09/1999

Seltsame Weiterbildungsverträge: Netto kassiert - brutto zurückgezahlt
ÄKN gründet "Weiterbildungsstammtisch"
C. Goesmann

 

In den letzten Monaten habe ich verschiedene Kurse der 240-Stunden-Seminarweiterbildung in Allgemeinmedizin besucht, um mit rund 100 Kolleginnen und Kollegen in Weiterbildung zum Facharzt für Allgemeinmedizin deren Erfahrungen mit den aktuellen Weiterbildungsmöglichkeiten zu erörtern.

Vorausgegangen waren Ausgabe und Auswertung eines Fragebogens zu ihren Weiterbildungsbedingungen. Basierend auf der Diskussion in der Ärztekammer Niedersachsen (ÄKN), wie Weiterbildung zu vergüten ist und ob auch unbezahlte Abschnitte anzuerkennen sind, war hierin besonderes Gewicht auf Fragen der Honorierung, vor allem im ambulanten Abschnitt, gelegt worden.

Die schriftlichen Antworten ergaben Gehaltsspannen zwischen 2 000 und 8 000 Mark pro Monat; unbezahlte Arbeit wurde verneint.

In der anschließenden, durchaus emotionsgeladenen Diskussion wurden folgende Weiterbildungsprobleme als vorrangig dargestellt: Trotz Vermittlung von Weiterbildungsrotationsstellen in Allgemeinmedizin durch die ÄKN und trotz in Aussicht gestellter Förderung durch das Initiativprogramm ist es für künftige Allgemeinmediziner nach wie vor sehr schwierig, eine wohnortnahe, qualitativ hochwertige und adäquat vergütete ambulante Weiterbildungsstelle zu finden. Problemfach sei die Chirurgie, wo im ambulanten Bereich weitgehend nur niedrig honorierte oder unbezahlte Stellen angeboten würden. Mehrere Kollegen und Kolleginnen schilderten folgende Situation:

Ihnen sei für die Besetzung einer chirurgischen Weiterbildungsstelle ein Vertrag nach BAT zur Vorlage bei der Kassenärztlichen Vereinigung Niedersachsen gegeben und das entsprechende Nettogehalt auch ausgezahlt worden. In einem internen Vertrag habe sich der Assistent bzw. die Assistentin dann zur Rückzahlung des gesamten Bruttogehaltes zuzüglich der Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung verpflichten müssen. Wegen der derzeitigen Stellennot hätten sich einige der Kursteilnehmer auf ein solches Angebot eingelassen. Aus Angst um ihren Arbeitsplatz war aber niemand bereit, Arbeitgeber, die derartige Knebelverträge anbieten, zu benennen.

Die ÄKN sieht in derartigen Vertragsbedingungen einen groben Verstoß der Weiterbilder gegen die Berufsordnung. Sollte der Kammer eine entsprechende schriftliche Aussage eines oder einer Betroffenen vorgelegt werden, so hätte dies für den Praxisinhaber die sofortige Einleitung eines Verfahrens auf Entzug der Weiterbildungsermächtigung sowie die Prüfung berufsrechtlicher Maßnahmen zur Folge.

Andererseits ist der ÄKN durchaus bewußt, daß strengere Anforderungen an Bezahlung und Qualität zu einem Engpaß an Weiterbildungsstellen führen dürften. Da zur Zeit nach Einführung der fünfjährigen Weiterbildung in Allgemeinmedizin eher eine größere Zahl potentieller Stellen benötigt wird, ist dieses Dilemma dringend politisch zu lösen, indem

1. endlich das Initiativprogramm Allgemeinmedizin von den Krankenkassen umgesetzt und über das Jahr 2000 hinaus verlängert wird;
2. die KVN-Vertreterversammlung beschlösse, die maximale Förderdauer pro Praxis von 12 auf 18 Monate zu verlängern.

Ohne die Zahlung entsprechender Fördergelder ist es in einer durchschnittlichen Weiterbildungspraxis betriebswirtschaftlich unsinnig, Assistenzärzten ein volles BAT-Gehalt zu gewähren. Warum?

Nach Abzug der Praxiskosten kann eine große, sehr gut gehende Einzelpraxis für Allgemeinmedizin ein Einkommen vor Steuern von maximal rund 240 000 Mark, die durchschnittliche Hausarztpraxis von rund 160 000 Mark realisieren. Würde die Kostenseite durch Zahlung eines vollen BAT-Gehaltes um jeweils rund 100 000 Mark erhöht, so verbliebe dem Praxisinhaber ein Bruttoeinkommen in etwa gleicher Höhe wie oder sogar niedriger als das des Assistenten. Hiervon hätte der Weiterbilder dann noch den Praxiskredit zu bedienen und Rücklagen für die laufende Praxis zu bilden.

