aktualisiert am: 09.07.2003
niedersaechsisches aerzteblatt
 

07/2003


Aderlass

Laborkosten können die Ärzteschaft teuer zu stehen kommen


Kaum ein Kapitel innerhalb des vertragsärztlichen Leistungs- und Honorarspektrums ist so oft fundamental diskutiert und reformiert worden wie "das Labor". Immer komplizierter wurde die Unterteilung in OI/OII und OIII, in budgetfreie und budgetbegrenzte Leistungen usw. Doch eine Reflexion über deren Zusammenhang mit dem EBM und dem HVM scheint zwingend geboten.

Pauschalerstattungen

Die Pauschalerstattung nach Nr. 7103 (EBM) ist nur einmal im Behandlungsfall und nur von dem Arzt, dem der Überweisungsauftrag zur Probenuntersuchung erteilt wurde, berechnungsfähig. Dies betrifft allerdings nicht nur, wie mir gegenüber oft fälschlicherweise geäußert, Überweisungen für Laborleistungen aus dem Abschnitt OIII - nein, das gilt auch für Überweisungen an den Laborarzt mit Leistungensanforderung aus OI und OII! Was das für Auswirkungen auf den HVM (= Honorar) hat, wird später dargestellt.

Entwicklungen/Tendenzen

OIII-Labor:
In den Jahren 2000 bis Ende 2002 zeigt sich eine Zunahme der von der Gesamtheit der niedersächsichen Vertragsärzte (außer den Laborärzten) abgerechneten OIII - Leistungen von 4,4 Prozent. Bei den von den Laborärzten erbrachten (= der von den übrigen Vertragsärzten angeforderten! Leistungsmenge ) ergibt sich ein bemerkenswerter Anstieg von 19,0 Prozent! (Absolut beinhaltet dies 583 792 - in Worten: fünfhundertdreiundachtzigtausendsiebenhundertzweiundneunzig - mehr angeforderte Analysen im Jahre 2002 als im Jahre 2002).

OI/OII-Labor:
Für diesen Bereich sind die Veränderungen noch gravierender. Die Zunahme aller abgerechneten OI/OII Leistungen (außer den Laborärzten) betrug in den Jahren 2000 bis 2002 18,8 Prozent. Bei den Laborärzten auch hier deutlich mehr mit 24,1 Prozent. Absolut bedeutet dies eine Zunahme von 571 264 mehr angeforderten Analysen bei den Laborärzten.

Auswirkungen auf das Honorar des Einzelnen

Der zur Zeit gültige Honorarverteilungsmaßstab (HVM) der Kassenärztlichen Vereinigung Niedersachsen sieht vor, daß bei der Honorarverteilung Kosten einschließlich Laborkosten auf 100 Prozent aufgestockt werden. Dazu gehört auch die Pauschalerstattung nach Nr. 7103 des EBM mit einer Bewertung von 2,60 Euro/Behandlungsfall = Überweisung.
Das Gesamtvolumen von Kosten und Laborkosten betrug alleine im Quartal 4/2002 sieben Millionen Euro. Davon waren innerärztlich 1,3 Millionen Euro Stützung erforderlich, da Kosten und Laborkosten kassenseitig nach wie vor Bestandteil der begrenzten Gesamtvergütung sind. Und für 2003 hat der Gesetzgeber eine "Nullrunde" verordnet = Nullzuwachs.
Bezogen auf das ganze Jahr 2003 geht es also für die niedersächsichen Vertragsärzte um eine Summe von ca. fünf Millionen Euro (bei Anhalten des Anforderungszuwachses sogar um mehr), die nicht nur nicht mehr für die Verteilung zur Verfügung stehen, sondern die schlichtweg als seitens der Krankenkassen nicht bezahlter "Verbrauch" uns vom Honorar abgezogen werden.
Besonders nachteilig wirkt sich hier die Verlagerung von OI/OII - Leistungen zum Laborarzt aus, weil die Mehrkosten durch die Versandpauschale allen Kolleginnen und Kollegen vom verdienten Honorar abgezogen werden und nicht nur denjenigen, die diese Leistungen vorbei an der Laborgemeinschaft überweisen. Ganz nebenbei sei erwähnt, daß sich dadurch auch die wirtschaftlichen Grunddaten der Laborgemeinschaften verschlechtern, da verminderte Analysenzahlen meist nicht gleichwertig parallel im Betriebskostenbereich kompensiert werden können. Schließlich werden auch noch die Verwaltungskosten der KV unnötig erhöht, weil Überweisungsabrechnung mehr Aufwand erfordert als Labornummern innerhalb der Abrechnung des einzelnen Vertragsarztes. Demnächst noch mehr, weil Überweisungen bei den Plausibilitätsprüfungen mit berücksichtigt werden.

Fazit

Wenn "Labor" als ärztliche Leistung erhalten bleiben soll, dann ist es zwingend erforderlich, daß Lösungen gefunden werden, die schwer erklärbare Zuwächse im Laborbereich vermeiden helfen. Wichtiger ist aber noch, daß Fehlentwicklungen durch Verhaltensweisen von Minderheiten mit negativen Auswirkungen für die gesamte Kollegenschaft schnellstens beseitigt werden.
- Dr. Heinz Jarmatz

Anschrift des Verfassers
Dr. Heinz Jarmatz
Mühlenkamp 1
21397 Barendorf

 
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