Zusammenfassung
In der Auseinandersetzung um die finanzielle Entschädigung für Zwangsarbeit in Deutschland blieb bisher weitgehend unberücksichtigt, daß auch in vielen Einrichtungen des Gesundheitswesens Zwangsarbeiter(innen) beschäftigt wurden. Ein Forschungsprojekt am Universitätsklinikum Göttingen analysiert exemplarisch Umfang und Bedingungen dieser Zwangsarbeit. Mehr als 80 Frauen und Männer aus Ost- und Westeuropa arbeiteten zwischen 1941 und 1945 an den Göttinger Universitätskliniken und waren in einem von der Zentralverwaltung eingerichteten Lager oder direkt in den einzelnen Kliniken untergebracht. Osteuropäerinnen wurden in der Hauswirtschaft der Kliniken beschäftigt, niederländische und französische Medizinstudenten leisteten Pflege- und Laborarbeit. Ein an die Chirurgische Klinik zwangsverpflichteter tschechischer Arzt betreute auch die Krankenbaracke für "Ostarbeiter", deren medizinische Versorgung genau reglementiert wurde. Schwangere Zwangsarbeiterinnen dienten darüber hinaus als Untersuchungsobjekte in der Ausbildung von Studierenden und Hebammenschülerinnen. All dies läßt sowohl die Beteiligung medizinischer Einrichtungen am Entschädigungsfonds als auch die Forcierung weiterer Nachforschungen mehr als geboten erscheinen.
"Die Hunde und Katzen werden heutzutage von Ostarbeitern usw. verzehrt und nicht mehr als Versuchstiere verkauft" - so schrieb im Dezember 1943 Prof. Dr. Hermann Rein, Direktor des Physiologischen Instituts der Universität Göttingen, an Prof. Dr. Rudolf Stich, den Dekan der Medizinischen Fakultät.1 Die Äußerung Reins über die Ursache für den Mangel an Versuchstieren dokumentiert mindestens zweierlei: Sie zeigt nicht nur in drastischer Weise die schwierige Ernährungslage der "Ostarbeiter und so weiter" im Dezember des vierten Kriegsjahres, sondern auch eine gewisse zynische Haltung gegenüber den Lebensumständen und existentiellen Problemen dieser Menschen. Die etablierte Medizin, die sich hier durch die hungernden Menschen in der Forschung beeinträchtigt sah, profitierte jedoch von Zwangsarbeit ganz direkt: Zwangsarbeit hat es in vielfältiger Weise auch im Gesundheitswesen gegeben. In der schwierigen Auseinandersetzung um die Stiftung "Erinnerung, Verantwortung und Zukunft" und die notwendige Entschädigung sind diese Erkenntnisse in der Öffentlichkeit lange Zeit nicht ausreichend beachtet worden. Der diesjährige Deutsche Ärztetag hat eine klare Position zur Zwangsarbeit im NS-Staat eingenommen: Der Vorstand der Bundesärztekammer und Verantwortliche im Medizinsektor, Kliniken und andere betroffene Institutionen im Gesundheitswesen werden aufgefordert, Nachforschungen wie auch Entschädigungszahlungen für ehemalige Zwangsarbeiterinnen und Zwangsarbeiter in Gang zu bringen (3). Die Göttinger Universitätsmedizin hat für diesen Bereich eine Vorreiterrolle eingenommen, da dort seit dem Jahr 2000 Recherchen zur Thematik "Zwangsarbeit und Gesundheitswesen" durchgeführt werden und seit Mitte 2001 auch ein medizinhistorisches Forschungsprojekt. Eine erste Tagung zum Thema "Zwangsarbeit und Medizin" im Sommer 2001 machte die überregionale Relevanz des Einsatzes von sogenannten Fremdarbeitern in klinischen Einrichtungen deutlich.2
