Das Public Health Committee des Europarats hat im Herbst 1999 eine ad hoc group Nutrition Programmes in Hospitals ins Leben gerufen. Ihr wurde u.a. der Auftrag erteilt, Richtlinien zur Prävention und Therapie der Mangelernährung im Krankenhaus zu erarbeiten. Die Bundes- und Landesärztekammern begrüßen diese Initiative.
Mangelernährung verschlechtert die Lebensqualität, verschlimmert den Verlauf zahlreicher Krankheiten, verkürzt die Lebenserwartung und ist oft unmittelbare Todesursache. Für die Entwicklung einer Mangelernährung gibt es zahlreiche Gründe, die Liste "konsumierender" Erkrankungen ist lang. Deswegen leiden vermutlich viele Millionen Europäer an krankheitsassoziierter Mangelernährung. Untersuchungen zur Gewinnung genauer Zahlen sind jedoch auffallend selten. Dies gilt auch für die ernährungsmedizinische Versorgung der betroffenen Krankenhauspatienten. Insofern ist es außerordentlich verdienstvoll, daß sich der Europarat dieser Thematik annimmt.
Europaratinitiative löst steigenden Bedarf an ernährungsmedizinisch qualifizierten Ärzten aus
Im Abschlußbericht der ad hoc group findet sich der Satz: "Jeder Patient hat ein Anrecht auf ernährungsmedizinische Versorgung nach dem gegenwärtigen Stand der Wissenschaft". Damit entsteht ein Bedarf an ernährungsmedizinisch qualifizierten Ärztinnen und Ärzten, die in der Lage sind, diese Richtlinien umzusetzen. Zusammen mit der Bundesärztekammer haben die Landesärztekammern gute Voraussetzungen für die ernährungsmedizinische Weiter- und Fortbildung geschaffen. Im Herbst 1998 hat die Bundesärztekammer mit der Herausgabe des Curriculums Ernährungsmedizin die Voraussetzung für eine bundesweit einheitliche ernährungsmedizinische Qualifizierung geschaffen.
Für die Sicherstellung der ernährungsmedizinischen Versorgung in Klinik und Praxis sind weitere Anreize zu schaffen, damit die neu eingeführten Qualifizierungsmöglichkeiten von ausreichend vielen Ärztinnen und Ärzten wahrgenommen werden. Die Ärztekammern haben dies durch Zertifizierung der Teilnahme am Curriculum Ernährungsmedizin getan.
Zertifizierung durch Ärztekammern
Derzeit ist der Stellenwert, den die Ärztekammern der Ernährungsmedizin beimessen, in Niedersachsen am höchsten. Nur hier wurde zwischenzeitlich durch Einführung einer Fachkunde die Ernährungsmedizin in der Weiterbildungsordnung verankert. In den übrigen Ärztekammern erhalten Absolventen des Curriculum Ernährungsmedizin ein Fortbildungszertifikat.
Im Gegensatz zur Weiterbildung ist Fortbildung für jeden praktizierenden Arzt Pflicht. Die ärztliche Berufsordnung verpflichtet jeden berufstätigen Arzt dazu, sich in einer für die Ausübung seines Berufs angemessenen Form fortzubilden und dies gegenüber der Ärztekammer nachweisen zu können.
Im Zuge der Weiterentwicklung der geltenden (Muster-)Weiterbildungsordnung von 1992 soll der Begriff "Fachkunde" möglicherweise entfallen. Dies wird aber nichts daran ändern, daß die Ernährungsmedizin in der Weiterbildungsordnung verankert bleibt.
Andere Angebote
Ärztekammern besitzen kein Monopol auf die Durchführung von Veranstaltungen auf der Basis des Curriculum Ernährungsmedizin. Ärztinnen und Ärzte können inzwischen aus einem wachsenden Angebot sonstiger Anbieter auswählen, die Teilnahmebestätigungen außerhalb der ärztlichen Weiterbildungs- und Fortbildungsordnung vergeben. Aus berufsrechtlicher Sicht sind solche "Zertifikate" allerdings bedeutungslos.
Beispiele für derartige Qualifikationen sind der "Ernährungsbeauftragte Arzt" oder die "Zusatzqualifikation Ernährungsmedizin" der Deutschen Akademie für Ernährungsmedizin.
Umfrage zur Europaratinitiative
Die nationalen Repräsentanten der ad hoc group, unter ihnen der Erstautor dieses Beitrags, haben sich verpflichtet, nach einheitlichen Kriterien sachdienliche Informationen zu liefern. Dazu erhielten sie ein Revised Questionnaire for National Contributions. An dieser Umfrage haben sich Ärztekammern der Bundesländer Brandenburg, Bremen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Sachsen und Sachsen-Anhalt beteiligt. Die 15 Fragen des Questionnaire beschäftigen sich vorwiegend mit diagnostischen und organisatorischen Problemen, die gelöst werden müssen, um der Europaratinitiative zum Erfolg zu verhelfen.
Leitlinien des Europarats verlangen Konsequenzen
Ohne eine ausreichende Zahl ernährungsmedizinisch qualifizierter Ärztinnen und Ärzte läßt sich die Europaratinitiative nicht umsetzen.
Wie die Umfrage zeigt, ist die Zahl solcher Ärzte noch zu gering. Den Maßnahmen der Ärztekammer Niedersachsen zur Förderung der ernährungsmedizinischen Qualifizierung kommt daher für den Erfolg der Europaratinitiative große Bedeutung zu. Das bisherige Umfrageergebnis in den verschiedenen Bundesländern zeigt, daß sich in Niedersachsen die Situation vergleichsweise günstig darstellt. Das Ziel, daß in jedem Krankenhaus ein ernährungsmedizinisch qualifizierter Arzt tätig sein soll, wird aber auch in Niedersachsen bei weitem noch nicht erreicht. Inzwischen ist die Zahl der Ärzte in Niedersachsen mit der Fachkunde Ernährungsmedizin deutlich gestiegen.
Der nächste Kurs Ernährungsmedizin beginnt am 7. Dezember 2000 in den Räumen der Ärztekammer Niedersachsen in Hannover.
AusblickZur Umsetzung der Europaratinitiative bedarf es außer ernährungsmedizinischer Weiter- und Fortbildung konzeptioneller und struktureller Verbesserungen. Wir werden in Kürze entsprechende Vorschläge unterbreiten. Einen wichtigen Aspekt sprach bereits der Deutsche Ärztetag 2000 an. Er forderte die für die ambulante und stationäre Behandlung verantwortlichen Vertragspartner und Gesundheitspolitiker auf, "die Voraussetzung zu schaffen, daß ernährungsmedizinischer Sachverstand effizient eingesetzt und adäquat vergütet wird".
Anschrift der Verfasser:
Prof. Dr. med. Peter Schauder
Niedersächsische Akademie für Ernährungsmedizin
Prof. Dr. med. Heyo Eckel
Präsident der Ärztekammer Niedersachsen
Berliner Allee 20
30175 Hannover
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