| Home | nä | Z-aktuell | Forum | digitalis | Bücher | Verlag | Kontakt |
| aktualisiert am: 13.08.2001 | ||||||
![]() |
08/2001 |
|||||
|
||||||
Die Kassenärztliche Vereinigung Niedersachsen (KVN) und der Landesverband Niedersachsen der Innungskrankenkassen (IKK-LV Niedersachsen) haben sich über einen Vertrag zur Honorierung ärztlicher Leistungen für die Jahre 2000 und 2001 geeinigt. Vertreter der KVN und des IKK-LV Niedersachsen bewerteten Anfang Juli in einer ersten Stellungnahme den erzielten "Paketabschluß" als überaus positiv. Es sei gelungen, einen Honorarvertrag ohne die direkte Einschaltung des Schiedsamtes zu vereinbaren. Dies hätten für den Zeitraum 2000/ 2001 in Niedersachsen bisher nur die KVN und der IKK-LV Niedersachsen geschafft. Von Beginn der Verhandlungen an sei zu spüren gewesen, daß beide Vertragspartner immer den klaren und deutlichen Willen hatten, eine Lösung in bewährter partnerschaftlicher Selbstverwaltung zu finden. Die Vertragsinhalte im Detail: Die KVN erhält die volle gesetzlich vorgegebene Grundlohnsummensteigerung in Höhe von 1,43 Prozent für das Jahr 2000 und in Höhe von 1,63 Prozent für das Jahr 2001. Ferner werden Präventionsleistungen außerhalb der budgetierten Gesamtvergütung mit einem festen Punktwert für das Jahr 2000 von 8,7230 DPf und für das Jahr 2001 mit 9,0 DPf honoriert. Feste Punktwerte außerhalb des Honorarbudgets gibt es auch für Impfleistungen. Methadonleistungen werden weiterhin mit dem IKK-durchschnittlichen Anforderungspunktwert für übrige Leistungen vergütet. Wegeentschädigungen werden weiterhin quotiert, allerdings begrenzt auf maximal 100 Prozent honoriert. Schließlich verständigten sich beide Seiten darauf, die Leistungen des ambulanten Operierens und des Anästhesierens für die niedersächsischen Vertragsärzte im Rahmen einer Erprobung ab dem 3. Quartal 2001 bis zum 2. Quartal 2002 außerhalb der begrenzten Gesamtvergütung mit einem festen Punktwert von 8,0 DPf zu vergüten. Hierdurch wollen die Innungskrankenkassen Einsparungen insbesondere im Krankenhausbereich bewirken. Für das Controlling dieser modellhaften Vereinbarung wird eine paritätisch besetzte Arbeitsgruppe der KVN und des IKK-LV Niedersachsen eingesetzt. Arztberichte auf Anforderung der Krankenkassen nach den EBM-Nummern 72, 73, 77 und auch Kurvorschläge nach der EBM-Nummer 79 werden außerhalb der begrenzten Gesamtvergütung mit einem Punktwert von 8,5 DPf. und 9,0 DPf. für 2001 vergütet. r. | ||||||
| Home | nä | Z-aktuell | Forum | digitalis | Bücher | Verlag | Kontakt |
|
Alle Inhalte © Hannoversche Ärzte-Verlags-Union 1998-2001. Diese Seite wurde zuletzt aktualisiert am: 13.08.2001. Design by Tim Schmitz-Reinthal, webmaster@haeverlag.de. |