Krieg, Arbeit und Krankheit: Der historische Kontext
Die Ausbeutung der Arbeitskraft von Millionen Menschen aus den besetzten Ländern Ost- und Westeuropas geschah im Rahmen der Ausnutzung aller Ressourcen für den nationalsozialistischen "totalen Krieg" (8). In der gegenwärtigen Forschung wird mittlerweile eine Gesamtzahl von über 12 Millionen Zwangsarbeiterinnen und Zwangsarbeitern im Deutschen Reich und den besetzten Gebieten diskutiert (18). Der Hauptteil der "Fremdarbeiter" kam aus Polen und der Sowjetunion, aber auch in westeuropäischen Ländern wie Frankreich, Belgien oder den Niederlanden wurden mehr oder weniger zwangsweise Arbeitskräfte rekrutiert. Die gesundheitlich-hygienischen Rahmenbedingungen sowie die Ernährung in den Lagern, die für Zwangsarbeitende überall eingerichtet wurden, waren häufig völlig unzureichend (1). Viele der durch schlechte Behandlung geschwächten Menschen waren binnen kurzer Zeit unterernährt oder krank, so daß sie arbeitsunfähig und "unbrauchbar" wurden. Auf dem Rücktransport oder in Sammellagern starben viele Personen (15). Erst als die "Ressource Arbeit" immer kostbarer wurde - "Nachschub" aus Osteuropa war immer weniger möglich und Arbeitsstellen an der "Heimatfront" zunehmend vakant - verbesserte sich in einigen Aspekten die Behandlung und Krankenversorgung von Zwangsarbeitenden (zum Thema insgesamt 8). Mehr und mehr wurden viele Bereiche des gesellschaftlichen Lebens durch Zwangsarbeit aufrecht erhalten, auch die als "kriegswichtig" eingestuften Krankenhäuser erhielten billige Arbeitskräfte. Ende 1942 gab der Generalbevollmächtigte für den Arbeitseinsatz Richtlinien zum "Einsatz von Ostarbeiterinnen in Haushaltungen, Krankenanstalten, Lazaretten, Pflege- und Erholungsheimen sowie im Gaststättengewerbe" heraus, nach denen eine Beschäftigung von Osteuropäerinnen in Krankenhäusern aufgrund eines allgemeinen Mangels an deutschen hauswirtschaftlichen Arbeitskräften als zweckmäßig anzusehen war (2, 18, 8). Diese Möglichkeit wurde auch an der traditionsreichen Georgia Augusta, der Alma mater in Göttingen genutzt (zum Kontext auch 19, 20).
Literatur |
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1 Anschütz A, Heike I (2000) Feinde im eigenen Land. Zwangsarbeit in Hannover im Zweiten Weltkrieg. Verlag für Regionalgeschichte, Bielefeld
2 Danker U, Grewe A, Köhler N, Lehmann S (eds) (2001) "Wir empfehlen Rückverschickung, da sich der Arbeitseinsatz nicht lohnt." Zwangsarbeitende und Krankheit in Schleswig-Holstein 1939-1945. Verlag für Regionalgeschichte, Bielefeld
3 Deutsches Ärzteblatt 2001; 98: B1242 und B1264-65 [Heft 22]
4 Frewer A, Gottschalk K, Mälzig U, Schmidt U, Zimmermann V (2001) Zwangsarbeit und Medizin im "Dritten Reich". Deutsches Ärzteblatt 98: A2866-A2870 [Heft 44]
