09/1999

Ein Service des Ethno-Medizinischen Zentrums Hannover:
Der Einsatz von Dolmetschern im Gesundheitswesen als Beitrag zur Integration
R. Salman, J. Collatz
 

Die Integration von Menschen aus unterschiedlichen Gesellschaften, Kulturen und Ländern hängt entscheidend von den kommunikativen Möglichkeiten der beteiligten Akteure ab. Sind die Ressourcen der Verständigung eingeschränkt, bleiben Individuen Zugriffsmöglichkeiten auf wichtige Informationen zur Gestaltung ihrer sozialen, rechtlichen und gesundheitlichen Belange weitgehend versagt. Dies gilt besonders für Migranten und Aussiedler. Die wachsenden arbeitsmarktpolitischen, sozialen und medizinischen Probleme bei der Versorgung dieser Bevölkerungsgruppen sind Folgen einer internationalen Migration und betreffen deshalb nicht nur Deutschland, sondern nahezu alle Gesellschaften.


Zu berücksichtigende Handlungsfelder im Gesundheitswesen

Nach öffentlich festgelegter Gebührenordnung und begründeten Standards arbeitende Dolmetscherzentren und Gemeindedolmetscher sollen besonders in folgenden Handlungsfeldern berücksichtigt werden:

1. Krankenhäuser (insbesondere Pädiatrie, Gynäkologie, Geburtenstation, Sozialdienst)
2. Ambulante Sozialpsychiatrische Dienste, psychologische Beratungsstellen
3. Gesundheitsämter, Krankenkassen und Landesversicherungsanstalten
4. Praxen niedergelassener Ärzte und Psychologen
5. Fachstellen der städtischen Suchthilfe, Behindertenhilfe etc.
6. Einrichtungen der Schwangerschafts-, Sexual- und Eheberatung, Frauenhäuser
7. Gesundheitsberatungsangebote (z.B. Geburtshilfe, Vorsorge, Nachsorge, Hebammen)
In den letzten Jahren nahm die Zahl von Beratungsstellen und Gesundheitsdiensten zu, die sich verstärkt den gesundheitlichen und sozialen Belangen von Migranten widmen. Die Fachdienste und ihr Personal fühlen sich jedoch ohne Hilfe von Sprach- und Kulturberatern überfordert. Sie beklagen als zusätzliche Barrieren - z.T. fortbildungsbedingt - fehlende kulturelle und soziale Hintergrundkenntnisse über ihre fremdsprachigen Klienten und Patienten. Gleiches kann für die Migranten selbst geltend gemacht werden. Sie sind nur unzureichend über Umfang, Sinn und Zweck vorhandener Angebote informiert. Von präventiven Maßnahmen oder Botschaften der Gesundheitsförderung sind Migranten meistens gänzlich ausgeschlossen. In diesen Zusammenhängen wird die eingeschränkte Inanspruchnahme von Beratungsangeboten, z.B. die Impfberatung, nur allzu verständlich. Erste Schritte zur Chancengleichheit müssen folglich auf den Abbau von Zugangsbarrieren zielen. Dies gilt in besonderer Weise für die Schaffung kulturspezifischer und sprachlich gesicherter Angebote der Sozial- und Gesundheitsdienste.

Dolmetscherdienste in der Bundesrepublik Deutschland

Öffentlich finanzierte Gemeindedolmetscher wären geeignet, die Kompetenzlücke zwischen Angebot und Nachfrage in unseren Sozial- und Gesundheitsdiensten zu schließen. Bisher können Fachkräfte jedoch auf Migranten, die als soziokulturelle Mittler oder als sozial und medizinisch kompetente Dolmetscher fungieren, nur eingeschränkt zurückgreifen. Vorhandene professionelle Dolmetscher sind, mangels Aus- und Fortbildung und deshalb häufig fehlender psychologischer, medizinischer und sozialer Kompetenzen kaum in der Lage, die Bedarfslücke zu schließen. Hohe Kosten behindern zusätzlich, denn professionelle Dolmetscher müssen (zumeist) nach dem Zeugen- und Sachverständigengesetz bezahlt werden. So verhinderten bisher Kompetenzprofile und Kostenfaktoren, daß der Einsatz von Dolmetschern in sozialer und medizinischer Fachpraxis integraler Bestandteil sozialer Dienstleistung wurde.

