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10/2001 |
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Schon Friedrich Schiller stellte fest "... des Menschen ist nichts so unwürdig, als Gewalt zu erleiden, denn Gewalt hebt ihn auf. Wer sie uns antut, macht uns nichts geringeres als die Menschheit streitig." Häusliche Gewalt - dieser Begriff umfaßt viele Facetten dessen, was sich hinter den verschlossenen Türen von Familien abspielen kann. Es handelt sich dabei um Kindesmißhandlung, sexuelle Gewalt gegen Kinder, physische, psychische und sexuelle Gewalt gegen Frauen ebenso, wie die Gewalt die älteren und alten - pflegebedürftigen - Menschen angetan wird. Ich kann hier nicht auf jeden einzelnen Aspekt der häuslichen Gewalt eingehen - mein Thema ist die Gewalt, die von Männern gegen ihre Frauen, Lebenspartnerinnen und Kinder ausgeübt wird. Jährlich finden ca. 40 000 Frauen mit und ohne Kinder in den über 320 deutschen Frauenhäusern Schutz. Für die meisten dieser Frauen ist das Frauenhaus die einzige Möglichkeit, Schutz zu erhalten vor der physischen und psychischen Gewalt, von der sie betroffen sind. Weiterhin tragen Frauenhäuser - allein durch ihre Existenz - seit 25 Jahren dazu bei, daß das Ausmaß der Gewalt gegen Frauen und Kinder überhaupt sichtbar gemacht wird, nachdem lange Zeit hier überhaupt kein Handlungsbedarf gesehen wurde. Erst nachdem 1976 das Erste Berliner Frauenhaus eröffnet wurde und schnell weitere Häuser in der damaligen Bundesrepublik folgten (das Frauen- und Kinderschutzhaus nahm ab 1. 6. 1978 die ersten Frauen auf), begann eine schrittweise Sensibilisierung der Gesellschaft für die Notsituation, in der sich viele Frauen in ihrer Ehe und Familie befinden. Die Öffentlichkeit wurde darüber aufgeklärt, daß Gewalttaten gegen Frauen und Kinder keineswegs Einzelfälle sind, sondern zahlreich und in großem Umfang in allen gesellschaftlichen Schichten stattfinden. Die Existenz der Frauenhäuser läßt es nicht mehr zu, das Problem Männergewalt gegen Frauen und Kinder zu verdrängen oder zu negieren. Angebot und Nachfrage in den Frauenhäusern haben sich in den letzten zwanzig Jahren stark verändert. Stand zu Anfang - neben dem räumlichen Schutz - die schnelle Versorgung mit finanziellen Mitteln und Wohnraum im Zentrum der Beratungen, so sind es inzwischen zunehmend die sozialpädagogischen und psychologischen Hilfen, die gebraucht und in Anspruch genommen werden. Entschließt sich eine Frau, ins Frauenhaus zu gehen, so bedeutet das für sie, daß sie - vorerst - alles verliert: die Wohnung mit allem was dazu gehört, ihre Existenzgrundlage, manchmal ihre Kinder. Ihr Selbstbewußtsein, ihr Selbstvertrauen, ihr ganzes Leben wird bis in die Grundfesten erschüttert. Sie sind Opfer geworden, sie haben häufig einen langen Leidensweg hinter sich und sie befinden sich am Ende einer Gewaltspirale, an deren Anfang sie sich kaum erinnern können. Sie sind Opfer geworden im sogenannten "sozialen Nahraum", einem Ort, der hätte geprägt sein sollen von gegenseitigem Vertrauen und gegenseitiger Zuneigung. Sie quälen sich mit Fragen: Wird er mich finden, bin ich sicher hier? Was tue ich meinen Kindern an, habe ich als Mutter versagt? Wie kann ich meine Kinder schützen? Wie kann ich mit meinen Kindern ohne Partner leben? Wovon soll ich jetzt den Lebensunterhalt bestreiten? Wem kann ich vertrauen? Häufig sind die Frauen körperlich mehr oder weniger schwer verletzt, ein Arztbesuch muß sofort erfolgen; gelegentlich kommen Frauen direkt nach einem Krankenhausaufenthalt, sie sind noch geschwächt und müssen doch schnellstmöglich wieder voll "funktionieren". Für einige Frauen ist es nicht der erste Frauenhausaufenthalt, sie haben früher schon einmal diesen Schritt gewagt, sind jedoch zurückgekehrt zum Partner, weil sie auf seine Einsicht in sein Fehlverhalten und auf eine Veränderung hofften. Andere kommen zum ersten Mal, geplant und selbständig, oder aus einer akuten Mißhandlungssituation mit der Polizei. Bringen sie Kinder mit, so sind diese häufig sehr