aktualisiert am: 07.12.2001
niedersaechsisches aerzteblatt
 

12/2001


Gewaltschutzgesetz folgt der Logik: Wer schlägt, muß gehen - Beim 4. Niedersächsischen Ärztinnentag ging es um "Gewalt gegen Frauen"

B. Grübler


Jede vierte Frau wird in ihrem Leben zumindest einmal das Opfer von Gewalt durch einen Lebenspartner. 45 000 Frauen suchen jedes Jahr Zuflucht in einem der 320 deutschen Frauenhäuser. In der Medizin dagegen ist "Gewalt gegen Frauen" kaum ein Thema - und eben deshalb hat sich der 4. Niedersächsische Ärztinnentag in Hannover dieser traurigen "Alltäglichkeit" angenommen. Die nötige Vorarbeit stammt aus einer Arbeitsgruppe zum Thema "Förderung frauenspezifischer Anliegen", die auf Anregung des Niedersächsischen Ministeriums für Frauen, Arbeit und Soziales Anfang 2001 eingerichtet wurde und mit Vertreterinnen des Ministeriums, der MHH, der Landesvereinigung für Gesundheit, der Psychotherapeutenkammer und der Ärztekammer Niedersachsen besetzt ist.

Mit einer Literaturrecherche wollte sich die Stationsärztin Dr. Petra Schmidt auf ihr Referat "Häusliche Gewalt gegen Frauen aus ärztlicher Sicht" vorbereiten und wurde auch fündig: Das Medline Suchprogramm nannte 1 789 Treffer zum Stichwort "domestic violence" - in Verbindung mit "german*" blieben aber nur drei Einträge übrig. Nicht nur in der hiesigen Fachliteratur ist geschlechtsspezifische Gewalt ein vernachlässigtes Thema, so die Erfahrung der jungen Klinikärztin von der Medizinischen Hochschule Hannover. Ärzte und Ärztinnen tun sich schwer, eine offenbar mißhandelte Frau nach der wahren Ursache ihrer Verletzungen zu fragen, so Schmidt. Lieber gebe man sich mit der Standardaussage "Bin die Treppe herab gestürzt" zufrieden, sei es aus Zeitmangel, aus Berührungsangst oder aus Unkenntnis. Dabei reichen nach neueren amerikanischen Untersuchungen drei kurze Fragen aus, um etwa 70 Prozent der Opfer häuslicher Gewalt zu entdecken:
• Sind Sie im letzten Jahr von jemandem getreten, geschlagen oder gestoßen worden?
• Fühlen Sie sich in Ihrer derzeitigen Beziehung sicher?
• Gibt es einen Partner aus einer früheren Beziehung, vom dem Sie sich bedroht fühlen?

Verschiedene Studien haben gezeigt, daß sich mißhandelte Frauen durchaus wünschen, von den Ärzten vertraulich auf ihre Verletzungen angesprochen zu werden - auch wenn sie selbst aus Scham oder Angst die Gewalttat bagatellisieren. "Frauen erhoffen auch eine Dokumentation der Verletzungen, um später etwas gegen ihren Peiniger in der Hand zu haben" sagte Dr. Gesa Schirrmacher, Referentin im niedersächsischen Ministerium für Frauen, Arbeit und Soziales. Das ambivalente Verhalten der Opfer, die ihre Not nicht beim Namen nennen wollen und dennoch Hilfe erwarten, macht es den Ärzten nicht leicht. Im Rahmen einer Notfallbehandlung können sie auf Wunsch der Patientin die Polizei rufen, damit der Gewalttäter sofort aus der Wohnung gewiesen wird. Diese - Platzverweis genannte - polizeiliche Maßnahme greift aber nur für wenige Tage. Sie könnte nun den Täter anzeigen und strafrechtlich verfolgen lassen - ein Weg, der eher selten beschritten wird. Viele Frauen flüchten lieber aus ihrer eigenen Wohnung, um sich in Sicherheit zu bringen. Im kommenden Jahr soll das anders werden, denn der zivilrechtliche Schutz der Opfer wird durch das "Gewaltschutzgesetz" verbessert. Mißhandelte Frauen haben dann rechtlich einklagbare Ansprüche auf Schutzvorkehrungen, die sie zum Beispiel mit Hilfe ärztlicher Atteste durchsetzen können. Die Wohnung darf der Peiniger dann nicht mehr betreten.