5 Frewer A, Eickhoff C (eds) (2000) "Euthanasie" und die aktuelle Sterbehilfe-Debatte. Die historischen Hintergründe medizinischer Ethik. Campus, Frankfurt a.M. New York
6 Frewer A, Neumann JN (eds) (2001) Medizingeschichte und Medizinethik. Kontroversen und Begründungsansätze 1900-1950. Campus, Frankfurt a.M. New York
7 Friedrich H, Matzow W (eds) (1985) Dienstbare Medizin. Ärzte betrachten ihr Fach im Nationalsozialismus. Vandenhoeck & Ruprecht, Göttingen
8 HERBERT U (1999) Fremdarbeiter. Politik und Praxis des "Ausländer-Einsatzes" in der Kriegswirtschaft des Dritten Reiches. Dietz, Berlin Bonn
9 HEUSLER A (1996) Ausländereinsatz. Zwangsarbeit für die Münchner Kriegswirtschaft 1939-1945.Hugendubel, München, pp 344-386
10 JENNER H (2000) Zwangsarbeiter in Einrichtungen der Diakonie in Hamburg und Schleswig-Holstein. Verletzte Menschenwürde. NS-Zwangsarbeiter in der Diakonie: Hintergründe - Teilergebnisse - Forschungsperspektiven, Diakonie Korrespondenz 7: 11-37
11 Link G (2001) Schwangerschaftsabbrüche bei Zwangsarbeiterinnen im Dritten Reich. Deutsche Medizinische Wochenschrift 126/8: 218-220
12 PRÜGER K (1988) Osteuropäische Zwangsarbeiter (1939-1945) im Regierungsbezirk Braunschweig. Untersuchungen zu ihren Lebensbedingungen und ihrem Verhältnis zur deutschen Bevölkerung (Unveröff. Arbeit zur 1. Staatsprüfung für das Lehramt an Gymnasien). Ohne Verlag, Göttingen
13 Reiter R (1988) Unerwünschter Nachwuchs. Schwangerschaftsabbrüche bei "fremdvölkischen" Frauen im NSDAP-Gau Ost-Hannover. Dachauer Hefte 4: 225-236
14 REITER R (1993) Tötungsstätten für ausländische Kinder im Zweiten Weltkrieg. Zum Spannungsverhältnis von kriegswirtschaftlichem Arbeitseinsatz und nationalsozialistischer Rassenpolitik in Niedersachsen. Hahn, Hannover
15 SCHÄFER A (2001) Zur Funktion von Durchgangslagern und Krankensammellagern beim Zwangsarbeitereinsatz im Zweiten Weltkrieg am Beispiel Württembergs. In: Kopcke C (ed) Medizin und Verbrechen. Klemm & Oelschläger, Ulm, pp 143-162
16 SPARING F (1997) Die medizinische Behandlung von Zwangsarbeiter und Zwangsarbeiterinnen in Düsseldorf und die städtischen Krankenanstalten. In: Esch M, Griese K, Sparing F, Woelk W (eds) Die Medizinische Akademie Düsseldorf im Nationalsozialismus. Klartext, Essen, pp 266-294
17 VÖGEL B (1989) "Entbindungsheim für Ostarbeiterinnen": Braunschweig, Broitzemer Straße 200. Hamburger Stiftung für Sozialgeschichte des 20. Jahrhunderts, Hamburg
18 WINKLER U (ed) (2000) Stiften gehen: NS-Zwangsarbeit und Entschädigungsdebatte. PapyRossa, Köln
19 Zimmermann V (1992) Die medizinische Fakultät der Georgia-Augusta während der NS-Diktatur. Niedersächsisches Ärzteblatt 13: 28-32
20 Zimmermann V (1992) Die Vernichtung 'unwerten Lebens'. Zur Euthanasie in Göttingen während der NS-Diktatur. Niedersächsisches Ärzteblatt 19: 31 f
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Zwangsarbeit in den Göttinger Universitätskliniken
