aktualisiert am: 08.07.2002
niedersaechsisches aerzteblatt
 

07/2002


Neue Zielvereinbarung soll Ausgabenanstieg stoppen - Ausgabenvolumen 2002 für Arznei- und Heilmittel festgelegt


Die Vereinbarungen über die Ausgabenvolumina der Arznei- und Verbandmittel sowie über die Heilmittel für das Jahr 2002 sind von der Kassenärztlichen Vereinigung Niedersachsen (KVN) und den Landesverbänden der Krankenkassen in Niedersachsen im Juni unterzeichnet worden. Die Arznei- und Verbandmittelvereinbarung enthält konkrete Versorgungs- und Wirtschaftlichkeitsziele sowie Kriterien für Sofortmaßnahmen zur Einhaltung des Ausgabenvolumens, die Heilmittelvereinbarung konkrete Maßnahmen zur Einhaltung des Ausgabenvolumens. Außerdem haben die KVN und die Krankenkassen eine Richtgrößenvereinbarung für das Jahr 2002 unterzeichnet. Beide Vereinbarungen über die Ausgabenvolumina und die Richtgrößenvereinbarung sind im amtlichen Teil dieser Ausgabe ab Seite 77 veröffentlicht.

Der KVN und den Krankenkassenverbänden ist es durch die Vereinbarungen gelungen, ein Schiedsamtsverfahren zu vermeiden. Damit haben beide Seiten gegenüber der Politik die Handlungsfähigkeit der Selbstverwaltung dokumentiert.

Arzneimittel- und Verbandmittelvolumen 2002

Die Ausgabenvolumina und die Richtgrößenvereinbarung für das laufende Jahr sind von den Vertragsparteien nicht isoliert diskutiert worden, sondern in engem Zusammenhang. Die Ergebnisse sind also als Gesamtpaket zu betrachten. Die Ausgabenvolumina basieren auf dem Ausgabenniveau des Jahres 2000, unter Berücksichtigung der Anpassungsfaktoren nach § 84 Abs. 2 Sozialgesetzbuch (SGB) V und der Vorgaben der Rahmenvereinbarung auf Bundesebene.

Im Ergebnis wurde das Ausgabenvolumen für das Jahr 2001 um 2,5 Prozent und für das Jahr 2002 um 2,0 Prozent angehoben. Für das Jahr 2002 wurde von den Vertragspartnern somit ein Ausgabenvolumen für Arznei- und Verbandmittel in Höhe von 1.772.794.704 Euro festgelegt.

In einer gesonderten Anlage 2 haben die Vertragspartner darüber hinaus konkrete Wirtschaftlichkeits- und Versorgungsziele sowie Maßnahmen zur Zielerreichung für das Jahr 2002 vereinbart. Zur Erreichung der dort genannten Ziele wird die bereits bestehende gemeinsame Arbeitsgruppe zur Weiterentwicklung der niedersächsischen Zielvereinbarung eingesetzt. Die Arbeitsgruppe wird die Entwicklung der niedersächsischen Arzneimittelversorgung im Jahr 2002 analysieren und begleiten sowie gegebenenfalls geeignete Maßnahmen zur Einhaltung der Ziele vorschlagen.

Für die Bewertung des Ausgabenvolumens stellen die Krankenkassen auf Bundesebene monatlich Standardberichte auf Basis der Arzneimittel-Schnellinformation (GamSI) bereit, die jedoch bisher nicht arztbezogen geliefert werden. Daher werden weitere Frühinformationen herangezogen. Die Vertragspartner erwarten, daß die Arzneimittelausgaben allein durch die gesetzlich festgelegten Festbeträge und den angehobenen Apothekenrabatt unmittelbar entlastet werden. Über die Information und die Beratung einzelner Vertragsärzte mit überdurchschnittlichem Verordnungsprofil hinaus sollen Wirtschaftlichkeitsprüfungen als Sofortmaßnahmen eingeleitet werden. Bis zum 31. Dezember 2003 sind neben Wirtschaftlichkeitsprüfungen nach Richtgrößen auch Prüfungen nach Durchschnittswerten zulässig. Falls bereits in den ersten Monaten dieses Jahres erhebliche Fehlentwicklungen eintreten, sollen sich notwendige Wirtschaftlichkeitsprüfungen auch auf vorangegangene Zeiträume erstrecken.

Zielvereinbarung

Die KVN und die Verbände der gesetzlichen Krankenkassen in Niedersachsen haben sich darüber hinaus auf eine Zielvereinbarung zur Steuerung einer wirtschaftlichen und qualitativen Arzneimittelversorgung im Jahr 2002 geeinigt. Das Gesetz zur Ablösung des Arznei- und Heilmittelbudgets (ABAG) schreibt den Abschluß einer solchen Zielvereinbarung auf Landesebene vor. Die KVN erhofft sich, so den Ausgabenanstieg für Arzneimittel abzuschwächen und damit das ausgehandelte Arzneimittel-Ausgabenvolumen von rund 1,77 Milliarden Euro für das laufende Jahr einzuhalten.