Wenn es auch Freude macht, das in langen Jahren erworbene Wissen um die hausärztliche Versorgung an Jüngere weitergeben zu können, wäre der Preis mit betriebswirtschaftlichen Problemen und finanziellen Engpässen einfach zu hoch.

Aber nicht nur aus rechnerischer, sondern auch aus inhaltlicher Sicht heraus scheinen Angebote über reduzierte Gehaltszahlungen an Assistenzärzte und Assistenzärztinnen durchaus verständlich:
In den letzten zehn Jahren habe ich selbst fünf Assistentinnen und Assistenten und einen AiP-ler in meiner Praxis weitergebildet. Wenn diese jungen Kollegen und Kolleginnen nicht ausgeprägte Spezialkenntnisse (z.B. Sonographie, Psychotherapie, Chirurgie) mitbringen, die in der laufenden Praxis sofort (auch abrechnungstechnisch!) eingesetzt werden können, sind sie zunächst unter dem Aspekt einer qualifizierten Allgemeinmedizin nur unter Anleitung und Supervision einsetzbar - selbst wenn sie schon mehrere Jahre klinischer Weiterbildung vorweisen können. So angenehm es auch ist, engagierte hochmotivierte und mit klinischen Spezialkenntnissen vertraute Kollegen um sich zu haben, so schwierig bleibt es die ersten Monate, sie mit den alltäglichen Problemen einer qualifizierten Hausarztpraxis zu betrauen. Dazu gehören eine sinnvolle Altenheimbetreuung, humane Sterbebegleitung, Therapieregimes nach Krankenhausentlassung und psychosoziale Begleitung der langjährig bekannten Patienten. Eine hochwertige ambulante Weiterbildung mit Supervision, Fallbesprechungen und umfassender Anleitung in den ersten Praxismonaten, bei der die Assistenzärzte ein adäquates Einkommen erzielen und die Praxisinhaber nicht finanziell ausbluten, kann daher nur bei erheblicher finanzieller Unterstützung durch Politik und Krankenkassen stattfinden.

Kammer plädiert für Weiterbildungsverbünde

Langfristiges Ziel muß es dabei sein, die Fördergelder denjenigen Praxisinhabern zukommen zu lassen, die eine qualitativ hochwertige Weiterbildung garantieren, indem sie selbst an entsprechender Fortbildung im Sinne von "Teach-the-Teacher"-Projekten teilnehmen.

Derzeit entscheidet alleine die Kassenärztliche Vereinigung Niedersachsen über die Auszahlung der ambulanten Fördergelder und verteilt chronologisch nach Antragseingang. Es ist dringender Wunsch der Ärztekammer Niedersachsen, sobald als möglich in die Vergabe der Gelder eingebunden zu werden, um qualitative Aspekte bei der Auswahl der zu fördernden Praxen geltend machen zu können.

So schlägt die ÄKN eine bevorzugte Finanzierung von Weiterbildungs-Verbünden vor, in denen sich Krankenhausabteilungen mit Niedergelassenen vor Ort zusammenschließen, um eine lückenlose, abgestimmte, qualitativ hochwertige fünfjährige Weiterbildung an einem Ort zu garantieren.

Darüber hinaus sollten - stationär wie ambulant - künftig die Fördermittel an Weiterbilder gezahlt werden, die sich verpflichten, an entsprechender eigener Fortbildung und qualitätssichernden Maßnahmen teilzunehmen. Vorschläge hierzu sind der Bundesärztekammer bereits von einer Arbeitsgruppe der Deutschen Gesellschaft für Allgemeinmedizin (DEGAM) vorgelegt worden.

Als ersten Schritt in diese Richtung bietet die Ärztekammer Niedersachsen allen interessierten Weiterbildern einen informellen Erfahrungsaustausch an:

Terminvorschlag für einen ersten solchen niedersächsischen "Weiterbilder-Stammtisch":

Mittwoch, 6. Oktober 1999, 17.00 Uhr,
Ärztehaus Hannover, 7. OG, Raum 724.

Anmeldungen bitte bei
der Ärztekammer Niedersachsen
unter Tel. (05 11) 3 80 "22 70.


Dr. med. Cornelia Goesmann
Ärztin für Allgemeinmedizin
Stellvertretende Präsidentin
der Ärztekammer Niedersachsen
 
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