Zuwendungen eines liquidationsberechtigten Krankenhausarztes an das Personal des Krankenhausträgers
Bei einem angestellten liquidationsberechtigten Krankenhausarzt (Chefarzt, Oberarzt), der im Krankenhaus unter Mithilfe der Mitarbeiter des Krankenhauses auch eine freiberufliche Arztpraxis ausübt, sind Geldzuwendungen an die ihn bei der Behandlung seiner Privatpatienten unterstützenden Mitarbeiter des Krankenhausträgers Geschenke. Diese sind nur bis zur Höhe von 75 DM (ab 2002: 40 Euro) pro Person als Betriebsausgaben abzugsfähig. Das Finanzgericht Düsseldorf begründet dies mit einer fehlenden vertraglichen Gegenleistungsvereinbarung zwischen z. B. einem Chefarzt und den Mitarbeitern des Krankenhausträgers.
Ordnungsmäßigkeit eines elektronischen Fahrtenbuchs
Bei der privaten Nutzung betrieblicher Kraftfahrzeuge hat der Unternehmer für jeden Kalendermonat 1 v. H. des inländischen Kfz-Listenpreises im Zeitpunkt der Erstzulassung zuzüglich der Kosten für Sonderausstattungen und Umsatzsteuer als Privatanteil zu Grunde zu legen. Beim Erwerb gewährte Rabatte und Nachlässe bleiben unberücksichtigt. Es kommt also nicht auf die Anschaffungskosten an, der Listen-Neupreis ist maßgebend. Dies gilt auch bei Erwerb eines Gebrauchtfahrzeugs. Der Nachweis einer geringeren privaten Nutzung ist ausschließlich durch Führung eines ordnungsgemäßen Fahrtenbuchs und durch Nachweis der Aufwendungen durch Belege möglich. Ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch muß mindestens folgende Angaben enthalten:
Datum und Kilometerstand zu Beginn und Ende jeder einzelnen betrieblich/beruflich veranlaßten Fahrt,
Reiseziel,
Reisezweck und aufgesuchte Geschäftspartner.
Ein elektronisches Fahrtenbuch ist anzuerkennen, wenn sich daraus die selben Erkenntnisse wie aus einem manuell geführten Fahrtenbuch gewinnen lassen. Die Anforderungen, die an ein elektronisches Fahrtenbuch zu stellen sind, wurden in einem Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen festgelegt. Das Finanzgericht Baden-Württemberg bestätigt diese Auffassung: Ein elektronisches Fahrtenbuch ist nur dann ordnungsgemäß geführt, wenn nachträgliche Veränderungen ausgeschlossen sind, zumindest aber dokumentiert werden. Ist das Fahrtenbuch nicht ordnungsgemäß, ist ein Nachweis der privaten Nutzung durch dieses Fahrtenbuch ausgeschlossen. Es ist ferner dann nicht mehr zu prüfen, ob das Ergebnis dieses Fahrtenbuchs inhaltlich richtig sein könnte.
Schuldzinsenabzug bei Aufnahme eines Sozius in eine Einzelpraxis
Nimmt ein Arzt einen Kollegen in seine Praxis auf, um mit ihm eine Gemeinschaftspraxis zu betreiben, dann muß er die Kaufpreiszahlung seines neuen Partners nicht zur Tilgung von Praxisschulden verwenden. Nach einem Urteil des Bundesfinanzhofes vom 10. März 1999 Ñ XI R 26/98 kann der Seniorpartner den Kaufpreis für eine Kapitalanlage verwenden oder private Anschaffungen tätigen und hat trotzdem für die gesamten Praxisschulden den vollen steuerlichen Schuldzinsenabzug. Dies ist insbesondere dann interessant, wenn auf dem Kapitalmarkt entsprechende Renditen zu erzielen sind und andererseits die Konditionen für die Praxisschulden niedrig waren. Der Gesetzgeber hatte im Steuerentlastungsgesetz 99/00/02 diese Möglichkeit im § 4 Abs. 4a Nr. 3 EStG verbaut. Diese Vorschrift wurde anschließend durch das Steuerbereinigungsgesetz 1999 wieder rückwirkend ab 1. Januar 1999 aufgehoben. Allerdings hat die Finanzverwaltung diese Entscheidung weder veröffentlicht noch ihre Verwaltungsanweisungen geändert. Notfalls muß man sein Recht im Einspruchsverfahren geltend machen.
(Beiträge aus: meditaxa mandanteninformation, offizielles Organ des Arbeitskreises für Steuerfragen der Heilberufe, Ausgabe 22 / August 2002, und www.meditaxa.de mit freundlicher Genehmigung der Herausgeber. Die Beiträge sind z.T. gekürzt.)
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