Verkürzung der Ausbildungszeit - (k)ein Problem?
Eine Arzthelferin in der Ausbildung fragt:
ăIch bin Auszubildende im 2. Ausbildungsjahr, habe gerade meine Zwischenprüfung hinter mir und möchte meine Ausbildung um ein halbes Jahr verkürzen, um danach mein Fachabitur zu machen. Meine Frage: An wen kann ich mich wenden, muß ich einen Antrag stellen und wie schnell geht das eigentlich mit der Genehmigung? Ich habe meine Ergebnisse leider noch nicht schriftlich! Muß ich dann eigentlich noch einen Tag mehr in der Woche zur Schule gehen, wenn meine Ärztin/mein Arzt damit einverstanden ist?"
Die Ärztekammer antwortet:
ăNach ¤ 29 Abs. 2 des Berufsausbildungsgesetzes (BBiG) ist auf Antrag die Ausbildungszeit zu kürzen, wenn zu erwarten ist, daß Sie das Ausbildungsziel in der gekürzten Zeit erreichen. Als Abkürzungsgründe kommen z.B. eine überdurchschnittliche Leistungsfähigkeit und
-willigkeit, die in Zeugnissen oder Bestätigungen Ihres ausbildenden Arztes und der Berufsschule zum Ausdruck kommt, oder die bereits erlangte Fachhochschulreife in Betracht. Der erforderliche Antrag ist bei der zuständigen Bezirksstelle der Ärztekammer Niedersachsen zu stellen.
Eine weitere Möglichkeit, die Ausbildungszeit zu verkürzen, besteht in der vorzeitigen Ablegung der Abschlußprüfung. Nach ¤ 40 Abs. 1 BBiG kann eine Auszubildende nach Anhörung des Ausbilders und der Berufsschule vorzeitig zur Abschlußprüfung zugelassen werden, wenn ihre Leistungen dies rechtfertigen. Ein entsprechender Antrag wäre wiederum bei der Bezirksstelle der Ärztekammer zu stellen.
Einzelheiten zur Antragstellung und zum weiteren Verfahren erfragen Sie bitte bei der zuständigen Bezirksstelle."
- ps
Rückgang bei Ausbildungsverträgen
Um 0,5 Prozent ist die Zahl der eingetragenen Ausbildungsverträge für Arzt-helferinnen bundesweit zurückgegangen, in den neuen Bundesländern haben sich die Zahlen stabilisiert, ja sind sogar gesteigert worden. Der Rückgang ist vor allem auf sinkende Zahlen in den westlichen Bundesländern zurückzuführen, Niedersachsen macht da leider keine Ausnahme: am 01. 08. 1999 wurden 1 239 neu abgeschlossene Verträge verzeichnet, im Jahr darauf gab es eine Steigerung auf 1 439. Am 01. 08. 2001 lag die Zahl der Verträge jetzt bei 1 349, was einem Rückgang von 6,2 Prozent entspricht. Größer war der Rücklauf nur in den Zuständigkeitsbereichen der Ärztekammern Nordrhein (7,6 Prozent) und Rheinland-Pfalz (9,3 Prozent). Gegen den Trend ging die Entwicklung vor allem im Saarland, das eine Steigerung der Vertragszahlen um 12,4 Prozent bekanntgeben konnte und im Bereich der ÄK Westfalen Lippe (+ 7,7 Prozent).
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