aktualisiert am: 07.12.2001
niedersaechsisches aerzteblatt
 

12/2001


Halali der 14. Wahlperiode: Kammerversammlung noch einmal mit großem Arbeitspensum


Für gute Stimmung und entspannte Atmosphäre sorgte ein Gast: Dr. Gitta Trauernicht, niedersächsische Ministerin für Frauen, Arbeit und Soziales, verband die, wie sie sagte, äußerst angenehme Pflicht der Ordensaushändigung an den Kammerpräsidenten (siehe Kasten) mit einer Zustandsbeschreibung: Zwischen ihrem Hause und der Ärztekammer Niedersachsen, so die Landespolitikerin, bestünden beste und enge Beziehungen, eine gute Zusammenarbeit und ein Vertrauensverhältnis, wie es zwischen einer Aufsichtsbehörde und einer Körperschaft des öffentlichen Rechts besser eigentlich nicht sein könnte.
In zahlreichen Initiativen, beispielsweise bei der Umsetzung und Überprüfung des Arbeitszeitgesetzes, in der Arbeitsgruppe "Gewalt gegen Frauen", im Dialog "Soziales Niedersachsen", in der Impfpolitik und vieles andere mehr, werde mit Hilfe und Unterstützung der niedersächsischen Ärzteschaft konkrete Gesundheits- und Sozialpolitik gemacht, die die gute niedersächsische Tradition enger Kooperation zwischen Ministerium und Körperschaft in angenehmer Weise fortschreibe.

So sah es auch Prof. Dr. med. Heyo Eckel, der in seinem traditionellen "Präsidentenbericht" seinerseits in zahlreichen Gliederungspunkten das gute Einvernehmen zwischen beiden Häusern herausstellte. Ein Schwerpunkt war dabei die Überprüfung der Einhaltung des Arbeitszeitgesetzes in den Krankenhäusern, deren Prüfmechanismen in enger Zusammenarbeit mit der Gewerbeaufsichtsabteilung des Ministeriums und der Ärztekammer Niedersachsen für das zuständige Personal in den Gewerbeaufsichtsämtern entwickelt worden seien. Prof. Eckel: "Für uns alle hat die Einhaltung des Arbeitszeitgesetzes einen hohen Stellenwert. Sie dient dem Arbeitsschutz des Krankenhauspersonals und in bedeutendem Maße auch dem Patientenschutz vor überarbeiteten und übermüdeten Ärztinnen, Ärzten und dem Pflegepersonal." Dies sei jedoch nur die eine Seite zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen in den Kliniken. Eine andere sei das EuGH-Urteil vom Oktober vergangenen Jahres und in dessen Folge mehrere Entscheidungen bundesdeutscher Arbeitsgerichte, wonach Bereitschaftsdienste dann als Arbeitszeit zu werten seien, wenn diese Dienste in Form persönlicher Anwesenheit der Ärztinnen und Ärzte in den Gesundheitseinrichtungen geleistet werde. Es liege auf der Hand, daß sich die Krankenhausträger, Krankenkassen und auch die Krankenhausplanungsbehörden der Länder auf den daraus abgeleiteten Mehrbedarf an ärztlichem Personal einzustellen hätten.

In diese Richtung argumentiere auch ein Gutachten des Instituts für Arbeitsrecht und Recht der sozialen Sicherheit an der Universität Bonn, das die Übertragung auf hiesige Verhältnisse uneingeschränkt bejahe. Prof. Eckel, selbst Ärztlicher Direktor einer Klinik in der Universitätsstadt Göttingen, zeigte in diesem Zusammenhang auch Verständnis für denkbare Streikmaßnahmen der Ärztegewerkschaft Marburger Bund, die - ohne die Behandlungssicherheit zugunsten der Patienten auch nur anzutasten - anhand spezifischer Aktivitäten in den Bereichen Dokumentation und Abrechnung ein legitimes Mittel seien, auf die vielfach unerträglichen Arbeitsbelastungssituationen in Krankenhäusern hinzuweisen.

Sprunghafte Reformkonzepte nicht sachdienlich

Die AZG-Problematik ist nach den Worten des Kammerpräsidenten allerdings nur ein kleiner, wenn auch wichtiger Aspekt ärztlicher Berufstätigkeit und -ausübung. Vieles, was das Bundesgesundheitsministerium an gesundheitspolitischen Reformansätzen und -überlegungen in die Öffentlichkeit trage, sei jedoch zumeist unausgegoren und werde den realen Erfordernissen im medizinischen Alltag nicht gerecht. Er, Eckel, habe den Eindruck, das Ministerium lasse sich allzuoft einseitig von den Krankenkassen beraten, was sich dann auch in Programmen niederschlage.

