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| aktualisiert am: 30.08.2002 | ||||||
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08/2002 |
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Die Situation ist verworren. Da fordern die Klinikärzte eines Hochschulklinikums, für sie sollte die 60-Stunden-Woche gelten; natürlich gegen entsprechende Bezahlung der Mehrarbeit. Da fordern andererseits die Klinikärzte eines anderen Universitätsklinikums, die Zahl der Überstunden abzubauen durch mehr Stellen und mehr Freizeit. Gleichzeitig prüfen die Gewerbeaufsichtsämter auch die nichtuniversitären Krankenhäuser. Halten sie die gesetzlichen Vorgaben zur Arbeitszeit ein? Ist alles dokumentiert? Stimmt die Dokumentation? Wer ertappt wird, hat hohe Strafen zu zahlen. Andererseits wissen die Verwaltungsdirektoren nicht, wie sie mehr Stellen schaffen sollen angesichts der Forderungen der Krankenkassen und der Politik, die Kosten müßten gesenkt werden. Die grundlegende Umstellung der Berechnungsart für die Einnahmen der Krankenhäuser auf DRGs sorgt für weitere Unsicherheit. Andererseits stehen die Forderungen der Ärzte nicht beziehungslos im Raum. Der Marburger Bund unterstützt die Forderung nach Freizeitausgleich. Doch die Forderung verhallt ungehört, wenn nicht die Unterstützung im gesellschaftlichen Raum folgt. Angehörige aus anderen Berufen und gesellschaftlichen Gruppen müssen die Forderungen als sinnvoll und berechtigt anerkennen. Dazu aber gehören die Forderungen auf den Prüfstand. Es wirkt so: Bislang spielt Macht eine Rolle, wenn es um die Frage geht, welche Gruppe im gesellschaftlichen Konkurrenzkampf sich durchsetzt. Es gab und gibt Gewinner und Verlierer im gesellschaftlichen Wandlungsprozeß. Auch im Gesundheitswesen gilt: Die Partikularinteressen unterschiedlicher Anspruchsgruppen begegnen sich im freien Fall. Politiker, Krankenkassen, Arbeitgeber, Patienten und Beschäftigte der unterschiedlichen Berufsgruppen. Wer am lautesten schreit, gewinnt. Lobbyarbeit ist ein Spiel mit den Emotionen. So lautet eines der Argumente, der Patient könnte in lebensbedrohlicher Situation von einem völlig übermüdeten Arzt behandelt werden. Denn der Verdacht keimt auf, einem Teil der Interessenvertreter geht es vor allem um die Bezahlung auch der vielen Überstunden und nicht um deren Abbau. So ließ sich vor Jahren bereits ein Standesvertreter vernehmen, daß mit einem - so wörtlich - "normalen Studienratsgehalt" bereits der soziale Abstieg des ärztlichen Standes eingeläutet sei. Dagegen ist Rationalität gefragt. Und die könnte wirksam eingeführt werden, wenn man nach der Nachvollziehbarkeit und Plausibilität fragt. Ziel ist es, andere gesellschaftliche Gruppen für die eigenen Argumente zu gewinnen. Kriterium ist die gesellschaftliche Vergleichbarkeit. Deshalb ist der Blick auf andere Berufs- und Gesellschaftsgruppen wichtig. Welche Argumente können sie wahrnehmen, in welcher Situation sind sie selbst? Wie nehmen jene die Berufsgruppe der Ärztinnen und Ärzte wahr? Die Selbstwahrnehmung ist oft eine andere. Ärztinnen und Ärzte, zumal wenn sie jung sind und gerade ausbildungsfertig, erleben sich am Ende einer endlos langen und straff organisierten Hierarchie. Das fällt selbst Patienten unangenehm auf. So beklagte sich ein Patient über den Umgangston eines - tatsächlich kaum über 40 Jahre alten - Chefarztes, weil dieser während einer Visite in unpersönlichem, deutlich belehrendem und arrogant wirkendem Ton seinem Oberarzt und Assistenzarzt Anweisungen erteilte. Für partnerschaftliche Überlegungen und Debatten konnte er keinerlei Sinn entwickeln. Solcher