In der Bundesrepublik ist der Einsatz von Dolmetschern lediglich für die Justiz in Form von Gerichtsdolmetschern ausreichend geregelt. Regelungen für den Bereich des Sozial- und Gesundheitswesens finden sich dagegen kaum. Nur die Hinzuziehung von Dolmetschern vor operativen Eingriffen in Krankenhäusern ist durch ein Urteil des Oberlandesgerichtes Düsseldorf (Az. 8 U 60/ 88) geregelt worden. Demnach müssen Ärzte eine sprachlich sachkundige Person bei der Behandlung von ausländischen Patienten hinzuziehen, wenn es nicht als sicher gilt, daß Patienten die deutsche Sprache ausreichend beherrschen. Die Gefahr von Mißverständnissen müsse ausgeschaltet sein. Die Finanzierung von Dolmetschern fällt bei stationärer Behandlung in den Pflegesatz. In den Krankenhäusern ist jedoch außerhalb des geschilderten Beispiels das Heranziehen von Klinikmitarbeitern, ausländischen Raumpflegerinnen oder Familienangehörigen die gängige Norm. Mitarbeitern von Kliniken erscheint dieses Vorgehen angesichts der Zeitfrage und der fehlenden Möglichkeit des Zugriffs auf geeignete Dolmetscher oft als die einzig praktikable Lösung, die jedoch hinsichtlich der Schweigepflicht, anderer ethischer Fragen und auch der Übersetzungsqualität mit erheblichen Schwierigkeiten verbunden ist.

Für Dolmetscherleistungen in der ambulanten Versorgung gibt es gar keine Finanzierungssicherheit. Benötigen Kranke einen Dolmetscher, um sich einem Arzt und hier besonders in Praxen niedergelassener Ärzte, verständlich zu machen, braucht die Krankenkasse diesen nach einem Urteil des Bundessozialgerichtes (Az: 1 RK 20/ 94) nicht zu bezahlen. Auch in der Schwangerschaftsvor- und nachsorge finden sich ähnliche Probleme - mit allen Folgerisiken für Mütter und deren Kinder. Es finden sich hier kaum Angebote sprachlicher und kultureller Absicherung. Dies wäre jedoch notwendig, denn der Anteil der Migrantinnen, die in den Kliniken der Ballungszentren entbinden, beträgt mehrheitlich 30 bis 40 Prozent.

Zahlreiche Kliniken (z.B. LKH Wunstorf, MHH Hannover, UKE Hamburg), Landesversicherungsanstalten, Justizvollzugsanstalten (z.B. JVA Hannover) setzen immer mehr in eigener Initiative konzeptionell und regelhaft Dolmetscher ein und finanzieren diese auch. Dieser Trend ist erfreulich und deutet auf ein gesteigertes Problembewußtsein hin. Niedergelassene Fachärzte haben jedoch kaum vergleichbare Möglichkeiten, denn sie sind (zumindest) formell gezwungen, Dolmetscherkosten selber aufzubringen oder sie müssen diese ihren Patienten privat berechnen, denn in der Regel liegen die Dolmetscherhonorare deutlich höher, als das ärztliche Honorar der Krankenkassen. Diese und die Sozialämter, die zuständig für die Flüchtlinge sind, weigern sich beharrlich, Dolmetscherkosten, die in ambulanten Behandlungen, und hier besonders in Praxen niedergelassener Fachärzte, anfallen, zu begleichen. Die Folgen sind häufig gravierende Verständigungsprobleme, mit der Folge, daß z.B. eine genaue Beschreibung der Leiden unterbleibt.