Wie in anderen deutschen Krankenhäusern (2, 4, 10) wurden während des Zweiten Weltkrieges auch in den Göttinger Universitätskliniken Zwangsarbeiterinnen und -arbeiter eingesetzt. Die Zentralverwaltung betrieb zu diesem Zweck seit Ende 1942 ein eigenes Lager für etwa 20 osteuropäische Frauen, das in der ehemaligen Waschküche der Frauenklinik eingerichtet wurde. Darüber hinaus wurden ab Sommer 1943 acht Niederländer und Franzosen in der Pförtnerwohnung der Augenklinik untergebracht, die zunächst als Notstation im Fall von Luftangriffen eingerichtet worden war. Lagerlisten der Göttinger Polizeidirektion und des Internationalen Suchdienstes verweisen auf eine gewisse Fluktuation. So werden im Zeitraum Juni 1944 bis Januar 1945 zwischen 21 und 30 Personen geführt. Die Zahl der tatsächlich an den Kliniken und ihren Einrichtungen eingesetzten "Fremdarbeiter" hat allerdings bedeutend höher gelegen: Zum einen wurden auch osteuropäische Zwangsarbeiterinnen aus anderen Lagern in den Kliniken eingesetzt, zum anderen wurden in größerem Umfang Zwangsarbeiterinnen und Zwangsarbeiter direkt in den Kliniken oder in privaten Haushalten untergebracht und daher nicht alle auf Lagerlisten geführt (4). Nach Personalunterlagen der Zentralverwaltung der Kliniken lag ihre Zahl bei über 80 Personen, überwiegend junge Frauen.3 Sie arbeiteten als Hausmädchen in den Kliniken, als Küchenmädchen in der Zentralküche, als Wäscherinnen in der klinikeigenen Wäscherei oder als Lagerarbeiterinnen im Lebensmittellager (Abbildung 1). Ebenfalls belegt ist der Einsatz von "notdienstverpflichteten" Ärzten aus dem "Protektorat Böhmen und Mähren", dem annektierten Teil der Tschechoslowakei, bereits seit Oktober 1941 in der Chirurgischen Universitätsklinik.4 Dieser "ärztlichen Planwirtschaft" - so der zeitgenössische Begriff - waren demnach nicht nur die deutschen Ärztinnen und Ärzte ausgesetzt, nachdem strukturell, vor allem aber durch den Kriegsverlauf der Mangel an Ärzten immer eklatanter wurde. Bereits seit Mai 1942 gab es detaillierte Anordnungen, die die "Anwerbung", Betreuung, Unterbringung, Ernährung und Behandlung der rekrutierten Ärzte regulieren sollten. Im Januar 1944 postulierte schließlich eine "Gemeinsame Anordnung" des Generalbevollmächtigten für den Arbeitseinsatz und des Reichsgesundheitsführers über den "Einsatz ausländischer Ärzte, Apotheker, Zahnärzte und Dentisten" die dringende Notwendigkeit dieser Beschäftigung.5
Neben ausländischen Ärzten wurden in den Göttinger Kliniken auch französische und niederländische Medizinstudenten eingesetzt.6 Im Sommer 1943 hatte der Kurator der Universität in einer handschriftlichen Notiz zu einem Fernschreiben des staatlichen Gesundheitsamtes unverblümt die Möglichkeit, diese Art von - der Begriff drängt sich auf - Sklavenpersonal einzustellen, dokumentiert: "Es sind Anfang Juli zu bekommen Franz. Medizinstudenten als krankenpflegerische Hilfskräfte zu beliebiger [sic] Arbeitsverwendung ...".7 Die Studierenden wurden überwiegend in der Stationsarbeit z.B. in der Hals-Nasen-Ohrenklinik, der Frauen- und der Nervenklinik, aber auch im Laborbereich von einzelnen Krankenabteilungen eingesetzt.