Umgang macht heute auch Patienten eher Angst. Es ist in der Tat ein beklagenswerter Zustand, wie die akademisch ausgebildeten Ärztinnen und Ärzte innerhalb einer Klinikhierarchie angesehen werden. Dem erreichten Grad an Bildung und Selbstorganisation entspricht die interne Umgangsweise oft genug in keiner Weise. Vielmehr zu vermitteln ware, daß auch Freiheit, Selbstorganisation, Selbstbestimmung und Entscheidungskompetenz wichtige Momente eines akademischen Berufes sind. Daß dies im Rahmen von Richtlinien und Leitlinien, die unter Leitung eines Chefarztes gemeinsam erarbeitet werden, geschieht, ist Standard der Personalführung und Unternehmensentwicklung. Es scheint so: Jeder Regierungsrat hat mehr Eigenverantwortung, jeder Pfarrer mehr Kompetenz, jeder Major mehr Verfügung als ein Assistenzarzt. Partizipatorische und integrative Personalführung darf Einzug halten in den klinischen Bereich. Damit wird der Chefarzt noch lange nicht überflüssig; seine Verantwortlichkeit hinsichtlich der Richtlinienkompetenz wird nicht geschmälert, vor allem nicht angesichts seiner juristischen Verantwortung. Vielmehr nutzt er nur geschickt die intellektuellen Ressourcen seiner Mitarbeiter, gibt ihnen und sich selbst die wünschenswerte Kreativität im Beruf, behält jedoch immer die Letztentscheidung. Und die läßt sich heute viel sinnvoller einsetzen, als durch eine starre Form der Hierarchie. Ärztinnen und Ärzte sind auch im Angestelltenverhältnis Angehörige eines akademischen Berufes mit einem qualifizierten Universitätsstudium. Dahinter steht auch ein gesellschaftlich vermittelbares Leitbild. Ärzte sind Akademiker wie etwa Juristen, Ingenieure, Ökonomen, Geisteswissenschaftler. Sie haben an einer Universität studiert, und das heißt, sie haben sich die tiefen Grundlagen ihres Faches in einem komplizierten und sehr grundlegenden und deshalb auch mühevollen Ausbildungsgang erarbeitet und sind dann weiter fortgeschritten zum Verständnis immer komplexerer Vorgänge. Eigenmotivation, Selbstorganisation, Durchhaltevermögen angesichts eines übergroßen Fachgebietes sind erarbeitet - unabhängig vom Fachwissen. Auf dieser Grundlage ist Weiterlernen schneller möglich als in anderen Ausbildungsgängen. Hinzu kommt: Ein Beruf im Umgang mit Menschen trägt noch weitere Erwartungen in sich. Es ist - grob gesprochen - das Leitbild eines engagierten, an der Aufgabe und an dem ihm gegenüberstehenden Menschen interessieren Menschen. Das hat Konsequenzen auch für die Betrachtung der Arbeitszeit. Es gibt - wie in anderen akademischen Berufen üblich und selbstverständlich - ein persönliches, inhaltliches und menschliches Interesse an der Arbeit. Bei einem Arbeitnehmer aus der Fabrik mit stereotyper Arbeit wird es hingenommen, wenn er seine Freizeit als Ausgleich für die - mehr oder weniger vorhandene - Monotonie und Fremdsteuerung der Arbeit nachdrücklich wahrt. Bei Akademikern wird immer vorausgesetzt, daß ihnen die Arbeit auch Spaß macht, weil sie abwechslungsreich, kreativ, innovativ und mit höheren Graden an Freiheit, Selbstbestimmung und Identifikation ausgestattet ist. Daraus läßt sich - gemessen an der öffentlichen Wahrnehmung durch z.B. andere Berufsgruppen - schließen: Es darf durchaus als angemessen angesehen werden, wenn bei einer Bezahlung, die etwa BAT II a oder A 13 entspricht, ein zusätzliches zeitliches Engagement eingebracht wird, das über der vorgeschriebenen Zeit von 38,5 Stunden wöchentlich liegt. Dabei wird eine unterschiedliche Intensität der Arbeit vorausgesetzt. Die Betroffenen können den Rhythmus und die Intensität der Arbeit zu einem gewissen Teil mit