"Das Gesetz folgt der einfachen Logik: Wer schlägt, muß gehen", erläuterte die Niedersächsische Ministerin für Frauen, Arbeit und Soziales und Schirmherrin des Ärztinnentages, Dr. Gitta Trauernicht. Den Anstoß für den Gesetzentwurf hat zwar die Bundesregierung mit ihrem Aktionsplan zur Bekämpfung der Gewalt gegen Frauen gegeben, aber das Land Niedersachsen will noch weitergehen: In Kürze soll ein eigener Landesaktionsplan vorliegen, den das Sozialministerium zusammen mit dem Innen- und Justizministerium ausgearbeitet hat (s. Kasten). Es geht dabei um Maßnahmen zur Unterstützung von mißhandelten Frauen und deren Kindern, um polizeiliche Krisenintervention sowie um Belange der Straf- und Ziviljustiz. Das Land will außerdem sechs Beratungs- und Interventionsstellen - sogenannte "BISS gegen häusliche Gewalt" - einrichten. Eine kleine, aber wesentliche Änderung im Sprachgebrauch kennzeichnet die neue Marschrichtung:
Die Polizei spricht nicht mehr von "Familienstreitigkeiten", sondern beschreibt ihre diesbezüglichen Einsätze als das, was sie sind: Gewalttaten in engen sozialen Beziehungen.

Nur jede zehnte Frau zeigt ihren Peiniger an

Sexuelle Gewalt findet hauptsächlich im häuslichen Umfeld statt; Opfer und Täter sind meist miteinander bekannt oder verwandt. Nur zehn Prozent dieser Straftaten werden angezeigt, berichtete Polizeioberrat Roger Fladung. Einen "Platzverweis" bei Gefahr im Verzug haben die Polizeibeamten in Hannover im vergangenen Jahr nur zweimal ausgesprochen - diese Möglichkeit wolle man nun verstärkt nutzen. "Darüber hinaus wird die Polizei ihre Ermittlungsarbeit zur Verfolgung der Straftäter auf eine umfassende Beweissicherung und Dokumentation der Gewalttat konzentrieren", erläuterte Fladung die neue Strategie. Im Rahmen des Opferschutzes bietet die Polizei bereits seit längerem im Rahmen des "Präventionsprojektes Polizei-Sozialarbeit" betroffenen Frauen Hilfe an. Ein "Interventionsprojekt gegen Männergewalt" wurde bereits vor vier Jahren gestartet, und auch die neuerliche Initiative der Landesregierung für eine effektivere Bekämpfung der Gewalt im Geschlechterverhältnis findet bei der Polizei breite Unterstützung.

Gewalt gegen Frauen trifft auch die Kinder

Das neue Gewaltschutzgesetz sichert die Frau ab, wenn sie eine gewalttätige Beziehung beenden möchte. Diesen mutigen Schritt wagen viele von ihnen jedoch erst, nachdem sie vorübergehend Schutz und Hilfe in einem Frauenhaus gefunden haben, wie Dorit Rexhausen, Leiterin des Frauen- und Kinderschutzhauses Hannover, berichtete. Allein die Existenz der Frauenhäuser lasse es nicht zu, das Problem Männergewalt gegen Frauen und Kinder zu verdrängen. Um so mehr freue es sie, daß die Bundesregierung nun einem langjährigen Anliegen der Frauenhäuser und Frauenorganisationen nachgekommen ist und den rechtlichen Schutz mißhandelter Frauen verbessert. Die neuen Schutzanordnungen seien auch ein Segen für die Kinder, die fast immer mitbetroffen sind. "In 70 Prozent der Familien, in denen die Mutter geschlagen wird, werden auch die Kinder mißhandelt", so Rexhausen. Kinder, die mit ihren Müttern ins Frauenhaus kommen, sind oft völlig verstört, werden zu Bettnässern und lassen in ihren schulischen Leistungen nach. Schuldgefühle und Selbstzweifel quälen die Kleinen - auch in den seltenen Fällen, in denen sie selbst nicht körperlich mißhandelt wurden.


 
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