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09/1999 | |||||
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Das Ergebnis der Abstimmung (Stand 18.10.99): |
Die Internet-Abstimmung des nä in Heft 09/99 zum Thema "Unbezahlte Weiterbildung" erbrachte folgendes Ergebnis: der gültigen abgegebenen Stimmen. (n=6) Diese Umfrage ist nicht repräsentativ. |
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Ich plädiere dafür, daß kurze Weiterbildungszeiten zur Erlangung einer Zusatzbezeichnung weiterhin unentgeltlich absolviert werden können. Seit eh und je ist es üblich, daß die praktische Weiterbildung zur Erlangung einer Zusatzbezeichnung wie Naturheilverfahren in der Praxis eines hierfür ermächtigten Arztes unentgeltlich abgeleistet wird. So haben die Weiterbildungsassistenten und -assistentinnen die Möglichkeit, in mindestens 14tägigen Abschnitten für insgesamt drei Monate verschiedene Behandlungsmethoden kennenzulernen. Ein Nutzen für den Weiterbilder ist im Zeitalter des Budgets nicht ersichtlich. Im Gegenteil investiert er, wenn er seine Ausbildungsverpflichtung ernst nimmt, viel wertvolle Zeit in Erklärungen und Anleitungen. Welcher niedergelassene ausbildende Kollege kann es sich leisten, einen/eine (im Weiterbildungsgang) unerfahren/e und mit den spezifischen Praxisabläufen nicht vertrauten/te Kollegen/Kollegin für sein "Praktikum" zu bezahlen- wo doch bereits Arzthelferinnen (mit definierter Funktion und entsprechender Praxiserfahrung) dem Gesundheitsstrukturgesetz zum Opfer fallen?! Unter den wirtschaftlichen Zwängen, denen die ambulante kassenärztliche Tätigkeit ausgesetzt ist, wird eine entgeltliche Weiterbildung nicht stattfinden. Natürlich sollten Assistenten / Assistentinnen auch nicht zur Kasse gebeten werden, wenn sie ihre Weiterbildungszeit ableisten. Die Weiterbildung von Assistenten/-innen gegen von ihnen zu entrichtendes Entgelt halte ich für unkollegial. Die heute übliche Praxis der unentgeltlichen Weiterbildung zur Erlangung von Zusatzbezeichnungen oder Fachkunden bietet insbesondere Frauen nach der Babypause die Möglichkeit zum Erwerb einer zusätzlichen Qualifikation beim Wiedereinstieg in das Berufsleben. Denn wer nimmt schon gerne Wiedereinsteigerinnen nach längerer Pause im Beruf und bezahlt auch noch deren Qualifizierungsmaßnahme? Ich bin nicht der Meinung, daß komplette Gebietsweiterbildungen unentgeltlich absolviert werden dürfen. Persönliche Beziehungen oder finanzielle Zuwendungen dürfen nicht über die Vergabe von Weiterbildungsstellen entscheiden. Diese Argumentation läßt sich jedoch nicht auf die Weiterbildung zur Erlangung von Zusatzqualifikationen übertragen. Konkurrenzen um einen Weiterbildungsplatz bestehen hier in der Regel nicht. Natürlich möchte ich die Bezahlung einer Weiterbildung nicht grundsätzlich verbieten. Unter den derzeitigen Bedingungen einer Vertragsarztpraxis stellt sich jedoch lediglich die Frage einer unentgeltlichen oder gar keiner Weiterbildung. Die Koppelung der Anerkennung eines Weiterbildungsvertrages an die Bezahlung halte ich für falsch. Weiterbildung zur Erlangung von Zusatzqualifikationen wird dann in Vertragsarztpraxen nicht mehr stattfinden. Die derzeit gültige Weiterbildungsordnung würde bei konsequenter Auslegung so zur bürokratischen Ausbildungsverhinderungsordnung. |
Daß es überhaupt zu einer derartigen Diskussion kommt, zeigt, wohin wir geraten sind. Nur wenige Jahren zuvor wäre man mit einer Frage nach unbezahlter Weiterbildung auf Unverständnis, ja Unwillen gestoßen: Wenn jemand nach 6,5jährigem Studium und einem 1 ‡jährigen Berufspraktikum als Arzt approbiert ist, müsse er eigentlich für eine selbständige Berufstätigkeit gerüstet sein. Das ist durch den Paragraphen 95 a des Sozialgesetzbuches V von 1992 in Frage gestellt worden. Er gibt den Krankenkassen des Recht, für die selbständige Behandlung und Diagnostik ihrer Versicherten den Facharztstatus zu verlangen. Der "praktische Arzt" alter Prägung wurde