Um das Ausgabenvolumen einzuhalten, haben die Vertragspartner folgende Wirtschaftlichkeitsziele für das Jahr 2002 festgelegt:
1. Erhöhung des Umsatzanteils der Zweitanmelder am generikafähigen Markt auf 73 Prozent. Im vergangenen Jahr lag der Anteil in Niedersachsen bei 67,1 Prozent.

2. Absenkung des Umsatzanteils bei sogenannten Me-too-Präparaten von 20,7 Prozent im Jahr 2001 auf 18 Prozent. Hierbei handelt es sich um neu entwickelte, zumeist hochpreisige Medikamente (Analogpräparate), mit marginalen Unterschieden zu bereits bekannten Wirkstoffen.

3. Absenkung des Umsatzanteils der kontrovers diskutierten Arzneimittel von 8,8 Prozent im vergangenen Jahr auf 8,5 Prozent.

4. Erhöhung des Umsatzanteils von so genannten Reimporten am Gesamtmarkt von 5,2 Prozent auf 6 Prozent.

5. Absenkung der überschreitenden Abweichung der Verordnungsmengen (in DDD) je 1.000 Versicherter von 3,86 Prozent auf 2,76 Prozent gegenüber dem Bundesdurchschnitt.

6. Im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten sollen Einsparungen durch alternative Bezugs- bzw. geänderte Vertriebswege bei den Arzneimitteln erreicht werden.

7. Die Anteile der Spezialpräparate sollen unter Berücksichtigung des regionalen Versorgungsbedarfs konstant bleiben.

"Wir werden die rund 11.000 Vertragsärzte in Niedersachsen über die vereinbarten Ziele und die jeweilige Ausgabensituation schnell informieren. Die Krankenkassen klären im Gegenzug ihre Versicherten über den wirtschaftlichen Umgang mit Arzneimitteln auf", sagte der Vorsitzende des KVN-Vorstandes, Eberhard Gramsch, jetzt in Hannover. Die Verbände der Krankenkassen haben sich in der Vereinbarung gegenüber der KVN verpflichtet, Daten zur Frühinformation zeitnah bereit zu stellen. Einzelne Kassenärzte, die von den angestrebten Zielwerten besonders abweichen, erhalten spezielle Beratungen. Eine Arbeitsgruppe aus Vertretern der KVN und der Krankenkassen analysiert die aktuelle Entwicklung der Arzneimittelverordnung und schlägt gegebenenfalls Maßnahmen zur Einhaltung der Ziele vor.

Heilmittelvereinbarung 2002

Basis für die Berechnung des Ausgabenvolumens im Heilmittelbereich, der vom Arznei- und Verbandmittelbereich getrennt verhandelt worden ist, sind die arztbezogen erfaßten von den niedersächsischen Vertragsärzten veranlaßten Ausgaben für Heilmittel des Jahres 2000. Das ermittelte Ergebnis wurde für das Jahr 2001 um 1,1 Prozent und für das Jahr 2002 um 2,4 Prozent angehoben. In den Steigerungsfaktoren sind die Veränderungen der Preise für Heilmittel sowie für das Jahr 2002 die Leistungen für "podologische Therapie" enthalten. Für das Jahr 2002 wurde von den Vertragspartnern ein Ausgabenvolumen im Heilmittelbereich von 294.873.298 Euro festgelegt.

Die Vertragspartner bewerten auf Grundlage gesicherter Daten bei einer Überschreitung des Ausgabenvolumens bis zum 30. Juni 2003, ob durch veranlaßte Veränderungen in der ambulanten medizinischen Rehabilitation (ambulante orthopädisch traumatologische Rehabilitation (AOTR) und erweiterte ambulante Physiotherapie (EAP)) und aufgrund der Einführung neuer Heilmittel-Richtlinien weitere Konsequenzen des festgelegten Ausgabenvolumens zu ziehen sind. Die Verbände der Krankenkassen werden bis zum 30. Juni 2003 die dafür erforderlichen Daten zur Verfügung stellen.

Richtgrößenvereinbarung 2002

Die KVN und die Krankenkassenverbände haben sich auf neue Richtgrößen geeinigt. Für die Berechnung der Richtgrößen sind die aktuellsten Verordnungsdaten des Jahres 2000 herangezogen worden, wobei Verordnungsverlagerungen ebenso berücksichtigt wurden, wie die Faktoren der Ausgabenvolumina-Erhöhungen.