bestimmen. Phasen einer von außen definierten Konzentration auf die Aufgabe wechseln sich ab mit Phasen einer geringeren Fremdbestimmung. Es gibt bei einer vergleichbaren Bezahlung in der oben genannten Höhe eine Vielzahl von Berufen, bei denen so eine durchschnittliche Arbeitszeit von 55 Wochenstunden üblich ist: freiberuflich tätige Rechtsanwälte, angestellte Juristen bei einem Verband (selbst in Ministerien!), Lehrer mit mehreren Korrekturfächern, Journalisten, Ökonomen. Daß damit keine 48-Stunden-Dienste pro Woche "einzuhalten" sind, ist klar. In anderen Bereichen der Arbeitswelt, insbesondere in Berufen mit geringer Strukturvorgabe und hoher Eigenverantwortung, ist eine Dreiteilung entwickelt worden - unabhängig von den konkreten Arbeitszeitmodellen. Sie kann zumindest eine grobe Orientierung abgeben. Es ist die Dreigliederung in Pflicht, Kür und Freiwilligenengagement. Auf ein ärztliches Tätigkeitsfeld übertragen könnte das so aussehen: Operationen, Behandlungen, Visiten, Besprechungen, Aufnahmen, Dokumentationen und dazugehörige Verwaltung, also alles was unmittelbar Arbeit am Patienten ist und daraus erwächst, gehört in einen Pflichtbereich. Und der wird 38,5 Wochenstunden nicht überschreiten. In den erweiterten Bereich gehört die "Kür". Das können Vorträge vor Patienten der Klinik sein, aber auch eigene Schwerpunktsetzungen in Diagnostik und Therapie oder Fortbildungen, Weiterbildungen, ebenso vertiefende Dokumentationen, Entwicklung von Konzeptionen usw. Zum dritten gibt es das Freiwilligenengagement: In diesem Zusammenhang wäre über die Bewertung von Forschungstätigkeit und von Kongreßbesuchen etc. nachzudenken. Sind diese - für Ärztinnen und Ärzte mit normalem Arbeitsvertrag - eher als berufsimmanentes, gleichwohl persönliches Engagement zu bewerten? Natürlich gibt es auch Stellen mit ausschließlicher oder integrierter Forschungstätigkeit; da gehört dieser Sektor zum Kernbereich. Eine Weiterentwicklung gibt es besonders im Bereich der "Kür". Auch diese persönlichen Schwerpunktsetzungen werden heute koordiniert durch die Entwicklung von Leitlinien oder Zielvereinbarungen. Teamfähigkeit wird groß geschrieben. Das hat Auswirkungen auf die Gestaltung der Arbeitszeit. Auch hier sind die Freiheitsgrade zu erproben. Auch dazu gibt es interessante und vor allem funktionierende und - noch wichtiger - bezahlbare, kostengünstigere Organisationsmodelle. So kann ein Team einem Arzt auch Freizeit zu Zeiten ermöglichen, die ungewöhnlich erscheinen, weil vielleicht gerade nicht viel zu tun ist. Es muß auch klar sein, daß ein Arzt selbst verfügen muß im Sinne dieser Freizeit, welchen Kongreß er besucht und wo er seine Forschungs- und Fortbildungszeit verbringt. Hilfreich ist vielleicht ein Konzept abnehmender Verpflichtung und zunehmender Freiheit in der Gestaltung von Schwerpunkten und von Zeit. Und zum Schluß die Anmerkung, die auch etwas mit Arbeitszeit, Motivation und Anerkennung zu tun hat: Völlig nachvollziehbar in diesem gesellschaftlichen Sinne ist es, wenn Assistenzärzte eine plausible Vertragssituation vorzufinden wünschen. Das heißt, Kurzzeitverträge sind nicht mehr Mittel der Wahl. Verträge über die Dauer der Fachärzteausbildung sind eine nachvollziehbare Forderung. Hier haben sich die Kliniken unnötig ein demotivierendes und Unsicherheit produzierendes Element geschaffen, das so nicht sein muß. So erweist sich das Thema Arbeitszeit als komplexes Problem. Dabei ist der Nachholbedarf im Gesundheitswesen markiert. Mit der Bezahlung von Überstunden allein ist es nicht getan. | ||||||
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