09/1999

Niedersächsischer mb-Chef warnt: Im Weiterbildungsgeschäft liegt reichlich Zündstoff
J. Zimmermann
 

Spätestens seit dem Ärztetag 1990 in Würzburg, der die Pflichtweiterbildung beschloß, ist die Facharztweiterbildung zu einem Problemfeld geworden. Zwar gab und gibt es im Anschluß an das Studium genügend AiP-Stellen, (wenn auch nicht immer im gewünschten Fachgebiet) , aber bei der anschließenden Suche nach einer Weiterbildungsstelle sind heutzutage 300 erfolglose Bewerbungen heute keine Seltenheit mehr. Der Weg in die Niederlassung ist verbaut und so wächst die Zahl der arbeitslosen Kolleginnen und Kollegen.

Unter dem Spardiktat der Gesundheitsgesetzgebung haben viele Krankenhausverwaltungen Assistenzarztstellen in kostengünstigere AiP-Stellen umgewandelt und damit letztlich volle und wertvolle Weiterbildungsstellen vernichtet. Der Zustrom an weiterbildungswilligen Kolleginnen und Kollegen ist jedoch ungebrochen, da die Gesundheitsminister der Länder eine seit Jahren geforderte Änderung der Approbationsordnung mit Reduzierung der Studentenzahlen im Fach Medizin zwar einmütig beschlossen haben, diese aber von der Kultusministerkonferenz und vom Deutschen Fakultätentag blockiert wird.

Verschärfend kommt hinzu, daß die Länder vermehrt Krankenhausbetten abbauen (in Niedersachsen in den letzten Jahren fast 5 000), was im Regelfall mit einer Reduzierung des ärztlichen Stellenplanes einhergeht. Und wenn die Gesundheitsreform wie sie jetzt BMG Andrea Fischer plant, Gesetz werden sollte, werden wir mit einer noch drastischeren Reduzierung von Krankenhausbetten rechnen müssen. Die AOK fordert z.B. für Niedersachsen die Schließung von 10 bis 15 Krankenhäusern. Die Vernichtung von Arbeitsplätzen und damit auch von Weiterbildungsstellen wird dabei, so Staatssekretär Erwin "Pico" Jordan, billigend in Kauf genommen. Aber auch im ambulanten Sektor ist die Möglichkeit der Beschäftigung eines Weiterbildungsassistenten bei der zunehmend angespannten Wirtschaftslage vieler Praxen deutlich schlechter geworden.

Selbst finanzielle Förderungsprogramme führen nicht automatisch zu einem steigenden Stellenangebot, da sie fast immer gleichzeitig zur indirekten Bedarfssteuerung politisch mißbraucht werden. So fehlen trotz Förderung nach wie vor in der Gebietsweiterbildung Allgemeinmedizin Stellen im stationären Bereich, da nur umgewandelte Stellen bezuschußt werden und nicht, wie von der Ärzteschaft nachdrücklich gefordert, zusätzlich einzurichtende Weiterbildungsstellen.

Eine seltsame Spezies: Der Gastarzt

Bei dieser Ausgangssituation erscheint es auf den ersten Blick durchaus verständlich, wenn nach anderen Wegen zum Erlangen von Weiterbildungsstellen gesucht wird, wobei sowohl die Krankenhausträger als auch Kolleginnen und Kollegen in der Praxis diese Notlage der stellensuchenden Ärztinnen und Ärzte vermehrt ausnutzen. Da werden Weiterbildungsstellen angeboten, die nur mit einer AiP-Vergütung dotiert sind. Oder eine sehr beliebte andere Variante ist die Vergabe von Teilzeitstellen, verbunden mit der mehr oder weniger offen ausgesprochenen Erwartung einer Arbeitsleistung, die einer Vollzeitstelle entspricht. Die schlimmste Form dieser Ausbeutung ärztlicher Arbeit ist der Gastarzt in Reinkultur, der ohne Rechte und in totaler Abhängigkeit arbeitet.

Leider sind oft genug auch die Weiterbildner die treibende Kraft. Frei nach dem Motto: "Wenn Sie die Methoden erlernen wollen, müssen Sie schon ein wenig Freizeit investieren", werden junge Kolleginnen und Kollegen genötigt, unbezahlte Mehrarbeit in erheblichem Ausmaß zu leisten. Selten, daß sich einer der Betroffenen öffentlich beklagt, denn die Abhängigkeitsverhältnisse sind heute so, daß eine große deutsche Wochenzeitung sogar von "moderner Sklavenhaltung" spricht.

Viele junge Kolleginnen und Kollegen haben es jedoch in der Situation des angespannten Stellenmarktes nicht verstanden, warum die Kammerversammlung der Ärztekammer Niedersachsen 1998 beschlossen hat, bei der Meldung zur Facharztprüfung den Nachweis einer bezahlten Tätigkeit während der Weiterbildung zu führen. Viele sahen darin eine weitere Abschottungspolitik der bereits etablierten Ärztinnen und Ärzte, ein weiteres Nadelöhr auf dem Weg ins gelobte Land der Niederlassung.

