aktualisiert am: 10.12.2001
niedersaechsisches aerzteblatt
 

12/2001


KVN-Vertreterversammlung beschließt: Unterschiedliche HVM-Regelungen zur Notdienstvergütung vertretbar - Haushalt der KVN mehrheitlich verabschiedet


Die 4. Sitzung in der 14. Wahlperiode der Vertreterversammlung (VV) der Kassenärztlichen Vereinigung Niedersachsen (KVN) am 24. November 2001 in Hannover stand ganz im Zeichen der Haushaltsberatungen und der Modifizierung des Honorarverteilungsmaßstabes (HVM) bezüglich der Notdienstvergütung. Die Vergütungsregelung im Notdienst war erst auf der außerordentlichen Sitzung im September 2001 geändert worden, um den Punktwertverfall der fachärztlichen Gruppen zu stoppen. Dieser Beschluß war in den vergangenen Wochen in erster Linie von der Facharztseite kritisiert worden. Sie zweifelte an der Rechtmäßigkeit des September-Beschlusses. Der Antrag des Sprechers der Fachärzte, Dr. Christian Albring, sich erst nach einer endgültigen Klärung der Rechtslage durch das Ministerium für Frauen, Arbeit und Soziales mit der Frage einer erneuten HVM-Änderung zu beschäftigen, wurde von den VV-Delegierten mehrheitlich abgelehnt. Die HVM-Regelungen zur Notdienstvergütung wurden erneut modifiziert.

Bericht zur Lage

Zu Beginn der Sitzung hatte der Vorsitzende des Vorstandes der KVN, Eberhard Gramsch, in seinem "Bericht zur Lage" die Vertreterversammlung eingeleitet. Scharf rügte er das Verhalten der Pharmaindustrie, die auf Bundesebene mit Bundeskanzler Gerhard Schröder einen Ablaßhandel praktiziert habe. Nachdem Pharmahersteller der Bundesregierung zugesichert hätten, 400 Millionen D-Mark zur Konsolidierung der gesetzlichen Krankenversicherung aufzubringen und im Gegenzug dafür die Preise für patentgeschützte Arzneimittel zwei Jahre stabil zu halten, sei die Regierung umgefallen. Sie verzichte nun auf eine gesetzliche Preissenkung patentgeschützter Medikamente. Gramsch stellte den Delegierten die rhetorischen Fragen: "Welche Gesetzesvorhaben kaufen wir uns von der Bundesregierung? Wieviel ist uns die Einzelleistungsvergütung wert?"

Kritisch setzte sich der KVN-Vorsitzende auch mit der geplanten Aut-idem-Regelung im Arzneimittelausgaben-Begrenzungsgesetz (AABG) auseinander. Aut-idem ist nach Gramschs Auffassung nicht der geeignete Lösungsansatz, um Verordnungskosten zu begrenzen. Aut-idem beschränke den Arzt in der Therapiefreiheit, nehme ihm die Kontrolle über die Arzneiverordnungen und verhindere die Beobachtung über mögliche Nebenwirkungen bei den Patienten. Die VV-Delegierten verabschiedeten einstimmig eine Resolution auf Initiative Dr. Thomas Lichtes, in der sie sich gegen die geplante Aut-idem-Regelung im AABG strikt aussprachen.

Die Abschaffung des Kollektivregresses für die Budgetjahre 1999 bis 2001 durch das Arzneimittel-Ablösungsgesetz (ABAG) nannte der KVN-Vorsitzende eine verfassungsrechtliche Notwendigkeit, die kein Geschenk an die Ärzteschaft darstellt. Er machte deutlich, daß zukünftig die niedersächsischen Vertragsärzte über die individuellen Richtgrößen in der Verantwortung für eine wirtschaftliche Verordnungsweise im Arznei- und Heilmittelbereich bleiben. Für Gramsch wäre es nun der richtige Weg, die Erkenntnisse aus dem Arzneimittelbudget auf den Bereich der Honorarbudgetierung zu übertragen. "Warum sollte man nicht auch Zielvereinbarungen zur Regelung der Gesamtvergütung mit den Krankenkassenverbänden vereinbaren? Auf diese Weise hätten die Vertragsärzte das Morbiditätsrisiko nicht mehr vollständig zu tragen", forderte der KVN-Chef.

Positiv bewerte er, daß im Gesetz zur Reform des Risikostrukturausgleichs (RSA) in der gesetzlichen Krankenversicherung eine ärztliche Beteiligung bei der Ausgestaltung der Disease-Management-Programme enthalten ist. Die Beteiligung erfolge über den Koordinierungsausschuß auf Bundesebene. Gramsch hob hervor, daß einige Krankenkassenverbände in Niedersachsen ihre Bereitschaft signalisiert haben, gemeinsam mit der KVN Disease-Management-Programme zu entwickeln.

