle
Im Mittelpunkt des Modellvorhabens wird der Aufbau der sogenannten "Informationsleitstelle für Patientinnen und Patienten in Niedersachsen" stehen. Diese wird allen Interessierten über die Internetseite
www.gesundheitslotse-niedersachsen.de ab August 2002 zur Verfügung stehen. Herzstück wird dabei eine öffentlich zugängliche Datenbank sein, die die Anbieter von Maßnahmen zur Unterstützung von Patientinnen und Patienten enthält.
Seit Mai 2002 wurden über 800 Institutionen und Einrichtungen in Niedersachsen mit einem standardisierten Fragebogen angeschrieben. Diese Ist-Analyse fragt nach, wo der Schwerpunkte der Einrichtung liegt:
Information
Beratung
Beschwerdenbearbeitung
Qualitätsverbesserung.
Daneben möchten wir wissen, ob die Angebote auch in anderen Sprachen als deutsch vorliegen. Genau so wichtig ist die Frage nach Kosten und ob das Angebot für alle Personen zur Verfügung steht.
Die als Gesundheitsportal konzipierte Informationsleitstelle wird aber auch eine Plattform für aktuelle Themen im Bereich der PatientInneninformationen sein. Auf der Homepage werden Veranstaltungsankündigungen, neue Informationsbroschüren und niedersachsenweite Themen ihren Platz finden.
Erweiterte Bedarfsanalyse
Die bisherigen Informationsangebote für Patientinnen und Patienten sind auf die Bedürfnisse der deutschen Mittelschicht zugeschnitten. Bei sozialbenachteiligten Gruppen und Migrantinnen und Migranten ist daher ein Informationsdefizit zu vermuten. Im Rahmen des Modellvorhabens sollen hierzu neue Informationsmöglichkeiten aufgezeigt und implementiert werden. Auch die Notwendigkeit und Sinnhaftigkeit von geschlechtsspezifischen Informationsangeboten soll überprüft werden und mögliche Bedarfe abgedeckt werden.
Vernetzung
Das Gesundheitsportal kann die Möglichkeit bieten, niedersachsenweit die Angebote zur Unterstützung von Patientinnen und Patienten transparent zu machen. Der Erfolg wird davon abhängen, wie die interessierte Öffentlichkeit die Angebote des Modellvorhabens nutzen wird. Eine erste Möglichkeit besteht darin, die eigene Institution durch die Aufnahme in die Datenbank bekannter zu machen. Der vierseitige Fragebogen kann jederzeit bei der LVG angefordert werden und wird später im Internet zur Verfügung stehen.
Weitere Aktivitäten
Das Gesamtkonzept sieht auch die Erarbeitung von PatientInneninformationen sowie Fachveranstaltungen vor. Neben einer Checkliste für den Arztbesuch wurde eine Informationsbroschüre zur Patientenverfügung erarbeitet. Bereits im Herbst 2001 wurden Veranstaltungen zu den Themen "Gesundheitsinformationen" und "Qualität im Gesundheitswesen" durchgeführt. Aktuell findet am 14. August 2002 eine Tagung zu "Selbsthilfe und PatientInnenberatung" statt.
Anschrift der Verfasserin/des Verfassers:
Bärbel Bächlein
Thomas Altgeld
Landesvereinigung für Gesundheit
Niedersachsen e.V.
Fenskeweg 2
30165 Hannover
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