Alle Fachgruppen einschließlich der ermächtigten Ärzte der Polikliniken und der Krankenhausambulanzen unterliegen der Richtgrößenprüfung. Hiermit will die KVN Ausweichstrategien verhindern, die in der Vergangenheit erheblich zur Kostensteigerung beigetragen haben. Insbesondere Krankenhausärzte verordnen aus ihrer stationären Tätigkeit heraus vorwiegend hochpreisige Originalpräparate, die wiederum bei den Patienten für Anschlußbehandlungen entsprechende Erwartungen wecken.

Zur Richtgrößenvereinbarung 2001 sind für das Jahr 2002 folgende Veränderungen vereinbart worden: Zur kontinuierlichen Information der KVN über die in ihrem Bereich veranlaßten Ausgaben für Arznei-, Verband- und Heilmittel übermitteln die Verbände die ungeprüften Verordnungsdaten der Krankenkassen erstmals getrennt nach Mitgliedern, Familien-Mitversicherten und Rentnern.

Die Richtgrößenprüfung wird mittels saldierter Jahresrichtgrößensummen durchgeführt. Sofern ein Vertragsarzt nicht im gesamten Kalenderjahr tätig war, erstreckt sich die Richtgrößenprüfung auf den tatsächlichen Tätigkeitszeitraum.

Für den Fall eines Fachgruppenwechsels innerhalb des Geltungszeitraumes erfolgt der Vergleich der arztindividuellen Verordnungsdaten mit einer entsprechend der Dauer der Fachgruppenzugehörigkeit gewichteten Richtgröße. Auch ein Wechsel der Praxisform (Einzelpraxis, Gemeinschaftspraxis bzw. Praxisgemeinschaft) kann zu einer gewichteten Richtgröße führen.

Die Richtgrößenprüfung wird von Amts wegen durchgeführt. Bei einer Überschreitung der Richtgrößen um mehr als 15 Prozent (2001: 5 Prozent) ist die Prüfung nach Richtgrößen durchzuführen, sofern davon auszugehen ist, daß die Überschreitung nicht durch Praxisbesonderheiten begründet ist (sogenannte Vorab-Prüfung). Bei einer Überschreitung der Richtgrößen um mehr als 25 Prozent (2001: 15 Prozent) hat der Vertragsarzt den sich aus der Überschreitung des Prüfungsvolumens ergebenden Mehraufwand zu erstatten, soweit dieser nicht durch Praxisbesonderheiten begründet ist.

Praxisbesonderheiten

Die KVN und die Verbände der Krankenkassen haben weiterhin in der Richtgrößenvereinbarung festgelegt, daß der Indikationskatalog der Anlage 3 erweitert wird. Hinzu gekommen sind

• die Interferon-Therapie bei sekundär progredienter Multipler Sklerose;

• zur Behandlung von Erkrankungen des rheumatischen Formenkreises zugelassene TNF-Alpha-Inhibitoren enthaltende Arzneimittel;

• zur Behandlung von chronisch entzündlichen Darmerkrankungen zugelassene TNF-Alpha-Inhibitoren enthaltende Arzneimittel;

• Agalsidase Beta zur Behandlung des Morbus Fabry;

• Verteporfin zur Photodynamischen Therapie bei altersabhängiger feuchter Makuladegeneration mit subfoveolärer überwiegend klassischer choriodaler Neovaskularisation gemäß der Qualitätssicherungsvereinbarung nach § 135 Abs. 2 SGB V;

• Palivizumab zur Prävention der durch das Respiratory-Syncytial-Virus (RSV) hervorgerufenen schweren Erkrankungen der unteren Atemwege, die Krankenhausaufenthalte erforderlich machen, bei Kindern, die entweder in der 35. Schwangerschaftswoche oder früher geboren wurden und zu Beginn der RSV-Saison jünger als sechs Monate sind; außerdem bei Kindern unter zwei Jahren, die innerhalb der letzten sechs Monate wegen bronchopulmonaler Dysplasie behandelt wurden. Der Therapiehinweis des Bundesausschusses der Ärzte und Krankenkassen ist zu beachten;

• Hormonbehandlung bei ICSI;

• Indikationsbezogene Arzneimittel-Therapie bei Tumorpatienten unter Strahlentherapie;

• Ambulante Therapie mit Glatirameracetat bei schubförmiger Multipler Sklerose;

• Behandlung mit Methylphenidat bei ADS-Kindern.

Darüber hinaus kann der Prüfungsausschuß noch weitere Praxisbesonderheiten anerkennen.

Fragen zu den Vereinbarungen beantworten die zuständigen Mitarbeiter der KVN-Bezirksstellen.

Die KVN weist alle Mitglieder darauf hin, Arznei- und Heilmittel sparsam zu verordnen. Die medizinische Notwendigkeit sollte bei jeder Verordnung eingehend geprüft werden.
Detlef Haffke


 
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