Die Vereinbarungen über das Arznei-, Verband- und Heilmittelbudget sowie die Richtgrößenvereinbarungen für die Jahre 2000 und 2001 sind von der Kassenärztlichen Vereinigung Niedersachsen (KVN) und den Landesverbänden der Krankenkassen in Niedersachsen unterzeichnet worden. Die Budgetvereinbarungen und die Richtgrößenvereinbarungen sind im amtlichen Teil dieser Ausgabe abgedruckt.
Der KVN und den Krankenkassenverbänden ist es durch die Vereinbarungen gelungen, ein Schiedsamtsverfahren zu vermeiden. Damit haben beide Seiten gegenüber der Politik die Handlungsfähigkeit der Selbstverwaltung dokumentiert.
Das erzielte Ergebnis ist im Vergleich zu den bisherigen Abschlüssen in anderen Bundesländern als "sehr gut" zu bezeichnen.
Arzneimittelbudget 2000 und 2001
Die Budgetvereinbarungen und die Richtgrößenvereinbarungen für das laufende und das kommende Jahr sind von den Vertragsparteien nicht isoliert diskutiert worden, sondern vielfach in engem Zusammenhang und als Junktim. Die Ergebnisse sind also als Gesamtpaket zu betrachten.
Das Arznei-, Verband- und Heilmittelbudget für das Jahr 2000 steigt um zwei Prozent auf insgesamt 3.801.091.077,61 D-Mark. Für das Jahr 2001 wurde die Erhöhung an die Grundlohnsummensteigerung gekoppelt. Das Budget steigt somit um 1,63 Prozent auf 3.863.048.862,18 D-Mark. Die Vertragspartner verständigten sich ferner darauf, daß Kostensteigerungen aufgrund von Änderungen der Sozialrechtssprechung (zum Beispiel Neuaufnahme von Medikamente in den Leistungskatalog) oder aufgrund gesetzlicher Änderungen (zum Beispiel Änderungen der Zuzahlungsregelungen oder der Mehrwertsteuer) zu einer entsprechenden Budgetanpassung führen werden.
Richtgrößenvereinbarungen 2000 und 2001
Die KVN und die Krankenkassenverbände haben sich auf einen Sicherheitsabschlag in Höhe von 8,7 Prozent ( 1999: 29 Prozent) bei den Richtgrößen geeinigt. Es besteht eine Saldierungsmöglichkeit von Richtgrößenüberschreitungen im Jahr 2000 mit Richtgrößenunterschreitungen im Jahr 2001, jeweils bezogen auf den einzelnen Arzt. Für die Berechnung der Richtgrößen sind die aktuellsten Verordnungsdaten des Jahres 1999 herangezogen worden. Übereinstimmung bestand auch darin, Richtgrößen für das Jahr 2001 festzusetzen, wobei Verordnungsverlagerungen ebenso berücksichtigt wurden, wie die Faktoren der Budgetanhebung.
Künftig unterliegen alle Fachgruppen einschließlich der ermächtigten Ärzte der Polikliniken und der Krankenhausambulanzen der Richtgrößenbestimmung. Hiermit will die KVN Ausweichstrategien verhindern, die in der Vergangenheit erheblich zur Kostensteigerung beigetragen haben. Insbesondere Krankenhausärzte verordnen aus ihrer stationären Tätigkeit heraus vorwiegend hochpreisige Originalpräparate, die wiederum bei den Patienten für Anschlußbehandlungen entsprechende Erwartungen wecken.
Die KVN hat bei ihren Verhandlungen das Hauptaugenmerk auf die Rückführung des Abschlages für die Richtgrößenprüfung gelegt. Zum einen steht nämlich noch nicht fest, ob die Budgetierung überhaupt Rechtskraft behält. Zum anderen berührt die Frage der Globalhaftung den einzelnen Arzt nur nachrangig. Wirklich bedrohlich ist für den Vertragsarzt eine zu knapp bemessene Richtgröße. Diese individuelle Gefahr ist durch die neuen Richtgrößen minimiert. Wenn aufgrund der 1999er Richtgrößen bis zu 40 Prozent der Vertragsärzte ohne Berücksichtigung von Praxisbesonderheiten regreßbedroht waren, so sind es bei einem Abschlag von 8,7 Prozent nur noch 15 Prozent. Die Verringerung des Abschlages entspricht bei der Budgetsteigerung einer Erhöhung der jeweiligen Richtgröße von durchschnittlich 31 Prozent.
Richtgrößenprüfung 1999
Eine Richtgrößenprüfung für 1999 wird bei einer wahrscheinlichen Überschreitung des Arznei-, Verband- und Heilmittelbudgets durchgeführt werden müssen. Die genauen Überschreitungszahlen liegen noch nicht vor. Sie werden zwischen drei und vier Prozent liegen. Aufgrund der verspäteten Bekanntgabe der Richtgrößen im Juli 1999 werden sich Prüfmaßnahmen nur auf das zweite Halbjahr 1999 erstrecken. Da es sich bei der Richtgrößenprüfung jedoch um eine Jahresprüfung handelt, haben KVN und Krankenkassenverbände vereinbart, daß nur die Ärzte in eine Prüfung einbezogen werden, die sowohl im Gesamtjahresergebnis als auch im zweiten Halbjahr 1999 prüfauffällig waren. Eventuelle Regresse erstrecken sich aus rechtlichen Gründen nur auf das zweite Halbjahr.
Dabei stellt sich die Frage, ob für die Vertragsärzte, die im zweiten Halbjahr nicht mehr auffällig waren, Durchschnittsprüfungen für das erste Halbjahr 1999 durchgeführt werden können. Dies ist aus rechtlichen Gründen nicht zulässig. Insofern ist lediglich eine Einzelfallprüfung möglich.
Praxisbesonderheiten
Die KVN und die Verbände der Krankenkassen haben weiterhin in der Richtgrößenvereinbarung festgelegt, daß der Indikationskatalog der Anlage 3 erweitert wird. Hinzu gekommen ist die parenterale Chemotherapie bei Tumorpatienten als Rezepturzubereitung und alle Schmerzrezepturen auf BTM-Rezepten. Auch die Heparin-Prophylaxe nach ambulanten Operationen wird als Praxisbesonderheit herausgerechnet. Auch das Thema, wann Heilmittel als Praxisbesonderheit gelten, ist in der Anlage 3 einvernehmlich geregelt.
Trotz dieser positiven Vereinbarungen ist die Regreßgefahr für die Vertragsärzte nicht gebannt. Die KVN lehnt nach wie vor die Budgetierung im Arznei-, Verband- und Heilmittelbereich und die Haftung der Vertragsärzte bei Überschreitung des Budgets grundsätzlich ab. Das Budget führt auch in Zukunft nicht dazu, trotz aller Bemühungen der Vertragsärzte um eine wirtschaftliche Verordnungsweise, die Versorgung der Patienten mit Arznei- und Heilmitteln sicherzustellen. Die KVN weist alle Mitglieder darauf hin, Arznei- und Heilmittel sparsam zu verordnen. Die medizinische Notwendigkeit sollte bei jeder Verordnung eingehend geprüft werden.
Detlef Haffke
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