Die "Fremdarbeiter" waren vielfach einschneidenden Beschränkungen und Disziplinierungen ausgesetzt. So hatte der Luftschutzwart der Universität vor allem "Ostarbeiter" in Verdacht, die vorgeschriebene Verdunkelung gezielt zu sabotieren. Der Verwaltungsdirektor der Kliniken gab jedoch an: "Die Ostarbeiterinnen dürfen nach Eintritt der Verdunkelung das Lager nicht verlassen. Die Beachtung dieser Anordnung wird von der Lagerleiterin kontrolliert."8 Im Arbeitsalltag kam es zu Handgreiflichkeiten und Mißgunst gegenüber den Frauen, etwa in der Zentralküche, wo die Leiterin eine "Ostarbeiterin" ohrfeigte und deutsche Arbeitskräfte sich über die vermeintlich kürzere Arbeitszeit der russischen Zwangsarbeiterinnen beschwerten.9 Daß sich beispielsweise Elena M. ihrem Einsatz im Pathologischen Institut, für das der Direktor, Prof. Georg Benno Gruber, um die "Zuweisung einer robusten Frau" gebeten hatte, möglichst schnell und aufgrund des Kriegsendes wahrscheinlich erfolgreich entzog, ist nicht verwunderlich.10 Eine handschriftliche Notiz vom 18. April 1945 vermerkte: "M. ist ausgerückt" (Abbildung 2).
Einer besonderen Disziplinierung war auch der weißrussisch-tschechische Arzt Igor N. ausgesetzt, der an die Chirurgische Klinik notdienstverpflichtet worden war und die im Januar 1943 eingerichtete "Sanitätsbaracke" für Zwangsarbeitende betreute. Er wurde denunziert, verbotenerweise deutsche "Volksgenossen" selbständig ärztlich behandelt zu haben. Vor allem aber gab der Universitätskurator bei der Gestapo an: "Ich höre aus Kreisen der Klinik, daß N. sich den Ostarbeitern gegenüber als Russe ausgeben soll und wohl mehr als ärztlich nötig sich mit den kranken Ostarbeitern beschäftigt. Ich wäre dankbar, wenn durch die Gestapo eine gewisse Überwachung stattfände (...)".11
Zwangsarbeiterinnen und Zwangsarbeiter als Patienten
Bei der ärztlichen Versorgung der Zwangsarbeitenden spielten die Universitätskliniken eine wichtige und teilweise durchaus positive Rolle (zu München vgl. 9, für Düsseldorf 16). In Göttingen wurden mehrfach verletzte und erkrankte Zwangsarbeiterinnen und Zwangsarbeiter und deren Kinder behandelt - allerdings wohl oft und mit der Zeit zunehmend in gesonderten Räumen.12
In Zeitzeugengesprächen wurde im Einzelfall auch von schwierigeren Operationen für Zwangsarbeitende berichtet, während die staatliche Perspektive deutscher Krankenanstalten fremdvölkische Patienten in vielen Bereichen von der Standardversorgung ausschloß. Im Fall Göttingen zeigen auch Beschwerden auf verschiedenen Ebenen, daß einzelne Abteilungen der Universitätskliniken die angestrebte Trennung von deutschen Patienten und kranken Zwangsarbeitenden auch nach Einrichtung einer Ausländer-Krankenbaracke nicht immer einhalten konnten - oder wollten? So notierte man in der Universitätsverwaltung nach massiven Beschwerden eines Parteimitglieds, daß in der Chirurgischen Poliklinik ein "unmöglicher Zustand" herrsche und der "Russenarzt" kleine Eingriffe selbst vornehmen solle, statt Patienten an die Klinik zu verlegen.13
Auch die Krankenkassen und Ärztekammern reglementierten den Umgang mit erkrankten Zwangsarbeitenden. So wies 1944 die KVD-Landesstelle "Südhannover-Braunschweig" in ihren Mitteilungen darauf hin, daß bei der Einweisung und Operation von "Ostarbeitern" und Polen ein besonders strenger Maßstab anzulegen sei, damit diese nicht das deutsche Gesundheitswesen ausnutzten. Bei Leistenbrüchen etwa galt der Einsatz eines Bruchbandes als völlig ausreichend. Die ärztliche Empfehlung eines Heimaturlaubs sei generell zu unterlassen. Darüber hinaus wurde eine Liste der Medikamente aufgestellt, die zur Therapie von "Ostarbeitern" für wirksam erachtet wurden. Die KVD-Bezirksstelle Hannover regulierte mit den Krankenkassen außerdem die Abrechnung der von den Krankenstationen in Gemeinschaftslagern benötigten Arzneimittel und Verbandsstoffe.14
