Bereits 1998 hat der "EBM 2000 Plus" das Licht der Welt erblickt. Seit der Vertreterversammlung der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) am 27. Mai 2002 in Rostock wissen die Delegierten auch, was das "Plus" bedeutet. "Plus" = "Drei", so zumindest die Vorstellungen des KBV-Vorstandes, der einen neuen Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) im zweiten Quartal 2003 einführen will. Die Praxisbudgets sollen bereits zu Beginn des kommenden Jahres auslaufen. Den Delegierten der KBV-Vertreterversammlung in Rostock waren die Vorstellungen ihres Vorstandes dann aber nicht ganz geheuer. Sie beauftragten den Vorstand, eine Klausur-Vertreterversammlung bis Ende August 2002 einzuberufen. Dort möchten sie dann umfassende Informationen über den Inhalt, die finanziellen Auswirkungen und die Strukturveränderungen des neuen EBM erhalten. Darüber hinaus soll der KBV-Vorstand Maßnahmen für erforderliche Leistungsbegrenzungen entwickeln.
KBV steht unter Zeitdruck
Die KBV steht aber aufgrund eines Urteils des Bundessozialgerichts (BSG) zum bundeseinheitlichen Kostensatz der Dermatologen tatsächlich unter Zeitdruck. Das BSG hatte jüngst entschieden, daß es Honorarbescheide, die aufgrund der bisherigen Regelungen der Praxisbudgets ergehen, nicht mehr als rechtmäßig anerkennen werde. Faktisch bedeutet dies, daß die noch aus dem Jahr 1994 stammende kalkulatorische Kostengrundlage der Praxisbudgets bis zum 1. Januar 2003 an aktuelle Praxiskostendaten aus dem Jahr 2000 angepaßt werden müßte. Das will der KBV-Vorstand aber auf jeden Fall vermeiden, da es sehr aufwendig ist und die weitere Arbeit am EBM 2000 plus behindern würde. "Damit ist die KBV faktisch gezwungen, die Praxisbudgets zu ändern oder abzuschaffen. Den zweiten Weg wollen wir gehen", begründete Dr. Manfred Richter-Reichhelm, 1. Vorsitzender der KBV, die Entscheidung des Vorstandes den neuen EBM möglichst schnell einzuführen.
Darüber hinaus beauftragten die Delegierten den KBV-Vorstand, den Fachausschüssen und den Berufsverbänden den aktuellen Stand des neuen EBM unverzüglich mit den bisher eingebrachten Änderungen zur Verfügung zu stellen. Dazu zählen insbesondere die konkreten Kalkulationsgrundlagen, wie Zeitangaben für technische und ärztliche Leistungen. Die Gesamtergebnisse sollen dann in die Gespräche mit den Krankenkassen eingebracht werden.
Der weitere Zeitplan sieht dann so aus: Den neuen EBM will die KBV bis Ende Juni 2002 fertig stellen und mit den beratenden Fachausschüssen abstimmen. Spätestens Ende Juli 2002 sollen auch die Gremien und Organe der KBV über den neuen EBM befunden haben. Es folgt die Klausurtagung der KBV-Vertreterversammlung. Die Abstimmung mit den Krankenkassen in Vorbereitung des Bewertungsausschusses erfolgt in mehreren Sitzungen des Arbeitsausschusses des Bewertungsausschusses im August 2002. Mitte September 2002 soll der Bewertungsausschuß einberufen werden. Sollte er dem Beschlußvorschlag nicht zustimmen, wird der erweiterte Bewertungsausschuß noch im Jahre 2002 einberufen. um Streitpunkte durch Hinzuziehung von unparteiischen Mitgliedern zu schlichten.
Der neue EBM
Dr. Andreas Köhler, Leiter der KBV-Honorarabteilung, erläuterte in Rostock die Grundstrukturen des neuen EBM. Jede Arztgruppe erhält ihren eigenen EBM, gegliedert in "allgemeine Bestimmungen", "arztgruppen-übergreifende allgemeine Leistungen", "arztgruppen-spezifische Leistungen", "qualitätsgebundene Leistungen", "Sachkosten" und "Anhänge". Ein Arztgruppenfilter trennt in einen Hausarzt-EBM und in die verschiedenen Facharzt-EBMs. Die neue Bewertung der einzelnen Leistungen erfolgt auf den Kalkulationsgrundlagen vom November 2000. Die Vergütung der ärztlichen Leistungen soll nach einem nachvollziehbaren Raster erfolgen, das identisch ist mit den gängigen Entscheidungsräumen für Diagnostik und Therapie. Der neue EBM unterscheidet zwischen Patienten mit akuten oder chronischen Erkrankungen sowie zwischen einer Regelsprechstunde und organisiertem Notfalldienst bei eigenen Patienten. Dann folgt eine Einteilung in Ein- oder Mehr-Organ-Erkrankungen, in Routine- oder zeitintensive Patienten. Am Ende steht der ein- oder mehrmalige Kontakt im Quartal zwischen Arzt und Patient.