Aus dem Länderausschuß berichtete er, daß sich die KV-Vorsitzenden mit den Auswirkungen der Honorartrennung Hausarzt/Facharzt auseinandergesetzt haben. Der KBV-Vorstand habe festgestellt, daß die bisherige Datenlage in der KBV und in den KVen keine ausreichend valide Aussage zur Notwendigkeit der Anpassung des haus- oder fachärztlichen Vergütungsanteils zuließe. Zunächst werde die Datenlage in der KBV und in den KVen geprüft. Danach erfolgten methodisch-statistische Überlegungen und eine Analyse möglicher Meßparameter zur Identifikation von eventuellen Anpassungsnotwendigkeiten in den jeweiligen Versorgungsbereichen.

Die Entwicklung der Vertragssituation mit den Krankenkassen in Niedersachsen sieht Gramsch ebenfalls positiv. Auch wenn er keine aktuellen Vertragsabschlüsse vermelden konnte, war er positiv gestimmt, daß die KVN auch mit den großen Krankenkassenverbänden AOK und VdAK Vertragsabschlüsse ohne Anrufung des Schiedsamtes vereinbaren könne. Außerdem habe der KVN-Vorstand Netzverträgen in den Regionen Papenburg und Nienburg mit der AOK zugestimmt. Die beteiligten Netzärzte würden jedoch von der KVN dezidiert auf die Gefahren solcher Netzverträge hingewiesen.

Der Vorstandsvorsitzende berichtete, daß das Landessozialgericht Niedersachsen in einem einstweiligen Rechtsschutzverfahren festgestellt hat, daß der im Bereich der Betriebskrankenkassen gewählte Durchschnittsrisikofaktor auf Basis RSA-gewichteter Versichertengruppen rechtswidrig sei. Damit seien die Betriebskrankenkassen nicht berechtigt, die Gesamtvergütung aufgrund niedrigerer Kopfpauschalen abzusenken. Die Betriebskrankenkassen hatten bereits angekündigt, auf Grund des Schiedsamtsspruches aus dem vergangenen Jahr die Abschlagzahlungen an die KVN zu reduzieren. Das Hauptsacheverfahren stehe aber noch aus.

Satzungsausschuß

Dr. Peter Gensicke, Vorsitzender des KVN-Satzungsausschusses, stellte den Delegierten eine Satzungsänderung vor, die sich aus der Einführung der Beleglesung für manuell abrechnende Ärzte ergibt. Er verwies darauf, daß die zukünftigen Verwaltungskosten zur Bearbeitung der manuellen Abrechnungen anders festzusetzen seien als die bisher üblichen Kostensätze. Diese Möglichkeit wird die Änderung der Satzung nun rechtlich eröffnen. Der Satzungsänderung stimmten die VV-Delegierten mehrheitlich zu.

Strukturausschuß

Das Thema "Notdienstvergütung" ließ die Wellen in der Vertreterversammlung abermals hoch schlagen. Nach langer und auch kontroverser Diskussion stimmten die Delegierten der VV letztendlich dem Beschlußvorschlag des KVN-Vorstandes und des KVN-Strukturausschusses zur Änderung des HVM bezüglich des Notdienstes ab dem 1. Quartal 2002 mehrheitlich zu. Dr. Heinz Jarmatz, Vorsitzender des Strukturausschusses der KVN, hatte das Für und Wider unterschiedlicher Änderungsmöglichkeiten den Delegierten in seinem Referat vorgestellt. Die Änderungen im Detail:
1. Krankenhäuser und Nicht-Vertragsärzte werden vorab aus der Gesamtvergütung honoriert - analog zu der Regelung, die bis zum 4. Quartal 2000 Bestand hatte (vor Trennung). Als Punktwert für den nicht organisierten Notdienst wird der Punktwert für F-Leistungen für Fachärzte zugrunde gelegt.
2. Für zugelassene Vertragsärzte einschließlich der Notdiensteinrichtungen der KVN-Bezirksstellen erfolgt eine Vorabvergütung nach Trennung der Gesamtvergütung aus den Versorgungsbereichen vor Aufteilung in die Fachgruppentöpfe im Facharztbereich. Es besteht nun sowohl im hausärztlichen als auch im fachärztlichen Bereich ein Notdiensttopf. Für die Notdiensteinrichtungen in den Bezirksstellen werden zwei Arztnummern zur Abgrenzung hausärztlicher und fachärztlicher Notdienstleistungen vergeben. Als Punktwerte werden einheitlich für beide Versorgungsbereiche 4,4 Cent für Primärkassen und 4,6 Cent für Ersatzkassen für den organisierten Notdienst gezahlt. Im übrigen gilt der F-Leistungspunktwert der jeweiligen Fachgruppe.
3. Für den Zeitraum ab dem 1. Quartal 2001 ist der Vorstand und die Vertreterversammlung aufgrund der komplexen rechtlichen Situation der Auffassung, daß die ursprünglich von der Vertreterversammlung beschlossenen Regelungen vertretbar und keine rückwirkenden Änderungen notwendig sind. Es bleibt dem einzelnen KVN-Mitglied frei, Widerspruch gegen seinen Honorarbescheid einzulegen. Eine rückwirkende Neuberechnung des Honorars findet für den Fall statt, daß eine Nichtvertretbarkeit der Regelungen zur Notdienstvergütung aus dem September 2001 höchstrichterlich festgestellt wird. Diese wird gegebenenfalls für alle Ärzte durchgeführt, unabhängig davon, ob sie Rechtsmittel eingelegt haben oder nicht (Besserstellungsbeschluß). Da ein Besserstellungsbeschluß letztendlich aus der laufenden Gesamtvergütung zu zahlen ist, werden die Honorarbescheide ab dem 3. Quartal 2001 mit einem Widerrufsvorbehalt versehen. Damit können Zahlungen von den KVN-Mitgliedern zurückgefordert werden, die zu unrecht mehr Honorar erhalten haben.

