Gerade einmal zwei Jahre ist es her, daß ein Aufschrei durch die Niedersächsische Ärzteschaft ging. Der Grund damals: Durch den Sicherheitsabschlag von 29 Prozent in der Richtgrößenvereinbarung für das Jahr 1999, die noch durch den alten Vorstand verhandelt worden war, schienen die niedersächsischen Richtgrößen zu den niedrigsten im Bundesgebiet zu gehören.
Dramatische Folgen
Die Folgen dieses Vertragsabschlusses waren zwiespältig. Gewiß - einerseits haben die niedrigen Richtgrößen für 1999 und das Damoklesschwert des Regresses dazu geführt, daß sich die Ausgaben im Arznei-, Verband- und Heilmittelbereich für das Jahr 2000 im Rahmen gehalten haben. Doch zugleich hat der damalige Vorstand mit diesen niedrigen Richtgrößen viele Ärzte in akute Existenzangst versetzt und sie bei der Patientenversorgung verunsichert.
Die Quittung für diese Politik lag jetzt auf dem Tisch. Nach den ursprünglich vereinbarten Richtgrößen hätten für über 6.300 Ärztinnen und Ärzte in Niedersachsen Richtgrößenprüfungen durchgeführt werden müssen. Über 4.800 Ärztinnen und Ärzte im Bereich der Kassenärztlichen Vereinigung Niedersachsen wären in akuter Regreßgefahr. Damit hätten sich diese Kolleginnen und Kollegen für die Patientenversorgung zu rechtfertigen und in nicht unerheblichem Umfang Strafzahlungen zu leisten.
Eine Durchführung der Richtgrößenprüfung für 1999 unter den ursprünglichen Prämissen wäre unverantwortlich gewesen. Viele Kolleginnen und Kollegen wären ungerechtfertigt geprüft worden, nur weil die Richtgrößen unrealistisch niedrig vereinbart worden waren. Daher hat der Vorstand der KVN im Rahmen der Prüfung der Budgetabrechnung 1999 erneut Verhandlungen mit den Landesverbänden der Krankenkassen in Niedersachsen aufgenommen, um diesen Zustand zu beenden und größeren Schaden von vielen Ärztinnen und Ärzten abzuwenden.
Erfolgreiche Nachverhandlungen mindern die Regreßgefahr
In den Nachverhandlungen ist es dem Vorstand der KVN gelungen, den ursprünglichen Abschlag von 29 Prozent auf 15 Prozent zu reduzieren. Damit steigen die Richtgrößen um rund 20 Prozent. Außerdem konnte der Vorstand durchsetzen, daß Ärzte nur dann geprüft werden, wenn sie im Saldo über alle vier Richtgrößen (Arzneimittel M/F und R sowie Heilmittel M/F und R) prüfauffällig sind. Damit wird die Anzahl der Ärztinnen und Ärzte, die zu prüfen sind und unter Umständen mit einem Regreß rechnen müssen, annähernd halbiert.
Auch bei den nun angehobenen Richtgrößen bleibt die Zahl der Kolleginnen und Kollegen, deren Verordnungsverhalten geprüft werden muß, beträchtlich. Allerdings wurde mit den Kassen auch eine qualifizierte Vorprüfung vereinbart. Ein Teil der regreßbedrohten Ärztinnen und Ärzte kann sich also aufgrund bekannter Praxisbesonderheiten von vornherein vom Verdacht schuldhafter Richtgrößenüberschreitungen befreien. Alle übrigen Ärztinnen und Ärzten, die in die Richtgrößenprüfungen einbezogen werden, bekommen vom Prüfungsausschuß vor der Durchführung des eigentlichen Prüfverfahrens Gelegenheit, Stellung zu nehmen und weitere Praxisbesonderheiten anzuzeigen.
Der Vorstand der KVN hofft, daß sich dadurch die Anzahl der vom Regreß bedrohten Ärztinnen und Ärzte soweit verringert, daß keine ungerechtfertigten Regreßansprüche erhoben werden. Doch auch er blickt mit Sorge auf die aktuelle Kostenentwicklung im Verordnungsbereich. Der deutliche Anstieg der Ausgaben für Arzneimittel - in den ersten vier Monaten waren es rund 9,6 Prozent im Vergleich zum Vorjahreszeitraum - hat komplexe Ursachen. Zum Teil ist er sicher auch mit einem Nachholbedarf nach der rigiden Kostendeckelungspolitik der vergangenen Jahre zu begründen. Gleichwohl ist er Wasser auf den Mühlen der Krankenkassen, die Budgets und Drohungen mit Kollektivregressen als Steuerungsinstrumente nach wie vor für unverzichtbar halten.
Zwang zur Wirtschaftlichkeit bleibt bestehen
Möglicherweise ist bei vielen Ärzten der Eindruck entstanden, daß durch die Gesetzesinitiative von Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt zur Ablösung des Kollektivregresses eine Verordnungsfreigabe erfolgt ist. Das trifft aber keineswegs zu. Nach dem Budgetablösungs-Gesetz (ABAG), das sich derzeit in der Beratung befindet, sollen das Globalbudget zwar abgelöst und die Ausgleichverpflichtung für die vergangenen Jahre gestrichen werden. Bleiben werden aber weiterhin Ausgabenobergrenzen sowie eine konsequente Richtgrößenprüfung für jede Praxis. Insofern hat sich die Situation für die einzelnen Ärztinnen und Ärzte nicht entschärft. Es gibt keinen Grund, die Bemühungen um eine wirtschaftliche Verordnungsweise einzuschränken.
Es ist auch Aufgabe des Vorstandes, für die Einhaltung der Richtgrößen Sorge zu tragen. Die gesetzliche Verpflichtung dazu hat er ohnehin. Richtgrößenprüfungen dienen aber auch dem Schutz der wirtschaftlich verordnenden Ärztinnen und Ärzte. Vor diesem Hintergrund ist dem Vorstand der KVN daran gelegen, die Richtgrößenprüfung für das Jahr 1999 in gerechtfertigtem Umfang durchzuführen. Dazu werden jetzt die Prüfunterlagen auf Basis der angehobenen Richtgrößen erstellt. Unmittelbar anschließend wird dann mit der Richtgrößenprüfung begonnen werden.
Auch in Zukunft richtet sich die Forderung an die Ärzteschaft, neben dem Patientenwohl die Wirtschaftlichkeit nicht aus den Augen zu verlieren. Einsparungen in medizinisch unproblematischen Bereichen schaffen schließlich die finanzielle Möglichkeit für den im Einzelfall gebotenen Einsatz hochpreisiger Innovationen. Dabei müssen die Richtgrößen nicht zwangsläufig überschritten werden.
Eberhard Gramsch
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