Der Bundesausschuß der Ärzte und Krankenkassen hat in seiner Sitzung Mitte Oktober 2000 eine Neufassung der Heilmittel-Richtlinien und Änderungen der Bedarfsplanungs-Richtlinien beschlossen sowie über die Behandlungsmethoden "Uterus-Ballon-Therapie" und "Photodynamische Therapie" entschieden.
Heilmittel-Richtlinien
Der Bundesausschuß hat gemäß des Auftrages des Gesetzgebers im 2. GKV-Neuordnungsgesetz eine völlige Neufassung der Heilmittel-Richtlinien erstellt. Diese neuen Richtlinien enthalten erstmals einen indikationsbezogenen Katalog der verordnungsfähigen Heilmittel zur physikalischen Therapie, zur Stimm-, Sprech- und Sprachtherapie und zur Arbeits- und Beschäftigungstherapie. Erstmalig wird hiermit den Vertragsärzten eine Übersicht gegeben, bei welcher Indikation ein bestimmtes Heilmittel im Regelfall zum gewünschten Therapieziel führt.
Neben diesem indikationsbezogenen Katalog beschreibt die Anlage 1 der Heilmittel-Richtlinien das Verfahren zur Einführung neuer Heilmittel und Indikationen. In der Anlage 2 sind die nicht zu Lasten der Krankenkassen verordnungsfähigen Maßnahmen aufgelistet. Ein Teil dieser Maßnahmen wurde aus den bisher gültigen Heilmittel- und Hilfsmittel-Richtlinien übernommen. So auch die "medizinische Fußpflege", die jedoch in den neuen Richtlinien mit dem Hinweis versehen wurde, daß diese im Bundesausschuß noch überprüft wird und zwar wegen des Urteils des Bundessozialgerichtes zur medizinischen Fußpflege vom November 1999.
Die in der Fassung von 1992 bisher gültigen Heilmittel- und Hilfsmittelrichtlinien bleiben ausschließlich für den Bereich Hilfsmittel gültig. Die neuen Heilmittel-richtlinien sollen am 1. April 2001 in Kraft treten, sofern sie vom Bundesgesundheitsministerium nicht beanstandet werden.
Bedarfsplanungs-Richtlinien
Der Bundesausschuß hat auch Änderungen der Bedarfsplanungs-Richtlinien-Ärzte beschlossen. Diese Änderungen vollziehen den mit der Gesundheitsreform 2000 im Sozialgesetzbuch V festgelegten Gliederungsauftrag in die hausärztliche und fachärztliche Versorgung.
Danach sind Verhältniszahlen (Einwohner-Arzt-Relation) für Hausärzte (Ärzte für Allgemeinmedizin, Praktische Ärzte und hausärztlich tätige Internisten) und fachärztlich tätige Internisten festzulegen und ab dem 1. Januar 2001 anzuwenden.
Die erste Anpassung der Bedarfsplanungsrichtlinien-Ärzte hatte der Bundesausschuß bereits im April 2000 beschlossen. Diese Änderungen waren aber vom Bundesgesundheitsministerium (BMG) beanstandet worden, weil nach dessen Auffassung die Richtlinien nicht den Regelungszielen der Gesundheitsreform 2000 entsprochen haben, nämlich die Zulassungsmöglichkeiten zu begrenzen.
Der Bundesausschuß ist nun mit dem neuen Beschluß der Beanstandung des BMG nachgekommen und hat die Verhältniszahlen, bezogen auf die Anteile der haus- und fachärztlich tätigen Internisten an allen Internisten des Jahres 1995, auf der Basis der Arztzahlen zum Stand 31. Dezember 1990 festgelegt. Damit wird der Absicht des Gesetzgebers entsprochen, und es werden kaum zusätzliche Zulassungsmöglichkeiten eröffnet.
Uterus-Ballon-Therapie
Der Bundesausschuß hat weiterhin beschlos-sen, die sogenannte Uterus-Ballon-Therapie zur Behandlung chronischer Blutungsstörungen der Gebärmutter nicht in den ambulanten Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen aufzunehmen. Die Überprüfung des gegenwärtigen Standes der Erkenntnisse zu dieser Therapiemetho-de ergab, daß diese Behandlungsmethode keine therapeutischen Vorteile gegenüber den etablierten Standardtherapien wie beispielsweise die Schleimhautverödung mit Hilfe der Gebärmutterspiegelung bietet, jedoch zu erheblich höheren Kosten führt und deshalb unwirtschaftlich ist.
Photodynamische Therapie
Der Bundesausschuß hat ferner beschlossen, die Photodynamische Therapie mit dem Arzneimittel Verteporfin ausschließlich bei Patienten mit altersabhängiger feuchter Makuladegeneration mit subfoveolärer klassischer chorioidaler Neovaskularisation als ambulante vertragsärztliche Behandlung in den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkasse einzuführen. Für diese Patientengruppe ist bisher der Nutzen dieser Methode durch klinische Studien belegt. Bei der Photodynamischen Therapie wird das Medikament Verteporfin durch Laserlicht bestimmter Wellenlänge am zentralen Augenhintergrund aktiviert. Die Methode erfordert besondere ärztliche Kenntnisse und Erfahrungen. Der Bundesausschuß hat die Einführung daher an die Bedingung geknüpft, daß zeitgleich vor allem Qualitätssicherungsmaßnahmen zur Diagnostik in Kraft gesetzt werden, um unnötige Behandlungen zu vermeiden.
Detlef Haffke
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