abgeschafft, die Allgemeinärzte setzten sich mit ihrem Wunsch nach 5jähriger Weiterbildung durch, so daß ein vorher bestehender Arbeits- und Lebensraum verschwand. Gegen bessere Qualität durch höheren Weiterbildungsstatus ist zunächst nichts zu sagen. Aber: Die normale "Qualifikationsphase" eines Arztes wird plötzlich von acht auf 11 - 15 Jahre erhöht, wobei die dafür notwendigen Strukturen auch noch innerhalb kürzester Zeit bei stagnierenden Mitteln für das Gesundheitswesen zu schaffen sind. Da nun jeder approbierte Arzt eine zusätzliche Weiterbildung durchmachen muß, entsteht riesiger Stellenbedarf, während die Krankenkassen gleichzeitig eine 30 " 50prozentige Reduktion der Bettenzahlen im Krankenhaus anstreben. Die Krankenhäuser stellen aber die Hauptträger der Weiterbildung, da in den meisten Fällen nur in ihnen die volle Facharztweiterbildung abgeleistet werden kann (Große Fallzahlen, breites Krankheitsspektrum, erhöhte Aufsicht sowie verstärkte Weiterbildungsbereitschaft und- möglichkeit). Auf der anderen Seite ist die Attraktivität des Arztberufes (noch) nicht geringer geworden. Der Zugang läßt sich allenfalls etwas verzögern. Auf diese Weise ist ein wachsendes Heer junger Ärzte ständig bemüht, die wenigen, zudem noch rückläufige Zahlen an Weiterbildungsstellen zu "ergattern". Deutlich sichtbar ist dies bei kleinen, gleichwohl attraktiven Fächern wie Dermatologie und Augenheilkunde, in denen es schon eine große Zahl "angebildeter" Facharztaspiranten gibt, die nie ihre Weiterbildung werden abschließen können - es sei denn, es gelingt durch Tricks, Einsatz von Geldmitteln und Absenkung moralischer Hemmschwellen, die bisher (noch) feststehende solidarische Abneigung der Ärzteschaft gegen unbezahlte Weiterbildung aufzuweichen. Wohlhabende Väter wenig qualifizierter Nachwuchsärzte bieten Krankenhäusern erfolgreich die kostenlose Arbeitskraft ihrer Zöglinge an. Zwar werden der Form halber offizielle Verträge abgeschlossen, bei denen aber in Zweitverträgen die Rückzahlung der "Aufwendungen" vereinbart wird. Diese Versuchung ist um so größer und wahrscheinlich auch erfolgreicher , da die unveränderte Überlastung der Krankenhausärzte durch Rationalisierungsmaßnahmen (sprich: Stellenkürzungen) eher noch größer wird. Die ÄKN-Kammerversammlung hat durch einstimmiggen Beschluß kürzlich unbezahlte Weiterbildung abgelehnt und Kontrollmechanismen eingeführt. Auch die Rechtsprechung des EuGH ist da eindeutig ablehnend. Die Weiterbildungsausschüsse sind zu einer flexibleren Praxis übergegangen und erkennen WB-Zeiten bei denjenigen an, denen ohne eigenes Verschulden bis zu drei Monaten einer bestimmten Weiterbildungszeit im Gebiet fehlen. Hier muß aber auch die Grenze liegen, zumal WB-Abschnitte von unter sechs Monaten durch die Weiterbildungsordnung ohnehin nicht anerkannt werden können. Bekanntlich zeichnet sich der "Ärztemarkt" durch eine Überversorgung aus, die eigentlich die Rekrutierung weiterer Fachärzte in großem Stil verbietet. Unabhängig davon würde natürlich eine unbezahlte Weiterbildung nur oder überwiegend den jungen Nachwuchsärzten zugutekommen, die über die entsprechenden Geldmittel verfügen, um diese Jahre durchzuhalten. Andere Bewerber müßten da wohl zurückstehen. Politisch würde die Freigabe unbezahlter Weiterbildung die Position derjenigen gefährden, die sich bereits in WB befinden und die noch auf eine sichere Existenz als niedergelassener Arzt oder Ärztin hoffen können, ihre noch durch Tarife geschützte Tätigkeit würde eine Entwertung erfahren, deren sich freie Träger sofort, kommunale Träger ganz allmählich auch bedienen werden. |
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Das Ergebnis der Abstimmung (Stand 18.10.99): |
Die Internet-Abstimmung des nä in Heft 09/99 zum Thema "Unbezahlte Weiterbildung" erbrachte folgendes Ergebnis: der gültigen abgegebenen Stimmen. (n=6) Diese Umfrage ist nicht repräsentativ. |
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