aktualisiert am: 30.08.2002
niedersaechsisches aerzteblatt
 

08/2002


"Ärztlich begleitete Abschiebung mit Berufsethik nicht vereinbar" - Ärztekammer Niedersachsen protestiert gegen Verfügung des Landkreises Northeim


Die Ärztekammer Niedersachsen hat sich gegen eine Verfügung des Landkreises Northeim verwahrt, die Abschiebung einer siebenköpfigen Familie in die Türkei ärztlich begleiten zu lassen. Die Standesorganisation der rund 33.000 niedergelassenen Ärzte in Niedersachsen sehe bei einer ärztlich begleiteten Ausreise die Gefahr, daß "der Arztberuf zum Vollzugsinstrument eines zumindest zweifelhaften Abschiebeverfahrens" werde, sagte ein Sprecher der Ärztekammer. Bei den Eltern der betroffenen Familie bestehe eine medizinisch nachgewiesene Reiseunfähigkeit. Die internistischen und psychiatrisch-neurologischen Befunde verböten aus medizinischer Sicht den Vollzug der Ausreiseverfügung. Unter anderem sei die Ehefrau suizidgefährdet. Eine ärztlich begleitete Abschiebung der Familie sei daher nicht mit den ethischen Grundsätzen des Arztberufes zu vereinbaren.

Die Familie, die nach eigenen Angaben aus dem Libanon kommt und von dort vor dem Bürgerkrieg nach Deutschland geflohen ist, lebt seit rund zwölf Jahren im Landkreis Northeim. Von der Abschiebung sind der 44-jährige Vater, die 42-jährige Mutter sowie fünf Kinder im Alter zwischen 9 und 18 Jahren bedroht. Drei weitere Töchter sind mit Deutschen verheiratet und können deshalb bleiben.

Der Landkreis wirft der Familie ebenso wie rund 100 weiteren ausländischen Personen vor, sich fälschlicherweise nicht als türkische Staatsbürger, sondern als staatenlose Libanesen ausgegeben zu haben. Damit hätten sie sich unzulässigerweise ein Bleiberecht in Deutschland verschafft und jahrelang zu Unrecht Sozialhilfe bezogen. Die Betroffenen selbst geben an, einer ursprünglich im Südosten der Türkei angesiedelten arabischstämmigen Minderheit anzugehören. Von dort seien ihre Vorfahren in den Libanon emigriert. Nach Angaben des Niedersächsischen Flüchtlingsrates verfügen die Betroffenen über keinerlei soziale Strukturen in der Türkei und sprechen auch kein türkisch. Beiden Eltern sei Reiseunfähigkeit attestiert worden.

Nach Angaben der Ärztekammer ist der Fall der Northeimer Familie offenbar die erste behördlich angeordnete ärztliche Begleitung einer zwangsweisen Ausreise in Niedersachsen. Die Standesvertretung stützt sich in ihrer Ablehnung einer solchen ärztlichen Begleitung auf einen Beschluß des Deutschen Ärztetages. Danach sei eine Abschiebehilfe durch Ärzte in Form von Flugbegleitung, zwangsweiser Verabreichung von Psychopharmaka oder Ausstellung einer Reisefähigkeitsbescheinigung unter Mißachtung fachärztlich festgestellter Abschiebehindernisse mit den in der ärztlichen Berufsordnung verankerten ethischen Grundsätzen nicht vereinbar. Der Arzt übe seinen Beruf "nach seinem Gewissen, den Geboten der ärztlichen Ethik und der Menschlichkeit" aus. Der Arzt dürfe keine Anweisungen beachten, die mit seiner Aufgabe nicht vereinbar seien oder deren Befolgung er nicht verantworten könne. Nach Angaben der Ärztekammer wäre der Landkreis allerdings berechtigt, Mediziner aus dem Bereich des öffentlichen Dienstes zu rekrutieren, wenn sich auf freiwilliger Basis kein Arzt für die Reisebegleitung bereit fände.

Northeims Landrat Michael Wickmann sagte, die Behörde sei an gerichtliche Entscheidungen gebunden. Das Verwaltungsgericht habe keine Bedenken gegen eine Reisefähigkeit der Familie gehabt, als diese beim türkischen Generalkonsulat in Hannover zwangsvorgeführt wurde. Dort wurden den Betroffenen die für die Abschiebung erforderlichen türkischen Papiere ausgestellt. Außer den Gerichten habe sich auch der Petitionsausschuß des Landtages mit den Fällen beschäftigt, auch dieser sei zu keinem anderen Ergebnis als die Northeimer Behörde gekommen. Der geplante Abschiebungstermin am 22. August sei allerdings nicht mehr aktuell, vor Anfang September werde die Abschiebung nicht stattfinden. pid-nier/r.
 
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