aktualisiert am: 08.12.2000
niedersaechsisches aerzteblatt
 

12/2000


KVN-Vertreterversammlung (2) - Sichere Kalkulationsgrundlage durch neuen HVM ab 2001


Der Honorarverteilungsmaßstab (HVM) der Kassenärztlichen Vereinigung Niedersachsen (KVN) wird ab Mitte des Jahres 2001 klare Mengenbegrenzungsregelungen beinhalten. Damit erhält jeder einzelne Arzt eine sichere Kalkulationsgrundlage für sein Honorar. Darauf verständigten sich die Mitglieder der Vertreterversammlung (VV) der KVN auf ihrer vergangenen Sitzung am 18. November 2000 in Hannover. Sie beauftragten den Strukturausschuß, bei nur einer Enthaltung, einen entsprechenden HVM auszuarbeiten.

Dr. Michael Müller, Vorsitzender des Strukturausschusses der KVN, stellte den VV-Mitgliedern einen Muster-HVM vor, der allerdings in den kommenden Wochen noch "mit Leben" gefüllt werden muß. Hintergrund für einen neuen HVM war der dramatische Einbruch der fachärztlichen Honorare im 1. Quartal 2000. "Durch die beabsichtigte neue Honorarverteilung werden wir die Versorgungsdefizite in Niedersachsen aufzeigen", sagte Müller. Der KVN-Vorstand bekomme so Argumente für künftige Honorarverhandlungen mit den Krankenkassen an die Hand. Bei einem festen Punktwert könnten nur noch begrenzte Leistungen erbracht werden. "Wir verdeutlichen mit dem neuen HVM, daß der Sicherstellungsauftrag der KVN gefährdet ist", so der Ausschußvorsitzende. Die bisherige "Topfwirtschaft" des alten HVM verschleiere die tatsächliche Versorgungssituation in Niedersachsen und ziehe erhebliche Honorarverwerfungen durch die Topftrennung im Facharztbereich nach sich. "Wir müssen unseren hochspezialisierten Facharztkollegen eine zuverlässige Perspektive geben, sonst drohen hier erhebliche Einbrüche", prophezeite Müller.

Der neue HVM


Wie soll der neue HVM nun aussehen? Fachärzte und Hausärzte erhalten in Zukunft eine sichere Kalkulationsgrundlage für ihre Honorare. Die Leistungen sollen möglichst mit einem Punktwert von zehn Pfennigen vergütet werden. Die vergüteten Punktzahlen werden allerdings individuell je Arzt begrenzt. Durch den Ausschluß von Fremdeinflüssen, beispielsweise durch einen gemeinsamen Topf, und den Rückzug auf ein Individualbudget wird das "Hamsterrad" gestoppt. Müller wörtlich: "Der Arzt kann eine zukünftige Ausweitung seiner Leistungsmenge, etwa zur Profilierung im örtlichen Umfeld, nur noch auf eigene Kosten betreiben. Dies ist ein Stück Markt in unserem sonst völlig verplanten System."
Bei einem festen Individualbudget sei eine Wirtschaftlichkeit nur durch Budgetierung der individuellen Leistungsmenge möglich. Die (vermutete) erforderliche Reduktion der Leistungen, je nach Fachgruppe um 30 Prozent, werde Versorgungsdefizite aufzeigen. "Wer wirtschaftlich arbeiten will, wird seine Leistungen reduzieren müssen", sagte der Strukturausschußvorsitzende.

Die neue Honorarverteilung orientiert sich an dem HVM der KV Nordrhein. "In Nordrhein wurde das Hamsterrad gebremst, die Arztzufriedenheit ist mit 80 Prozent sehr hoch", so Müller. Natürlich werde die KVN die nordrheiner Probleme bei der Umsetzung des neuen niedersächsischen HVM berücksichtigen.

Der Strukturausschußvorsitzende schlug der VV die Einführung der Individualbudgets zum 2. Quartal 2001 vor. "Vorher müssen wir noch umfangreiche Daten erheben und Programmierungen durchführen lassen", sagte er.

Der neue HVM 2001 soll dann den alten mit seinen mittlerweile zwölf Änderungen ablösen. Müller stellte die wichtigsten geplanten Änderungen den VV-Mitgliedern vor.