verstört, denn in den seltensten Fällen wissen sie, wo sie sind und warum sie hier sind. Auch die Kinder verlieren meistens ihr vertrautes Umfeld, in den Kindergarten können sie nicht mehr gehen, die Schule müssen sie u.U. wechseln, ihre Freunde dürfen sie nicht mehr sehen, statt eines eigenen Zimmers leben sie nun mit Mutter und Geschwistern in einem einzigen Raum. Küche und Bad müssen sie mit anderen teilen. Ein möglichst ausführliches Aufnahmegespräch soll Frauen und Kindern helfen, sich in ihrer neuen Situation ein wenig sicherer zu fühlen. Neben der lebenspraktischen Beratung, die sich an Fragen orientiert wie z.B. : Wie und wovon kann ich in Zukunft meinen Lebensunterhalt bestreiten? Woher bekomme ich eine neue Wohnung und was brauche ich dafür? Wie bekomme ich das Aufenthaltsbestimmungsrecht für meine Kinder? Bin ich sicher, wenn der Vater das Umgangsrecht für die Kinder bekommt? bieten wir als niedrigschwelliges Angebot eine spezifische Traumaberatung an, die schwerst traumatisierten Klientinnen als erste stabilisierende Maßnahme helfen soll, durch die Aufarbeitung der Gewalterfahrungen diese in ihr Leben angemessen integrieren zu können. Psychische Traumatisierungen , die im intimen Umfeld der Familie erlebt und durchlitten wurden, können sich, sofern sie nicht angemessen verarbeitet werden, noch nach Jahren in Form von posttraumatischen Belastungsstörungen bemerkbar machen und manifestieren. Erfreulicherweise hat die Forschung auf dem Gebiet der Psychotraumatologie in den letzten Jahren in Deutschland viel Aufmerksamkeit erfahren. Wissenschaftliche Erkenntnisse auf diesem Gebiet beruhen zu einem großen Teil auf den Ergebnissen aus Begleitstudien, die in Frauenhäusern und -projekten gemacht wurden. Diesen Erkenntnissen tragen wir seit zwei Jahren in unserem Haus auch konzeptionell Rechnung. Alle pädagogischen Mitarbeiterinnen des Hauses haben eine entsprechende Zusatzausbildung gemacht, bzw. durchlaufen sie zur Zeit. Das Angebot richtet sich an die im Haus lebenden Klientinnen ebenso wie an diejenigen, die bereits ausgezogen sind, aber weiterhin an Beratungsterminen teilnehmen möchten. Ein großer Teil unserer Klientinnen sind Migrantinnen (ca. 50 Prozent in diesem Jahr). Die Probleme dieser Frauen sind unterschiedlichster Art. Je nach Herkunft und kulturellem Hintergrund, kann ein Frauenhausaufenthalt für sie auch zu einer schweren Belastung innerhalb der Familie werden. Nicht selten entscheiden sich diese Frauen nach einer Phase der Ruhe und Erholung, wieder zum Täter zurückzukehren. Würden sie sich auf Dauer von ihm trennen, drohte ihnen die innerfamiliäre Isolation, Bedrohung und - schlimmstenfalls - der Tod, weil sie die "Ehre" des Mannes und der Familie verletzt haben. Leider haben wir im letzten Jahr eine Klientin aus diesem Grund verloren. Frauenhäuser können und wollen immer nur vorübergehend Schutz gewähren, nämlich in akuten Gefährdungs- und Notsituationen,dies entspricht unserem Selbstverständnis. Deshalb ist es notwendig, daß zu diesem tatsächlichen Schutz auch eine rechtliche Unterstützung hinzukommt. Diesem langjährigen Anliegen der Frauenhäuser und Frauenorganisationen trägt die Bundesregierung nun Rechnung mit ihrem neuen Gewaltschutzgesetz, das am 1. 1. 2002 in Kraft treten wird. Mit diesem Gesetz soll die Stellung der Frau verfassungsrechtlich gestärkt werden. Als Staatszielbestimmung beinhaltet es insbesondere einen Regelungsauftrag an den Gesetzgeber, Regelungen zur Beseitigung von Nachteilen (von Frauen) zu erlassen, dies gilt besonders auch im Hinblick auf die tatsächliche Gleichstellung der Frauen im Arbeitsleben, denn erst durch die Chancengleichheit im Arbeitsleben wird Frauen die Möglichkeit geboten, auch finanzielle Unabhängigkeit zu erreichen und sich somit Gewaltakten des Partners sehr viel besser entziehen zu können. Anschrift der Verfasserin: Dorit Rexhausen M.A. Leiterin des Frauen- und Kinderschutz- hauses Hannover Postfach 61 62 30061 Hannover | ||||||
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