Konzeption und Arbeit des Dolmetscherservice im Ethno-Medizinischen Zentrum

Das Ethno-Medizinsche Zentrum e.V. Hannover wird durch die Niedersächsische Landesregierung und die Landeshauptstadt Hannover institutionell gefördert. Es hat die Aufgabe, Maßnahmen zur Förderung und Sicherung der Gesundheit von Migranten und Migrantinnen in Niedersachsen zu entwickeln und umzusetzen. Projekterfahrungen und Ressourcen im speziellen Umgang mit Migranten sind im Zentrum in besonderer Weise vorhanden und versetzen es in die Lage, größere Maßnahmen erfolgreich zu gestalten. Es war im übrigen die erste Einrichtung überhaupt, die bundesweit einen medizinischen Dolmetscherservice entwickelte.

Der Dolmetscherdienst des Ethno-Medizinischen Zentrums deckt mit über 200 Dolmetscherinnen und Dolmetschern ein Spektrum von 52 Sprachen ab. Er richtet sich an die Einrichtungen des öffentlichen Gesundheitsdienstes, besonders an Kliniken im Großraum Hannover. Ein Anruf in der Servicestelle genügt, um einen qualifizierten Dolmetscher zu erhalten. Es ist lediglich notwendig, mitzuteilen, wann der Dolmetscher benötigt wird, welche Sprache gewünscht ist, welches Geschlecht er haben sollte und ob spezielle thematische Kenntnisse hilfreich sind. Der Service sendet den Dolmetscher, schreibt die Rechnung, evaluiert den Einsatz und berät die Leistungsnehmer und Dolmetscher. Den Einrichtungen wird eine verläßliche Kostenregelung bereitgestellt. Die Kliniken schätzen die Möglichkeit, kurzfristig, ohne größeren Verwaltungsaufwand und mit planbarer Kostensicherheit auf Dolmetscher zugreifen zu können. Kliniken, Beratungsstellen, Justizvollzugsanstalten und Sozialversicherungsträger nutzen diesen Service. Zu den regelmäßigen Benutzern dieses Dolmetscherservices gehören die stationären psychiatrischen Einrichtungen; z.B. greifen alle psychiatrischen Kliniken des Großraums Hannover und Hildesheim auf Dolmetscher zurück. Im psychiatrischen Landeskrankenhaus Wunstorff ist der Dolmetschereinsatz bereits der Regelfall. Benötigt z.B. ein Asylbewerber aus Afrika nach einem Suizidversuch eine Therapie, wird sie auch mit Hilfe eines Dolmetschers ermöglicht.

Die Fach- und Laiendolmetscher werden vom Zentrum fachspezifisch in Kursen mit einem Umfang von 60 Stunden geschult. Sie lernen sich abzugrenzen und trainieren neutral zu sein. Die Dolmetscher lernen in den Ausbildungskursen auch Grundzüge psychologischer Terminologie und erwerben Kenntnisse über soziokulturelle Bedeutungszusammenhänge. Im Jahr 1998 hat das Ethno-Medizinischen Zentrum in über 2000 Fällen Dolmetscher vermittelt. Das Modell Hannover hat bereits einen hohen Vernetzungsgrad erreicht und die Qualität ist fortgeschritten.

Allerdings benötigen Dolmetscher für den Einsatz in der Psychiatrie eine spezielle Ausbildung, Supervision und Anleitung. Deshalb setzt der Dolmetscherservice des Ethno-Medizinischen Zentrums in psychiatrischen Einsatzfeldern lediglich Dolmetscher ein, die in Ausbildungskursen des Zentrums auf die Praxis vorbereitet wurden. Die Fach- und Laiendolmetscher werden vom Zentrum fachspezifisch geschult. In Zusammenarbeit mit den Psychiatrien der Region werden sie auf ihre gewünschte und unerwünschte co-therapeutische Funktion hingewiesen. Sie lernen sich abzugrenzen und trainieren neutral zu sein. So helfen sie Patienten und Therapeuten Zugang zueinander zu finden.
Das Fachpersonal seinerseits benötigt Kenntnisse, wie sachgerecht mit einem Dolmetscher gearbeitet werden kann. An Dolmetscher sollte nicht Verantwortung, die dem Therapeuten obliegt, delegiert werden. Vielmehr sollte der Dolmetscher dazu beitragen, daß Therapeuten ihrer Verantwortung gerecht werden können.