Es soll ein Verbot der wechselseitigen Vertretungen der Partner von Gemeinschaftspraxen und Praxisgemeinschaften mit gemeinsamen Räumlichkeiten geben. Diese Regelung soll auch auf den belegärztlichen Bereich übertragen werden.

Die Berücksichtigung des Fremdkassenausgleichs soll neu geregelt werden. Bislang erfolgte die Punktwertermittlung ausschließlich auf Basis der Honoraranteile niedersächsischer Kassen für niedersächsische Ärzte. Die danach ermittelten Punktwerte werden auch für Leistungen außerniedersächsischer Versicherter zugrunde gelegt, unabhängig davon, zu welchem Punktwert die Leistungen im Fremdkassenausgleich ausgeglichen werden. Hierdurch entstanden bisher nicht unerhebliche Vergütungsdifferenzen. Mit der Neuregelung ist vorgesehen, die Punktwertermittlung auf Basis des Gesamthonorars bereichseigener und bereichsfremder Ärzte zu ermitteln.

Die bisherige Fallzahlbegrenzung wird gestrichen, da mit der Individualbudgetierung kein weiterer Handlungsbedarf in diesem Bereich besteht.

In der Abrechnungsanweisung zum neuen HVM (Anlage 1) hat der Strukturausschuß eine Regelung für Versorgungsbereichswechsler vorgesehen, wonach bei einem Versorgungsbereichswechsel im laufenden Quartal die in diesem Quartal bereits behandelten Patienten bis zum Quartalsende unter der alten Abrechnungsnummer behandelt werden. Nur die nach dem Versorgungsbereichswechsel aufgenommenen Patienten werden unter der neuen Arztnummer im neuen Versorgungsbereich behandelt. Diese Regelung verhindert Fallzahlausweitungen.

Unter die neuen Individualbudgets fallen alle Leistungen, die nicht vorab vergütet werden. Vorabvergütungen gibt es für Kosten, für die hausärztliche Grundvergütung, für Schutzimpfungen und Präventionsleistungen.

Eine Neuregelung gibt es auch für die Vorabvergütung von Notfalleistungen. Auch die von Vertragsärzten nach der Notfalldienstordnung der Bezirksstelle erbrachten Notfalleistungen sollen vorab vergütet werden.

Die ärztlichen Laborleistungen sollen ebenfalls mit einem auf zehn Pfennigen begrenzten Punktwert vergütet werden.

Individualbudgets

Die neuen Individualbudgets werden unter Fachgruppentöpfen im Facharztbereich und ohne separate Fachgruppentöpfe im Hausarztbereich gebildet. In die Individualbudgets werden auch die sogenannten Katalogleistungen ("weiße Leistungen") einbezogen. Die Fachgruppenkontingente basieren auf den Honorarvolumina für F-Leistungen der Quartale 3/97 bis 2/99. Die Individualbudgets sollen auf der Basis der abgerechneten Punktzahlen der Quartale 3/98 bis 2/99 ermittelt werden. Für diese Quartale wird das auf die F-Leistungen, einschließlich der weißen Leistungen, entfallende Honorarvolumen ermittelt und durch vier geteilt. Dieses Durchschnittshonorar wird durch Anwendung des Faktors zehn in Punkte umgerechnet. Hieraus ergibt sich die Punktzahlobergrenze, bis zu der eine Vergütung mit je 10 Pfennigen erfolgt. Darüber hinausgehende Punktzahlanforderungen werden nicht vergütet.

Im neuen HVM wird es zahlreiche spezifische Regelungen für neue Ärzte, für Ärzte mit unterdurchschnittlichen Patientenkontakten, für Praxisnachfolger, für Ge-meinschaftspraxen, für Dauerassistenten, Job-Sharer und weitere Sonderfälle geben, die zur Anpassungen des Individualbudgets führen können.

Von der Individualbudgetierung sollen Radiologen und Strahlentherapeuten ausgenommen werden. Für diese Gruppe hat der Berufsverband der Radiologen ein Abstaffelungssmodell erarbeitet.

Detlef Haffke
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