Ähnlich wie bei den zukünftigen Fallpauschalen im Krankenhaus eröffnen unterschiedliche Diagnosen dann auch im ambulanten Bereich differenzierte Abrechnungsmöglichkeiten. Analog dazu erhalten die notwendigen ärztlichen Leistungen ein unterschiedliches relatives Honorargewicht. Kurz gesagt: Für einen Patienten mit einer Ein-Organ-Erkrankung als Routinefall und nur einem Kontakt im Quartal gilt ein niedrigerer Honorarfaktor als für einen chronisch erkrankten Patienten mit einer zeitaufwendigen Mehr-Organ-Erkrankung mit mehreren Kontakten im Quartal. Die Hausärzte erhalten nach dem neuen EBM-Konzept für jeden ihrer eigenen Patienten eine Strukturpauschale, eine hausärztliche Grundvergütung für besondere Koordinierungsaufgaben und einen Ordinationskomplex, mit dem die häufigsten einfachen Leistungen abgegolten werden.
Neues Vertragskonzept
Sonderverträge mit einzelnen Ärzten oder Arztgruppen und einen gemeinsamen Sicherstellungsauftrag für Kassenärztliche Vereinigungen und Krankenkassen - das sieht in erster Linie ein neues Vertragskonzept der KBV vor, das KBV-Chef Richter-Reichhelm den Delegierten der KBV-Vertreterversammlung in Rostock vorgestellt hat. Er betonte in seinem "Bericht zur Lage", daß alle Seiten davon profitieren: Patienten erhielten eine bessere sektorenübergreifende Versorgung, Vertragsärzte, die aufgrund ihrer Qualifikation besonders spezialisierte Aufgaben übernehmen wollen, würden dadurch unterstützt, Vertragsärzte mit Standardqualifikationen erlitten keine Nachteile und die Krankenkassen könnten das Versorgungsgeschehen mitgestalten.
Grundlagen dieses Konzepts seien die Ablösung des Honorarbudgets, eine bundeseinheitliche Vergütungsstruktur und eine Gebührenordnung in Euro mit einheitlichen Qualitätsanforderungen in Praxis und Klinik. Für die flächendeckende Regelversorgung soll es arztgruppenbezogene Vergütungsvereinbarungen geben. Darüber hinaus sieht der KBV-Vorstoß Vergütungsformen für besondere Versorgungsaufträge und wahltarifabhängige Vergütungsvereinbarungen vor.
Richter-Reichhelm forderte in Rostock eine "konsequente Ausgliederung versicherungsfremder Leistungen" aus dem Katalog der gesetzlichen Krankenversicherung, ein erweitertes Festzuschußwesen sowie Kostenerstattung als Wahlmöglichkeit für die Patienten. "Wenn wir unser Gesundheitssystem erhalten wollen, brauchen wir moderate, aber effektive Veränderungen." Versicherungsfremde Leistungen wie Mutterschafts- oder Sterbegeld, die jährlich Löcher in Milliardenhöhe in die Krankenversicherung rissen, müßten endlich von den eigentlich zuständigen Kostenträgern übernommen werden.
Der Vorsitzende der KBV plädierte für die Abkehr vom Alles-oder-Nichts-Denken in der gesetzlichen Krankenversicherung. "Deswegen befürworten wir mehr Festzuschüsse", sagte Richter-Reichhelm. Dieses Prinzip habe sich schon beim Zahnersatz bewährt. Außerdem solle die Möglichkeit, Kostenerstattung zu wählen, für alle gesetzlich Versicherten gelten.
Zehn Forderungen an die Politik
Die Delegierten der KBV-Vertreterversammlung in Rostock richteten insgesamt zehn Forderungen an die Politik. Dazu gehörte, daß die Bemessungsgrundlage der Krankenversicherungsbeiträge erweitert werden solle. Hier müßten beispielsweise Einkommen aus Zinsen und Vermietungen einbezogen werden, hieß es. Die gesetzlich Versicherten sollten sich zudem länger als bisher an die gewählte Krankenkasse binden. Außerdem müsse die sogenannte Härtefallregelung überprüft werden. Wenn 40 Prozent aller Versicherten von Zuzahlungen befreit seien, dann bestehe dringender Handlungsbedarf.
Die Mitglieder der Vertreterversammlung sprachen sich in ihrem Forderungskatalog auch für mehr Transparenz bei Kosten und Leistungen aus. Das zur Zeit in Rheinland-Pfalz erprobte Modell der Arztquittung zeige, daß die KVen auch ohne Druck von außen einen Beitrag zu mehr Klarheit leisten können. Auch wurde die Einführung eines Hausarzt-Tarifs befürwortet, ein Primärarzt-Modell jedoch scharf abgelehnt.
Detlef Haffke
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