Außerdem stimmten die Delegierten einigen redaktionellen Änderungen im HVM aufgrund der bevorstehenden Euro-Einführung zu.

Kommission "Entlastung"
Dr. Martina Wenker, Vorsitzende der VV-Untersuchungskommission zur Nichtentlastung des KVN-Vorstandes der Haushaltsjahre 1998 und 1999, überreichte dem Vorsitzende der VV, Holger Schmidt, ihren Abschlußbericht. Die Kommissionsmitglieder hatten überprüft, ob dem ehemaligen KVN-Vorstand nachträglich eine Entlastung für den Haushalt der Jahre 1998 und 1999 von der VV ausgesprochen werden kann, ob eine persönliche Haftung für gewisse Themenkomplexe vorliegt und ob das Verhalten des Vorstandes zu mißbilligen ist. Die Kommissionsmitglieder haben die Themenkomplexe
• Amtsblatt der KVN,
• Bericht des Revisionsverbandes der ärztlichen Organisationen über die KVN vom Januar 1999,
• Strukturierung der KVN-Hauptgeschäftsführung bzw. der KVN-Geschäftsführung sowie der Innenrevision,
• verspätete Rechnungsstellung gegenüber den Krankenkassen,
• Kostenübernahme im Hinblick auf die Umfrage von Dr. Ulrich von Sassen zur Neustrukturierung der KVN-Bezirksstellen sowie
• den Auszug des ehemaligen Vorstandsvorsitzenden, Dr. Bodo Strahl, im VdAK-Schiedsamtsverfahren für die Jahre 1996 bis 1999
untersucht.

Nach ausführlicher Darlegung einzelner Sachverhalte zu den Themenkomplexen durch Dr. Wenker beschloß die VV
• das Verhalten des Vorstandes der 13. Wahlperiode in seiner Besetzung bis zum 31. Mai 2000 zu mißbilligen;
• die Frage der persönlichen Haftung nicht weiter zu verfolgen, da anhand der von der Kommission eingesehenen Unterlagen ein Verschulden nicht eindeutig festzustellen ist;
• dem ehemaligen Vorstand für die Geschäftsjahre 1998 und 1999 nachträglich die Entlastung aus formellen Gründen zu erteilen.

Haushaltsberatungen

Dr. Claudia Silke Bock, Vorsitzende des KVN-Finanzausschusses, trug die Bilanz und Erfolgsrechnung der KVN für das Geschäftsjahr 2000, den Nachtragshaushalt für das Geschäftsjahr 2001 und den Haushaltsplan für das Geschäftsjahr 2002 vor.

Die Vertreterversammlung genehmigte die Bilanz und Erfolgsrechnung für das Geschäftsjahr 2000 und erteilte dem Vorstand und der Geschäftsführung die Entlastung. Weiterhin beschlossen die Delegierten, den vom KVN-Vorstand aufgestellten Nachtragshaushalt 2001 festzustellen. Auch stellte die VV den Haushaltsplan für das Geschäftsjahr 2002 mit den allgemeinen Verwaltungskostensätzen und den besonderen Verwaltungskostenabzügen für den organisierten Bereitschaftsdienst fest.

Die kommende KVN-Vertreterversammlung findet am Sonnabend, dem 16. Februar 2002, in Hannover statt.

Detlef Haffke
 
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