Das Gegenteil ist der Fall. Die ärztliche Weiterbildung ist und bleibt eines der Kernelemente ärztlicher Qualitätssicherung; allein durch die zunehmende Zahl der sogenannten Gastärzte sah sich die Selbstverwaltung aufgerufen, hier steuernd einzugreifen. Zunächst geht es um eine Gleichbehandlung aller Weiterbildungswilligen. Wer einen reichen Vater hat, der die Stelle bezahlt, kann nicht besser gestellt werden als einer, der seinen Lebensunterhalt selber verdienen muß. Und: Eine nicht angemessene Vergütung von Weiterbildungsassistenten führte automatisch zur Diskussion, ob ärztliche Arbeit insgesamt nicht noch billiger erbracht werden kann. Gültige Tarifverträge dürfen auf diese Weise nicht durch die Hintertür außer Kraft gesetzt werden. Dies hätte sonst katastrophale Auswirkungen auf die Vergütung ärztlicher Arbeit im Angestelltenverhältnis, langfristig sicher auch auf die Honorare in der Vertragsarztpraxis.

WBO entrümpeln

Sanktionsmaßnahmen alleine werden, wie sich schon jetzt zeigt, das Problem der Gastarzttätigkeit bei zunehmend verknappten Weiterbildungsstellen nicht lösen.
Es muß nach neuen Wegen in der Weiterbildung gesucht werden, um möglichst vielen, besser: allen Berufsanfängern eine qualifizierte Weiterbildung zu ermöglichen. Am Anfang müßte dabei eine grundlegende Überarbeitung der Weiterbildungsordnung stehen. Durch den Versuch, in den Weiterbildungsgängen möglichst viel an Inhalten festzuschreiben (um später diese Leistungen als Vertragsarzt in der Praxis auch abrechnen zu dürfen), sind unsere Weiterbildungsgänge überladen worden. Hier ist eine Zurückführung auf die wesentlichen Fachinhalte dringend nötig. Leider ist durch verschiedene Umstände dieses Thema in den letzten beiden Jahren trotz anderer Beschlußlage auf Deutschen Ärztetagen nicht zur Sprache gekommen. Man kann nur hoffen, daß der nächste Ärztetag im Jahr 2000 sich endlich dieser Problematik annimmt.

Eine Auslagerung von Weiterbildungsinhalten in Kurssysteme oder sogar in die Fortbildung ist dabei abzulehnen, da hier sonst ein neuer grauer Markt für selbsternannte Weiterbildungseinrichtungen ähnlich wie in der Sonografie geschaffen wird. Hier wird für teueres Geld in Kursen das angeboten, was eigentlich in der Weiterbildungseinrichtung erlernt werden sollte. Weiterbildung ist ein Zusatzprodukt ärztlicher Tätigkeit in bezahlter Anstellung und muß es auch bleiben.

Ein kleiner Lichtblick dürfte die Ankündigung der Gewerbeaufsicht sein, im Jahr 2000 intensiv die Krankenhäuser auf die Einhaltung des Arbeitszeitgesetzes zu überprüfen. Es besteht die Hoffnung, daß so die in erheblichem Umfang geleistete unbezahlte Mehrarbeit endlich dokumentiert wird und über einen gesetzlich vorgeschriebenen Freizeitausgleich letztlich neue Stellen geschaffen werden.

Arbeit und damit auch die Möglichkeit zur Weiterbildung, ist sowohl im stationären wie ambulanten Bereich genug vorhanden, man muß sie nur anders verteilen. Dies wird zwangsläufig zu neuen Auseinandersetzungen führen, denn die ärztliche Solidarität mit den nachrückenden jungen Kolleginnen und Kollegen ist sicher verbesserungsbedürftig. Zu sehr wird in ihnen noch die künftige Konkurrenz gesehen. Hier wird die Kammer in den nächsten Jahren sicher verstärkt moderierend tätig werden müssen.

Langfristig wird sich das Problem der Weiterbildungsstellen aber nur lösen lassen, wenn endlich eine vernünftige Steuerung des Zustroms an Medizinstudenten erfolgt. Eine grundlegende Reform der Approbationsordnung hätte neben der Reduzierung der Studentenzahlen auch zur Folge, daß Inhalte, die heute unsinnigerweise in der Weiterbildung erlernt werden, bereits während des Studiums vermittelt werden könnten. Hier sollten die Ärztekammern und Verbände noch viel deutlicher ihren politischen Einfluß geltend machen.

Arbeitslosigkeit von Ärzten und die daraus erwachsenden Probleme wie das Gastarztunwesen sind nicht nur Randprobleme einzelner Betroffener, sondern bleiben Aufgabe und drängende Verpflichtung der Gesamtärzteschaft. Nur wenn es gelingt, zu einer neuen innerärztlichen Solidarität zu gelangen, wird sich dieser soziale und standespolitische Sprengsatz noch entschärfen lassen.


Anschrift des Verfassers:

Dr. med. Jörg Zimmermann
Vorsitzender des Marburger Bundes
LV Niedersachsen
Berliner Allee 20
30175 Hannover
 
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