Geldtransfer ins Ausland ist Risiko
Wer die Frage von Zollbeamten bei der Ausreise aus Deutschland nach der Mitführung von Bargeld oder sonstiger Wertgegenstände von 30.000 D-Mark oder mehr wahrheitswidrig beantwortet, riskiert ein erhebliches Bußgeld. Dies mußte ein Unternehmer erfahren, der die entsprechende Frage verneint hatte und in dessen Fahrzeug bei der anschließenden Durchsuchung 1,4 Millionen D-Mark in bar versteckt unter der Teppichverkleidung und in einem Lautsprecher entdeckt worden waren. Das Oberlandesgericht Karlsruhe bestätigte die Verhängung eines Bußgeldes in Höhe von 140.000 D-Mark. Eine Ordnungswidrigkeit liege auch dann vor, wenn die Beträge nicht aus illegalen Geschäften stammen. Im Gegensatz zu den Regelungen in den USA oder in Frankreich sind in Deutschland größere Barbeträge bei der Ausfuhr nur zu deklarieren, wenn dies die Zollbeamten verlangen.
Zahlungsverzug: So viel kostet Unpünktlichkeit
Seit dem 1. Mai 2000 tritt 30 Tage nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung Verzug und damit Zinszahlungspflicht ein, ohne daß es dazu einer Mahnung bedarf. Im Streitfall muß allerdings der Gläubiger den Zugang der Rechnung beweisen.
Während des Verzugs ist eine Geldschuld mit 5 von Hundert über dem Basiszinssatz zu verzinsen. Der Basiszinssatz knüpft an den sogenannten LRG-Satz der Europäischen Zentralbank an und wird, wenn sich diese Bezugsgröße um mindestens 0,5 Prozentpunkte ändert, jeweils zum 1. Januar, 1. Mai und 1. September angepaßt.
Nur wirklich notwendige Kuren steuerlich abzugsfähig
Aufwendungen für eine Kur sind nur dann als außergewöhnliche Belastung abzugsfähig, wenn die medizinische Notwendigkeit nachgewiesen werden kann.
Der Bundesfinanzhof hatte einen Fall zu beurteilen, in dem die Aufwendungen für eine Ayur-Veda-Kur geltend gemacht wurden. Die Ayur-Veda-Therapie wird von der Schulmedizin als Außenseiterbehandlung angesehen.
Im vorliegenden Fall konnte zwar eine ärztliche Bescheinigung vorgelegt werden. Diese reichte nach Ansicht des Gerichts jedoch nicht aus, um die Zwangsläufigkeit unter Beweis zu stellen. Um die Kurkosten steuerlich berücksichtigen zu können, hätte vor Beginn der Behandlung ein amtsärztliches Attest eingeholt werden müssen.
Begünstigte Praxisveräußerung
Gewinne aus dem Verkauf oder der Aufgabe von freiberuflichen Praxen werden unter bestimmten Voraussetzungen ermäßigt besteuert: Sie werden nach Abzug eines Freibetrags nur mit dem halben Steuersatz belastet, wenn der Veräußerer das 55. Lebensjahr vollendet hat oder dauernd erwerbsunfähig ist. Liegen diese Voraussetzungen nicht vor, können sie nach der Fünftelungsregelung progressionsmildernd besteuert werden.
Nach ständiger Rechtssprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) setzt der Verkauf oder die Aufgabe einer freiberuflichen Praxis voraus, daß die freiberufliche Tätigkeit in dem bisherigen örtlich begrenzten Wirkungskreis wenigstens für eine gewisse Zeit eingestellt wird. Selbst wenn die Tätigkeit nur vorübergehend wieder aufgenommen wird, nachdem sie kurzfristig eingestellt wurde, kann das die Steuervergünstigung gefährden. Die Auslegung des Begriffs der "gewissen Zeit" richtet sich dabei nach den Umständen des Einzelfalls. Dem BFH reicht z.B. die vorübergehende Einstellung der freien beruflichen Tätigkeit für fünf Monate nicht aus.
(Alle Beiträge aus: meditaxa mandanteninformation, offizielles Organ des Arbeitskreises für Steuerfragen der Heilberufe, mit freundlicher Genehmigung der Herausgeber. Die Beiträge sind z.T. gekürzt.)
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