Die Kliniken und Beratungsstellen im Großraum Hannover werden regelmäßig über die Notwendigkeit und den rechtlichen und sozialen Hintergrund von Dolmetschereinsätzen informiert. Die Dolmetscher des Zentrums arbeiten nach einheitlich festgelegten Tarifen, deren Höhe die Einrichtungen durchaus motivieren, Dolmetschereinsätze zu finanzieren. Die Arbeit der Dolmetscher wird ständig durch Fortbildungen und Qualitätssicherung begleitet.

95 Prozent der Dolmetschereinsätze werden von den Inanspruchnehmern selbst bezahlt. Hier ist die eigentliche Leistung des Zentrums zu ermessen: jahrelange Überzeugungsarbeit in den Beratungsstellen, Kliniken und Justizvollzugsanstalten. Die Einrichtungen schätzen die Möglichkeit, kurzfristig ohne größeren Verwaltungsaufwand und mit einer planbaren Kostensicherheit auf einen Dolmetscher zurückgreifen zu können. Etwa 5 Prozent der Einsätze werden aus einem Etat, den die Niedersächsische Ausländerbeauftragte für kriseninterventive Einsätze zu Verfügung stellt, finanziert. Wenn z.B. Flüchtlinge, auch illegale, mit schwerwiegenden gesundheitlichen Problemen ohne Zeitverlust, der durch die Suche nach Finanzierungsmöglichkeiten zwangsläufig entsteht, einer Behandlung zugeführt werden müssen, bezahlt das Zentrum diese in seltenen Fällen aus seinen eigenen Etat.


Handlungsempfehlungen für den Einsatz von Dolmetschern im Gesundheitswesen

Hochentwickelte und spezialisierte medizinische Dolmetscherdienste in den meisten europäischen Ländern führen erfolgreich vor, daß durch einen öffentlich finanzierten Einsatz von qualifizierten Dolmetschern, sog. Gemeindedolmetschern bzw. "community interpreters" im Sinne der Chancengleichheit eine bedarfsgerechte Inanspruchnahme von medizinischer Infrastruktur ermöglicht wird. Es ist notwendig auch in der Bundesrepublik Deutschland von einer monolingualen und monokulturellen Sichtweise abzurücken und politische und rechtliche Lösungen für ein multilinguales und interkulturelles Gesundheitswesen zu gestalten.

Dazu sind Mindeststandards, Kriterien und Finanzierungsquellen für den Einsatz von Dolmetschern im Gesundheitswesen zu entwickeln. Im Mittelpunkt sollte das "Gemeindedolmetschen im Gesundheitswesen" stehen und sich dabei auch an den europäischen Nachbarn orientieren. Alle Vorgaben und Vorschläge sollten zum Ziel haben, daß die vorhandene gesundheitliche und soziale Infrastruktur der Bundesrepublik Deutschland durch die Bereitstellung von kommunikativen Dienstleistungen auch bei Migranten voll zur Entfaltung kommen und perspektivisch zur Integration beitragen kann. Der Einsatz von Gemeindedolmetschern ist hierbei ein Mittel zur Ausgestaltung von Integrationsprozessen. Er hilft die Interessen von besonders belasteten und benachteiligten Migranten, Flüchtlingen und Aussiedlern zu berücksichtigen und erhöht ihre Chancen auf gesundheitliche Sicherung und Förderung.


Wenn Sie einen Dolmetscher engagieren wollen oder weitere Informationen benötigen, gilt als Kontaktadresse das

Ethno-Medizinisches Zentrum e.V.
Königstr. 6
30175 Hannover
Tel.: (05 11) 16 84-10 20

 
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