Dieser Befund spiegle sich beispielsweise in der Diskussion über die Disease Management Programme (DMP) wieder, für deren Ausgestaltung erst in buchstäblich letzter Minute ärztliche Kompetenz beteiligt werde.
Ähnliches gelte für die Einführung des Diagnose-orientierten Fallpauschalsystems (DRG), von Kritikern gern auch spöttisch mit "Drastische Reduzierung von Gesundheitsleistungen" umschrieben. Der Kammerpräsident erneuerte die Bedenken gegenüber dem nunmehr als Bundesdrucksache vorliegenden Fallpauschalengesetz, indem er trotz der grundsätzlich positiven Ansätze für mehr Transparenz und Vergütungsgerechtigkeit im Krankenhausbereich auf erhebliche Risiken für die Aufrechterhaltung eines allen Bevölkerungsteilen zugänglichen hochqualitativen und flächendeckenden stationären Versorgungsangebotes aufmerksam machte. Weder sachgerecht noch praktikabel sei der Zeitpunkt der Einführung ab Januar 2003 - selbst wenn dies auf freiwilliger Basis geschehe. Eckel: "Wir fordern eine Verschiebung der Systemeinführung ab frühestens 1. Januar 2004. Außerdem halten wir in der Konvergenzphase vom
1. 1. 2006 bis 31. 12. 2008 eine maximal 60prozentige Budgetwirkung für ausreichend, um ab 1. 1. 2009 gesetzliche Anschlußregelungen unter Berücksichtigung der gemachten Systemerfahrungen in Kraft zu setzen", gab der niedersächsische Ärztechef die Marschroute hiesiger DRG-Politik vor. In jedem Fall müsse die Basisfall-Festlegung unter Berücksichtigung demographisch-epidemiologischer Entwicklungen sowie der medizinischen Innovationen vorgenommen werden, da andernfalls statt eines bedarfsgerechten Versorgungsangebots Rationierung Einzug halten würde.

Pauschalkritik des Sachverständigenrates nicht hinnehmbar

Kritisch setzte sich der Göttinger Radiologe auch mit dem dritten Band des Sachverständigenrat-Gutachtens für die Konzertierte Aktion im Gesundheitswesen auseinander, der sich mit Problemen der Über-, Unter- und Fehlversorgung befaßt. Zurückzuweisen sei vor allem die diskriminierende Feststellung, Deutschland nehme trotz des im internationalen Vergleich hohen Ausgabenniveaus unter den Industrienationen bei der Lebenserwartung eine hintere Position ein und weise erhebliche Mängel in Struktur und Mittelverwendung auf. Demgegenüber verwies Eckel darauf, daß in kaum einem anderen Land auf der Welt Versicherte und Kranke so weitreichende Ansprüche geltend machen könnten wie hierzulande. Dem in Deutschland einklagbaren individuellen Leistungsanspruch stünden in den meisten vergleichsweise herangezogenen Ländern lediglich ein kollektiver Anspruch auf Gesundheitsversorgung und eine staatlich verordnete Wartelisten-Medizin gegenüber. Daher seien Vergleiche unterschiedlicher Systeme mit individuellem Leistungsanspruch versus staatlicher Zuteilung wissenschaftlich ebenso unseriös wie reine Kostenvergleiche, die das Leistungsniveau der jeweiligen Gesundheitssysteme nicht berücksichtigten.

Mangelhaft sei ferner der Befund des Rates, in der deutschen Ärzteschaft gebe es erhebliche Fortbildungsdefizite, weshalb aus der Sicht der "Gesundheitsweisen" die Rezertifizierung der Facharztanerkennungen die notwendige Schlußfolgerung aus dieser Erkenntnis sei. "Mit dieser pauschalen, schlichtweg falschen Kritik werden unsere Fortbildungsgremien desavouiert, die ständig für ein hohes Niveau ärztlicher Fortbildung aktiv sind. Statt Ärzte-TÜV setzen wir jedenfalls auf zertifizierte Fortbildung", rief der ÄKN-Präsident unter großem Beifall der Kammerversammlung aus. Nicht nur in Niedersachsen habe sich mittlerweile das System zertifizierter Fortbildung durchgesetzt. Dank einer gewissen Harmonisierung bislang divergierender Zertifizierungssysteme und der engen Zusammenarbeit zwischen Berufsverbänden und medizinisch-wissenschaftlichen Fachgesellschaften, mit dem Deutschen Senat für ärztliche Fortbildung, gebe es nunmehr bundesweit ein verläßliches System, das die hohe Kompatibilität von Zertifizierungsverfahren gewährleiste.