Zwangsarbeit und Schwangerschaft
Ein weiteres "Regelungsproblem" stellte die Schwangerschaft von Zwangsarbeiterinnen dar, dies störte den Arbeitseinsatz erheblich. Reichsärzteführer Conti wies daher in einer Bekanntmachung vom Februar 1944 noch einmal nachdrücklich darauf hin, daß man am "Geborenwerden zukünftiger Ostarbeiterhilfskräfte" keinerlei Interesse habe.15 "Freiwillige" Schwangerschaftsunterbrechungen waren in diesem Fall erwünscht und blieben straffrei (11). Allerdings bestand die Möglichkeit, auch die Schwangeren "sinnvoll" einzusetzen: Im November 1943 hatte der "Generalbevollmächtigte für den Arbeitseinsatz" die Arbeitsämter angewiesen, Universitätskliniken und Hebammen-Schulen schwangere Ausländerinnen zuzuführen. Diese sollten als sogenannte "Hausschwangere" leichtere hauswirtschaftliche Arbeiten übernehmen, vor allem aber als "Untersuchungsobjekte" zur Ausbildung von Studenten und Hebammenschülerinnen dienen.16 Auch die Göttinger Universitätsfrauenklinik profitierte von dieser Regelung. Zwar hatte deren Direktor, Prof. Dr. Heinrich Martius (1885 - 1965), im April 1944 zunächst beim Amt für Volkswohlfahrt um die Zuweisung von deutschen Frauen aus einem NS-Wohlfahrtsheim als "Hausschwangere" nachgesucht, der Leiter des Amtes verwahrte sich jedoch dagegen, da diese Frauen zu "wertvoll" seien. Als "Versuchsobjekte" könnten ja "fremdvölkische Frauen" herangezogen werden. Zwischenzeitlich wurde sogar der Plan erwogen, eine separate Baracke für schwangere "Ostarbeiterinnen" zu errichten, aber letztlich wurden dann Frauen aus einem der Göttinger Zwangsarbeiterlager zu Lehrzwecken in die Universitätsklinik gebracht (12).17 Unter welchen Bedingungen die ins Deutsche Reich verschleppten Frauen entbunden haben, wie viele der Kinder aufgrund systematischer Vernachlässigung in sogenannten "Ausländerkinder-Pflegestätten" starben, machen Untersuchungen gerade für Niedersachsen eindringlich deutlich (13, 14, 17).
Fußnoten |
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1 Rein schilderte in seinem Schreiben strukturelle Probleme der Universitätsmedizin (hier: Mangel an Versuchstieren), die in einem Gespräch des Dekans mit dem Kreis- bzw. Gauleiter thematisiert werden sollten. Universitätsarchiv Göttingen (im folgenden UAG): Med. Ord. 12.
2 Das Forschungsprojekt wird vom Vorstand des Universitätsklinikum Göttingen finanziell unterstützt. Der Workshop "Zwangsarbeit und Medizin" vom
2. Juli 2001 wurde von den Autoren am Institut für Ethik und Geschichte der Medizin der Universität Göttingen organisiert. Wir danken dem Universitätsbund Göttingen e.V. für die freundliche Beteiligung an den Veranstaltungskosten.
3 Die Analyse der Lohnkarten und Personalakten der Zentralverwaltung ist bislang noch nicht abgeschlossen. Wir möchten an dieser Stelle den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Personalverwaltung des Klinikums für ihre Unterstützung danken.
4 UAG: Kur. XVI/III/D.c.1.
5 Informationsdienst des Hauptamtes für Volksgesundheit der NSDAP 3/1944. UAG: Med. Ord. 12.
6 Dies geht aus Unterlagen der Personalverwaltung des Klinikums hervor. Siehe auch Niedersächsisches Hauptstaatsarchiv Hannover (im folgenden NHStAH): Hann. 122a Nr. 3283.
