aktualisiert am: 08.07.2002
niedersaechsisches aerzteblatt
 

07/2002


Geringes Einkommen bei hoher Arbeitsbelastung


Die deutschen Psychotherapeuten erzielen kein angemessenes Einkommen. Das geht aus der Kostenstrukturanalyse für ärztliche und psychologische Psychotherapeuten hervor, die das Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung in der Bundesrepublik (ZI) Ende Mai in Rostock vorgelegt hat. "Wenn selbst Inhaber großer Praxen in Westdeutschland für 3.882 D-Mark verfügbares Monatseinkommen 48 Stunden in der Woche arbeiten müssen und das bei vollem unternehmerischem Risiko und jahrelanger Ausbildung, dann ist das einfach zu wenig", kommentierte der Erste Vorsitzende der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) die ZI-Zahlen. Besonders bedauerlich fand Richter Reichhelm, "daß der Abstand zwischen den alten und den neuen Bundesländern wieder einmal so augenfällig ist. Es wird dringend Zeit, daß die Politik die Sozialmauer zwischen Ost und West einreißt."

Magere Erträge

Zunächst einige statistische Grundangaben: In Deutschland arbeiten in der vertragsärztlichen Versorgung 9.831 Ärztliche, Psychologische und Kinder- und Jugendlichen-Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten. Davon sind 96,2 Prozent im Westen und 3,8 Prozent im Osten Deutschlands in eigener Praxis niedergelassen. Die überwiegende Zahl, 69,2 Prozent, sind Psychologen und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten, 30,8 Prozent sind Ärzte (Stand 1999).

Seine Kostenanalyse nahm das Zentralinstitut getrennt nach Ost- und Westdeutschland vor. Die Ergebnisse ermittelte es gestuft nach Umsatzhöhe in drei Klassen: unter 60.000 D-Mark, 60.000 bis 100.000 D-Mark und über 100.000 D-Mark Jahresumsatz. Das verfügbare Nettoeinkommen errechnete sich, indem zunächst von den Einnahmen aus selbständiger Tätigkeit insgesamt die Betriebsausgaben für die Personal- und Sachkosten der Praxis sowie die Zahlung für Vorsorgeaufwendungen und Einkommenssteuer abgezogen wurden.

Dabei stellte sich heraus:
• Inhaber kleiner Praxen erzielen im Westen Deutschlands bei 1.372 Arbeitsstunden im Jahr ein verfügbares Monatseinkommen von 1.025 Mark, im Osten bei 1.655 Jahresarbeitsstunden ein verfügbares Einkommen von 1.114 Mark im Monat.
• Inhaber mittlerer Praxen müssen im Westen für 2.447 Mark 1.750 Stunden und im Osten für 2.214 Mark 2.422 Stunden arbeiten.
• Psychotherapeuten in großen Praxen erzielen in den alten Bundesländern bei 2194 Arbeitsstunden 3.882 Mark und in den neuen Bundesländern bei 2.592 Arbeitsstunden 3.676 Mark.