Wunschzettel an das Ministerium

Der Kammerpräsident nutzte in seinem Bericht die Anwesenheit der niedersächsischen Sozialministerin, um einige "Wünsche" an das Ministerium im Hinblick auf die anstehende Änderung des Niedersächsischen Heilkammergesetzes "loszuwerden". Dazu gehörten - stichwortartig - eine Verbesserung der Abläufe in berufsrechtlichen Verfahren, die Präzisierung der Kammeraufgaben, z.B. in der Behörden- und Patientenberatung, sowie eine Änderung des Wahlrechts. Wünschenswert wäre - analog zu den Kommunalwahlen - dabei die Ausstattung von Kammermitgliedern mit mehreren Stimmen bei den Wahlen zu den Selbstverwaltungsgremien. Eine "personalisierte Verhältniswahl" wäre eine denkbare Novellierung in diesem Sinne. Gleichzeitig sollte überlegt werden, ob nicht die Größe der Kammerversammlung von derzeit 98, in der nächsten Wahlperiode sogar mit 104 Mitgliedern, nicht wieder auf den Status quo ante früherer Jahre zurückgeführt werden sollte. Ein weiterer Wunsch wäre die Übertragung von Aufgaben der Approbationsbehörde auf die Ärztekammer Niedersachsen, die - analog den Rechtsanwalts- und Steuerberatungskammern - eine gute Ergänzung des bisherigen Kanons von Zuständigkeiten der ÄKN wäre.

Mit dem letzten Präsidentenbericht der in diesen Wochen zu Ende gehenden 14. Wahlperiode, verband Prof. Eckel den Dank für die in den letzten vier Jahren geleistete Arbeit des Gremiums. Ein besonderer Dank galt jenen 23 Mitgliedern der Kammerversammlung, die sich in der nächsten Wahlperiode (2002 bis 2005) nicht mehr um ein Anschlußmandat bewerben werden. Allen 267 Kandidatinnen und Kandidaten für das nächste Plenum legte er einen fairen Wahlkampf ans Herz und wünschte ihnen eine erfolgreiche Kandidatur.

Kammerfinanzen unverändert solide

Höhere Einnahmen bei geringeren Ausgaben: Welcher Finanzchef träumt gerade in öffentlich-rechtlichen Haushalten nicht von einer derartigen Konstellation? Nun, Dr. med. Klaus Rittgerodt, Finanzausschußvorsitzender der ÄKN, erfreute das Plenum mit eben einem derartigen Jahresabschluß (Prädikat: sehr erfreulich), nach dem vom Ansatz her nicht erwartete 24,4 Millionen Mark Einnahmen 22,6 Millionen Mark Ausgaben gegenüber standen. Auch dies ist ein Betrag, der geringer als der Etatansatz ausfiel. Wie es sich für eine gute Haushaltsführung gehört, wird der Überschuß von 1,8 Millionen Mark den Rücklagen zugeführt, die vor allem für den von der Ärztekammer Niedersachsen mit zu tragenden Anteil des BÄK-Umzugs nach Berlin in Anspruch genommen werden sollen.

Größter Einzelposten war wie schon in den Vorjahren der Bereich der Personalkosten im erweiterten Sinne, d.h. einschließlich der Altersversorgung und der Pensionsaufwendungen, die bei insgesamt 61 Mitarbeitern mit 2,88 Millionen zu Buche standen, und zwar in der Währungseinheit Euro. Insgesamt notierte der Verwaltungshaushalt der Kammer für das vergangene Jahr einschließlich der Rücklagenbildung einen Betrag von 12,47 Millionen Euro. Größter Posten auf der Einnahmenseite waren naturgemäß die Kammerbeiträge, die die Buchhaltung mit insgesamt 10,8 Millionen Euro verbuchte. Die mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk des Revisionsverbandes ärztlicher Organisationen versehene Jahresrechnung 2000 hatte naturgemäß die Entlastung des Vorstands durch die Kammerversammlung bei Enthaltung der Betroffenen zur Folge.

Zur Verabschiedung des Haushaltsplanes für das Jahr 2002, selbstverständlich ausschließlich in Euro aufgelistet, unterbreitete der Finanzausschuß eine Beschlußvorlage, die ein ausgeglichenes Verhältnis von Ausgaben und Einnahmen in Höhe von 12,683 Millionen Euro vorsieht. Gegenüber dem Ansatz für das laufende Geschäftsjahr 2001, der mit 12,74 Millionen Euro zu Buche steht, bedeutet dies einen leichten Rückgang um 0,44 Prozent. Dabei folgen die einzelnen Etatposten nahezu unverändert den Strukturen der Vorjahre, also mit den Ausgabenschwerpunkten für das Personal und die Sachaufwendungen mit 12,83 Millionen bzw. 3,06 Millionen Euro. Nennenswerte Rechengrößen stellen auch die Kosten für die Bezirksstellen mit 2,87 Millionen und die Aufwendungen für die Bundesärztekammer dar, die mit 1,57 Millionen Euro veranschlagt werden. Die Tatsache, daß die Kammerversammlung den Haushaltsplan 2000 ohne Aussprache festgestellt hat, ist ihrerseits Indiz für eine gute, solide Haushaltsführung der Verwaltung, die einen äußerst verantwortlichen Umgang mit den Beiträgen der Mitglieder signalisiert.
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