7 UAG: Kur. XVI/III/D.a.59 Bd. 1.
8 UAG: Kur. 0163.
9 UAG: Kur. XVI/III/D.a.61.
10 UAG: Kur. XVI/III/C.d.13.
11 UAG: Kur. XVI/III/D.c.1.
12 Informationen hierzu z.B. in Stadtarchiv Göttingen: Handakten Claassen, I/15 Nr. 49, UAG: Kur. PA Frenzel.
13 UAG: Kur. XVI/III/D.a.35 Bd. 2.
14 Reichsärztekammer/Ärztekammer Südhannover-Braunschweig: Mitteilungen an die Ärzte Südhannover-Braunschweigs 7/1944. UAG: Med. Ord. 10.
15 Informationsdienst des Hauptamtes für Volksgesundheit der NSDAP 3/1944. UAG: Med. Ord. 12.
16 Ebd.
17 NHstAH: Hann. 122a Nr. 3346.
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Zwangsarbeit im Gesundheitswesen: Auftrag zu Forschung und Entschädigung
Zwangsarbeit stellte ein flächendeckendes Phänomen für deutsche Krankenhäuser dar. Die Aufgabenbereiche umfaßten unterstützende Tätigkeiten im Versorgungs- und Verwaltungsbereich, den klinischen Einsatz von Medizinern oder pflegerische Arbeiten als "Hilfsschwestern". Die Krankenversorgung von Zwangsarbeiterinnen und -arbeitern war Einschränkungen unterworfen, die Geburt von Kindern problematisch, ein Mißbrauch als "Untersuchungsobjekte" in Klinik und Forschung nicht ausgeschlossen (11, 17, 5). Die Thematik "Zwangsarbeit und Medizin" benötigt weitere intensive Forschungstätigkeit, eine Reihe bisher noch offener Fragen warten auf detaillierte Regionalstudien. Weiterer Klärungsbedarf besteht auch hinsichtlich der jeweiligen Versicherungsformen von Zwangsarbeitenden sowie dem Umgang mit ihren Kindern und dem Erzwingen von Abtreibungen. Die Auseinandersetzungen um die im Entschädigungsgesetz verlangte "Rechtssicherheit" durch den Bundestag ist beendet; mit den Auszahlungen durch die Stiftung "Erinnerung, Verantwortung und Zukunft" wurde begonnen, auch wenn abzusehen ist, daß das bereitgestellte Geld häufig zu spät kommt und für die Zahl der Anspruchsberechtigten nicht ausreichen wird. Die Beantragung einer finanziellen "Entschädigung" ist nur noch bis zum Ende des Jahres 2001 möglich, eine Verlängerung dieser Frist angesichts der überaus schwierigen Quellen- und Archivlage eigentlich unabdingbar. Der Beitritt von Verbänden, Ärztekammern und weiteren Kliniken zum Entschädigungsfonds ist längst überfällig. Sensibilität für die historischen Ereignisse (5, 6, 7) und die Wahrnehmung von praktischer Verantwortung erfordert in allen Bereichen des deutschen Gesundheitswesens die intensive Unterstützung der Nachforschung vor allem für die Personen, die eine Entschädigung beantragen.
(Die Zahlenangaben in Klammern beziehen sich auf das Literaturverzeichnis.
Weitere Angaben zu Archivalien und Literatur auf Wunsch gerne bei den Verfassern.)
Anschrift für die Verfasser:
Bereich Humanmedizin, Ethik und
Geschichte der Medizin, Arbeitsgruppe
"Zwangsarbeit und Medizin";
Prof. Dr. Dr. Volker Zimmermann,
Georg-August-Universität Göttingen,
Humboldtallee 36, 37073 Göttingen.
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