Praxisbesonderheiten

Die Umsatz-, Kosten- und Einkommensstruktur der Psychotherapeuten ist durch eine Reihe besonderer Faktoren bestimmt:
• Im Vergleich zu den übrigen Arztgruppen werden weniger Fälle mit deutlich höherem zeitlichen Behandlungsaufwand pro Fall versorgt. Die Anzahl der Fälle pro Jahr liegt im Durchschnitt zwischen 67 und 301. Dahinter steht ein durchschnittlicher jahreszeitlicher Arbeitsaufwand des Praxisinhabers zwischen 1.372 bis 2.592 Arbeitsstunden. Zum Vergleich: Die Jahresarbeitsstunden eines Angestellten belaufen sich auf rund 1.700 jährlich. Von der gesamten Jahresarbeitszeit der Psychotherapeuten entfallen zwischen 55 Prozent und 70 Prozent auf die unmittelbare Behandlung und Betreuung des Patienten. Zwischen 17 Prozent und 27 Prozent der Arbeitszeiten wenden Psychotherapeuten für patientenbezogene Arbeitszeit ohne Patienten zur Erstellung von Gutachten und Befundberichten auf. Die Arbeitszeit für Verwaltung liegt zwischen 13 Prozent und 20 Prozent der gesamten Arbeitsstunden.
• Die Praxen sind weniger kostenintensiv als die übrigen ärztlichen Praxen. Die durchschnittlichen Anteile der Betriebsausgaben am Umsatz (West/Ost) betragen:
für kleine Praxen 49,9/48,5 Prozent; für mittlere Praxen 38,1/42,3 Prozent und für die größeren Praxen 37,1/41,6 Prozent.
• Die durchschnittlichen jährlichen Betriebsausgaben für die Praxis liegen - bezogen auf die jeweiligen Umsatzklassen - zwischen 8.932 D-Mark und 20.568 D-Mark.
• Angestelltes Personal wird nur in geringem Umfang zwischen 7 und 16 Wochenstunden mit Jahrespersonalkosten bis maximal 13.647 D-Mark beschäftigt.
• Praxisräumlichkeiten haben eine Fläche zwischen 53 und 74 Quadratmetern. Für die Raumkosten ergeben sich Beträge zwischen 8.932 D-Mark und 20.568 D-Mark.
• Die Investitionen werden mit Praxiskrediten zwischen 8.517 D-Mark und 72.655 D-Mark finanziert. Entsprechend ergeben sich relativ geringe Abschreibungen in Höhe von 4.920 D-Mark bis 12.030 D-Mark.
• Wegen der niedrigen Überschüsse fallen - unter Berücksichtigung der Versorgungsfreibeträge - Zahlungen von Einkommenssteuer nur in den mittleren und größeren Arztpraxen an. Die jährlichen Aufwendungen für die Altersvorsorge und die Absicherung für Krankheit und Berufsunfähigkeit in Höhe von 10.361 D-Mark bis 27.498 D-Mark lassen erkennen, daß damit eine ausreichende Risikoabsicherung nicht erreicht werden kann.
• Zwischen ärztlichen und psychologischen Psychotherapeuten besteht hinsichtlich der Umsatz-, Kosten- und Einkommensstrukturen kein wesentlicher Unterschied. Weiter differenzierende Analysen haben gezeigt, daß auch die Schwerpunktausrichtung der Praxis (z.B. Verhaltenstherapie, Psychoanalyse oder Kinder- und Jugendpsychotherapie) keinen entscheidenden Einfluß auf die wirtschaftliche Struktur hat.

Es reicht vorn und hinten nicht

Die Psychotherapeuten erzielen selbst in der oberen Umsatzklasse über 100.000 D-Mark kein angemessenes Nettoeinkommen. Der persönliche Arbeitseinsatz von durchschnittlich 2.194 Stunden (West) und 2.592 Stunden (Ost) im Jahr findet in einem monatlichen Nettoeinkommen zwischen 3.882 D-Mark (West) und 3.676 D-Mark (Ost) aus vertragspsychotherapeutischer Tätigkeit und 967 D-Mark (West) und 419 D-Mark (Ost) bei Zusatzeinkommen aus privatpsychotherapeutischer Tätigkeit) keinen angemessenen Niederschlag. Mit diesen Einkommen, so das Urteil des ZI, ist weder das Risiko einer freiberuflichen Praxis abzudecken noch kann eine ausreichende Altersrücklage aufgebaut werden.

Der Großteil der psychotherapeutischen Praxen erreicht aber nur ein noch weit geringeres Einkommen. Dabei ist allerdings zu berücksichtigen, daß diese Psychotherapeuten nicht immer vollzeitlich in freier Praxis tätig sind.

Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) sieht nach Veröffentlichung dieser Zahlen Verhandlungsbedarf mit den Krankenkassen. KBV-Vorsitzender Manfred Richter-Reichhelm forderte, daß die Krankenkassen Leistungen der Richtlinien-Psychotherapie außerhalb der pauschalierten Gesamtvergütungen extrabudgetär zu festen Punktwerten bezahlen sollten. "Der Handlungsdruck ist groß, schließlich ist der Bedarf an Psychotherapie größer als die Krankenkassen bislang anerkennen." Die Zahl der an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmenden Psychotherapeuten sei mittlerweile deutlich höher als ursprünglich geschätzt. Daher sei das Ausgabenbudget von Anfang an zu niedrig angesetzt worden.

Dr. Birgit Clever, Erste Vorsitzende des Bundesverbands der Vertragspsychotherapeuten, wies darauf hin, daß in den neuen Bundesländern nur vier Prozent aller Vertragspsychotherapeuten niedergelassen seien. "Von einer Sicherstellung der Versorgung kann überhaupt nicht die Rede sein." Gerade in diesen Gebieten bestünde daher erheblicher Nachholbedarf in finanzieller wie personeller Hinsicht.
r.
 
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